Erteilung eines Verpflichtungskredites für Subventionen an geschützte oder zu schützende Kulturdenkmäler (Landratsbeschluss)

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-267 vom 22. Dezember 1998


Landratsbeschluss (Entwurf)


Erteilung eines Verpflichtungskredites für Subventionen an geschützte oder zu schützende Kulturdenkmäler und für Beiträge an Gutachten und Expertisen für denkmalpflegerische Massnahmen für die Jahre 1999 bis 2001


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Vom


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


1. Für die Subventionierung von Renovationen, Restaurierungen und Konservierungen von geschützten oder zu schützenden Kulturdenkmälern für die Jahre 1999 bis 2001 wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 1'500'000.-- (jährlicher Richtwert Fr. 500'000.--) bewilligt (Konto 2354.365.70).

2. Für die Beiträge an Gutachten und Expertisen für denkmalpflegerische Massnahmen wird für die Jahre 1999 bis 2001 ein Verpflichtungskredit von Fr. 225'000.-- (jährlicher Richtwert Fr. 75'000.--) bewilligt (Konto 2354.318.20)

3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses unterliegen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.

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