Abgeltungsbeiträge zur Schaffung und Erhaltung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaftszone für die Jahre 1999 bis 2003; Verpflichtungskredit

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-257 vom 8. Dezember 1998


Abgeltungsbeiträge zur Schaffung und Erhaltung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaftszone für die Jahre 1999 bis 2003; Verpflichtungskredit


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





3. Begründung / Bedarf
3.1 Einbindung in Planung / Projekt / Konzept
Mit Beschluss Nr. 576 vom 30. März 1992 hat der Landrat des Kantons Basel-Landschaft das kantonale Natur- und Landschaftsschutzkonzept zustimmend zur Kenntnis genommen und den Regierungsrat beauftragt, ihm für die zu treffenden Naturschutzmassnahmen die erforderlichen Einzelvorlagen zu unterbreiten. Abgeltungsbeiträge für Pflege und Unterhalt von ökologischen Ausgleichsflächen sind im Konzept namentlich aufgeführt.
Darauf gestützt hat der Landrat mit Beschluss Nr. 1596 vom 28. Oktober 1993 einen Verpflichtungskredit von Fr. 7'995'000.-- für die Jahre 1994 bis 1998 bewilligt. Schon zuvor, mit Beschluss Nr. 2775 vom 10. Juni 1991, hatte der Landrat einen Verpflichtungskredit von Fr. 4'334'791.-- für die Erhaltung blumenreicher Wiesen und Weiden für die Jahre 1991 - 1996 bewilligt. Dessen Jahrestranchen 1994 - 1996 betrugen zusammen Fr. 2'842'500.-- . Damit stand zur Erhaltung und Schaffung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaftszone für die Jahre 1994 - 1998 ein Kredit von insgesamt Fr. 10'837'500.-- zur Verfügung.
Dieser hat es ermöglicht, die Erhaltung und Neuschaffung ökologischer Ausgleichsflächen in der Landwirtschaftszone mittels freiwilliger Vereinbarungen zu einem integralen Stützpfeiler des staatlichen Naturschutzes mit hoher Akzeptanz in der landwirtschaftlichen Bevölkerung zu entwickeln (vgl. Kap. 3.2.).
Der vom Landrat bewilligte Verpflichtungskredit endet mit dem Jahr 1998. Zur langfristigen, programmatischen Fortführung des Naturschutzprogramms "Ökologische Ausgleichsflächen in der Landwirtschaftszone" bedarf es deshalb einer Kontinuität der entsprechenden Finanzierungsmöglichkeit.

3.2 Heutige Situation
Flächenentwicklung
Mit dem Instrument der freiwilligen Bewirtschaftungsvereinbarungen gegen Abgeltung der daraus entstehenden Ertragseinbussen und des Bewirtschaftungs-Mehraufwandes für fachgerechten Unterhalt konnten bis 1998 insgesamt knapp 1'500 Vertragsflächen mit einer Gesamtfläche von rund 1'410 Hektaren im Sinne des jeweiligen Naturschutzzieles gesichert werden. Dies entspricht einem Anteil von knapp 7 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Kantons Basel-Landschaft.
Unter der landwirtschaftlichen Bevölkerung herrscht eine hohe Akzeptant für dieses Instrument: Bewirtschaftungsvereinbarungen wurden auf 630 Landwirtschaftsbetrieben abgeschlossen; dies entspricht rund 60 % aller landwirtschaftlichen Betriebe des Kantons.
Die Flächenentwicklung der einzelnen beitragsberechtigten Naturobjekte verlief wie folgt :

Tab. 1: Flächenentwicklung Ökologischer Ausgleich 1989 - 1998. Die Obstbäume sind in 100 aufgeführt. Bei einer durchschnittlichen Baumdichte von 1 Baum pro Are auf den Vertragsflächen entsprechen 100 Bäume rund einer Hektare.


Finanzieller Aufwand Bewirtschaftungsbeiträge; Beiträge des Bundes
Die finanziellen Aufwendungen für Bewirtschaftungsbeiträge entwickelten sich wie folgt:

Tab. 2: Kostenentwicklung Ökologischer Ausgleich 1989 - 1998; Beiträge des Bundes


Kommissionstätigkeit / Vertragsverhandlungen / Aufwand
Die 5-köpfige Kommission für ökologischen Ausgleich ist als Vollzugskommission zuständig für die Vereinbarungsverhandlungen mit den Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen, die Überwachung der ausgehandelten Bewirtschaftungsverpflichtungen, die fachliche Erfolgskontrolle sowie für die jährliche Berichterstattung. Ihr Vorsitz liegt beim Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain, Sissach. Sie koordiniert ihre Tätigkeit anlässlich 1 - 2 Sitzungen pro Jahr.
Die Kommission führt die Besichtigung von ökologischen Ausgleichsflächen sowie die Vertragsverhandlungen jeweils in Zweierteams durch, nachdem die Flächen von interessierten Bewirtschaftern oder Bewirtschafterinnen beim Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain, Sissach, angemeldet worden sind. Die zur Diskussion stehenden Flächen werden nach strengen naturschützerischen Qualitätskriterien beurteilt, und zwar anhand
- des floristisch-faunistischen Wertes;
- des Situationswertes (Seltenheit; Biotoptypus, Vernetzungsfunktion etc.) sowie
- des Aufwertungspotentials.
Auf Flächen, welche die Naturschutzkriterien nicht erfüllen, werden keine Vereinbarungen abgeschlossen.
Die Kommission führte in den Jahren 1994 bis 1998 Vertragsverhandlungen für insgesamt 1'080 Flächen. In 799 Fällen (74 %) kam es in der Folge zum Vertragsabschluss. Der als Kommissionsmitglied mit einem 50-%-Pensum beauftragte botanische Experte erhebt, bewertet, und taxiert die Vertragsflächen, führt die Erfolgsbeurteilung durch (s.u.) und aktualisiert laufend Pläne, Verzeichnis und Artenbestand der Vertragsflächen.
Der administrative Aufwand der Kommission (Koordinationssitzungen, Vertragsverhandlungen) belief sich in den Jahren 1994 bis 1998 auf durchschnittlich knapp Fr. 5'700.-- pro Jahr, insgesamt also auf knapp. Fr. 30'000.-- . Der Lohn des botanischen Experten belief sich auf rund Fr. 70'000.-- pro Jahr, insgesamt also auf ca. Fr. 350'000.-- , woran sich der Bund jeweils mit rund 30 % beteiligte. Am Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain wurden 1996 und 1998 zwei Praktikantinnen mit speziellen Erfolgskontrollen beauftragt (s.u.: Erfolgskontrolle). Die Kosten hierfür schlugen mit rund Fr. 30'000.-- zu Buche.
Diese Administrationskosten 1994 - 1998 von insgesamt rund Fr. 410'000.-- entsprechen somit einem Satz von 4.4 % des Brutto-Gesamtaufwandes für Bewirtschaftungsbeiträge
(Fr. 9'336'000.--).
Für die Vertreter des Landwirtschaftlichen Zentrums Ebenrain und der Abteilung Natur- und Landschaftsschutz des Amtes für Orts- und Regionalplanung gehört die Kommissionstätigkeit zum regulären Aufgabenbereich. Der Gesamtaufwand hierfür beträgt einschliesslich Sekretariatsanteil insgesamt ca. 30 Pensen-Prozente.

Vereinbarungsdauer / Vereinbarungsverlängerungen / Kündigungen / Restriktionen
Bewirtschaftungsvereinbarungen werden - gemäss der Verordnung über Abgeltungsbeiträge zur Schaffung und Erhaltung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaftszone vom 8. Februar 1994 - durch das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain, Sissach, auf eine Mindestdauer von 6 Jahren, bei neugepflanzten Hecken auf mindestens 9 Jahre abgeschlossen. Bewirtschaftungsvereinbarungen können jeweils um eine weitere Periode verlängert werden, sofern die Werterhaltung oder -verbesserung der jeweiligen Fläche erwiesen ist.
Flächen, bei denen keine Werterhaltung oder -verbesserung nachweisbar ist, erfahren keine Vereinbarungsverlängerung.
Kündigungen oder Beitragskürzungen erfolgen bei Nichteinhalten der Bewirtschaftungsverpflichtungen durch den Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin. Dies war in den Jahren 1994 bis 1998 in 19 Fällen (= 2 %) der bestehenden Vereinbarungen erforderlich. Für die per 1999 zu erneuernden Verträge ist aufgrund der Erfolgskontrolle keine Kündigung vorzusehen.



Fortsetzung


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