1998-233
Landrat / Parlament
Motion von E. Aeschlimann-Degen: Erhöhen der massgeblichen Richtprämie / Prämienverbilligung gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG)
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Autor: E. Aeschlimann-Degen
Eingereicht: 12. November 1998
Nr.: 1998-233
Die Prämienverbilligung gemäss KVG ist ein zentrales soziales Korrektiv im geltenden Kopfprämiensystem.
Der Bund will Korrekturen nach oben bei der Prämienverbilligung aus Geldern des Bundes und der Kantone vornehmen. Für die vier Jahre von 2000 bis 2003 sollen die Bundesbeiträge um je 1,5 Prozent pro Jahr angehoben werden. Mehr Prämienverbilligungsgelder sind bereits für 1999 vorgesehen.
In den vergangenen Jahren sind auch im Kanton Basellandschaft die Krankenkassenprämien zum Teil massiv gestiegen. Für das Jahr 1999 zeichnet sich nun eine gewisse Stabilität ab, die Prämien haben sich jedoch auf einem sehr hohen Niveau eingependelt. Krankenkassenprämien belasten die einzelnen Haushalte nach wie vor stark.
Einer erfolgreichen Spitalpolitik verdankt unser Kanton einigermassen stabile Gesundheitskosten, dieser Erfolg muss an die Versicherten weitergegeben werden. Im Kanton Basellandschaft ist finanzieller Spielraum vorhanden, um die Krankenkassenprämien wirksamer zu verbilligen.
Der Regierungsrat wird daher beauftragt:
Für das Jahr 1999 die massgebliche Richtprämie für Erwachsene und Kinder anzuheben (zur Zeit Fr. 130.-- / Fr. 40.-- bzw. Fr. 45.--). So dass es möglich wird, die Krankenkassenprämien wirkungsvoller zu verbilligen - dies im Umfange eines Budgetbetrages für 1999 von Fr. 69'000'000.--
Mitunterzeichnerinnen/Mitunterzeichner
Bloch, Giger, Halder, Jäggi, Krähenbühl, Nussbaumer, Portmann, Roche, Rudin Ch., Rudin K., Stöcklin S., Ziegler (12)
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