1998-241 (1)

Landrat / Parlament || Bericht vom 28. Januar 1999 zur Vorlage 1998-241


Mitbericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission an den Landrat


Kantonsspital Liestal: Sanierung, Um- und Erweiterungsbauten - Zusatzkreditvorlage


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





1. Einleitung

Der Beginn des Projektes "KSL 95" geht zurück auf die im Jahre 1988 erarbeitete Ziel- und Gesamtplanung für die medizinische Grundversorgung des oberen Kantonsteils und dem darauf basierenden Raumprogramm und Pflichtenheft.


Am 26. Mai 1994 stimmte der Landrat dem Projekt für Sanierung, Umbau und Erweiterung des Kantonsspitals Liestal zu und bewilligte einen Verpflichtungskredit von 136.2 Millionen Franken, Preisstand 1. Oktober 1992.


Im April 1995 wurde mit der Umsetzung des Projektes "KSL 95" begonnen. Das Bauprogramm wird bei laufendem Spitalbetrieb etappenweise abgewickelt und soll im Sommer 2001 abgeschlossen werden.


Im Zuge der Detailplanung waren im April 1996 erste Anpassungen an die künftige Entwicklung des Gesundheitswesens nötig, vorallem verursacht durch das neue Kranken-Versicherungsgestz (KVG), aber auch durch die Uebernahme neuer Aufgaben im Rahmen der regionalen Spitalplanung. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission wurde am 12. Juni 1996 über die Projektänderungen und die Kosten von 1.8 Millionen informiert.


Damit sichergestellt ist, dass im Jahre 2001 der Bevölkerung ein modernes, zeitgemäss erneuertes Spital zur Verfüfung steht, waren im Laufe der Detailprojektierung zusätzliche Verbesserungen in Form von Anpassungen betrieblicher, energetischer und technischer Art vorzunehmen.


Mit der Zusatzkreditvorlage vom 17. November 1998 wird dem Landrat beantragt, einen Kredit von 18.28 Millionen Franken zu bewilligen. Er setzt sich wie folgt zusammen:


Seit 1992 hat sich der Zürcher Bauindex zurückgebildet. Der ursprüngliche Verpflichtungskredit beträgt indexbereinigt per 1. April 1998 noch 133.32 Millionen Franken. Mit dem beantragten Zusatzkredit von 18.28 Millionen Franken ergibt die Kostenprognose für das Gesamtprojekt einen Betrag von 151.6 Millionen Franken.




2. Kommissionsberatung


Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die Vorlage an der Sitzung vom 22. Januar 1999 beraten. Die Beratungen wurden begleitet von Regierungsrat Eduard Belser, Rosmarie Furrer, Direktionssekratär VSD und Heinz Schneider, Spitalverwalter Kantonsspital Liestal.


Die Vorlage wurde an die Bau- und Planungskommission (Federführung) und für einen Mitbericht an die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission überwiesen.


Zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten und im Sinne einer gezielten Beratung hat sich die Kommission auf die Diskussion der gesundheitspolitischen Aspekte beschränkt.




Die wichtigsten Punkte der Beratung sind nachfolgend zusammengefasst:


Entwicklung im stationären Bereich


Die Entwicklung im Kantonsspital Liestal verläuft erfreulich gut. In den letzten Jahren konnte die Aufenthaltsdauer reduziert und die Bettenbelegung erhöht werden. Die folgenden Angaben für 1998 sind nicht definitiv, sie wurden für den Monat Dezember hochgerechnet.




Entwicklung im ambulanten Bereich


Im ambulanten Bereich ist eine starke Zunahme der Konsultationen und Behandlungen festzustellen. Es gibt aber keine zuverlässigen Angaben darüber wie gross die "echte" Zunahme ist, und wieweit es sich um Zuwanderungen von Patientinnen und Patienten handelt, die ein gutes, nähergelegenes Angebot bevorzugen. Eine wichtige Rolle spielt sicher die im kantonalen Gesundheitswesen für die Kantonsspitäler gebildeten Schwerpunkte und eine über den ganzen Ablauf qualitativ hochstehende Dienstleistung.




Auswirkungen KVG


Im stationären Bereich werden teilweise höhere Krankenkassenbeiträge basierend auf neuen Versicherungsmodellen ausgerichtet, z.B. wenn der Komfort der Zimmer mit guten sanitären Einrichtungen erhöht wird. Die Kriterien der Komfortbemessung und die Begrenzung nach oben sind durch die noch im Wandel begriffenen Angebote nicht klar definiert.


Im ambulanten Bereich sollten die Kosten prinzipiell durch die Krankenkassen gedeckt werden. Dies trifft aber lange nicht für alle Fälle zu. Im Kantonsspital Liestal z.B. wurde eine Behandlung unter Vollnarkose durchgeführt, die einen Aufenthalt von gegen 24 Stunden im Spital erforderte. Die Krankenkasse vergütete dafür nach Spitalleistungskatalog 185 Franken, d.h. das Spital resp. der Kanton musste einen mehrfachen Betrag für diese Behandlung aufwenden.


Von vielen Patientinnen und Patienten wird die ambulante Behandlung bevorzugt, Franchise und Selbstbehalt wirken sich aber nachteilig aus. Auf Seite der Spitäler dämpft teilweise die derzeit gültige Kostenvergütung durch die Krankenkassen den Anreiz. Im weiteren kann auch von der Aerzteschaft eine gewisse Zurückhaltung erwartet werden, da sie teilweise in einer Konkurrenzsituation zu diesen Angeboten steht.




Projektanpassungen 1996


Mit den Projektanpassungen 1996 wurde eine Verstärkung der ambulanten Versorgung bezweckt. Durch eine weitgehende räumliche Zusammenführung der verschiedenen ambulanten Dienstleistungen konnte eine klare Trennung der ambulanten und stationären Patientenwege erreicht werden. Das Ambulatorium ist für die Patientinnen und Patienten gut und rasch erreichbar. Zudem bietet diese Lösung auch betriebliche und wirtschaftliche Vorteile, so kann die gesamte ambulante Administration und die Disposition zentral geführt werden.


Durch die Grundidee den ambulanten Bereich von unten nach oben, und den stationären Beereich von oben nach unten aufzubauen wird eine grosse Flexibilität erreicht. Verlagerungen von der stationären zur ambulanten Versorgung, oder umgekehrt, können so angemessen Rechnung getragen werden.




Sanierung von Sanitärräumen zu den Patientenzimmern


Die Bau- und Planungskommission beantragt unter Ziffer 2 einen zusätzlichen Kredit von 2.2 Millionen Franken für die Sanierung von Sanitärräumen zu den Patientenzimmern im Bettenhaus 1. In 48 Zimmern sollen Duschen eingebaut werden, in 14 Zimmern, wo aus Platzgründen keine Duschen eingebaut werden können, sollen die Toiletten erneuert werden.


Bei dieser Ergänzung geht es weniger darum, höhere Beiträge von den Krankenkassen zu erzielen, sondern darum den Ausbaustandard der Patientenzimmer im Bettenhaus 1 und im Bettenhaus 2 auf ein möglichst ähnliches Niveau zu bringen.


Das Bettenhaus 1 ist leer und für den Umbau bereit, die Sanierung der Sanitärräume kann ohne zusätzliche Störung des Spitalbetriebes durchgeführt werden. Würde die Sanierung in den kommenden Jahren über das Budget des Spitals vorgenommen, so müssten etappenweise Zimmer geschlossen werden und Patientinnen und Patienten wären Lärmbelastungen ausgesetzt.




Zusatzkredit


Die Kommission ist sich bewusst, dass der ursprüngliche Kostenvoranschlag mit einer Genauigkeit von ± 10% angegeben war und keine Reserve eingestellt wurde. Trotzdem überrascht der hohe Zusatzkredit von 18.2 Millionen Franken, auch wenn er mit 13-14% nicht als unverhältnismässig bezeichnet werden kann.


Aus den weiter oben aufgeführten Gründen hat sich die Kommission bewusst nicht mit den allgemeinen Kostenaspekten auseinandergesetzt. Sie möchte aber einem gewissen Unbehagen mit den folgenden zwei Beispielen Ausdruck geben.




Mehraufwand für Planungsleistungen


Der auf der Beilage 4 ausgewiesene Mehraufwand scheint unerklärlich hoch. Vor allem stören die 965'000 Franken, die nun für Planungsarbeiten vor dem Jahr 1993 ausgegeben werden sollen.




Kostenkontrolle


Offensichtlich existierten bei der Kostenkontrolle Lücken. Mit einer guten Kostenkontrolle müsste eine Kostenüberschreitung zeitlich schneller und bei einem kleineren Betrag erfasst werden können.




3. Antrag


Da die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission sich bewusst auf die gesundheitspolitischen Aspekte beschränkt hat, verzichtet sie auf einen konkreten Antrag. Sie unterstützt aber die Bestrebungen das Kantonsspital Liestal in ein modernes, zeitgemäss erneuertes Spital zu überführen.


In diesem Sinne befürwortet sie unter Ziffer 1 bei den Zusatzleistungen den Betrag von 3.19 Millionen Franken für medizinisch-betriebliche Projektanpassungen und den von der Bau- und Planungskommission unter Ziffer 2 vorgeschlagenen Kredit von 2.2 Millionen Franken für die Sanierung von Sanitärräumen zu den Patientenzimmern.


Ebenfalls unterstützt die Kommission die Bildung einer offen ausgewiesenen Reserve in der Höhe von 3.25 Millionen Franken für die noch ausstehenden Arbeiten im Umbaubereich.




Laufen, den 28. Januar 1999


Im Namen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
der Präsident: Marcel Metzger



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