1999-103: Rechenschaftsbericht zum Regierungsprogramm 1995-1999

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-103 vom 4. Mai 1999


Rechenschaftsbericht zum Regierungsprogramm 1995-1999


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





1. Vorwort
Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat im Folgenden den Rechenschaftsbericht über die Regierungstätigkeit der Legislaturperiode 1995-1999. Der Aufbau folgt dem Regierungsprogramm 1995-1999 (95/204), welches am 14. November 1995 dem Landrat vorgelegt worden ist, und beschreibt die Ergebnisse zu den Zielen und Schwerpunkten, welche in den Kapiteln 2 bis 6 des Programms festgelegt worden sind.

1.1 Finanzielle Rahmenbedingungen
Das wirtschaftliche Umfeld war gekennzeichnet durch die nachlassenden rezessiven Einflüsse in der Wirtschaft. Die Auswirkungen auf den Kantonshaushalt wurden, entsprechend dem Steuersystem mit zweijähriger zurückliegender Veranlagung erst allmählich spürbar. Der Arbeitsmarkt war weniger belastet als im schweizerischen Durchschnitt; allerdings wurde diese Entwicklung teilweise überdeckt durch die doch zahlreichen vorzeitigen Pensionierungen bei Unternehmen, die naturgemäss gewisse Einnahmenausfälle bei der Staatssteuer zur Folge hatten.
Im Verlauf der letzten Jahre begann sich eine Entwicklung abzuzeichnen, die eine Eigentümlichkeit unseres Kantons abzubauen begonnen hat. Das Verhältnis Staatssteuern zu Unternehmenssteuern verschob sich allmählich, indem der Anteil der Unternehmenssteuern zunahm. Dies ist einerseits auf die erwähnte Entwicklung bei der Einkommenssteuer der natürliche Personen, dann aber auch auf die zunehmende Substanz der Wirtschaft zurückzuführen.
Dass die Standortpolitik des Regierungsrats positive Auswirkungen zeitigt, wurde u.a. an einer Statistik deutlich: Der Kanton Basel-Landschaft führte die Liste der Kantone mit den meisten Firmengründungen an.
Ungebremst hielt das Wachstum der Transferausgaben im Kantonshaushalt an. Die Ausgaben, die der Einflussnahme von Regierung und Verwaltung unterstehen, nehmen relativ ab und wachsen - eine Folge der konsequenten Haushaltbewirtschaftung und der Preisstabilität - kaum mehr an, während jene Teile, die durch den Bund beeinflusst werden, weiter deutlich anwachsen. Hier liegt ein Strukturproblem vor, das nur durch eine Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Kantonen gelöst werden kann (s. u. 1.3).

1.2 Wirkungsorientierte Verwaltungsreform
Die Einführung eines verwaltungsweit einheitlichen, dezentralisiert betriebenen neuen Rechungswesens (NRW) und eines modernen Management-Informations-Systems - Finanzbuchhaltung, Materialwirtschaft und Fakturierung ist realisiert. Die ausreichende Verbreitung einer Betriebsrechnung als Erweiterung des NRW und Unterstützung der Leistungsaufträge ist mangels ausreichender Fachressourcen vorerst nur teilweise gelungen.
Die wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV) erhielt mit der Inkraftsetzung des revidierten Finanzhaushaltsgesetzes und des zugehörigen Dekrets auf den 1. Januar 1997 ein rechtliches Fundament. Mit neuen Instrumenten wird der Verwaltung die Möglichkeit gegeben, in weit höherem Mass als bisher «unternehmerisch» zu handeln. Neu sind Kreditübertragungen auf das neue Rechnungsjahr auch in der Laufenden Rechnung erlaubt. Das Gesetz definiert den erlaubten Rahmen. Des weiteren können diejenigen Dienststellen, die mit Leistungsauftrag arbeiten, Kreditverschiebungen in der Laufenden Rechnung vornehmen. Der Landrat bestimmt, wer die Voraussetzung für diese neuen Führungsinstrumente erfüllt.
1999 erhielten 47 Dienststellen vom Regierungsrat einen Leistungsauftrag. Dies entspricht einer Verbreitung von über 90 Prozent. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dieser Dienststellen haben in einem umfassenden Prozess ihre eigenen Produkte und Produktgruppen definiert und messen ihre Arbeit mit Indikatoren und Standards. Im ersten Jahr des vierjährigen Leistungsauftrags wird der Ist-Zustand beschrieben; anschliessend werden Soll-Vorstellungen entwickelt und umgesetzt.
Das verwaltungsweite Controlling funktioniert. In jeder Direktion wurde eine für das Controlling verantwortliche Person bestimmt.
Für die Vertrags- und Lohnverwaltung befindet sich ein neues elektronischen Systems in Vorbereitung.

1.3 Beziehungen zu Gemeinden, Regionen und Eidgenossenschaft
Mit der Eidgenossenschaft wurde das Projekt neue Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen vorangetrieben. Nach diesem Projekt, das unter Neuer Finanzausgleich (NFA) bekannt geworden ist, soll eine weitgehende Entflechtung von bisher gemeinsam betriebenen Aufgaben erreicht werden; gleichzeitig sollen verbleibende Gemeinschaftsaufgaben leistungsorientiert ausgerichtet werden. Ausserdem soll das bisherige unübersichtlich gewordene System des Finanzausgleichs reformiert werden, um einerseits Unterschiede zwischen Kantonen und Regionen abzubauen und anderseits den Kantonen mehr finanzielle Mittel zur freien Verwendung zukommen zu lassen. Das Projekt kommt nunmehr in die Vernehmlassung.

Die Stabilisierung und Sanierung der Bundesfinanzen wird von den Kantonen u.a. durch das sog. Sparopfer unterstützt; die Kantone nehmen rund 500 Millionen Franken als Beitrag zum Abbau des Bundesdefizits auf sich. Die meisten Auswirkungen werden erst ab dem Jahre 2001 eintreten.

Die Zusammenarbeit am Oberrhein hat sich in der Berichtsperiode erfreulich entwickelt. Im Frühjahr 1996 nahm das gemeinsame Sekretariat der Deutsch-Französisch-Schweizerischen Oberrheinkonferenz (ORK) seine Arbeit auf. Im gleichen Jahr stimmte die ORK der Assoziiierung des Kantons Aargau und des Landkreises Waldshut zu. Im Jahre 1997 fand der 6. Dreiländerkongress statt. Er widmete sich dem Thema "Handwerk und Gewerbe am Oberrhein". Das Interreg I-Programm wurde per Ende 1996 abgeschlossen. Der Kanton Basel-Landschaft war im Rahmen dieses Programmes an insgesamt 15 Projekten mit einem Beitrag von total rund 262'000 Franken beteiligt. Zur Erinnerung: Die Gemeinschaftsinitiative "Interreg" hat zum Ziel, die wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Probleme, die sich den Grenzregionen aufgrund ihrer geographischen Randlage stellen, abzubauen. Das Interreg II-Programm wurde 1995 gestartet und endet 1999. Das Programmgebiet umfasst wie bisher die Kantone BS / BL sowie Teilgebiete der Kantone AG / SO und JU. Neu seit 1995 ist auch der Bund eingebunden, welcher für dieses Programm einen Rahmenkredit von 24 Millionen Franken bereitgestellt hat.

Die Zusammenarbeit des Kantons mit anderen Kantonen konnten intensiviert werden. Aus historischen Gründen standen da die Beziehungen zum Kanton Basel-Stadt im Vordergrund. Ueber die Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheitspolitik wird im Kapitel 3.1.3. "Regionale Zusammenarbeit" berichtet. Mit dem Kanton Basel-Stadt wurde zudem eine Vereinbarung über eine Regionale Spitalstatistik beider Basel getroffen, die Spitalplanung nach Krankenversicherungsgesetz gemeinsam durchgeführt, eine Zusammenarbeit der beiden kantonalen Laboratorien vereinbart und schliesslich die bewährte Zusammenarbeit im Bereich Landwirtschaft und Forstwesen fortgesetzt. Weitere Stichworte zur Zusammenarbeit mit Basel-Stadt sind die Schaffung der Fachhochschule beider Basel, der Abschluss des Kulturvertrages und das gemeinsame Submissionsgesetz BS/BL. In Rheinschiffahrtsangelegenheiten haben die Kantone Aargau, Basel-Stadt und Basel-Landschaft ein neues Konkordat über die Zusammenarbeit abgeschlossen und per Anfang 1997 in Kraft gesetzt. Oft nicht speziell beachtet, aber nicht minder wichtig ist die Zusammenarbeit unter den Kantonen bei der Bewältigung von spezifischen Problemen. Als Beispiel sei die Drogenproblematik angeschnitten. Durch eine enge Zusammenarbeit der Kantone nach Auflösung des Konsums- und Umschlagszentrums "Platzspitz" in Zürich im Jahre 1995 konnte eine Neubildung einer vergleichbaren Drogenszene an einem anderen Ort verhindert werden, und durch die enge Zusammenarbeit der Drogendelegierten der Kantone konnte eine qualitative Verbesserung der Angebote für Drogenentzüge und stationäre Therapien erreicht werden.

Die Beziehungen des Kantons zu den Gemeinden und umgekehrt waren geprägt durch die Weiterentwicklung der Gemeindeautonomie sowie der Aufgabenteilung. Aufgrund des 1995 revidierten Gemeindegesetzes haben sich viele Gemeinden eine neue Gemeindeordnung gegeben und von der vergrösserten Organisationsautonomie Gebrauch gemacht. Per 1998 setzte das Gesetz über die Aenderung der Gemeindebeiträge das erste Aufgabenteilungspaket um und wies eine Reihe bis anhin gemeinsam getragener Aufgaben einem Kostenträger zu. Zudem wurden in diversen Gesetzen aufgabenteilungspolitische Postulate umgesetzt, so z.B. im neuen Raumplanungs- und Baugesetz, im neuen Landwirtschaftsgesetz, im revidierten Gesetz über den öffentlichen Verkehr und schliesslich in der Aufhebung des Ladenschlussgesetzes.

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