1998-239 (1)
Landrat / Parlament || Bericht vom 1. September 1999 zur Vorlage 1998-239
Bericht der Bau- und Planungskommission
Erwerb sowie Projektierungskredit für die Sanierung der Liegenschaft Kantonales Laboratorium in Liestal
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Landratsbeschluss (Entwurf)
Beantwortung des Postulates von Landrätin Beatrice Geier (97/167)
:
Zusammenlegung oder Zusammenarbeit der Kantonalen Laboratorien
1. Einleitung
Mit Beschluss vom 17. November 1998 hat der Regierungsrat die Landratsvorlage 98/239 für den Erwerb sowie einen Projektierungskredit für die Sanierung der Liegenschaft Kantonales Laboratorium im Schönthal, Liestal an den Landrat weitergeleitet.
Die Bau- und Planungskommission, welche das Geschäft überwiesen erhielt, befasste sich an ihren Sitzungen vom 7. Januar, 21. Januar (inkl. Besichtigung des Objekts) und 26. August 1999 mit dieser Vorlage.
An den Sitzungen standen für die Erläuterung dieser Vorlagen und Behandlung der Fragen zur Verfügung:
|
BUD
|
Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel
|
(7.1./26.8.99)
|
|
Dr. Rolf Klaus, Leiter Sicherheitsinspektorat
|
(7.1., 21.1., 26.8.99)
|
|
|
H.R. Tschopp, Leiter Amt für Liegenschaftsverkehr
|
(7.1., 26.8.99)
|
|
|
Heinz Berger, stv. Leiter Amt für Liegenschaftsverkehr
|
(21.1.99)
|
|
|
Alfred Oppikofer, Kantonsarchitekt
|
(7.1., 21.1.99)
|
|
|
Roya Blaser, stv. Kantonsarchitektin
|
(26.8.99)
|
|
|
Beat Meyer, Architekt Hochbauamt
|
(7.1., 21.1., 26.8.99)
|
|
|
VSD
|
Dr. Niklaus Jäggi, Kantonschemiker
|
(7.1., 21.1., 26.8.99)
|
|
Dr. Peter Wenk, stv. Kantonschemiker
|
(21.1.99)
|
2. Vorstellung der Vorlagen
Als erstes konnte sich die Kommission ein Bild über die Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit eines Erwerbes der bestehenden Liegenschaft im Schönthal in Kombination mit einer Sanierung der Gebäudehülle und der Haustechnik machen.
Im Besonderen stellte die Kommission fest und ist überzeugt,
|
--
|
dass Erwerb und Sanierung gemäss Konzept, wie vorgeschlagen, günstiger sind als eine Neubaulösung;
|
|
--
|
dass die Laborräume im bestehenden Gebäude im Schönthal grosszügig eingerichtet sind und ideale Voraussetzung bieten zur Erfüllung der Aufgaben des Kantonalen Laboratoriums;
|
|
--
|
dass es richtig ist mit dem Bau eines AC-Laboratoriums vorderhand zuzuwarten, und zuerst die Aenderungen im Aufgabenspektrum der Armee XXI aufgrund des Sicherheitspolitischen Berichtes 1999 abzuwarten;
|
|
--
|
dass Aufgabenteilung sowie Zusammenarbeit zwischen Kantonalem Laboratorium und AUE-Umweltschutzlaboratorium und ebenfalls zwischen den beiden kantonalen Laboratorien von Basel-Stadt und Basel-Landschaft geregelt und sinnvoll sind, und damit der Bedarf gegeben ist und ein Erwerb sich rechtfertigt.
|
3. Beratung der Vorlage
In der anschliessenden Detailberatung wurden hauptsächlich folgende Themen und Fragen aufgeworfen:
3.1 Bedarf und Zusammenarbeit der Laboratorien in der Region
Welches ist der Planungsstand und wie soll zukünftig die Zusammenarbeit
zwischen den beiden kantonalen Laboratorien Basel-Stadt und Basel-Landschaft erfolgen?
Der Kanton Basel-Landschaft besitzt im Vergleich zu anderen Kantonen ein sehr schlankes Kant. Labor, das mit knapp 20 Sollstellen besetzt ist. Davon arbeiten nur rund die Hälfte der Beschäftigten als AnalytikerInnen im Labor, die andere Hälfte nimmt hoheitliche Aufgaben im Vollzug wahr. (Probenahmen, Lebensmittelinspektionen, Trinkwasserinspektionen, Verfügungen, Strafanzeigen, Beratungen).
Basierend auf der Erkenntnis, dass beide kantonalen Labors mit gleichbleibenden oder gar weniger Ressourcen immer umfangreichere und komplexere Aufgaben zu bewältigen hatten, wurde schon im Jahre 1996 eine engere Zusammenarbeit ins Auge gefasst. Die "Vereinbarung bezüglich der Zusammenarbeit der Kantonalen Laboratorien Basel-Landschaft und Basel-Stadt" wurde im Februar 1998 unterzeichnet. Darin wird eine Schwerpunkttätigkeit durch die Übernahme und Übergabe von Analysen der beiden Partnerlabors vereinbart. Diese Zusammenarbeit hat sich in kurzer Zeit sehr intensiv entwickelt. Zurzeit wird nur noch ein gemeinsames Jahresprogramm erstellt. Die beiden Labors behalten eine Basis-Analysentätigkeit in Lebensmittel-Chemie und Mikrobiologie bei, und bieten gegenseitig, in der Region und gesamtschweizerisch Schwerpunktstätigkeiten an. Kosten für Methodenentwicklungen und teure Analysengeräte werden somit halbiert.
Die Zusammenarbeit in dieser Form wird von beiden Seiten als sinnvoll und nützlich erachtet. Das Postulat von Landrätin Beatrice Geier ist erfüllt, und es wird beantragt dieses Postulat mit der Beschlussfassung betreffend Vorlage 98/239 abzuschreiben.
Auch die Zusammenarbeit innerhalb des Kantons zwischen Kantonslaboratorium und AUE-Umweltschutzlabor muss Grundlage sein für die weitere Planung und Projektierung der Sanierungsvorlage. Wie sieht dieses Konzept zukünftig aus?
Das Amt für Umweltschutz und Energie und das Kantonale Laboratorium haben an einer gemeinsamen Sitzung am 18. Mai 1999 die verschiedenen Möglichkeiten einer räumlichen und/oder organisatorischen Zusammenlegung zum heutigen Zeitpunkt geprüft.
Man ist zu dem Schluss gekommen, dass unter der Voraussetzung einer wirtschaftlich günstigen Variante des Kaufs und der Sanierung der Liegenschaft im Schönthal, Liestal eine Zusammenlegung beider Labors nicht sinnvoll ist.
Das Umweltschutzlabor muss als Hauptabteilung des AUE seinen engen täglichen Kontakt zu den anderen Hauptabteilungen im Amt behalten (Vollzugsnähe). Eine organisatorische Zusammenlegung drängt sich auf Grund der unterschiedlichen Aufgabenbereiche Gesundheit und Umwelt nicht auf.
Eine Optimierung in der Zusammenarbeit (Analysenmethoden, Wissenstransfer usw.) wird von beiden Seiten angestrebt und ist bereits eingeleitet worden.
Die Frage einer räumlichen Zusammenlegung scheint dem Kantonslabor und dem Amt für Umweltschutz und Energie nochmals prüfenswert, wenn der Landrat anstelle der vorgeschlagenen Sanierungslösung einen Neubau befürworten sollte.
Können bereits erste Aussagen über die Zusammenlegung oder Zusammenarbeit mit anderen Kantonen in bezug auf das AC-Laboratorium gemacht werden?
Für eine Zusammenlegung oder Zusammenarbeit mit anderen Kantonen in bezug auf das AC-Laboratorium ist die Zustimmung des Bundes (Bundesamt für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, VBS) und der entsprechenden Kantonsregierungen notwendig.
Im Unterschied zu einer Zusammenlegung oder Zusammenarbeit von Kantonalen Laboratorien, welche im "Normalfall" ihre Tätigkeit ausüben, ist bei einer Zusammenlegung oder Zusammenarbeit von AC-Laboratorien zu berücksichtigen, dass diese ihren Betrieb bei "ausserordentlichen Ereignissen", das heisst immer unter erschwerten Bedingungen ausführen müssen. In einer solchen Lage sind beispielsweise Mobilität und Kommunikation erschwert oder nicht mehr möglich und es muss die geographische Lage (zentrale Lage, Raum mit geringer Bevölkerungsdichte bevorzugen, nördlich der Jurakette/Fricktal) berücksichtigt werden.
An einem ersten Gespräch im Juni 1999 haben sich die Vertreter der militärischen Verbände aus Basel-Landschaft (Ter Rgt 21) und von Basel-Stadt (Stadtkdo 211), die Kantonschemiker der beiden Kantone, Vertreter aus den beiden Katastrophenstäben (Dienstchefs ACSD) und des Bundes (Abt AC Schutzdienst) dahingehend geäussert, dass vor einer etwaigen Zusammenlegung oder Zusammenarbeit die Resultate der Armeereform XXI abgewartet werden sollen. Aus der Armeereform XXI soll grundsätzlich ein neuer Auftrag für die Armee resultieren. Der Auftrag dürfte aber nicht vor Ende Jahr 2001 zu erwarten sein. Aufgrund des Sicherheitspolitischen Berichts 1999 ist damit zu rechnen, dass im Aufgabenspektrum der Armee XXI Änderungen in bezug auf den Einsatz der AC-Laboratorien vorgeschlagen werden (zahlenmässige Reduktion, neue Aufgabenstellung).
Daher kann heute ohne weiteres ein Verzicht auf einen unterirdischen Ausbau des AC-Laboratoriums Basel-Landschaft gegenüber dem Bund verantwortet werden. Mit der vorhandenen Anlage und der bestehenden Ausrüstung, sowie einer Zusammenarbeit mit den weiteren Kantonalen Laboratorien in der Nordwestschweiz und dem AC-Laboratorium des Bundes stehen bei Ereignissen, wie beispielsweise einem Kernkraftwerksunfall mit der Freisetzung von Radioaktivität, ausreichende Kapazitäten zur Verfügung, um die notwendigen Messungen und Analysen von Lebensmitteln und Bodenproben durchführen zu können.
Für den Fall einer Freisetzung von hochtoxischen chemischen Stoffen (Chemieunfall oder Terroranschlag wie beispielsweise in der U-Bahn in Tokio) stehen jedoch ausser im AC-Laboratorium des Bundes in der Region kurzfristig keine geeigneten Laborräumlichkeiten zur Verfügung. Ausserdem fehlen dem Kanton Basel-Landschaft geeignete Laboratorien für den Nachweis und das Arbeiten mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen. Diese Aufgaben werden in Zukunft für den Kanton Basel-Landschaft sowohl in der Lebensmittelkontrolle als auch in der Unterstützung des Kantonalen Krisenstabes (KKS) immer wichtiger werden.
In bezug auf das AC-Labor benötigen wir deshalb dringend Laborräumlichkeiten, welche im Ereignisfall das Arbeiten mit hochtoxischen Stoffen und Mikroorganismen ermöglichen. Diese Laboratorien können oberirdisch sein. Die kostengünstige Variante um zu derartigen Laborräumlichkeiten zu kommen, wäre es, gleichzeitig mit der Sanierung der Gebäudehülle auch den Ausbau der teilweise noch leerstehenden Räumlichkeiten für diesen Zweck zu realisieren.
Unter Berücksichtigung der grosszügig und gut eingerichteten Laborarbeitsplätze im bestehenden Gebäude stellt sich die Frage, ob Teile der Reserve (insgesamt vier Räume) nicht einer Drittnutzung zugeführt werden können?
Vorhandener, gegenwärtig nicht benötigter Laborraum sollte unter keinen Umständen vernichtet, sondern als Reserve beibehalten werden.
Neue auf Bundesebene zu erlassende Verordnungen erfordern unter Umständen einen zusätzlichen Laborausbau (z.B. Bio-Sicherheitsverordnung als neue Vollzugsaufgabe der Kantone, ebenfalls C-Labor wie bereits erwähnt).
Aus diesen Überlegungen möchten wir dringend davon abraten, im Gebäude des Kantonalen Laboratoriums weitere Arbeitsplätze für eine Nutzung durch andere Dienststellen in Form von Schulungs- oder Büroräumlichkeiten zu schaffen. Nach der Sanierung weiterhin nicht als Labor ausgebaute und noch leerstehende Räume können für Zwischennutzungen verwendet werden, bereits eingerichtet Labors für die gegenwärtig kein Bedarf besteht, können in Miete an Jungunternehmer abgegeben werden.
3.2 Erwerb
Kann der Erwerbspreis von Fr. 5 Mio. aufgeteilt werden in einen Land- und Gebäudepreis ?
Der in der Vorlage unter der Verkehrswertschätzung aufgeführte Betrag von Fr. 1 440 000.-- für das Grundstück ergibt einen Quadratmeterpreis von Fr. 270.--. Zum Vergleich für ein in der gleichen Zone liegendes Grundstück wurde der Baurechtszins auf der Basis von Fr./m2 600.-- ermittelt.
Mit der Differenz zum Ewerbspreis von Fr. 3 560 000.-- lässt sich für das Bauvolumen ein Kubikmeterpreis von Fr. 268.-- errechnen, dies entspricht in etwa dem Volumenpreis pro Einheit (m3) einer Einstellhalle.
Ebenfalls zu berücksichtigen ist noch, dass in Bezug auf Form und Grösse auf der zu erwerbenden Parzelle ein zusätzliches Gebäude errichtet werden könnte. Die dazu benötigte Landfläche entspricht einer Ausbaureserve von ca. 2 000 m2 der Parzelle Nr. 91.
Wie sieht die Gegenüberstellung einer Neubaulösung als Alternative zu Erwerb (Fr. 5 Mio.) und Sanierung (Fr. 7,9 Mio) aus ?
Die Kostenschätzung einer Neubaulösung als Variante auf dem Areal ex. Schafir + Mugglin ergibt Gebäudekosten von Fr. 13,3 Mio., Nebenkosten von Fr. 1,9 Mio. und Landerwerbskosten von Fr. 2,8 Mio.
Sollte noch ein AC-Laboratorium integriert werden, müsste ebenfalls mit Kosten von ca. Fr. 2,3 Mio. gerechnet werden.
3.3 Sanierungskonzept
Ist es nicht ein Widerspruch, dass in der Vorlage von einem nicht befriedigenden, teilweise mangelhaften Zustand der Infrastruktur gesprochen wird, andererseits die Laborräume als weitgehend vollständig eingerichtet und ausgerüstet bezeichnet werden ?
Die Laborräume sind grosszügig und modern eingerichtet, bei der nicht befriedigenden Infrastruktur ist die mangelhafte Haustechnik gemeint. Die Lüftungs- und Sanitäranlagen inkl. Wärmeerzeugung sind am Ende der Gebrauchstauglichkeit und müssen ersetzt werden.
Die sehr dünnwandige Gebäudehülle ist ebenfalls eine Schwachstelle des Gebäudes. Die Hauptproblematik wird beim thermischen Verhalten des Objekts im Sommer deutlich, weil zuwenig Speichermasse für den sommerlichen Wärmeschutz vorhanden ist.
Mit dem Transfer des Kantonalen Laboratoriums im Jahre 1991 von der Rheinstrasse 31 in das heutige Gebäude wurden die Einrichtungen bereits in verschiedenen Schritten in einem Gesamtumfang von einer Million Franken erneuert und angepasst.
Für den Betrieb des Kant. Laboratoriums ist nicht eine so grosse Anzahl Kapellen, wie sie im Gebäude vorhanden sind, notwendig; aus diesem Grunde sollen einzelne davon im Zuge der Lüftungssanierung entfernt und durch Labortische ersetzt werden.
Wie ist der Zustand der Tragkonstruktion des Gebäudes ?
Die tragende Struktur des Gebäudes aus Profilstahl ist in einem einwandfreien Zustand und weist keine Korrosionsschäden auf.
Können vertiefte Aussagen zu den geschätzten Sanierungskosten erteilt werden ?
Zur Zeit liegen noch keine Projektpläne vor, doch wurde im Zusammenhang mit der Erwerbsvorlage eine Zustands- und Situationsanalyse des Gebäudes und der Haustechnik durch Fachleute vorgenommen, um die Mängel zu erfassen und ein Instandstellungskonzept inklusive der dafür notwendigen finanziellen Mittel zu erstellen. In die Kostenschätzung wurden bewusst auch Reserven eingebaut, weil die Erneuerungen und Instandsetzungen bei laufendem Betrieb zu erfolgen haben, was ohne Provisorium und Etappierungen nicht möglich ist.
4. Abstimmung
In der Schlussdiskussion über die Erwerbs- und Projektierungskreditvorlage stellt die Kommission fest, dass Erwerb der Liegenschaft und Festhalten am Standort die günstigste Lösung ist, dass in Zukunft aber mehr Untersuchungen stattfinden, der Apparatepark weiter vergrössert und vor dem Hintergrund der Gentechnik die Komplexität der Untersuchungen zunehmen wird, und aus diesen Gründen die Raumreserven begründet sind.
Die Kommission ist überzeugt vom Konzept der Zusammenarbeit und Arbeitsteilung zwischen den bestehenden kantonalen Laboratorien der beiden Basel als günstigste Lösung für Basel-Landschaft.
Aus diesen Ueberlegungen wird mit 11 gegen 1 Stimme bei 1 Enthaltung beantragt, den Landratsbeschluss um einem Punkt 4 zu erweitern, und das Postulat von Landrätin Beatrice Geier (97/167) abzuschreiben.
Die Kommission stimmt dem unterbreiteten und ergänzten Landratsbeschluss mit 12 gegen 1 Stimme zu.
5. Antrag
Aufgrund der vorstehenden Erwägungen und der Abstimmung beantragt die Bau- und Planungskommission dem Landrat, dem beiliegenden Entwurf zum Landratsbeschluss zuzustimmen.
Oberdorf, 1. September 1999
Im Namen der Bau- und Planungskommission
der Präsident: K. Rudin