Abgeltungsbeiträge zur Schaffung und Erhaltung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaftszone für die Jahre 1999 bis 2003; Verpflichtungskredit

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-257 vom 8. Dezember 1998


Abgeltungsbeiträge zur Schaffung und Erhaltung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaftszone für die Jahre 1999 bis 2003; Verpflichtungskredit


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





1. Zusammenfassung
Das kantonale Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 verpflichtet Kanton und Gemeinden unter anderem zur Förderung der Lebensraumvernetzung sowie zu Massnahmen des ökologischen Ausgleichs. Der Vollzug soll dabei nach Möglichkeit auf einvernehmlichem Weg erreicht werden.
Mit Beschlüssen Nr. 2775 vom 10. Juni 1991 und Nr. 1596 vom 28. Oktober 1993 hat der Landrat Verpflichtungskredite zur Schaffung und Erhaltung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaftszone von insgesamt Fr. 10'837'500 für die Jahre 1994 bis 1998 bewilligt. Diese Mittel haben es ermöglicht, ökologische Ausgleichsflächen im Gesamtumfang von 1'410' Hektaren mittels Bewirtschaftungsvereinbarungen zu schützen und sie nach naturschützerischen Kriterien zu unterhalten. Dies entspricht einem Anteil von knapp 7 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Der Kanton entschädigt dabei die durch Naturschutzauflagen bedingten Ertragseinbussen und die zur spezifischen Naturschutznutzung erforderlichen Mehraufwendungen.
Rund 60 % aller baselbieter Landwirtinnen und Landwirte machen inzwischen von dieser Möglichkeit freiwilliger Vereinbarungen Gebrauch. Das Programm ist also sehr erfolgreich und erfährt eine hohe Akzeptanz. Als fester Bestandteil der kantonalen Naturschutz- und Landwirtschaftspolitik soll es deshalb weitergeführt werden.
Die Flächenziele, wie sie das kantonale Natur- und Landschaftsschutzkonzept formuliert, konnten bislang jedoch noch nicht erreicht werden. Nachholbedarf besteht insbesondere in ackerbaulichen Vorranggebieten sowie im Bezirk Laufen. Mittelfristig - bis in 5 Jahren - sollen deshalb die ökologischen Ausgleichsflächen auf rund 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche erweitert werden.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, hierzu für die Jahre 1999 bis 2003 einen Verpflichtungskredit von Fr. 15'432'000.-- für Abgeltungsbeiträge an ökologische Ausgleichsflächen in der Landwirtschaftszone zu bewilligen.
An diese Kosten leistet der Bund über die Naturschutz- sowie über die Landwirtschaftsgesetzgebung Beiträge in der Grössenordnung von voraussichtlich ca. 54 %, das sind rund Fr. 8'257'000.-- .

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