1998-247

Landrat / Parlament


lnterpellation von Esther Maag und Claudia Roche: Schulung der Kinder von Schutz suchenden AusländerInnen



Zur Übersicht Geschäfte des Landrates
Zur Systematischen Gesetzessammlung (SGS)
Zu Hinweise und Erklärungen

Autor: Esther Maag, Claudia Roche (4)

Eingereicht: 26. November 1998


Nr.: 1998-247





Im Zusammenhang mit dem Zustrom von Schutz suchenden Ausländerlnnen hat der kantonale Koordinationsstab ein Konzept ausgearbeitet, das die Betreuung und Schulung der Kinder regelt. Dieses generell sehr sorgfältig ausgearbeitete Konzept wirft jedoch einige Fragen auf. Es sind uns die Schwierigkeiten bewusst, die in dieser ausserordentliche Lage zu bewältigen sind. Die Anzahl der Kinder ist nicht bekannt, auch nicht die Zusammensetzung nach Sprachen. Die Aufnahmefähigkeit für die kurze Zeit in den Schulen der Gemeinden mit Durchgangs- und Betreuungszentren ist begrenzt. Am wenigsten abzuschätzen ist sicher die Dauer des Aufenthalts.

Die Erziehungs- und Kulturdirektion sieht vor, Kinder von Schutz suchenden Ausländerlnnen während ihres Aufenthalts in den kantonalen Durchgangs- und Betreuungszentren nicht zu unterrichten.


Wir halten auch die Regelung für problematisch, dass Kinder - nachdem sie einer Gemeinde zugewiesen sind - in neu zu eröffnenden Fremdsprachenklassen regional zusammengefasst werden sollen.


Wir bitten den Regierungsrat deshalb, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:


1 . Können durch die Bestimmung einer "Ausserordentlichen Lage" bestehende gesetzliche Regelungen (Anmeldepflicht innert 3 Tagen bei der zuständigen Schulleitung, Schulpflicht am regelmässigen, tatsächlichen Aufenthaltsort) ausser Kraft gesetzt werden?


2. Geht der Regierungsrat davon aus, dass es sich bei der ganzen Problematik tatsächlich nur um eine Frage von 3 - 4 Monaten handelt?


3. Warum werden die Kinder nicht an ihrem Aufenthaltsort den Regelklassen zugeteilt, besonders wenn ihre Anzahl dannzumal verkraftbar wäre? Wäre dies nicht am unbürokratischsten und auch am billigsten?


4. Falls der Unterricht in Fremdsprachenklassen sinnvoller erscheint, können die Kinder nicht den bestehenden Fremdsprachenklassen in ihrer Wohngemeinde zugeteilt werden?


5. Entsteht durch den regionalen Zusammenzug nicht eine Ghettoisierung, vor allem, wenn sich der Aufenthalt verlängert?


6. Gibt es miteingereiste Lehrkräfte oder andere kompetente Personen, die Unterricht in den Durchgangs- und Betreuungszentren, ggf. auch später in den Gemeinden für ihre Landskinder halten würden - im Sinne einer sinnvollen Betreuung und Erhaltung der sogenannten Rückkehrfähigkeit? Wenn ja -


7. Ist es vorgesehen, diese Lehrerlnnen auch tatsächlich einzusetzen, wenn ja, gegen eine angemessene Entschädigung?




Liestal, 26. November 1996


Esther Maag und Claudia Roche




Mitunterzeichnerinnen/Mitunterzeichner:
Aeschlimann, Giger, Portmann, Schilt (4)




Back to Top