Kantonsspital Liestal Sanierung, Um- und Erweiterungsbauten; Zusatzkreditvorlage
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-241 vom 17. November 1998
Kantonsspital Liestal
Sanierung, Um- und Erweiterungsbauten; Zusatzkreditvorlage
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
1. Zusammenfassung
Am 26. Mai 1994 stimmte der Landrat dem Projekt für Sanierung, Umbau und Erweiterung des Kantonsspitals Liestal zu und bewilligte einen Verpflichtungskredit von Fr. 136'200'000.--, Preisstand 1. Oktober 1992.
Das bestehende Kantonsspital Liestal wurde in den Jahren 1955 - 1959 geplant und am 7. November 1962 als Grundversorgungsspital in Betrieb genommen.
Abgesehen vom Erweiterungsbau im Bereich der Notfallstation (1979 bis 1984) erfolgten seit der Inbetriebnahme des Spitals (1962) keine wesentlichen betrieblichen Anpassungen und Erweiterungen mehr, obwohl sich das Leistungsbild im Gesundheitswesen inzwischen gewandelt hatte.
Zudem wurde immer offenkundiger, dass energetische, bau- und haustechnische Erneuerungen und Sanierungen dringend vorgenommen werden mussten.
Diese Ausgangslage bildete den Hintergrund zur Entwicklung des Projektes "KSL 95".
Planungsbeginn
Ausgehend von einer im Jahre 1988 erarbeiteten Ziel- und Gesamtplanung für die medizinische Grundversorgung des oberen Kantonsteils wurden Raumprogramm und Pflichtenheft erarbeitet.
Massgebend für das Sanierungsvorhaben waren die entsprechenden Gesetze und Verordnungen sowie die Zielsetzung, sich den gewandelten Erfordernissen anzupassen, gleichzeitig den Material- und Energieverbrauch langfristig zu senken und Betriebskosten einzusparen.
Realisierungsstand und -fortgang
Im April 1995 (Spatenstich) wurde mit der Umsetzung des Projektes "KSL 95" begonnen.
Das Bauprogramm sieht eine etappenweise Abwicklung bei laufendem Spitalbetrieb vor. Nach einer Bau- und Montagezeit von 6 Jahren wird im Sommer 2001 das gesamte Sanierungs- und Ausbauprojekt verwirklicht sein.
Vom Folgeprogramm der Teilprojekte sind bis heute die Energie- und Technikzentrale, der Neubau des Bettenhauses 2, der Umbau von Küche und Verwaltung realisiert. Kurz vor dem Bezug, respektive der Vollendung, stehen der Anbau Ost, die Cafeteria und das Restaurant, das Zentrallager sowie das Versorgungszentrum.
Gegenwärtig in Vorbereitung ist die Bauausführung für die Sanierung und den Umbau des Bettenhauses 1, der Umbau des Behandlungstraktes und der Physiotherapie.
Im Zuge der Detailplanung waren im April 1996 erste Anpassungen an die künftige Entwicklung des Gesundheitswesens nötig, vorallem verursacht durch das neue Kranken-Versicherungsgesetz (KVG), aber auch durch die Übernahme neuer Aufgaben im Rahmen der regionalen Spitalplanung.
Wenn es im Zeitpunkt der Erarbeitung des Bau- und Sanierungsprojektes im Jahre 1988 noch darum ging, ein Kantonsspital klassischen Zuschnitts zu sanieren und dem Anspruchswandel seit den sechziger Jahren anzupassen, so musste das Projekt im Laufe seiner Verwirklichung ergänzend auch noch der Entwicklung zu einem Zentrumsspital Rechnung tragen.
Damit sichergestellt ist, dass im Jahre 2001 - nach einer 12-jährigen Planungs- und Bauzeit - der Bevölkerung ein modernes, zeitgemäss erneuertes Spital zur Verfügung steht, waren (und sind) im Laufe der Detailprojektierung zusätzliche Verbesserungen vorzunehmen. Dabei handelt es sich um Erneuerungen in Form von Projektanpassungen betrieblicher, energetischer und technischer Art. Dieses vielschichtige Paket von Zusatzleistungen kann wie folgt gegliedert werden:
- Medizinisch/betriebliche Projektanpassungen
- Behördliche Auflagen, Qualitätssicherung
- Vorgezogene Sanierungen
- Nicht voraussehbare Arbeiten
- Kostenerhöhung auf Grund der Marktsituation im Bereich Lüftungsanlagen/Haustechnik
(Erläuterungen siehe Punkt 5.2 bzw. Beilage 3)
Zudem stehen höhere Planungsaufwendungen und Nebenkosten gegenüber dem ursprünglichen Kostenvoranschlag an.
Neu soll eine separat ausgewiesene Reserve für die noch bevorstehenden Umbauarbeiten geschaffen werden.
Gegenstand dieser Vorlage ist es, dem Landrat einen Zusatzkredit für die Differenz zwischen den prognostizierten Gesamtkosten und dem ursprünglich bewilligten - teuerungsbereinigten -Kredit zu beantragen. Dieser Zusatzkredit beträgt 18,28 Mio. Franken. Er setzt sich wie folgt zusammen:
| Zusatzleistungen | Fr. 10 300 000.-- |
| Mehraufwand für Planungsleistungen | Fr. 4 280 000.-- |
| Nebenkosten-Erhöhung | Fr. 450 000.-- |
| Neue Reserve | Fr. 3 250 000.-- |
| Fr. 18 280 000.-- |
Das zur Zeit in Ausführung begriffene Gesamtbauvorhaben stützt sich auf folgende Gesetzesgrundlagen, Erlasse und Beschlüsse:
- Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984, Art. 110 und 111, wo Grundsätze und Aufgaben des Kantons in Bezug auf die Gesundheit der Bevölkerung festgehalten sind.
- Spitalgesetz vom 24. Juni 1976, Art. 1 bis 3
- Spitaldekret vom 18. Oktober 1976, Art. 1, 2, 4 und 5
- Landratsbeschluss vom 26. Mai 1994 zur Vorlage 93/122 betreffend Sanierung, Um- und Erweiterungsbauten am Kantonsspital Liestal