Kantonsspital Liestal Sanierung, Um- und Erweiterungsbauten; Zusatzkreditvorlage

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-241 vom 17. November 1998


Kantonsspital Liestal
Sanierung, Um- und Erweiterungsbauten; Zusatzkreditvorlage


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





6. Kostenentwicklung

6.1 Kostenvoranschlag und Kredit 1994


In den Jahren 1992 und 1993 wurde unter dem Druck des auferlegten Kostendaches von 135 Mio. Franken das Bauprojekt "KSL 95" entwickelt. Es führte zu einem detaillierten Kostenvoranschlag von 136,2 Mio. Franken (aufindexiert, Preisstand 1.10.92) und zur entsprechenden Krediterteilung durch den Landrat im Mai 1994.


Obwohl in der damaligen Vorlage der Genauigkeitsgrad des Kostenvoranschlages 1993 einerseits mit ± 10 % angegeben war, wurden andererseits keinerlei Reserven im Kostenvoranschlag und Kredit eingestellt - wohl wiederum unter dem Druck des Kostendaches. Dabei ist zu bedenken, dass es sich beim "KSL 95" um ein sehr komplexes und über einen langen Zeitraum erstreckendes Bauvorhaben mit umfangreichen Sanierungen handelt.


Ebenso ist zu berücksichtigen, dass die damals teilweise bereits zurückgebildeten Marktpreise in den Kostenvoranschlag eingeflossen sind.




6.2 Weitere Projekt- und Kostenentwicklung seit 1995


Mit der Absicht, das Kostenrisiko zu mindern, wurde 1995, also vor Beginn der Ausführungsarbeiten, auf Beschluss der KSL-Baukommission der Kostenvoranschlag linear um 5 % reduziert, um so Reserven zu schaffen. Ebenso bestand Hoffnung auf eine günstige Marktsituation. Alle gegenüber dem Kostenvoranschlag günstigeren bzw. ungünstigeren Vergaben wurden mittels der theoretischen Reserve bewirtschaftet.


Im Laufe der Projektentwicklung erwies es sich dann aber als zunehmend schwieriger, den - für die Reservebildung - um 5 % reduzierten Kostenvoranschlag einzuhalten, zumal die verschiedenen Projektänderungen und -anpassungen - insbesondere in den Bereichen Haustechnik Zusatzkosten auslösten. Zudem zeigte sich, dass - im Gegensatz zur rückläufigen Entwicklung des Baukostenindexes - die Marktpreise im Bereich Haustechnik massiv anstiegen, was zu Mehrkosten gegenüber dem Kostenvoranschlag (Genauigkeitsgrad ± 10 %) führte.


Alle diese bedürfnisorientierten Massnahmen erfolgten auf dem ordentlichen Weg von Änderungsanträgen und führten zu entsprechenden Beschlüssen in der KSL-Baukommission, immer mit Beschränkung auf das Notwendige und mit Einsparungsbemühungen zur Mehrkosten-Kompensation.


Es wurden zwei Kostenkontrollen geführt, eine vom Hochbauamt und eine vom beauftragten Architekten. Beide stützten sich im wesentlichen auf die Angaben der beigezogenen Fachplaner. Wie sich im Rahmen der von der Bau- und Umweltschutzdirektion angeordneten Kostenüberprüfung herausgestellt hat, haben die beschlossenen Projektanpassungen - bedingt durch die beschleunigte Projektabwicklung und gewisse Unklarheiten in der Kompetenzabgrenzung - zum Teil erst mit zeitlichen Verzögerungen Eingang in die Kostenkontrolle gefunden. Die Folge davon war, dass das tatsächliche, vollständige Ausmass der Kostenentwicklung des Projektes über längere Zeit nicht klar erkannt werden konnte.




6.3 Kostensituation heute


Zum ersten Mal zeichnete sich eine wesentliche Kostenerhöhung ab, als die Kostenprognose des Architekten im April 1998, ohne Anpassung an den rückläufigen Baukostenindex und ohne Berücksichtigung des Mehraufwands für Planungsleistungen eine Kreditüberschreitung von 6,8 Mio. Franken aufzeigte.


Die auf sofortige Anordnung der Bau- und Umweltschutzdirektion vorgenommene detaillierte Überarbeitung der Kostenprognose, welche nach bestem Wissen und in intensiver Zusammenarbeit zwischen Hochbauamt, Architekt und Fachplanern erstellt wurde, zeigt heute, per Mitte Oktober 1998 auf, dass für das Gesamtprojekt "KSL 95" mit allen Aenderungen und Anpassungen ein Gesamtbetrag von 151,6 Mio. Franken benötigt wird, also 15,4 Mio. Franken mehr als die bewilligten 136,2 Mio. Franken.


In dieser Gesamtinvestitionssumme als Abrechnungsprognose, sind die folgenden Kostenelemente inbegriffen.


a) Alle Zusatzleistungen (gemäss Beilage 3)




b) Mehraufwand für Planungsleistungen


Gegenüber dem ursprünglichen Kostenvoranschlag sind Mehraufwendungen für Planungsleistungen und somit für berechtigte Honorare zu verzeichnen. Die Zusammensetzung des Mehraufwandes ist in Beilage 4 dargelegt.


Total Mehraufwand Fr. 4'280'000.--




c) Nebenkosten-Erhöhung


Im ursprünglichen Kostenvoranschlag waren zuwenig Mittel für die Nebenkosten eingesetzt. Dies betrifft überwiegend die Kosten für Vervielfältigungen, Kopien bzw. EDV-Ausdrucke der zahlreichen Pläne und Kopien der umfangreichen Dossiers bei öffentlichen Ausschreibungen.


Total Nebenkosten-Erhöhung Fr. 450 000.--




d) Neu zu schaffende Reserve


1993 wurde im ursprünglichen Kostenvoranschlag - wie erwähnt - keinerlei Reserve eingestellt, obwohl die Genauigkeit des Kostenvoranschlags mit ± 10 % angegeben war und bei der komplexen und über einige Jahre dauernden Bauaufgabe mit nicht vorhersehbaren Entwicklungen gerechnet werden musste.


Für die noch ausstehenden Arbeiten, welche sich im Umbaubereich bewegen, soll deshalb (gestützt auf das Dekret zum Finanzhaushaltsgesetz § 6) neu eine offen ausgewiesene Reserve geschaffen werden:




6.4 Bisher eingegangene Verpflichtungen


Im Rahmen der Realisierung des Gesamtprojektes sind Verpflichtungen eingegangen worden, welche aus den Werkverträgen mit den Unternehmern, den Planerverträgen sowie den Nebenkosten (Anschlussgebühren etc.) bestehen.


Total dieser Verpflichtungen per Mitte November 1998 Fr. 117 820 000.--


Somit liegen die eingegangenen Verpflichtungen noch um Fr. 15 500 000.- unter dem ursprünglich bewilligten, indexbereinigten Kredit von Fr. 133 320 000.--.




6.5 Handlungsspielräume / Einsparungsmöglichkeiten


Obwohl das klare Ziel besteht, das Gesamtprojekt am Kantonsspital Liestal zu Ende zu führen, wird hier erläutert, wo es noch grundsätzlich denkbar ist, Reduktionen beim heutigen Entwicklungsstand des Projektes vorzunehmen.


Teilprojekt Therapieerweiterung


Das Teilprojekt der Erweiterung der Physiotherapie ist in der Phase der Detailplanung. Bei einem Verzicht auf die Erweiterung würden Kosten von Fr. 3 200 000.-- entfallen.




Reduktionen am Sanierungspaket Bettenhaus 1


Im Rahmen der Sanierungsmassnahmen beim Bettenhaus 1 sind noch folgende Reduktionen denkbar.




Denkbare Einsparungsmöglichkeiten


Handlungsspielraum um den überarbeiteten Kostenvoranschlag reduzieren zu können, ist in folgender Grössenordnung vorhanden:




Von den genannten Einsparungsmöglichkeiten ist allerdings dringend abzuraten.


Denn neben dem noch vorhandenen materiellen Handlungsspielraum muss berücksichtigt werden, dass bei Vornahme dieser Reduktionen auch Abstriche am betrieblichen Leistungsbild und an den Sanierungszielen vorgenommen werden müssten.


Ein allfälliger Verzichtsentscheid hätte zur Folge, dass die verschiedenen therapeutischen Dienstleistungen nicht in einem Zentrum zusammengefasst werden könnten und die aufgeschobenen Instandsetzungsarbeiten unter Störung des Spitalbetriebes in einer späteren Phase unumgänglich wären.



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