1999-103: Rechenschaftsbericht zum Regierungsprogramm 1995-1999

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-103 vom 4. Mai 1999


Rechenschaftsbericht zum Regierungsprogramm 1995-1999


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





2. Finanz- und Kirchendirektion

2.1. Personal
Entsprechend dem Hauptziel des Regierungsprogramms 1995-1999 in diesem Bereich wurde ein modernes Personalgesetz geschaffen, welches das Personalwesen der öffentlichen Hand den aktuellen Anforderungen gemäss regelt. Der Beamtenstatus der Angestellten des Gemeinwesens wurde abgeschafft, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind heute mit öffentlich-rechtlichen Verträgen angestellt statt wie bisher mit Wahlverfügung auf eine vierjährige Amtsdauer. Das neue Gesetz wurde in der Volksabstimmung vom 23. November 1997 mit über 84% Ja-Stimmen angenommen und trat per 1. April 1998 in Kraft.
Gleichzeitig mit der Schaffung und Umsetzung des neuen Personalrechtes wurde das periodische Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch auf eine einheitliche Basis gestellt und für obligatorisch erklärt. Die Umsetzung des Personalrechts beinhaltet auch die Gliederung des Personalwesens in dezentrale Personaldienste mit einheitlichen Aufgaben. Die Personaladministration wird von diesen Diensten unter der Leitung des Personalamtes wahrgenommen. Mit der zentralen Bearbeitung der arbeitsrechtlichen Beschwerden wird mitgeholfen, eine einheitliche Rechtsanwendung sicherzustellen. Die Transparenz in der Kostenentwicklung des Personalwesens ist durch einen auf einheitlichen Grundsätzen aufgebauten Personalspiegel gewährleistet. Diese Controllingdaten dienen den Anstellungsbehörden für Budgetplanung und Leistungsvergleich. Die Führungsschulung wurde als Mehrjahreszyklus modular aufgebaut.
Die Ergebnisse der Arbeiten an der Revision des Lohnwesens wurden durch die im 2. Quartal 1999 durchgeführte Vernehmlassung bekannt gemacht. Mit der Inangriffnahme dieses Projektes wurden auch die Ziele verfolgt, die Anwendung des bestehenden Systems qualitativ zu verbessern, transparent zu gestalten und mit modernen Hilfsmitteln zu bearbeiten. Diese sind als "Nebenprodukte" der Revision bereits erreicht worden. Die Datenbasis wird im Rahmen des Personalcontrollings verwendet; die logistischen Voraussetzungen für die Umsetzung der Revision sind weitgehend geschaffen worden.

2.2. Gleichstellung
Per Juli 1998 ist das Einführungsgesetz zum Gleichstellungsgesetz in Kraft gesetzt worden. Damit bekam die Fachstelle für Gleichstellung eine formelle Grundlage auf Gesetzesebene. Das Gesetz hält den Willen von Kanton und Gemeinden zur Realisierung der Chancengleichheit im Erwerbsleben fest, z.B. die Verbesserung der Vereinbarkeit von beruflichen und familiären Aufgaben oder die Vertretung der Geschlechter in den verschiedenen Berufen, Funktionen und auf Führungsebene, die inner- und ausserbetriebliche Aus- und Weiterbildung und die Förderung von Arbeitsorganisationen und Infrastrukturen, welche die Gleichstellung verwirklichen helfen. Die im Einführungsgesetz geregelte Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben wurde per 1. Januar 1999 eingerichtet.
Durch Erlass einer entsprechenden Verordnung kam der Kanton Basel-Landschaft der Pflicht des Arbeitgebers zum Schutz der sexuellen Integrität seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach, die das 1996 in Kraft getretene eidgenössischen Gleichstellungsgesetz festhält. Der Regierungsrat richtete ein Netz von Vertrauenspersonen ein, setzte eine beratende Kommission ein und informierte die Kantonsangestellten flächendeckend über Vorgehen und Möglichkeiten in Fällen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Eine Standortbestimmung zum Stand der Gleichstellungsbemühungen in 14 Bereichen ergab, dass der Kanton Basel-Landschaft als Arbeitgeber in der Frage "Erlasse zur Gleichstellung" zur Spitzengruppe der Schweizer Kantone zählt, während v.a. bei Schwangerschafts-/Mutterschaftsurlaub, Teilzeitpersonal bzw. Personalstruktur der kantonalen Verwaltung, Teilzeitpersonal und Pensionskasse und flexiblen Arbeitsplatzmodellen weiterhin Handlungsbedarf besteht.
Um den Frauenanteil in den regierungsrätlichen Kommissionen zu erhöhen, beschloss die Regierung folgende Massnahmen: die Beachtung eines Doppelvorschlags Mann/Frau und eine generelle Amtszeitbeschränkung auf 16 Jahre. Damit konnte der Frauenanteil in den Kommissionen auf 26% gesteigert werden. Daneben wird von der Fachstelle für Gleichstellung eine Fachfrauendatei (mit 180 Einträgen) geführt, welche sich derzeit auf aktualisiertem Stand per Ende 1998 befindet.
Um den Gleichstellungsanliegen mehr öffentliche Beachtung und Gewicht zu geben, wird seit 1996 der Chancengleichheitspreises der beiden Basel, "Das heisse Eisen", verliehen. Eine weitere grössere Informationskampagne, die die Regierung aktiv mittrug, war die "Halt Gewalt!"-Kampagne 1996/97, die alle Formen von Gewalt gegen Frauen v.a. in Familie und Partnerschaft bekämpfte. Zudem hat eine Arbeitsgruppe "Gewalt im sozialen Nahraum" Vorschläge zum verbesserten Schutz der Opfer von Gewalttaten im familiären Umfeld erarbeitet.
Im Bereich NPM wirkte die Fachstelle für Gleichstellung bei der Herausgabe einer Broschüre "New Public Management. Chance, Gefahren, Handlungsansätze" im März 1997 mit.

2.3. Steuern
Auf Gesetzgebungsebene wurden die Vorlagen für die Einführung der einjährigen Steuerveranlagungsperiode und für die Anpassung unseres Steuergesetzes an das Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes vorbereitet. Die Erarbeitung einer weiteren Revisionsvorlage befindet sich noch in Arbeit.
Das Projekt für die computerunterstützte Veranlagung COVELA wurde zeit- und kostengerecht abgeschlossen. Das Programm ist seit 1997 zur Zufriedenheit aller Benutzerinnen und Benutzer in den Gemeindesteuerämtern und der kantonalen Steuerverwaltung im Einsatz.
Der Steuerbezug wurde mit Sofortmassnahmen vereinfacht (Verrechnung Staatssteuer/Bundessteuer und weitere). Durch die Installation einer neuen Verpackungsstrasse im Amt für Informatik konnte der Rechnungsversand wesentlich reduziert werden (Einsparungen gegenüber Budget 1998: 30 %).
Die regelmässige Durchführung von Revisionen wurde organisatorisch verbessert und verstärkt.

2.4. Finanzen
Der Abschluss der Staatsrechnung 1998 wurde erstmals ganz im Neuen Rechnungswesen durchgeführt. Die Entwicklung der EDV-Plattform konnte trotz mannigfachen Problemen vorangetrieben und auf einen Stand gebracht werden, der stabil und ausreichend leistungsfähig ist; die Ablösung dieser Plattform durch eine modernere ist in Arbeit.
Im Bereich der Subventionen und Beiträge des Kantons wurde mit einer vom Regierungsrat 1995 angeordneten Bestandesaufnahme eine Übersicht erreicht. Per 1997 wurde das revidierte Finanzhaushaltsgesetz (FHG) in Kraft gesetzt. Dieses beinhaltet in § 6 die notwendige rechtliche Grundlage für eine wirksame Kostenkontrolle im Bereich der Subventionen und Beiträge. 1997 wurden die Dienststellen beauftragt, die Subventionen und Beiträge hinsichtlich den Kriterien von § 6 FHG zu prüfen und wenn nötig Änderungen vorzunehmen. Im Oktober 1998 wurde das Bewilligungsverfahren neu geregelt, indem die Empfehlungen der Subkommission I der GPK umgesetzt wurden, und es wurde eine erneute Überprüfung angeordnet. Die entsprechenden Arbeiten werden noch bis in die nächste Legislaturperiode andauern.
Im Bereich der Sach- und Haftpflichtversicherungen wurde ein neues Konzept entwickelt und eingeführt, das der Liberalisierung des Versicherungsmarktes Rechnung trägt, eine professionellere Bearbeitung von Versicherungsfragen bewirkt, bessere Leistungen erreicht und trotzdem nicht mehr kostet.

2.5. Informatik
In der Berichtsperiode wurde das Kantonsnetz realisiert. Es besteht aus sieben Knoten an den Standorten Liestal, Pratteln, Binningen, Arlesheim, Laufen, Waldenburg und Sissach. Diese Knoten sind untereinander redundant verbunden, um bei Ausfall einer Teilstrecke immer noch erreichbar zu sein. Diese Topologie hat sich gut bewährt und das Kantonsnetz wies 1998 eine praktisch 100%ige Verfügbarkeit auf. Die gewählte Technik erlaubt zudem eine logische Trennung verschiedener Netze (Verwaltung allgemein, Kantonspolizei, Bezirksschreibereien und Statthalterämter).
Am Kantonsnetz sind 94 Aussenstellen angeschlossen, davon 23 Gemeinden. Kleineren Gemeinden (ebenfalls 23) wird der Zugang über ISDN zur Verfügung gestellt.
Als verwaltungsweite Kommunikationsplattform wird Microsoft Exchange eingesetzt und der eMail-Verkehr in der Verwaltung ist bereits gut eingeführt. Es wurde ausserdem ein Intranet aufgebaut und ein durch einen Firewall und Virenscanner geschützter Internetzugang installiert.
Im Bereich Host waren neben dem angekündigten Leistungsausbau vor allem grosse Anstrengungen zur Erstellung der Jahr2000-Fähigkeit der Applikationen Motorfahrzeugkontrolle, Lohn und Steuerbezug notwendig, da diese Systeme über den 31.12.1999 hinaus im Einsatz bleiben.
Schliesslich konnte beim Neuen Rechnungswesen eine Stabilisierung des produktiven Betriebs herbeigeführt werden.

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