Kantonsspital Liestal Sanierung, Um- und Erweiterungsbauten; Zusatzkreditvorlage

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-241 vom 17. November 1998


Kantonsspital Liestal
Sanierung, Um- und Erweiterungsbauten; Zusatzkreditvorlage


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





7. Notwendiger Zusatzkredit

7.1 Indexbereinigung


Der vom Landrat im Mai 1994 bewilligte Verpflichtungskredit von Fr. 136 200 000.-- stellte auf den Preisstand 1. Oktober 1992 ab, mit dem entsprechenden Index der Zürcher Wohnbaukosten.


Mangels eines besseren Instrumentes werden die Baukredite üblicherweise auf diesen Index abgestützt, obschon sich der Zürcher Baukostenindex auf Mehrfamilienhäuser als Referenzobjekte bezieht und regionale Unterschiede der Märkte zu berücksichtigen wären. Im Besonderen besteht keine Vergleichbarkeit zwischen einem Wohngebäude mit einfachen Installationen und einem komplexen Spitalprojekt, bei dem die haustechnischen Installationen gegen 50 % der Gesamtinvestition betragen.


Es ist trotzdem unumgänglich, entsprechend bisheriger Usanz, den ursprünglichen Kredit indexmässig zu bereinigen, um ihn zusammen mit dem hier beantragten Zusatzkredit auf die aktuelle Indexbasis vom 1. April 1998 zu stellen, und zwar unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sich der Zürcher Baukostenindex seit 1992 zurückgebildet hat.




7.2 Zusatzkredit






8. Antrag


Angesichts der Bedeutung, die der medizinischen Grundversorgung in unserem Kanton zukommt, angesichts der von allen Beteiligten unter den heutigen Umständen als sinnvoll erkannten Zusatzinvestitionen und aufgrund der Tatsache, dass ein Verzicht weitgehend nur aufgeschobenen Kosten gleichkäme, empfehlen wir Ihnen, dem gesamten Zusatzkredit von
Fr. 18 280 000.-- gemäss beiliegendem Entwurf zuzustimmen.




Liestal, 17. November 1998


Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der 2. Landschreiber: Achermann



Back to Top