1998-242

Landrat / Parlament || Vorlage 1998-242 vom 24. November 1998


Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 26. November 1998


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





1. Remo Franz: Verfälschen Staatsbetriebe den Wettbewerb?

Kürzlich ist vom Tiefbauamt im Zusammenhang mit dem Bau der Umfahrung Sissach die Erstellung einer Anschlussgleisanlage (Verladegleis für Tunnelaushub) öffentlich ausgeschrieben worden. Dabei gelang es den SBB, die mit Abstand günstigste Offerte (rund 700'000 Franken) einzureichen. Es ist im Kanton Basel-Landschaft meiner Meinung das erste Mal, dass die SBB zu den Anbietern gehört hat. Der Kanton hat den Entscheid zur Arbeitsvergabe bis heute noch nicht gefällt. Dies führt mich zu folgenden Fragen, dich auch über den erwähnten Fall hinausgehen.


Fragen:


1. Trifft es zu, dass die SBB in Zukunft frei ist, als Sta-atsbetrieb auf dem freien Markt als Anbieterin aufzutreten und somit die Privatwirtschaft konkurrenzieren darf?


2. Wie kann verhindert werden, dass ein teilweise oder ganz subventionierter Betrieb den Offertvergleich verfälscht und den Wettbewerb verunmöglicht?


3. Ist es richtig, wenn ein Staatsbetrieb Aufträge erhält, die allenfalls zu einem Verlust führen, obgleich bekannt ist, dass solche Betriebe sich später das Defizit von der öffentlichen Hand (sprich Steuerzahler) finanzieren lassen?


4. Gehen letztlich und auf längere Sicht nicht Arbeitsplätze verloren, wenn Staatsbetriebe Aufträge erhalten, welche private Unternehmen selber auszuführen könnten?




2. Roland Meury: Radroute Oberwil - Biel-Benken


Ein Stückchen da, ein Häppchen dort. Ein Bäumchen, was soll's, ein Kahlschlag in Ehren. Vor Jahren wünschte sich das Volk die Planer weit fort. Doch wozu sich eigentlich noch wehren?


Fragen:


1. In wieviele Teilstücke muss ein Ganzes zerlegt werden, damit der Volkswille umgangen werden kann?


2. Ist mit dem Bau der Radroute ein Ausbau resp. eine Verbreiterung der Strasse verbunden?


3. Ist der Wald entlang der Kantonsstrasse Oberwil - Biel-Benken tatsächlich so krank, dass nahezu die Hälfte der Bäume entfernt werden muss?


4. Drängen sich demnach weitere "Sicherheitsrodungen" entlang der Basellandschaftlichen Kantonsstrassen auf?


5. Oder ist der saure Regen nur lokal über Biel-Benken ausgeschüttet worden?


6. Schliesslich: stimmt es, dass der Gemeinderat Biel-Benken vom Vorgehen des Kantons begeistert ist?




3. Eugen Tanner: Gewinnausschüttung der Nationalbank


Aufgrund einer auf den 1. November 1997 in Kraft gesetzten Änderung des Nationalbankgesetzes sowie einer entsprechenden Vereinbarung zwischen der SNB und dem Bundesrat wird die Gewinnausschüttung der Nationalbank ab 1999 auf 1,5 Milliarden ansteigen; davon gehen 1/3 an den Bund und 2/3 an die Kantone. Bisher erhielten die Kantone 400 Millionen.


Fragen:


1. Wie hoch war bis anhin der Anteil des Kantons Basel-Landschaft an der Gewinnausschüttung?


2. Womit kann BL ab 1999 rechnen?


3. Hat der Regierungsrat die Absicht, die Gemeinden in geeigneter Form an der erhöhten Gewinnbeteiligung teilhaben zu lassen, insbesondere im Hinblick auf die zusätzlichen Belastungen, die für die Gemeinden aus dem Stabilisierungsprogramm des Bundes (Beitrag der Kantone: 500 Mio) entstehen werden?




4. Hans Ulrich Jourdan: Fort- und Ausbildung des Staatspersonales; Jahresprogramm 1999


Kürzlich haben wir das Jahresprogramm 1999 zur Fort- und Ausbildung des Staatspersonals erhalten. Das Angebot ist vielfältig und interessant insbesondere mit Blick auf den Informatikteil.


Fragen:


1. Können Parlamentsmitglieder an diesen Kursen teilnehmen?


2. Gibt es Einschränkungen oder sind besondere Voraussetzungen zu erfüllen?


3. Mit welchen Kosten haben Parlamentsmitglieder zu rechnen?




5. Bruno Krähenbühl: Kreditübertragungen bei den Gemeinden


Gemäss § 20 der Regierungsratsverordnung über das Rechnungswesen der Gemeinden vom 5. Juli 1977 (180.11), verfallen bei den Gemeinden Voranschlagskredite der Laufenden Rechnung mit dem Ablauf des Rechnungsjahres. Kreditübertragungen sind unzulässig, sofern noch keine Verpflichtungen eingegangen worden sind.


Meines Wissens möchten verschiedene Gemeinden, in Analogie zur kantonalen Regelung (§ 30 Finanzhaushaltsgesetz), künftig ebenfalls Kreditübertragungen ermöglichen.


Fragen:


1. Ist mit einer baldigen Anpassung der erwähnten Regierungsratsverordnung zu rechnen?


2. Wie sieht allenfalls die Regelung im Detail aus?




6. Christoph Rudin: Neues Scheidungsrecht


Die Revision des Scheidungsrechts im Zivilgesetzbuch ist von den Eidgenössischen Räten verabschiedet worden. Die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen und die Inkraftsetzung ist auf 1. Januar 2000 geplant. Das neue Scheidungsrecht erfordert Anpassungen im Verfahren, welches auf kantonaler Ebene geregelt ist, insbesondere in der Zivilprozessordnung und im Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch.


Fragen:


1. Welches sind die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen, die auf kantonaler Ebene zwingend revidiert oder eingeführt werden müssen ?


2. Welche Änderungen sind durch das neue Scheidungsrecht möglich und welche wünschenswert ?


3. Sind Änderungen in der Gerichtsorganisation / Organisation des Vormundschaftswesens nötig ?


4. Müssen das Gerichtspersonal oder die Vormundschaftsbehörden weitergebildet werden ? Falls ja: Welche Massnahmen sind vorgesehen ?


5. Gibt es schon einen Entwurf der revidierten Gesetze? Wann kommt die Vorlage in den Landrat? Ist der Kanton Basel-Landschaft bereit, das neue Scheidungsrecht ab 1. Januar 2000 anzuwenden ?




7. Remo Franz: Unzeitgemässe Lottobewilligungspraxis?


In der "Verordnung über Verlosungen, Glücks- und Unterhaltungsspiele sowie gewerbsmässige Wetten" (SGS 543.11) trifft man verschiedene Bestimmungen an, die wenig vereinsfreundlich sind. Die Lottospiele stellen jedoch für zahlreiche Vereine eine willkommene finanzielle Unterstützung dar. Sie dienen damit im weiteren Sinne der "spielerischen" Finanzierung von Vereinsaktivitäten.


In § 9 Absatz 1 der genannten Verordnung ist beispielsweise festgehalten, dass pro Kalenderjahr ein Lottospiel für die Dauer eines oder zweier aufeinanderfolgender Tage bewilligt wird. Diese Bestimmung ist schwer zu begreifen, besonders deshalb, weil Vereine heute oftmals das Wochenende vom Freitag bis am Sonntag in die Festivitäten einbeziehen. Damit müsste es ihnen doch freigestellt sein, die Lottospiele nach ihrem eigenen Bedürfnis und mit Rücksicht auf die geplanten Aktivitäten zu verteilen.


Ein konkretes Beispiel: Der FC Aesch ersuchte um eine Bewilligung für den Freitag, 23. 10. 1998 und für Sonntag, 25. 10. 1998. Zwischen diesen beiden "Lottotagen" fanden am Samstag zahlreiche sportliche Aktivitäten statt, die den ganzen Verein absorbierten. Das Pass- und Patentbüro liess sich nur zu einer ausnahmsweisen Bewilligung überreden und lehnt künftig weitere Ausnahmen ab, und zwar mit unmissverständlichem Hinweis auf die obengenannte Einschränkung ("für die Dauer eines oder zweier aufeinanderfolgender Tage").


Fragen:


1. Warum ist es so zwingend, dass die Bewilligung nur auf zwei aufeinanderfolgende "Tombolatage" erteilt wird?


2. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass diese Bestimmung keinen eigentlichen Sinn mehr haben kann, wie das Beispiel von Aesch zeigt?


3. Ist der Regierungsrat bereit, die Verordnung auf diese und andere Schwachstellen, die den Vereinen das Leben erschweren, zu überprüfen und sie entsprechend zu ändern?




8. Willi Müller: Junge diebische Zigeuner


In der NZZ vom 3. November 1998 ist zu lesen: "Allein im Kanton Basel-Stadt konnten im letzten Jahr hunderte von Wohnungseinbrüchen, mit einem Gesamtschaden von rund 1.5 Millionen Franken, Zigeunern aus dem Elsass zugeschrieben werden. Weil gerade bei den jugendlichen Tätern die Strafverfolgung schwierig ist, hat sich die Jugendanwaltschaft Basel darauf verlegt, die jungen Delinquenten nur noch gegen Kaution freizulassen. Die Einbrüche gingen darauf in Basel merklich zurück, nahmen aber in den umliegenden Kantonen zu".


Fragen:


1. Welche Tendenz haben im Baselbiet die Einbrüche delinquierender (jugendlicher) Zigeuner?


2. Werden auch im Baselbiet "junge" delinquierende Zigeuner nur mehr gegen Kaution freigelassen?




Liestal, 24. November 1998


Landeskanzlei



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