Abgeltungsbeiträge zur Schaffung und Erhaltung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaftszone für die Jahre 1999 bis 2003; Verpflichtungskredit
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-257 vom 8. Dezember 1998
Abgeltungsbeiträge zur Schaffung und Erhaltung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaftszone für die Jahre 1999 bis 2003; Verpflichtungskredit
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
4. Die gewählte Lösung
Die gewählte Lösung heisst:
Massvoller, bedarfs- und situationsgerechter Ausbau des Instruments 'Abgeltungsbeiträge für ökologische Ausgleichsflächen in der Landwirtschaftszone', d.h. (vgl. Kap. 3.3.):
- Qualitätserhaltung und -steigerung in den bestehenden ökologischen Ausgleichsflächen;
- Erhöhung des Anteils ökologischer Ausgleichsflächen an der landwirtschaftlichen Nutzfläche von derzeit knapp 7 % auf 10 % innert 5 Jahren;
- dabei verstärkt und gezielt Förderung von neuen ökologischen Ausgleichsflächen in naturschützerischen Defizitgebieten;
- Gewährleistung von Erfolgs- und Wirksamkeitskontrolle.
5. Das Projekt / Der Erlass
Das vorliegende Projekt ist nichts wesentlich Neues, sondern soll die Fortführung und Kontinuität des bisherigen Programms 'Ökologische Ausgleichsflächen in der Landwirtschaftszone' zu Naturschutzzwecken gewährleisten. Die Prinzipien dabei sind:
- Freiwilligkeit: Die Landwirte und Landwirtinnen sollen frei entscheiden können, ob sie ökologische Ausgleichsflächen vertraglich schützen wollen;
- Vertrag auf Zeit: Die Landwirte und Landwirtinnen sollen frei entscheiden können, ob sie nach Ablauf der vereinbarten Vertragsperiode von mindestens 6 Jahren den Vertrag weiterführen wollen;
- Gegenleistung: Der Kanton leistet - gemäss dem kantonalem Natur- und Landschaftsschutzgesetz - eine zuvor festgelegte jährliche Abgeltung für naturschutzbedingte Mindererträge und Mehraufwendungen;
- Partnerschaft: Naturschutz und Landwirtschaft handeln gemeinsam: Die Vollzugsverantwortung liegt beim Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain, Sissach; die verhandlungsführende Kommission für ökologischen Ausgleich ist paritätisch zusammengesetzt;
- Schutzwert: Der naturschützerische Wert von ökologischen Ausgleichsflächen muss erwiesen und von mindestens regionaler Bedeutung sein.
- Kontrolle: Erfolgs- und Wirksamkeitskontrolle müssen gewährleistet sein.
6. Termine
Die Fortführung des Programms 'Ökologische Ausgleichsflächen in der Landwirtschaftszone' ist für eine Periode von vorerst 5 Jahren vorgesehen, beginnend 1999 und endend 2003.
7. Kosten und Finanzierung
Die zu erwartenden Kosten orientieren sich an den bisherigen Erfahrungen. Folgende Rahmenwerte liegen der Kostenberechnung zugrunde:
- Jahreskosten 1998 (Fr. 2'314'000.--)
- Totalfläche ökologische Ausgleichsflächen 1998 (1'410 Hektaren = knapp 7 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche)
- Zielvorgabe bis 2003: Erhöhung der Totalfläche auf 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche (= ca. 2'100 Hektaren)
- Sicherstellung von Erfolgs- und Wirksamkeitskontrolle (botanische/r Experte/in 50 %;
1 Praktikum pro Jahr); Kommissionsentschädigungen
Daraus ergibt sich folgender Finanzierungsbedarf:
| Finanzierungsbedarf 1999 - 2003 Flächen in Hektaren; Kosten in 1'000 Fr. | |||||||
| Verpflichtungskredit 1999 - 2003 | Total | ||||||
| (1998) | 1999 | 2000 | 2001 | 2002 | 2003 | 1999 - 2003 | |
| (prov.) | (Budget) | ||||||
| Fläche | |||||||
| Zuwachs | 130 | 140 | 140 | 140 | 140 | ||
| total Fläche | (1'410) | 1'540 | 1'680 | 1'820 | 1'960 | 2'100 | 2'100 |
| Beiträge | |||||||
| Zuwachs | 223.5 | 222 | 230.5 | 230 | 230 | ||
| total Beiträge | (2'314) | 2'537.5 | 2'759.5 | 2'990 | 3'220 | 3'450 | 14'957 |
| Kommission; Erfolgskontr. | |||||||
| total | (95) | 95 | 95 | 95 | 95 | 95 | 475 |
| Total Kosten | 2'632.5 | 2'854.5 | 3'085 | 3'315 | 3'545 | 15'432 | |
Tab. 3: Flächenziele und Finanzierungsbedarf 1999 - 2003
7.1
Investitionskosten
Es fallen keine Investitionskosten an.
7.2
Projektfinanzierung / Beiträge Dritter
Die Projektfinanzierung erfolgt durch einen vom Landrat neu zu beschliessenden Verpflichtungskredit.
An die Projektkosten leistet der Bund nach heutigen Ansätzen voraussichtlich folgende
Beiträge:
| in 1'000 Fr. | Berechnungs- Grundlage |
Rechtsgrundlage | Beiträge | brutto/netto |
| Total Kosten brutto | 15'432 | 15'432 | ||
| Kommissionsvergütungen; Praktika | 125 | nicht subventionsberechtigt | ||
| Lohn botanische(r) Experte(in) | 350 | 30 % via Art. 18 NHG | 105 | |
| Bewirtschaftungsbeiträge total | 14'957 | 35 % via Art. 31 b LWG | 5'235 | |
| nach Abzug Art. 31 b LWG | 9'722 | 30 % via Art. 18 NHG | 2'917 | |
| Total Beiträge | 8'257 | |||
| Total Kosten netto | 7'175 | |||
| % | 15'432 = 100 % | 54 | 46 |
Tab. 4: Erwartete Beiträge des Bundes
7.3
Folgekosten
Es ergeben sich keine direkten Folgekosten. Im Sinne der langfristigen Kontinuität der kantonalen Naturschutzpolitik ist jedoch damit zu rechnen, dass das Programm 'Ökologischer Ausgleich in der Landwirtschaftszone' auch nach 2003 weitergführt werden soll. Über die dannzumal benötigten Mittel wird der Landrat neu zu entscheiden haben.
8.
Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
Es fand keine verwaltungsexterne Vernehmlassung statt.
9.
Parlamentarische Vorstösse
Es liegen keine parlamentarischen Vorstössen vor, welche mit vorliegender Landratsvorlage abzuschreiben wären.
10.
Antrag
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.
Liestal, 8. Dezember 1998
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin
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