1998-258

Landrat / Parlament || Vorlage 1998-258 vom 15. Dezember 1998


Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 17. Dezember 1998


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Beantwortung der Fragen in der Landratssitzung vom 17. Dezember 1998

1. Remo Franz: Salz ist die Lösung


Kürzlich haben zum Thema von Splitt und Salz auf winterlichen Strassen verschiedene Medien über wissenschaftlich neu bewiesene, aber doch schon alte Erkenntnisse berichtet ("Salz ist viel besser als sein Ruf" (Tages-Anzeiger 8. Dezember 1998).


Die Studie, welche im Auftrag des Bundesamtes für Strassen erstellt worden war kam zum Schluss, dass der Einsatz von Splitt bezüglich Wirtschaftlichkeit, Sicherheit und Umwelt schlecht abschneidet. Das Salz hingegen, gezielt angewendet und kombiniert mit ausschliesslich mechanischer Räumung, bekommt eine gute Note. Sogar in der Ökobilanz schneidet Salz besser als Splitt ab, wenn Herstellung, Transport, Streuen, Wiedereinsammeln und Recycling (oder Entsorgung auf einer Deponie) einberechnet werden. Splitt suggeriere anderseits eine falsche Sicherheit, die gar nicht vorhanden sei. Splitten ist zudem mindestens sechsmal teurer als Salz. Und dies bei wesentlich geringerer Wirkung.


Meines Wissens sind diese Erkenntnisse für den Kanton nicht neu. In zahlreichen Gemeinden wird jedoch per Tafel noch immer stolz der salzlose Winterdienst oder der Splitt-Winterdienst ("Splitt statt Salz") angekündigt.


Fragen:


1. Können Kanton und Gemeinden bei unsachgemässer Behandlung der winterlichen Strassen allenfalls zur Rechenschaft gezogen werden?


2. Wird beim Kanton noch Splitt verwendet, und wenn ja, wo?


3. Ist der Regierungsrat ebenfalls der Meinung, dass überall dort, wo Splitt statt Salz verwendet wird, das Winterkonzept im Lichte der neu aufgezeigten Erkenntnisse überprüft werden müsste?


4. Ist der Kanton bereit, den Gemeinden durch Fachleute in den Strassenverwaltungskreisen seine guten Dienste anzubieten, wenn es darum geht, Salz sinnvoll einzusetzen und den teuren und ökologisch unsinnigen Splitt aufzugeben?


5. Würde der Kanton, wenn er dazu befugt wäre, den Gemeinden raten, die Bezeichnung "salzloser Winterdienst" oder "Splitt statt Salz" durch eine geschicktere Formulierung zu ersetzen?




2. Eric Nussbaumer: Umsetzung der Lärmschutzmassnahmen entlang der SBB-Linie Pratteln - Tecknau


Mit der Annahme der FinÖV-Vorlage ist auch eine Finanzierung der Lärmschutzmassnahmen entlang der SBB-Strecken sichergestellt worden. Die Lärm-Sanierungsarbeiten werden voraussichtlich bis ins Jahr 2010 reichen.


Fragen:


1. Bis wann liegt ein regionales Lärm-Sanierungsprogramm für die Strecke Pratteln - Tecknau vor? Bis wann liegen lokale Teilprogramme für diesen Streckenabschnitt vor?


2. Wie gedenkt der Regierungsrat auf die Prioritätenliste der Lärmsanierungen Einfluss zu nehmen?


3. Hat der Bund bereits ein Rollmaterialszenario (Lärmminderung durch verbessertes Rollmaterial) festgelegt? Wenn ja, wie beeinflusst dieses Szenario den Streckenabschnitt Pratteln - Tecknau und allfällige andere geplante Lärmschutzmassnahmen?




3. Heidi Portmann: Stromverbrauch und -kosten sämtlicher staatlicher Gebäude


Fragen:


1. Im Hinblick auf die Strommarktliberalisierung bitte ich den Regierungsrat bekanntzugeben, wie hoch der jährliche Stromverbrauch für kantonale Betriebe wie Verwaltungsgebäude, Strassenbeleuchtung, Schulen, Spitäler insgesamt ist. Bitte Stromverbrauch und Stromproduktion getrennt aufführen, ebenso Verbrauch und Produktion der ARAs.


2. Bei dieser Gelegenheit bitte ich , auch die gesamten jährlichen Kosten für den Stromverbrauch und den -Ertrag (aus der Stromeinspeisung) der kantonalen Betriebe aufzuführen; für die ARAs ebenfalls getrennt.




4. Heidi Portmann: Kontenplan der Gemeinden


Mit dem vom Kanton vorgegebenen Kontenplan für die Gemeinden können diese nur unter zusätzlichem Aufwand die Kosten für Wasser, für Strom oder für Heizen für die gesamte Gemeindeverwaltung eruieren. Schon seit Jahren plant der Kanton für die Gemeinden einen Kontenplan einzuführen, der ein einfaches "Zusammenziehen" z.B. der gesamten Stromkosten, der Heizkosten oder der Wasserkosten einer Gemeindeverwaltung ermöglicht.


Fragen:


1. Wird diese Möglichkeit bis spätestens 1. Januar 2000 im Kontenplan der Gemeinden vorhanden sein?


2. Sind entsprechende EDV-Aufträge bereits erstellt?




5. Esther Aeschlimann-Degen: Tramhaltestelle "Steinacker" in Aesch


Dem Vernehmen nach beabsichtigt die Baselland Transport AG die neue Haltestelle "Arlesheimerstrasse" in Aesch Anfang 1999 in Betrieb zu nehmen. Gleichzeitig soll die bestehende Haltestelle "Steinacker", wie im Landratsbeschluss von 1995 festgehalten, nicht mehr bedient werden.


Bei der Haltestelle "Steinacker" besteht Unfallgefahr und die geplanten Sicherheitsvorkehrungen sind noch nicht ausgeführt worden.


Fragen:


1. Sind bei der Haltestelle "Steinacker" angemessene Vorkehrungen zur Sicherheit der Fussgänger und Velofahrer vorgesehen?


2. Sind in diesem Zusammenhang Massnahmen vorgesehen, die die Sicherheit der BenützerInnen des dortigen Fussgängerstreifens über die Hauptstrasse verbessern, (Fussgänger und Velofahrer, z.B. vom Schützenmattschulhaus her)?


3. Kann davon ausgegangen werden, dass die Haltestelle "Arlesheimerstrasse" erst in Betrieb genommen wird, wenn die entsprechenden Sicherheitsmassnahmen beim "Steinacker" ausgeführt worden sind?




6. Urs Wüthrich: Steuerliche Behandlung von Beiträgen und Spenden an politische Parteien


Mangels staatlicher Parteienfinanzierung müssen die politischen Parteien ihre Arbeit ausschliesslich mit Mitgliederbeiträgen, Spenden und Abgaben von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern finanzieren. Die Erfahrungen während der letzten Jahre zeigen, dass diese Leistungen steuerlich von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich behandelt werden. Während in Gemeinde A Spenden an Parteien als abzugsberechtigt akzeptiert werden aber Mitgliederbeiträge nicht vom Einkommen abgezogen werden können, hat Gemeinde B eine umgekehrte Praxis. Gemeinde C lehnt die Abzugsberechtigung für jede Form von Zuwendungen an politische Parteien ab.


Fragen:


1. Können Zuwendungen an politische Parteien gestützt auf die gesetztlichen Bestimmungen und allfällige Gerichtsentscheide grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden?


a) bei den Bundesssteuern


b) bei den Staats- und Gemeindesteuern


2. Sind die verschiedenen Formen von Zuwendungen


- Mitgliederbeiträge


- Spenden


- Mandatsabgaben


steuerlich gleichzubehandeln?


3. Bestehen allfällige Einschränkungen bei der Abzugsberechtigung im Zusammenhang mit Maximalbeträgen oder der Zweckbestimmung von Zuwendungen?


4. Werden natürliche und juristische Personen bei der Abzugsberechtigung gleich behandelt?


5. Hat der Regierungsrat im Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen die Absicht, im Interesse einer einheitlichen und korrekten Praxis den Steuerverwaltungen der Gemeinden entsprechende Instruktionen zuzustellen?




7. Paul Rohrbach: Überbauung "Stutz" in Lausen


Die Basellandschaftliche Pensionskasse hat im Rahmen der erwähnten Überbauung 77 Wohnungen und 30 Reiheneinfamilienhäuser erstellen lassen. Ende der 80-er Jahre hatte sie einen entsprechenden Konkurrenzwettbewerb ausgeschrieben. Durch das Vorgehen der Pensionskasse war die Ausführung der bisherigen Planung - die Errichtung von 10 bis 11geschossigen Hochhäusern - verhindert worden.


Fragen:


1. Was unternimmt die Pensionskasse, um den Verkauf bzw. die Vermietung der errichteten Einheiten innert nützlicher Frist zu realisieren?


2. Welches ist der Umfang der im unüberbauten Teil investierten Kapital?


3. Wie werden die Aussichten für die Realisierung einer weiteren Bauetappe beurteilt?.




8. Walter Jermann: Mehrklassenzulage für Teilpensen Lehrkräfte


An der Primar und Realschule Dittingen werden in zwei Klassen die neun Schuljahre unterrichtet. Die zwei unbefristeten Lehrkräfte erhalten die in der Verordnung vorgesehenen Mehrklassenzulagen. Jedoch Unterrichten an diesen Klassen noch Lehrkräfte mit Teilpensen, die diese Zulagen nicht erhalten.


Fragen:


1. Ist diese Regelung in allen Schulen im Kanton Basel-Landschaft gleich?


2. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass die Vorbereitungen und Unterricht für beide (Voll oder Teilzeit) gleich gross sind?


3. Ist es dem Regierungsrat bekannt, dass ein Vollpensum an einer Mehrklassenrealschule nicht ausreicht; also sind Teilpensen an Lehrer/innen abzugeben?


4. Ist hier nicht der Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" anzuwenden?


5. Sollte dieser Misstand nicht Rückwirkend korrigiert werden?




9. Maya Graf: Wie weiter mit dem Integrationsbericht?


Am 6. Mai 1997 setzte der Regierungsrat eine elfköpfige Kommission für Integrationsfragen ein und beauftragte sie, die heutigen Instrumente und Einrichtungen zur Integration der ausländischen Bevölkerung in unserem Kanton zusammenzustellen und Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu präsentieren. Die regierungsrätliche Kommission hat darauf ihren Schlussbericht im Juni 1998 an den Regierungsrat weitergeleitet. Er wurde nicht veröffentlicht.


Fragen:


1. Besteht die Kommission für Integrationsfragen noch oder ist sie mit Abschluss des Berichtes aufgelöst worden?


2. Was hat der Regierungsrat in der Zwischenzeit mit dem Bericht gemacht?


3. Ist eine Veröffentlichung vorgesehen?


4. Hat der Regierungsrat vor, bestimmte Vorschläge umzusetzen und/oder hat er dies schon getan? Wenn ja, welche?


5. Mit welchem Zeitplan ist für die Umsetzung der doch recht dringenden Massnahmen für eine verbesserte Integration von Ausländerinnen und Ausländern zu rechnen?




10. Karl Rudin: Was ist eine Berufsmatur wert?


Ein junger Spitzensportler (amtierender Schweizermeister) hat parallel zu seinem täglichen Trainingsaufwand auch eine beachtliche berufliche Ausbildung gemacht. Nach dem Absolvieren der Berufswahlklasse hat er eine Laboristenlehre und anschliessend eine Laborantenlehre mit Berufsmatur erfolgreich (Note 5.8) abgeschlossen. Nun wollte er noch die Matur am Gymnasium nachholen. Der Eintritt ins Gymnasium Liestal wurde ihm aber mit der Begründung eines ungenügenden Schulsacks verwehrt. Nun besucht der junge Mann ein privates Gymnasium. An die Schulkosten leistet der Kanton einen finanziellen Beitrag, weil die Erziehungs- und Kulturdirektion offensichtlich den Entscheid des Gymnasiums Liestal auch fragwürdig findet.


Fragen:


1. Wer hat diesen ablehnenden Entscheid gefällt, die Schulleitung, die Aufsichtskommission oder eine andere Stelle?


2. Können teilautonom geleitete Schulen eigene Aufnahmekriterien festlegen?


3. Ist eine bestandene Berufsmatur tatsächlich so wenig wert, dass ein Übertritt in ein Gymnasium nicht möglich ist?




Liestal, 15. Dezember 1998


Landeskanzlei



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