Kantonales Laboratorium Liestal

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-239 vom 17. November 1998


Kantonales Laboratorium Liestal
Kredit für den Erwerb sowie Projektierungskredit für die Sanierung der Liegenschaft


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





3. Begründung

3.1 Heutige Situation des Kantonalen Laboratoriums


Aufgaben und Bedeutung


Die Hauptaufgabe des Kantonalen Laboratoriums ist der Vollzug des Lebensmittelgesetzes. Dieses bezweckt:


· die Konsumentinnen und Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenstände zu schützen, welche die Gesundheit gefährden können;


· den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln sicherzustellen;


· die Konsumentinnen und Konsumenten im Zusammenhang mit Lebensmitteln vor Täuschungen zu schützen.


Diese Ziele werden mit Untersuchungen von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen sowie mit Inspektionen angestrebt.


Die Untersuchungen erfolgen stichprobenweise. Es werden Proben erhoben und sensorisch, chemisch, physikalisch und biologisch geprüft.


Die Aufsicht erfolgt durch Inspektionen vor Ort, Überprüfungen von Selbstkontrollkonzepten der Betriebe und Beurteilungen von Bauplänen. Die erzielten Untersuchungsresultate und Inspektionsbefunde werden zu Berichten verarbeitet und die erforderlichen Massnahmen getroffen (Beschlagnahmungen, Betriebsschliessungen, Strafanzeigen u.a.). Um diese Aufgaben erfüllen zu können, benötigt das Kantonale Laboratorium Laboratorien und Büros.


1997 wurden 6264 Proben untersucht (davon waren 1996 16% zu beanstanden) und 437 Betriebe inspiziert (siehe Jahresbericht 1997 des Kantonalen Laboratoriums).




Räumliche Situation und Mängel


Das Kantonale Laboratorium ist an der Hammerstrasse untergebracht. Die räumliche Situation (Grundfläche, Infrastruktur, Standort) ist insgesamt gut. Die Anzahl Räume reichen aus, um die in Kapitel 2 geschilderten Aufgaben zu erfüllen. Die Infrastruktur im gegenwärtigen Zustand ist nicht befriedigend, teilweise auch mangelhaft. Die Labors wurden als Syntheselabors konzipiert und sind deshalb nicht ideal um Analytik zu betreiben. In den Labors sind beispielsweise zu viele Kapellen vorhanden, welche nur schlecht genutzt werden können. Das Raumangebot kann deshalb nicht optimal ausgenützt werden. Vorallem existieren diverse bauliche Mängel, die sich erschwerend auf den Betrieb auswirken. Davon ist speziell die mangelhafte Lüftung zu erwähnen.


Die zu erwerbende Liegenschaft liegt an einer Seitenstrasse des Gewerbe- und Dienstleistungszentrums Schönthal. Das Zentrum Schönthal ist sowohl durch den öffentlichen Verkehr erschlossen, als auch dem Individualverkehr stehen Parkplätze in genügender Anzahl beim Kantonalen Labor zur Verfügung.


Zum Auffinden der Liegenschaft durch den Publikumsverkehr werden auswärtige Besucher durch Informationen und Beschilderung zum Kantonalen Laboratorium geleitet.




3.2 Heutige Situation des AC-Laboratoriums


Aufgaben und Bedeutung


Das AC-Laboratorium ist ein Element der Gesamtverteidigung zur Katastrophenbewältigung bei A- oder C-Ereignissen. Es unterstützt im Rahmen der Hilfeleistung als Beitrag an die allgemeine Existenzsicherung und nach der Mobilmachung die kantonale Behörde. Es wird im Bedarfsfall einberufen und von der Armee betrieben. Seine Hauptaufgabe ist die Messung der Radioaktivität und der Nachweis von chemischen Kampfstoffen in Lebensmitteln, Futtermitteln, Wasser und Böden. Es unterstützt die zivilen Behörden bei zusätzlichen Aufgaben wie zum Beispiel Einsatz als mobile Messequipen für Ganzkörper- und Probenmessungen; Kontaminationsmessungen an Menschen, Tieren und im Gelände; Probenerhebung zugunsten des kantonalen Laboratoriums. Das Personal wird von der Armee gestellt und ausgebildet. Ebenso ist die Armee für die Ausrüstung verantwortlich. Der Kanton stellt die Laborräumlichkeiten inkl. Einrichtungen zur Verfügung und ist für deren Unterhalt verantwortlich.




Räumliche Situation und Mängel


Das AC-Laboratorium ist provisorisch und improvisiert in einem bestehenden Personenschutzraum von 51 m 2 an der Hammerstrasse untergebracht. Der zur Verfügung stehende Raum ist in keiner Weise aufgabenbezogen und bedarfsgerecht. Es können beispielsweise keine C-Ereignisse bewältigt werden, da mit der bestehenden Lüftung eine akute Vergiftungsgefahr der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Bevölkerung in der Umgebung besteht. Zudem werden die Messergebnisse bezüglich Strahlen verfälscht, weil keine Schleuse vorhanden ist. Das Personal muss im Ereignisfall im Labor selbst stationiert werden können, diese Möglichkeit besteht heute nicht.




3.3 Bisheriges Vorgehen


Im Zusammenhang mit dem Umbau und Ausbau des Umweltschutzlabors des Amtes für Umweltschutz und Energie (Landratsvorlage 91/104) wurden die ehemaligen Räume des Kantonalen Labors an der Rheinstrasse 31 dem Umweltschutzlabor zugeteilt und für dessen Bedürfnisse hergerichtet und angepasst.


Weil sich gleichzeitig ebenfalls räumliche Engpässe und Nachrüstungen beim Kantonalen Labor aufdrängten, wurde dieses Labor im Jahre 1991 als in sich geschlossenes Amt in Miete in das ehemalige Laborgebäude der Ciba-Geigy ins Schönthal verlegt.


Im Zuge dieses Umzuges wurden kleinere Anpassungen der vorhandenen Grundrisse und Laboreinrichtungen an die Bedürfnisse des Kantonalen Laboratoriums im bestehenden Gebäude vorgenommen.


Auf die Erneuerung der Wärmeerzeugung und der nicht mehr zeitgemässen Lüftungsanlage wurde verzichtet, mit der Absicht diese Liegenschaft käuflich zu erwerben, und dann im Rahmen einer Gebäudehüllensanierung ebenfalls die Haustechnik zu erneuern und anzupassen.


Nach dem Erwerb der Liegenschaft durch den Kanton soll ein Projektwettbewerb für Planungsteams für eine Gebäudehüllensanierung ausgeschrieben werden.




4.4 Alternativen


Anstelle der vorgeschlagenen Lösung Erwerb und Sanierung des Laborgebäudes an der Hammerstrasse in Liestal wurden zwei Neubaulösungen geprüft, die aber beide zu einem wirtschaftlich ungünstigeren Ergebnis führen.


Eine erste Variante bietet sich an durch den Erwerb einer Teilfläche des ehemaligen Schafir + Mugglin-Areals von der Basellandschaftlichen Kantonalbank.
Eine Lösung mit einem dreigeschossigen Laborneubau würde Anlagekosten inkl. Landerwerb von mindestens 18 Mio. Franken verursachen.


Eine weitere Variante wäre ein dreigeschossiger Laborneubau auf dem Areal Kreuzboden an der Rheinstrasse in Liestal.Die Bau-Anlagekosten für diese Lösung werden auf 15 Mio. Franken geschätzt.
Zur korrekten Vergleichbarkeit mit dem Vorschlag Erwerb und Sanierung der Liegenschaft an der Hammerstrasse, müsste noch der Verkehrswert der benötigten Grundstücksfläche von ca.
4 Mio. Franken zu den Anlagekosten addiert werden.



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