1998-256

Landrat / Parlament || Vorlage 1998-256 vom 8. Dezember 1998


Verpflichtungskredit zugunsten der "Gesundheitsförderung im Frühbereich II" für die Jahre 1999-2003


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen




Landratsbeschluss (Entwurf)


1. Übersicht

Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion misst im Rahmen der Sucht- und Gewaltprävention der Prävention im Frühbereich hohe Priorität zu. In diesem Zusammenhang wurde bereits in den Jahren 1992-1994 ein Pilotprojekt Prävention im Frühbereich I durchgeführt, welches zeigte, dass es im Kanton ein breitgefächertes Angebot im Frühbereich gibt, dass jedoch Lücken im Bereich Koordination, Aus- und Weiterbildung sowie beim Erreichen spezieller Zielgruppen vorhanden sind.


Die Arbeitsgruppe Familie und Kind des Forums Gesundheitsförderung hat in der Folge die Prävention im Frühbereich zu ihrem Hauptanliegen gemacht.


Nachdem der Landrat bei der Diskussion des Berichtes 'Sucht- und Drogenarbeit im Kanton Baselland' ebenfalls verstärkte Anstrengungen für die Prävention im Frühbereich forderte, hat die Gesundheitsförderung Baselland zwei externen Fachfrauen den Auftrag erteilt, das Konzept Prävention im Frühbereich II zu entwickeln, welches, basierend auf den Ergebnissen des Pilotprojektes I, die entsprechenden weiteren Massnahmen zur Verstärkung der Gesundheitsförderung und Prävention im Frühbereich darlegt.


In der vorliegenden Landratsvorlage sind Ziele und notwendige Massnahmen sowie die enstprechenden Konsequenzen auf personeller und finanzieller Ebene dargelegt. Es geht um einen Kredit von insgesamt Fr. 400'000.-, verteilt auf 5 Jahre zu je Fr. 80'000.-.


Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat einen entsprechenden Beschluss.




2. Bericht


2.1. Ausgangslage


In den letzten Jahren sind in den Schulen des Kantons Basel-Landschaft verschiedene Anstrengungen unternommen worden, um einerseits Drogen und Gewalt zu thematisieren und andererseits Projekte zu entwickeln, welche mit präventiven Massnahmen den Missbrauch von Suchtmitteln sowie gewalttätiges Verhalten verhindern sollen. Zielpublikum dieser Bemühungen sind vor allem Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, daneben auch Primarschulen und Kindergärten.


Zur Gewährleistung der Kontinuität der Anstrengungen auf der Schulstufe, zu deren Koordination und zur inhaltlichen Weiterentwicklung ist das Konzept 'Jugend- und Gesellschaftsfragen' erarbeitet und aus dem Kreis des Schulinspektorates ein Beauftragter zu dessen Umsetzung bestimmt worden.


Prävention, insbesondere von Sucht- und Gewaltproblemen muss jedoch bereits früher, d.h. mit geeigneten Massnahmen schon im Vorschulalter einsetzen. In diesem Alter werden Weichen gestellt für Entwicklungen im positiven und negativen Sinn; Störungen, die ihre Wurzeln in der frühen Kindheit haben, werden jedoch oft erst im Jugendalter manifest.


Im Rahmen der Projektarbeit Prävention im Frühbereich aus den Jahren 1992-1994 hat sich ergeben, dass im Kanton Basel-Landschaft ein breit gefächertes Angebot von Organisationen, Institutionen und privaten Initiativen für Familien mit Kindern im Vorschulalter vorhanden ist. Innerhalb vorgegebener Strukturen werden mit spezifischen Interventionen Müttern, Vätern und Kindern Begleitung, Unterstützung , Information, Entlastung und Ergänzung angeboten. Gemeinden und Trägerschaften möchten unter dem herrschenden Spardruck möglichst kostengünstig arbeiten. Gesundheitsfördernde Aspekte werden zuwenig gewichtet. Die verschiedenen Anbieter arbeiten aufgrund gegebener Rahmenbedingungen - meist private Organisationen mit knappen Mitteln / im Pflichtenheft keine Kapazität für Zusammenarbeit und Oeffentlichkeitsarbeit vorgesehen - wenig koordiniert. Für Fachpersonen im Frühbereich gibt es zur Zeit kein gemeinsames Leitbild für gesundheitsförderliches Handeln in ihren verschiedenen Tätigkeiten. Es ist jedoch ein grosses Engagement für die Prävention im Frühbereich vorhanden. Dies zeigt sich auch im mehrfach geäusserten entsprechenden Weiterbildungsbedürfnis.


Es liegt im Interesse unserer Gesellschaft, dass der wichtigen Phase der frühen Kindheit allergrösste Sorgfalt und Beachtung geschenkt wird. Die in den letzten Jahren öffentlich gewordenen körperlichen Misshandlungen und sexuellen Ausbeutungen lassen erahnen, wieviel seelische Not und Hilfsbedürftigkeit in Familien aller Gesellschaftsschichten vorhanden sein muss.




2.2. Ziele und Inhalte der Vorlage


2.2.1. Angestrebte Ziele


Es existiert ein breites Angebot für Mütter und Väter mit Kindern im Vorschulalter, dank welchem sie in ihren Erziehungsaufgaben beraten und unterstützt werden, Die Angebote entsprechen den Bedürfnissen der Zielgruppen und sind untereinander vernetzt.


- Es ist sichergestellt, dass Zielgruppen und Fachleute das Angebot kennen.


- Die Angebote zeichnen sich durch eine hohe Qualität aus, insbesondere was die Kernkompetenzen der Fachpersonen in Bezug auf die Prävention im Frühbereich betrifft. Letztere verfügen insbesondere über Möglichkeiten, im Rahmen ihrer Arbeit durch angemessene Interventionen die Entwicklungsbedingungen auf günstige Art zu beeinflussen.


- Ein Teil der Angebote ist so strukturiert, dass systematische Kontakte zur Zielgruppe gewährleistet sind. (sog. Geh-Struktur). Damit soll sichergestellt werden, dass alle Familien mit Kleinkindern zumindest Kenntnis vom Angebot haben.


- Bevölkerung und Entscheidungsträger sind für die Bedeutung und die Anliegen des Frühbereichs sensibilisiert.




2.2.2. Massnahmen


Im Rahmen der 5-jährigen Projektphase sind folgende Aufgaben anzugehen:


Koordination, Vernetzung
- Gemeinsame Erarbeitung (mit Anbietern und Trägerschaften) eines übergreifenden Leitbildes für die Arbeit im Frühbereich zur Verankerung der Grundgedanken von Prävention und Gesundheitsförderung im Frühbereich.


- Erfassung und Optimierung des vorhandenen Angebotes in Zusammenarbeit mit den Fachpersonen. Bedürfnisabklärung hinsichtlich Koordinations- und Weiterbildungsbedarf in den verschiedenen Handlungsfeldern gemäss Handbuch Frühbereich aus dem Pilotprojekt Frühbereich I (1992-1994).


- Unterstützung von Fachpersonen und Institutionen im Frühbereich bei der kommunalen, bezirksweisen und kantonalen Vernetzung. Die Fachpersonen der verschiedenen Handlungsfelder sollen Kenntnis voneinander haben und in der Lage sein, die Zielgruppe auf geeignete Angebote hinzuweisen. Beispiel: Hebammen, FrauenärztInnen und Wochenbettschwestern sollen die wohnortnahen Angebote wie z.B. Mütterberatung, Kontaktgruppen, Stillnberatung u.a. kennen und die Frauen in der Geburtsklinik in geeigneter Weise darauf hinweisen können.


- Erarbeiten von Modellen für den Informationsaustausch zwischen verschiedenen Anbietern


Information und Dokumentation:
- Für Fachpersonen, Trägervereine und die Oeffentlichkeit wird eine Dokumentationsstelle mit Informationen und Fachliteratur zur Gesundheitsförderung und Prävention im Frühbereich geführt.


- Adressverwaltung und -Vermittlung mit laufender Dokumentation über die Angebote im Frühbereich, periodische Aktualisierung des Handbuches


- Regelmässige aktive Information an Fachkreise mittels Informationsbrief und periodischer Versände


- Begleitende Erhebung über die Inanspruchnahme der Dokumentation/Information, Erhebung von Bedürfnissen der Fachpersonen und der Zielgruppen sowie der Lücken im Bereich Dokumentation bzw. Aus-/Weiterbildungsangebote.


Weiterbildung
- Für die verschiedenen Fachpersonen im Frühbereich sollen handlungsfeld-übergreifende Weiterbildungsangebote mit Blick auf Sensibilisierung und Qualifizierung von gesundheitsförderlichem Handeln in der eigenen Tätigkeit organisiert oder vermittelt werden.


Projekte
- Entwicklung, Förderung und Koordination von Einzel-Projekten, welche die Arbeit im Frühbereich im Sinne von Gesundheitsförderung unterstützen. Hierzu gehört beispielsweise eine Bedürfnisabklärung bei den Eltern sowie die Erarbeitung von Modellen möglicher 'Gehstrukturen', mit welchem beispielsweise sichergestellt werden kann, dass Eltern von neugeborenen Kinden mindestens einmal kontaktiert werden und Kenntnis von den Angeboten erhalten.


Oeffentlichkeitsarbeit
- Sensibilisierung der Oeffentlichkeit für die Bedeutung des Frühbereiches als eingenständiger Entwicklungsphase mit besonderen Merkmalen und Anforderungen. Aufzeigen der Bedeutung und der Möglichkeiten der verschiedenen Angebote, gesundheitsfördernd und präventiv wirksam zu werden.




2.2.3 Aufwand, Dauer des Projektes


Für die Umsetzung dieser Massnahmen soll eine Projektstelle zu 60% auf die Dauer von 5 Jahren geschaffen werden. Das breite Aufgabengebiet und das vorgesehene prozesshafte Vorgehen bedingen eine genügend lange Frist, um das Projekt nachhaltig wirksam zu machen. Nach Ablauf der Pilotphase liegen Vorschläge zur strukturellen Einbettung der Gesundheitsförderung im Frühbereich vor. Diese beruhen auf der Auswertung der erfolgten Projektarbeit und den sie begleitenden Erfahrungen sowie im Vergleich mit den Gegebenheiten und der Praxis in anderen Kantonen.




2.2.4. Organisationsstruktur


Die Projektleitung soll von einer noch zu bestimmenden Fachperson wahrgenommen werden. Diese arbeitet eng mit der Projektträgerin, der Gesundheitsförderung Baselland bzw. deren Leiterin zusammen. Der Projekt- und Koordinationsstelle wird ein Begleitgremium zur Seite gestellt. Bei Bedarf werden weitere Fachpersonen beigezogen.


Es wird jedes Jahr ein Zwischenbericht über den Stand der Projektarbeit zuhanden der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion erstellt. Zur Evaluation einzelner Teilprojekte werden jeweils im voraus Ziele und Indikatoren festgelegt. Nach drei Jahren erfolgt eine Standortbestimmung. Darauf wird vom Regierungsrat definitiv über die Weiterführung des Projektes für zwei weitere Jahre beschlossen.




2.3. Gesetzmässigkeit


Gesetzliche Grundlage für dieses Projekt bietet das kantonale Gesundheitsgesetz vom 10.12.1973 (SGS 901); die Verordnung zum Bundesgesetz über die Betäubungsmittel vom 12.4.1973; der RRB 251 vom 28.1.1992 sowie der Landratsbeschluss vom 16.10.1997 (Kenntnisnahme vom Bericht 'Sucht- und Drogenarbeit im Kanton Basellandschaft)




2.4. Erläuterungen zum Projekt


Wir verweisen auf die Anhänge I-IV: I: Projektbudget; II: Übersichtstabelle; III: Handlungsfelder und Angebote; IV: Prioritätenliste.




2.5. Verhältnis zum Regierungsprogramm


Der Regierungsrat misst der Gesundheitsförderung und Prävention im allgemeinen sowie der Prävention im Frühbereich im speziellen einen hohen Stellenwert bei. Dementsprechend wurde ins Budget 1999 bereits ein entsprechender Betrag für die Prävention im Frühbereich aufgenommen.




2.6. Finanzielle und personelle Auswirkungen


Das Budget ist in der Beilage detailliert dargelegt. Das Projekt erfordert demnach einen finanziellen Aufwand von Fr. 80'000.- jährlich, d.h. insgesamt Fr. 400'000.-, verteilt auf die Jahre 1999, 2000, 2001, 2002, 2003. Dieser Betrag beinhaltet eine auf 5 Jahre befristete Projekt- und Koordinationsstelle im Umfang von 60% sowie einen Beitrag an Büro und Infrastrukturen von Fr. 6000.-/Jahr. Die Finanzierung soll über die Mittel des Alkoholzehntels erfolgen.


Hinzu kommt der Koordinationsaufwand der Leiterin der Gesundheitsförderung Baselland.




2.7. Aufträge und Beschlüsse des Landrates


Eigentliche Aufträge liegen keine vor. Aber: Am 16.10.1997 stimmte der Landrat auf Antrag der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission dem Entwurf zum Landratsbeschluss über die Kenntnisnahme vom Bericht ' Sucht- und Drogenarbeit im Kanton Basellandschaft' einstimmig zu. In diesem Landratsbeschluss enthalten ist folgende Empfehlung: 'Im Rahmen der neuesten Erkenntnisse und der finanziellen Mittel soll die Prävention im Frühbereich gefördert bzw. verstärkt werden'.




3. Anträge


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, gemäss beigelegtem Entwurf des Landratsbeschlusses zu beschliessen.




Liestal, den 8. Dezember 1998


Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Schneider- Kenel
Der Landschreiber: Mundschin



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