1998-266 (1)
Landrat / Parlament || Vorlage 1998-266 vom 16. März 1999
Schriftliche Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 98/266 von Landrätin Maya Graf, Sissach, vom 17. Dezember 1998 betreffend "Einbau von manuellen Ausfahrrampen bei BLT-Fahrzeugen"
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Am 17. Dezember 1998 reichte Landrätin Maya Graf, Sissach, die Schriftliche Anfrage 98/266 betreffend "Einbau von manuellen Ausfahrrampen bei BLT-Fahrzeugen" ein. Die Anwort wird schriftlich erteilt. Die Schriftliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:
"Wie der Bericht der landrätlichen Bau- und Planungskommission zur nicht formulierten Volksinitiative "Für einen behinderten- und betagtengerechten öffentlichen Nah- und Regionalverkehr" vom 18.11.1998 aufzeigt, klären verschiedene Verkehrsunternehmen zur Zeit ab, mit welchen Massnahmen Fahrgästen im Rollstuhl die Benützung des OeV ermöglicht werden kann. So konnten die Busbetriebe Solothurn und Umgebung (BSU) dank einem Kantonsbeitrag von Fr. 80'000.-- ihre neun Niederflurbusse nachträglich mit manuell ausziehbaren Rampen ausrüsten, während die Autobus AG Liestal (AAGL) ihre drei neuen Gelenkbusse für die Linie 70 ab Werk mit Klapprampen bestellte. Ebenso bewilligte der Basler Grosse Rat am 11.11.98 einen Kredit von Fr. 424'000.-- für den Einbau von Klapprampen auf vorerst je einer BVB Bus- und Tramlinie.
Damit Rollstuhlfahrerlnnen vom Birs- und Leimental selbständig mit dem öffentlichen Verkehrsmittel in die Stadt gelangen können, müssten die Tram- und Buslinien ebenfalls mit behindertengerechten Einrichtungen ausgerüstet werden. Dabei geht es einerseits um die mit
dem überwiesenen Postulat Brunner vom 26.12.98 angeregten Erhöhung der Haltestellen auf den BLT Tramlinien 10 und 11, andererseits aber um den Einbau von Einstiegrampen. Da vom Bund vor dem Jahre 2000 keine neuen Richtlinien bezüglich behindertengerechter OeV zu erwarten ist und der Landrat der oben erwähnten Initiative Folge gegeben hat, stellen sich ein paar Fragen zur konkreten, praktischen Umsetzung.
Ich bitte daher den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wäre es möglich, bei der nächsten Grossrevision der Motorwagen auf den BLT-Linien 10, 11 und 17 beim Niederflureinstieg der sogenannten "Sänften" eine manuelle Klapp- oder Auszugsrampe einzubauen? Und mit welchen Kosten pro Fahrzeug wäre zu rechnen?
2. Sieht der Regierungsrat eine Möglichkeit, bei den BLT-Niederflurbussen, wie bei der BSU in Solothurn, nachträglich manuelle Rampen einzubauen? Mit welchen Kosten wäre hier pro Fahrzeug zu rechnen?"
Die Fragen der Schriftliche Anfrage werden auf der Grundlage einer Stellungnahme der BLT-Direktion vom 4. März 1999 wie folgt beantwortet:
Frage 1
Wäre es möglich, bei der nächsten Grossrevision der Motorwagen auf den BLT-Linien 10, 11 und 17 beim Niederflureinstieg der sogenannten "Sänften" eine manuelle Klapp- oder Auszugsrampe einzubauen? Und mit welchen Kosten pro Fahrzeug wäre zu rechnen?
Antwort
Der nachträgliche Einbau von manuellen Klapp- oder Auszugsrampen ist nach Auskunft der BLT-Direktion beim Niederflureinstieg der BLT-"Sänften" nicht möglich. Da die Bodenfreiheit bereits maximal ausgenützt ist, kann unter dem Einstieg keine Auszugsrampe montiert werden. Um eine möglichst geringe Einstiegshöhe zu erreichen, wurde die tragende Chassisstruktur des Boden minimiert und beträgt nur noch 5 cm. Eine Schwächung durch das Einlegen einer Klapprampe kann nicht eingegangen werden. Ab Mai 1999 verfügen alle BLT-Tramkurse über einen Niederflureinstieg mit Sänften-Abteil. Zudem wurde die Norm der Perronhöhen bei den BLT-Tramlinien in unserem Kanton um 3 - 6 cm angehoben und die Perronkanten um 5 cm dem Fahrzeug angenähert. Die BLT hat mit diesen Vorkehren einen grossen Schritt in Richtung Behindertenfreundlichkeit ihres öV-Angebotes geleistet.
Frage 2
Sieht der Regierungsrat eine Möglichkeit, bei den BLT-Niederflurbussen, wie bei der BSU in Solothurn, nachträglich manuelle Rampen einzubauen? Mit welchen Kosten wäre hier pro Fahrzeug zu rechnen?
Antwort
Der nachträgliche Einbau von Klapprampen, welche oben im Boden eingelassen sind, ist nicht möglich. Der Einbau dieser Vorrichtung muss beim Neubau der Busse vorgenommen werden. Die Niederflurbusse stossen bezüglich Bodenfreiheit an Grenzen. Die BLT hat deshalb ihre neuen Busse mit einer Absenkvorrichtung (Kneeling) ausgerüstet, sodass bei Bedarf der Niederflureinstieg um weitere 6 - 8 cm auf ca. 25 cm abgesenkt werden kann. Bei einer Randsteinkante von 12 - 15 cm Höhe müssen die Fahrgäste lediglich noch eine Höhe von 10 - 13 cm überwinden. Für die neue BLT-Linie Bottmingen-Bruderholzspital-Jakobsberg werden Midibusse eingesetzt, die mit Kneeling und handbetätigten Rampen ausgerüstet sind. Damit wird auf dieser Linie auch die Mitfahrt von Behinderten mit Elektorrollstühlen möglich. Die von den Basler Verkehrs-Betrieben und der BLT Baselland Transport AG gemachten Erfahrungen mit diesen Einrichtungen werden zeigen, ob künftig alle neu zu beschaffenden Busse mit handbetätigten Rampen ausgerüstet werden können. Wir werden die Entwicklung aufmerksam verfolgen.
Liestal, den 16. März 1999
Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Mundschin
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