1998-241 (2)

Landrat / Parlament || Bericht vom 1. Februar 1999 zur Vorlage 1998-241


Bericht der Bau- und Planungskommission an den Landrat


Sanierung, Um- und Erweiterungsbauten Kantonsspital Liestal; Zusatzkreditvorlage


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen




Landratsbeschluss (Entwurf)



1. Einleitung

Mit Beschluss vom 17. November 1998 hat der Regierungsrat die Zusatzkreditvorlage 98/241 für die Sanierung, die Um- und Erweiterungsbauten, Kantonsspital Liestal (KSL), genehmigend an den Landrat weitergeleitet.

Die Bau- und Planungskommission, welche das Geschäft überwiesen erhielt, befasste sich an ihren Sitzungen vom 10. und 21. Dezember 1998, 7. und 21. Januar 1999 mit diesem Geschäft.

An den Sitzungen standen für die Erläuterungen dieser Vorlage und Behandlung der Fragen zur Verfügung:

Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel, Heinz Schneider, Spitalverwalter Kantonsspital Liestal, Walter Berger, technischer Adjunkt Kantonsspital Liestal, Alfred Oppikofer, Kantonsarchitekt Hochbauamt, Hansruedi Simmler, Leiter Bauausführung Hochbauamt, Beat Meyer, Architekt Hochbauamt, Robert Puhm, Bereichsleiter Amt für industrielle Betriebe, Emilio Sutter, Controller der Bau- und Umweltschutzdirektion


2. Vorstellung der Vorlage

Die Bau- und Planungskommission hat sich an insgesamt vier Sitzungen intensiv mit allen fachlichen und politischen Fragen auseinandergesetzt, die in Zusammenhang mit der Zusatzkreditvorlage für die Sanierung, die Um- und Erweiterungsbauten des Kantonsspitals Liestal gestellt werden.

Anhand verschiedener Pläne und Uebersichten wurde der Kommission das modifizierte Um- und Ausbauprojekt erläutert, wie es sich ergibt infolge der veränderten Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen, durch die Uebernahme neuer Aufgaben im Rahmen der regionalen Spitalplanung und durch betriebliche Aenderungen und Ergänzungen, die letztlich zu einer qualitativen Verbesserung der Dienstleistungen führen sollen.

Auch wurde der Kommission aufgezeigt welche Teile des Realisierungsprogrammes bis heute vollendet, welche in Ausführung und welche Teilprojekte in Vorbereitung sind. Dieser Vorstellung der Vorlage folgte eine Besichtigung der bereits bauvollendeten Projektteile des KSL.

Neben der Besichtigung von Dialysestation, neues Bettenhaus Abteilung Chirurgie, Laboratorien, Ambulatorium, Zentrallager, Zentralsterilisation und Energiezentrale wurde auch das sich im Umbau befindliche bestehende Bettenhaus besichtigt.


3. Beratung der Vorlage

In der anschliessenden Detailberatung wurden hauptsächlich folgende Themen und Fragen diskutiert und beantwortet:


3.1 Projektergänzungen und -anpassungen (Zusatzleistungen)

- Welches sind die Auswirkungen des neuen Krankenversicherungsgesetzes (KVG)?

Die Inkraftsetzung des neuen KVG bringt wesentliche Konsequenzen für die Spitäler. Aufgrund der medizinischen Produkteverordnung und der Produktehaftpflicht müssen die Spitäler immer wieder überprüfen, ob sie als berechtigt gelten können, dieses oder jenes Produkt anzubieten. Diese marktorientierte Denkweise verlangt die Einführung eines Management-Informationssystems, die Durchführung von Prozessanalysen und die Optimierung des Ressourceneinsatzes und damit auch eine angepasste räumliche Organisation und Infrastruktur, denn bekanntlich wird ein entsprechender Kundenservice erwartet.
Hätte man die Projektänderungen und Anpassungen nicht vorgenommen, wären die Leistungen, die das KSL heute und morgen zu erbringen hat, nicht erfüllbar.

- Welche Mehrkosten sind auf das neue KVG zurückzuführen?

Es ist nicht möglich eine genaue Zahl über diese Mehrkosten zu ermitteln, doch Beispiele zeigten, was die Einführung des neuen KVG im Bereich der Abgeltungen und Konkurrenzfähigkeit ausgelöst haben. Zusätzlich erfordern neue Vorschriften des Bundesamtes für Gesundheit, der medizinischen Produkteverordnung und Anpassungen der technischen und SUVA-Normen weitere Mehrkosten. Die dekretierten Vorschriften erweisen sich als bedeutendes Regulativ. In einem Labor werden beispielsweise der Bodenbelag oder die Oberflächenbeschaffenheit der Tische vorgeschrieben. Diese Vorschriften führen letztlich zu einer Verminderung der Leistungsanbieter, weil die Auflagen nicht mehr von allen erfüllbar sind.

- Welches sind die Ueberlegungen für die Projektanpassung der gewerblichen Kälte und was sind deren Vorteile?

In den ursprünglichen Kostenvoranschlag wurde für die Komfortkühlung eine Kältemaschine aufgenommen und ein kleiner Betrag für die gewerbliche Kälte eingebaut. Bei der Ausführungsplanung entschloss man sich, an Stelle einer Ammoniakanlage in der Dachzentrale Anbau Ost eine Absorberanlage einzubauen. Gleichzeitig stellte man fest, dass im ganzen Spital verstreut Kältekompressoren installiert sind. Aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsrechnung (Betriebskosteneinsparungen von rund Fr. 110 000.--/Jahr) und aus Umweltschutzüberlegungen erkannte man die Vorteile einer zentralen Absorber-Kälteanlage für die gewerbliche Kühlung.

- Was ist zu verstehen unter der Zusatzleistung "Behördliche Auflagen, Qualitätssicherung"?

Diese Zusatzleistungen basieren zum kleineren Teil auf behördlichen Auflagen. Meist waren es Richtlinien, Anpassungen an heutige technische Standards oder das Ziel höhere Sicherheit für den Spitalbetrieb zu garantieren. Damit ist gemeint z.B. die Verbesserung des K-Wertes der Wärmedämmung des Bettenhauses 1 und 2, die Erhöhung der Sicherheit der Stromversorgung, der Einsatz halogenfreier Starkstromkabel oder weitere Brandschutzmassnahmen.

- Wie setzt sich der Zusatzbedarf für Planerleistungen von Fr. 4,28 Mio. zusammen und wie kann dieser Betrag begründet werden?

Dieser Betrag kann unterteilt werden in drei Honorarposten. Ein erster Posten von Fr. 965 000.-- setzt sich aus zwei Beträgen zusammen, einerseits aus den Projektänderungen des Bettenhauses 2 im Vorfeld der Baukreditvorlage. Dabei handelt es sich um Planungsleistungen des damaligen Generalplaners, die in den Gesamtauftrag eingeflossen sind. Der zweite Teil der Summe betreffen Planungsstudien des Areals Kreuzboden, dieser Betrag wurde nachträglich auf das Projekt KSL 95 umgebucht. Diese Leistungen müssen - auch wenn sie im Kostenvoranschlag nicht enthalten waren - nun über den Gesamtkredit abgerechnet werden.

Ein zweiter Posten von Fr. 1 885 000.-- betrifft die Auflösung des Generalplanervertrages und den Abschluss neuer Einzelverträge. In diesem Zusammenhang mussten den Verträgen die infolge Teuerung aktualisierten, erhöhten Prozentwerte der Honorarordnung zugrunde gelegt werden. Zusätzlich ist ab 1995 noch die Mehrwertsteuer auch auf Dienstleistungen zu entrichten.

Ein dritter Posten von Fr. 1 430 000.-- betrifft die notwendigen Planeraufträge an diverse zusätzliche Fachspezialisten gemäss der Gesamtkostenprognose von 151,6 Mio. Franken, sowie Nachträge zu den bestehenden Planerverträgen.

- Sind Projektteile vom Baukredit auf die laufende Rechnung verschoben worden?

Dies betrifft nur die Telekommunikation. Im Kostenvoranschlag für das KSL 95 wurden Fr. 920 000.-- für die Verbesserung der Kommunikationsanlagen vorgesehen.
Im Zuge der Detailplanung zur Vorbereitung der Bauausführung zeigte sich, dass die Infrastruktur der Kommunikationsanlagen möglichst rasch zu verbessern ist. Eine Spezialfirma machte einen Projektvorschlag in Höhe von Fr. 4,5 Mio., der sich zusammensetzt aus der universellen Gebäudeverkabelung, zu Fr. 3 Mio., der aktiven Netzwerkausrüstung zu 1 Mio. sowie dem Netzwerkmanagement zu Fr. 0,4 Mio.
Als Lösung überlegte man sich, medizintechnische Anschaffungen über die Betriebsrechnung zu nehmen, damit das Budget KSL 95 zu entlasten und dafür einen zusätzlichen Anteil für die Kommunikation einzusetzen. So wurden insgesamt 3 Mio. über den Kostenvoranschlag KSL 95 abgewickelt. Entsprechend dem Bauverlauf werden die weiteren Fr. 1,4 Mio. über die Betriebsrechnung KSL 1996 - 2001 finanziert.

Die kantonale Finanzkontrolle hat Einsicht in die Vergabe der EDV-Aufträge des Kantonsspitals Liestal genommen und bestätigt das auch in ihrem Revisionsbericht.


3.2 Sanierung der Sanitärräume (WC/Duschen) der Patientenzimmer im Bettenhaus 1

- Ist der Einbau von Duschen in den Sanitärräumen im Bettenhaus 1 für alle Patientenzimmer vorgesehen?

Eine Sanierung dieser Sanitärräume war aus Kostengründen im Konzept KSL 95 gestrichen worden, doch idealerweise würde man die Sanierung besser jetzt einleiten, damit zwischen Bettenhaus 1 und 2 kein Leistungs- bzw. Komfortgefälle entsteht.

Bei einem späteren Einbau von Duschen in den Sanitärräumen würde der Spitalbetrieb nochmals über längere Zeit erheblich beeinträchtigt.

Auch bekannt ist, dass die Krankenkassen neue Angebote auf den Markt bringen, die es dem Patienten gestatten werden, die Leistungen modular gemäss seinen Bedürfnissen auszuwählen.

- Wieviele Sanitärräume müssten im Bettenhaus 1 saniert werden um gleichwertige Komfortbedingungen wie im neuen Bettenhaus 2 anbieten zu können, und was kosten diese zusätzlichen Sanierungsmassnahmen?

Insgesamt sind es 48 Sanitärräume (WC/Dusche) und 14 WC-Anlagen in den Randzonen, wo aus Platzgründen keine Möglichkeit besteht, eine Dusche einzubauen. Doch sollen in diesen Räumen die rund 36 Jahre alten Leitungen und Apparate und der Innenausbau ebenfalls erneuert werden.
Die Kosten betragen Fr. 39 855.-- pro Nasszelle und Fr. 20 357.-- pro WC-Raum, insgesamt ergibt sich ein Gesamtbetrag von Fr. 2 200 000.--. In diesem Betrag sind die gesamten Anlagekosten, also auch die Honorare, Umplanungskosten und Reserven enthalten.


3.3 Controlling

- Wie wurde das Kostencontrolling gehandhabt, wie kam es zur nicht zeitgerechten Feststellung von Kostenabweichungen?

Ursprünglich war die gesamte Verantwortung für Kosten und Termine für die Abwicklung des Projektes bei der Firma Suter + Suter AG, welche mit einem Generalplanerauftrag mandatiert war. Nach der Einleitung der Nachlassliquidation über diese Firma, wurden die Architekturfirma Arcoplan AG, eine Firmengründung von ehemaligen Suter + Suter Kadern und Mitarbeitern, und die bereits beauftragten Fachplaner mit Einzelleistungsverträgen ausgestattet. Gesamtleiter der Bauaufgabe ist die Firma Arcoplan, die Oberaufsicht über das Projekt ist dem Hochbauamt übertragen worden.

Beide Partner, Arcoplan und das Hochbauamt, führten ab diesem Zeitpunkt je eine Kostenkontrolle.
Als Ende 1997 das Hochbauamt eine Kostenüberschreitung von mutmasslich Fr. 900'000.-- meldete, war niemandem in der ganzen Projektorganisation bewusst, dass grössere Kostenüberschreitungen bevorstehen.

Die erste grössere Kostenabweichung war der Betrag von Fr. 6,8 Mio., der von Arcoplan an der Baukommissionssitzung vom 30. April 1998 als Überschreitung ausgewiesen wurde. Allerdings war dabei die Indexanpassung und der Mehraufwand für Planungsleistungen noch nicht berücksichtigt.

Immerhin sind sodann aus den in der Vorlage genannten Zusatzleistungen Arbeiten im Umfang von rund 4,7 Mio. erst im Jahr 1998 eingebracht worden.

Die Phase ab April 1998 bis zur Eingabe der Zusatzkreditvorlage war geprägt von intensivsten Kostenüberprüfungen und -aktualisierungen und Abstimmung der Daten zwischen Arcoplan, Fachplanern und Hochbauamt.

Die Überlegungen zum Führen einer Kostenkontrolle durch Arcoplan und Hochbauamt waren, eine möglichst grosse Controllingsicherheit über die Kostenentwicklung zu erreichen.

Das ursächliche Problem lag jedoch darin, dass die Abweichungen und die Projektänderungen zum Teil zu spät in die Kostenübersicht einflossen und die Zahlen eines Teils der Fachplaner zu wenig aufgearbeitet vorlagen.

Im weiteren erfolgte keine Aktualisierung des Kredites nach Baukostenindex, d.h. die Indexrückbildung wurde in der Prognose nicht berücksichtigt.
Ein weiteres Problem ist in der nachträglich erfolgten Reservebildung zu erkennen. So war die Idee den Verpflichtungskredit linear um 5 Prozent zu reduzieren, um zu einer Reservebildung zu gelangen, wohl gut gemeint, funktioniert aber in der Praxis nicht, weil der Kostenvoranschlag von einer weiteren, im Ausmass jedoch nicht erfolgten Rückbildung der Baumarktpreise ausging und andererseits die negative Indexentwicklung die Reserve dezimierte.

- Welche Lehren werden gezogen bzw. was sind die Korrektur- und Steuerungsmassnahmen zur Verbesserung des Controllings?

Vereinheitlicht erfolgt heute eine einzige laufende Kostenkontrolle resp. Überwachung durch den Architekten als Gesamtleiter, damit verbunden ebenfalls die Baubuchhaltung.

Das Hochbauamt nimmt die Abweichungsanalyse vor, d.h. die Überprüfung auf Vollständigkeit, Plausibilität und Transparenz. Eingeführt wird ein vierteljährlicher Projektrapport, gekoppelt mit monatlichem Kostenrapport von Seiten des Architekten. Neu wird die Reservebewirtschaftung vereinheitlicht.

Als zusätzliche Korrekturmassnahmen sind eine personelle Verstärkung in der Projektleitung Hochbauamt, ebenfalls auf Seite Architekt zugunsten Kosten- und Terminkontrolle und Bauleitung eingeführt worden.
Im weiteren zwecks einer besseren Funktionsverteilung wurde seit Januar 1999 der Vorsitz der Baukommission durch den Vorsteher des Hochbauamtes übernommen.
Als systematische Ergänzung zu den bestehenden Organisationselementen des Hochbauamtes ist ein KSL-bezogenes Projekthandbuch in Bearbeitung.


4. Abstimmung

In der Detailberatung konnte sich die Kommission ein Bild über die Berechtigung des beantragten Zusatzkredites machen.

Die Kommission konnte erkennen, dass die zusätzlich anbegehrten Mittel für Ergänzungen, zur Modifikation und Fertigstellung des Projektes KSL 95 notwendig sind.

Die Kommission beantragt einstimmig die Sanierung der Sanitärräume im Bettenhaus 1 ebenfalls vorzunehmen, den beantragten Verpflichtungskredit zur Ausführung dieser Massnahme um Fr. 2,2 Mio. zu erhöhen und den Entwurf eines Landratsbeschlusses mit einer neuen Ziffer 2 zu ergänzen.

Die Kommission stimmt der Vorlage betreffend Zusatzkredit für die Sanierung, die Um- und Erweiterungsbauten des Kantonsspitals Liestal und dem ergänzten Landratsbeschluss mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Ausstand zu.


5. Antrag

Aufgrund der vorstehenden Erwägungen und der Abstimmung beantragt die Bau- und Planungskommission dem Landrat, dem beiliegenden Entwurf eines Landratsbeschlusses zuzustimmen.


Binningen, 1. Februar 1999

Im Namen der Bau- und Planungskommission

der Präsident: R. Felber




Landratsbeschluss (Entwurf)
betreffend Kantonsspital Liestal, Sanierung, Um- und Erweiterungsbauten; Zusatzkredit


Vom


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Für die Fertigstellung des Gesamtprojektes Sanierung, Um- und Erweiterungsbauten am Kantonsspital Liestal wird als neue Ausgabe zu Lasten des Kontos 2320.503.30-144
ein Zusatzkredit von Fr. 18 280 000.-- bewilligt, bestehend aus:
Zusatzleistungen Fr. 10 300 000.--
Mehraufwand für Planungsleistungen Fr. 4 280 000.--
Nebenkosten-Erhöhung Fr. 450 000.--
Neue Reserve Fr. 3 250 000.--
(Indexreduktion von Fr. 2 880 000.-- berücksichtigt)

2. Als Ergänzung wird für die Sanierung von Sanitärräumen zu den Patientenzimmern im Bettenhaus 1 ein Kredit von Fr. 2 200 000.-- als neue Ausgabe zu Lasten des Kontos 2320.503.30-144 bewilligt.

3. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis vom 1. April 1998 der Kredite unter Ziffer 1 und 2 werden mitbewilligt und sind in der Abrechnung nachzuweisen.

4. Die Ziffern 1, 2 und 3 dieses Beschlusses unterstehen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.

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