1998-253 (1)
Landrat / Parlament || Vorlage 1998-253 vom 12. Januar 1999
Zur Interpellation vom 26. November 1998 von P. Schär „Tageskliniken in den Kantonsspitälern Liestal und Bruderholz?!
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
I
Am 26. November 1998 hat Paul Schär die Interpellation „Tageskliniken in den Kantonsspitälern Liestal und Bruderholz?!" eingereicht (98/253).
II
Der Regierungsrat beantwortet die Fragen wie folgt:
Zur 1. Frage:
Entsprechen Tageskliniken an den Kantonsspitälern Liestal und/oder Bruderholz einem Bedürfnis?
Eine raschere Gangart für alle Prozesse im täglichen Leben, der Wunsch selbständiger Patienten und Patientinnen auch nach operativen Eingriffen raschmöglichst wieder in den eigenen vier Wänden zu sein, das Gefühl des „Ausfalls" bei einer Hospitalisation führt zur Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich. Moderne Anästhesie- und Operationstechniken sowie durch EDV vereinfachte Kommunikation und Administration haben dafür die Grundlagen geschaffen.
Die Schweiz liegt europaweit diesbezüglich am Schluss, da hier erst rund 15 %
aller
Wahleingriffe ambulant durchgeführt werden. In GB setzt der Staat die Ziellimite auf 50 %, Holland bei 65 %. In den USA werden über 80 % aller Wahleingriffe ambulant durchgeführt.
Die positiven Erfahrungen am Kantonsspital Liestal, welche mittels Fragebogen seit August 1996 erfasst werden, bestätigen das Bedürfnis auch in der Region.
Zur 2. Frage:
Könnten Tageskliniken unsere Gesundheitskosten reduzieren?
Die Gesamtgesundheitskosten können mit Tageskliniken sicher deutlich reduziert werden falls damit eine Verlagerung vom stationären Bereich vollzogen werden kann. Die Betreuung tageschirurgisch behandelter Patienten und Patientinnen ist wesentlich weniger personalintensiv: da sich der Aufenthalt auf einen Zeitraum von ca. 7.00 bis max. 17.00 Uhr beschränkt, werden die Kosten für den Nachtbetrieb hinfällig.
Um die Verlagerung aus dem stationären Bereich zu forcieren, müssten jedoch die finanziellen Anreize bezüglich der Abgeltung geschaffen werden. Bis heute kann der Betreuungsaufwand im Anschluss an die Operation/Behandlung nicht in Rechnung gestellt werden. Die Fakturierung erfolgt analog der ambulanten Patientenschaft.
Da die Krankenversicherer im ambulanten Bereich 100 % der Kosten zu tragen haben - minus die Kostenbeteiligung der Versicherten - im stationären Bereich aber nur maximal 50 %, forcieren sie die Verlagerung vom stationären Bereich in die Tagesklinik ebensowenig wie die Versicherten, die im stationären Bereich in der Regel keine Kostenbeteiligung entrichten müssen. Da diese bundesrechtlichen Regeln wohl noch einige Zeit gelten, fordern die Kassen zur Zeit, dass der Kanton auf eine 100 % Leistungsverrechnung im tageschirurgischen Bereich verzichten soll.
Verhandlungen stehen bevor ...
Zur 3. Frage:
Beabsichtigt der Regierungsrat diese neue Behandlungsform kurz- resp. mittelfristig zu verwirklichen?
Am Kantonsspital Liestal ist im August 1996 im Einvernehmen mit der Spitalaufsichtskommission eine Tagesklinik eröffnet worden. Sie ist von Montag bis Freitag 07.00 bis 17.00 Uhr geöffnet und steht für Patienten und Patientinnen aller Kliniken offen. Ebenfalls darin integriert sind die Eigenblutspende und die in diesem Zusammenhang notwendig gewordene ambulante Anästhesiesprechstunde.
Waren es 1997 rund 100 Patienten und Patientinnen im Monat, so sind es 1998 bereits 2'000 im Jahr. 60 % davon betreffen die Handchirurgie und die Orthopädie,
35 % die Chirurgie, Urologie und die Augenheilkunde. Der Rest teilt sich auf in Patienten und Patientinnen der medizinischen und radiologischen Diagnostik, der Onkologie, Gynäkologie und ambulante zahnärztliche Behandlung in Narkose.
Organisation: Tageskliniken erfordern ein exaktes chirurgisches und anästhesiologisches Screening (ebenfalls ambulant), eine schriftliche Dokumentation zu Handen des Patienten, eine gute Organisation der Aufgebotspraxis und der Betriebsabläufe.
Infrastruktur: Mit geringem Aufwand konnten zwei im Kantonsspital Liestal, bei Patienten und Patientinnen heutzutage eher unbeliebte 6er-Säle mit geringem Kostenaufwand (ca. Fr. 80'000.--) in die Tagesklinik umgewandelt werden. Die Tagesklinik steht unter der ärztlichen Leitung der Anästhesisten und die 2'000 Patienten jährlich werden durch 250 % Pflegdienststellen betreut.
Sämtliche organisatorischen und infrastrukturmässigen Voraussetzungen sind in Liestal mit dem Projekt KSL 95 realisiert, es sind keine weiteren Investitionen notwendig.
Im Kantonsspital Bruderholz steht man noch vor diesen Investitionen, denn auch da ist das Bedürfnis seitens der Patientenschaft nach tagesklinischen Leistungen erhärtet.
Nicht ohne Grund wird die durchschnittliche Aufenthaltsdauer markant von Jahr zu Jahr kürzer. Für das nun 25-jährige Kantonsspital Bruderholz besteht die Notwendigkeit einer Sanierung. Da wird die Tageschirurgie ihren angemessenen Platz einnehmen.
Liestal, 12. Januar 1999
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin