1998-245

Landrat / Parlament || Vorlage 1998-245 vom 24. November 1998


Teilrevision des Dekretes zum Verwaltungsorganisationsgesetz


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen




Landratsbeschluss (Entwurf)

Am 27. Oktober 1998 hat der Regierungsrat beschlossen, das neue Raumplanungs- und Baugesetz vom 8. Januar 1998 sowie die dazugehörige neue Raumplanungs- und Bauverordnung vom 27. Oktober 1998 auf den 1. Januar 1999 in Kraft zu setzen. Dieser Akt soll zum Anlass genommen werden, den Namen des für die Raumplanung im Kanton verantwortlichen Amtes anzupassen. Aus dem Amt für Orts- und Regionalplanung wird das Amt für Raumplanung.


1. Ausgangslage


Mit dem Vollzug der Verwaltungsreform wurde auf den 1. Juli 1984 das neue Amt für Orts- und Regionalplanung geschaffen. Es übernahm die Aufgaben des früheren Planungsamtes sowie der Regionalplanungsstelle beider Basel.


Im Zusammenhang mit der neuen Organisation der Bau- und Umweltschutzdirektion erfuhr das Amt für Orts- und Regionalplanung auf den 1. Januar 1989 eine Erweiterung um die Abteilungen Objektplanung, Ortsbild, Natur- und Landschaftsschutz sowie Lärmschutz. In der Folge wurden die Abteilung Ortsbild per 1. September 1993 wieder aufgehoben und die Abteilung Objektplanung per 1. Oktober 1997 zum Bauinspektorat überführt.


Eine vor kurzem durchgeführte Strukturüberprüfung im Bereich des Direktionssekretariates der Bau- und Umweltschutzdirektion führte schliesslich zur aktuellen Gliederung des Amtes für Orts- und Regionalplanung mit den zusätzlichen Abteilungen Öffentlicher Verkehr und Kantonale Denkmalpflege.


Parallel zu dieser Organisationsentwicklung liefen die Vorbereitungen zur Revision des bisherigen Baugesetzes vom 15. Juni 1967. Im Zuge dieser Arbeiten wurden auch verschiedene Begriffe überprüft und an das Bundesrecht auf dem Gebiete der Raumplanung angepasst. Dazu gehören unter anderem die Erweiterung der Gesetzesbezeichnung auf Raumplanungs- und Baugesetz sowie das Fallenlassen der Begriffe Regionalplan und Regionalplanung.




2. Das Amt für Raumplanung


Die neue Amtsbezeichnung trägt allen Veränderungen der letzten Jahre Rechnung. Mit der Begriffsangleichung an das neue Raumplanungs- und Baugesetz wird der Zusammenhang zwischen Gesetz und Ansprechstelle sofort erkenntlich. Die Benützer des Gesetzes werden dies als kundenfreundliche Massnahme zu schätzen wissen. Raumplanung präsentiert sich offener sowie neutraler als Orts- und Regionalplanung und widerspiegelt somit auch verbessert die heutige vielfältige Struktur des Amtes. Zudem fügt sich die Bezeichnung Amt für Raumplanung gut in das gesamtschweizerische Bild ein, in dem sowohl beim Bund wie bei einer Mehrzahl der Kantone die entsprechende Fachstelle diesen Namen trägt.




3. Antrag


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, die beiliegende Änderung des Dekretes zum Verwaltungsorganisationsgesetz zu beschliessen.


Liestal, 24. November 1998


Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin



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