Neukonzeption von Brückenangeboten (Landratsbeschluss)
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-240 vom 17. November 1998
Landratsbeschluss (Entwurf)
Neukonzeption von Brückenangeboten
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Vom
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 12 Absatz 1 des Gesetzes vom 10. Juni 1985 1) über die Berufsbildung, beschliesst:
1. Der Vertrag über Brückenangebote/10. Schuljahr zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft wird genehmigt.
2. Die Mehrausgaben von Fr. 390'000 per 2000, von Fr. 740'000 per 2001 und 2002 sowie jährliche Mehrausgaben von Fr. 640'000 ab 2003 werden bewilligt.
3. Die Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984 2) dem fakultativen Finanzreferendum.
Liestal,
Im Namen des Landrates
der Präsident:
der Landschreiber: