Neukonzeption von Brückenangeboten
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-240 vom 17. November 1998
Neukonzeption von Brückenangeboten
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
1 Ausgangslage
Zur Zeit bestehen in Basel-Landschaft und Basel-Stadt ca. zwanzig staatliche Schulangebote, die die Chancen von Jugendlichen verbessern sollen, den Übergang aus der Sekundarstufe I in die Berufsausbildung zu schaffen. Sie werden von ungefähr 1200 Schülerinnen und Schülern besucht, fast die Hälfte von ihnen stammt aus BL.
In Baselland bestehen die kaufmännischen Vorbereitungsschulen in Liestal und Reinach / Münchenstein, die Vorlehre Metall in Münchenstein und die Vorlehre Baselland in Liestal; die DMS 2 in Muttenz (bzw. deren erste Klasse) wird von vielen Schülerinnen und Schülern ebenfalls als Brückenangebot benutzt.
Viele Baselbieter Jugendliche besuchen Brückenangebote im Kanton Basel-Stadt. Zugang und Abgeltung der Kosten sind im Regionalen Schulabkommen 1993 bzw. im Anhang (revidierte Fassung per Schuljahresbeginn 1997/98) sowie in der Zusatzvereinbarung zum Regionalen Schulabkommen 1981 vom 24./27. August 1984 geregelt.
Folgende Gründe machen eine Neugestaltung der Brückenangebote notwendig:
- Im Rahmen der Basler Schulreform wird die Berufswahlschule Basel-Stadt aufgehoben. Ca. 100 Schüler und Schülerinnen aus BL besuchten das 10. Schuljahr dieser Schule.
- Die im Regionalen Schulabkommen bzw. im Staatsvertrag vereinbarten Beiträge an die Kosten im Kanton Basel-Stadt decken die effektiven Kosten nicht mehr. Das Regionale Schulabkommen wurde vom Kanton Basel-Stadt gekündigt. Es wird voraussichtlich per Schuljahr 1999/2000 neu abgeschlossen. Basel-Stadt stellt die entsprechenden Schulplätze in Zukunft nur noch bei Übernahme der vollen Kosten zur Verfügung.
- Wegen der für Lehrlinge ungünstigen Situation auf dem Lehrstellenmarkt und teilweise erhöhten Anforderungen der Berufslehren melden sich laufend mehr Schulabgängerinnen und -abgänger an weiterführenden Schulen an. Sie ziehen einen sicheren Schulplatz einer (vielleicht doch nicht zu findenden) Lehrstelle vor. Die Wahl wird häufig nicht auf Grund von klaren und hinterfragten Zukunftsvorstellungen, sondern auf der Basis von unvollständigen Informationen, unrealistischen Hoffnungen und vielen Zufälligkeiten getroffen.
Viele Jugendliche melden sich an mehreren Schulen an, um ganz sicher einen Platz zu haben - für das Schuljahr 98/99 standen den vorhandenen ca. 1'200 Plätzen mehr als 1'800 Anmeldungen gegenüber. Dass unter diesen Umständen eine realistische Schulplanung kaum mehr möglich ist, liegt auf der Hand.
Für eine Koordination aller Brückenangebote der beiden Nachbarkantone sprechen folgende Punkte:
| - Jugendliche aus beiden Kantonen bewerben sich um offene Stellen in beiden Kantonen. Arbeitsweg und Schulort sind keine wichtigen Kriterien bei der Lehrstellensuche. - Nordwestschweizer Firmen rekrutieren ihren Nachwuchs ohne Rücksicht auf den Wohnkanton, ihre Ausbildungsorte verteilen sich auf die ganze Region. - Lehrort (Standort des Ausbildungsbetriebes) und Schulort sind bereits heute oft nicht identisch, zur Optimierung der Ausbildung besteht eine gut eingespielte interkantonale Zusammenarbeit. - Eine klare Struktur der Brückenangebote beider Kantone hilft Jugendlichen und Abnehmerinnen und Abnehmern: Lehrbetrieben wird durch Schulen, deren Anforderungen klar definiert sind, die Lehrlingsauswahl erleichtert. Jugendliche und Eltern sollten - um die richtige Wahl treffen zu können - wissen, welche Lernziele bestimmte Schulen verfolgen bzw. welche Anforderungen diese stellen und welchen Stoffe sie vermitteln. Dass gleichartige Schulen immer auch gleich heissen sollten und umgekehrt, ist eigentlich klar, heute aber durchaus nicht der Fall. - Die bestehenden Brückenangebote beider Kantone sind unabhängig voneinander historisch gewachsen. Teilweise unterscheiden sie sich, zum Teil ergänzen sie einander, manche überschneiden sich. - Seit jeher besuchen Jugendliche Schulen im Nachbarkanton; v.a. Basel-Stadt hat Kapazitäten auch für Basel-Landschaft aufgebaut. Synergien, die sich durch Zusammenarbeit ergeben, tragen zu besseren Ausbildungs-gängen, zu vermehrter Transparenz und zu günstigeren Kosten bei. |
Die erwähnten Überlegungen haben die Erziehungs- und Kulturdirektion Basel-Landschaft und das Erziehungsdepartement Basel-Stadt veranlasst, durch eine Arbeitsgruppe Fragen der Kooperation, der Triage und einer gemeinsamen Trägerschaft prüfen zu lassen. Im Januar 1998 (Regierungsratsbeschluss Nr. 64 vom 13.1.98) setzten die Erziehungs- und Kulturdirektion Basel-Landschaft und das Erziehungsdepartement Basel-Stadt gemeinsam eine Projektleitung und einen Steuerungsausschuss ein. Die Projektleiter erhielten das Mandat
• unter Einbezug der Anbieterinnen und Anbieter alle bisherigen Brückenangebote zu erfassen, zu positionieren und gegebenenfalls anzupassen oder weiter zu entwickeln;
• - Basel-Stadt
die Brückenangebote / 10. Schuljahr im Rahmen der Basler Schulreform (Weiterbildungsschule / Sekundarstufe II) zu konzipieren und zu entwickeln;
- Basel-Landschaft
bei der Planungs- und Konzeptionsarbeit des Brückenangebotes / 10. Schul- jahr (WBS, Sek II) die Interessen der Erziehungs- und Kulturdirektion zu vertreten;
• unter Einbezug der abgebenden und aufnehmenden Schulen den Triageprozess auszugestalten;
• eine Konferenz der Verantwortlichen der Brückenangebote zu schaffen;
• mit der regionalen Wirtschaft das Gespräch zu führen;
• eine Vereinbarung zwischen den beiden Kantonen vorzubereiten;
• Instrumente zur Qualitätssicherung zu entwickeln;