1999-103: Rechenschaftsbericht zum Regierungsprogramm 1995-1999

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-103 vom 4. Mai 1999


Rechenschaftsbericht zum Regierungsprogramm 1995-1999


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





3. Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion

Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion hat sich für die Legislaturperiode 1995-1999 zum Ziel gesetzt, in den Bereichen Gesundheitspolitik, Wirtschaftspolitik und Sozialpolitik Fortschritte zu erzielen.

3.1. Gesundheitspolitik

3.1.1. Krankenversicherungsgesetz

Das neue Bundesgesetz über die Krankenversicherung, welches per 1. Januar 1996 in Kraft trat, löste auf Kantonsstufe eine ganz erhebliche Arbeitsmenge aus. Es musste das kantonale Einführungsgesetz erarbeitet und das System der individuellen Prämienverbilligung aufgebaut und auf dem Verordnungswege geregelt werden. Als weitere Folge des neuen Gesetzes war der Kanton vor die Aufgabe gestellt, eine Pflegeheimliste sowie eine Spitalliste zu erstellen. Die Spitalliste wurde mit dem Kanton Basel-Stadt erarbeitet und in der Form einer gemeinsamen Liste mit kantonsspezifischen Anhängen erlassen. Das Prämienverbilligungssystem funktioniert heute nach anfänglichen Schwierigkeiten praktisch reibungslos. Für die Periode 98/99 wurde 59'292 Berechtigten das Antragsformular zugestellt. Davon wurden 42'773 retourniert. Bei einer mittleren Haushaltsgrösse von 2,4 Personen dürften damit rund 100'000 Personen die Prämienverbilligung in Anspruch genommen haben. Demgegenüber ist die sehr schleppende Behandlung der Beschwerden betreffend Spitalliste und Tariffestsetzung in den öffentlichen Spitälern durch den Bundesrat zu beklagen. Die administrative Bewirtschaftung des Gesetzes wurde seitens des Bundes klar unterschätzt. Auf Stufe Spitäler führte das Gesetz ebenfalls zu einem administrativen Mehraufwand, nachdem das Berichtswesen zuhanden der Krankenkassen deutlich ausgeweitet wurde.

3.1.2. Massnahmenpaket zur Ausgabenbremse
Die Erwartungen in das Krankenversicherungsgesetz bezüglich seiner Wirkung als Ausgabenbremse waren gross. Heute muss mit einer gewissen Ernüchterung festgestellt werden, dass sowohl die Versicherer, wie die Versicherten und schliesslich der Kanton Mehrausgaben im Gesundheitsbereich zu verzeichnen haben. Die inneren Zusammenhänge dieser Erscheinung lassen sich nicht vollständig erklären, weil das neue Krankenversicherungssystem gleichzeitg zu Kostenverschiebungen unter den einzelnen Kostenträgern und zu einer Ausweitung des kostenpflichtigen Behandlungsangebotes geführt hat. Immerhin lässt sich feststellen, dass die öffentlichen Spitäler des Kantons in den Jahren 1995 bis und mit 1998 mit einem gleichbleibenden Staatsbeitrag von zwischen 91,1 und 92,4 Millionen Franken pro Jahr nicht zu diesem Kostenschub beigetragen haben.

3.1.3. Regionale Zusammenarbeit
In der Legislaturperiode 1995 bis 1999 wurden wesentliche Fortschritte in der regionalen Zusammenarbeit erzielt. Die Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt und der medizinischen Fakultät der Universität Basel führte zur Aufwertung der Medizinischen Kliniken der Spitäler Burderholz und Liestal zu Universitätskliniken und zur Einrichtung des Ordinariates für Urologie am Kantonsspital Liestal. Als weiterer "Höhepunkt" dieser Legislatur kann die Schaffung des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) erwähnt werden. Mit dem Kanton Solothurn wurde ein neues Spitalabkommen, welches eine für die ganzen Kantonsgebiete gültige Freizügigkeit für Grundversicherte beinhaltet, abgeschlossen. Die Vertragsverhandlungen mit dem Kanton Aargau bezüglich eines Freizügigkeitsabkommens wurden aufgenommen und sollen noch in der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen werden. Die Zielsetzung einer verstärkten Zusammenarbeit über die Landesgrenzen hinaus mit den französischen und deutschen Partnern der Region konnten hingegen noch nicht erfüllt werden. Die Thematik wurde aufgrund der unerwartet grossen Veränderungen im schweizerischen Gesundheitswesen nicht aufgegriffen. Der Kanton Basel-Landschaft unterhält seit Jahren Verträge mit einigen Privatspitälern im Kanton Basel-Stadt. Diese Verträge wurden im Zusammenhang mit der Spitalliste gekündigt und durch Interims-Verträge ersetzt. Die Entscheidfindung über die zukünftige Zusammenarbeit wird Gegenstand der weiteren Planungsarbeiten im Gesundheitswesen nach Vorliegen des Bundesratsentscheides betreffend Spitalliste BS/BL sein.

3.2. Wirtschaftspolitik

3.2.1. Arbeitsmarkt

Die Arbeitslosenquote in unserem Kanton ist gegen Ende dieser Legislatur auf ein im schweizerischen wie auch im europäischen Vergleich erfreulich tiefes Niveau von 2,1 % gesunken. Der Blick auf die Arbeitslosenrate lässt die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt allerdings in einem zu günstigen Licht erscheinen, wenn man bedenkt, dass der Arbeitsplatzabbau, vorab bei der Chemischen Industrie und bei den Banken, über Frühpensionierungen erfolgte und damit von der Statistik nicht erfasst wurde.
Durch die Schaffung der 6 regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und der drei Informationszentren für Arbeitslose ("Sprungbrätt") im Kanton konnte die Betreuung der arbeitslosen Personen klar verbessert werden. Die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes AVIG, welches per 1. Januar 1997 in Kraft trat, verpflichtete die Kantone, ein Mindestangebot an Plätzen für arbeitsmarktliche Massnahmen bereitzustellen. Der Kanton Basel-Landschaft hatte gemäss Bundesvorgabe rund 800 Plätze zu schaffen. Die entsprechenden Vorbereitungsarbeiten wurden frühzeitig an die Hand genommen, und es kann mit Genugtuung festgestellt werden, dass die Vorgaben des Bundes sowohl im Jahre 1997 wie auch im Jahre 1998 erfüllt werden konnten.
Der Regierungsrat legte Mitte 1997 den Bericht zur Wirtschaftslage im Kanton Basel-Landschaft vor. Die darin vorgeschlagenen und vom Landrat genehmigten Massnahmen zielen auf eine nachhaltige Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Durch einmalige Beiträge an die Ausbauten der Mustermesse Basel und des Flughafens Basel-Mülhausen, jeweils verbunden mit einem verstärkten Mitspracherecht des Kantons, sollen die strukturellen Voraussetzungen für die Messetätigkeit in der Region und die Erreichbarkeit der Region verbessert werden. Durch den Verzicht auf die Erteilung neuer Saisonniersbewilligungen und die beiden Impulsprogramme "Chance" und "Qualifikation" wird versucht, auf die bildungsmässige Qualität des Arbeitsmarktes Einfluss zu nehmen. Mit dem Impulsprogramm "Chance" sollen die Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt für Menschen verbessert werden, die sich aus den verschiedensten Gründen in den üblichen Schul- und Bildungsstrukturen nicht zurechtfinden. Das Programm "Qualifikation" zielt darauf ab, im Arbeitsprozess Stehenden ein Angebot von qualifikationsfördernden Massnahmen zu unterbreiten.

3.2.2. Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung
Die Wirtschaftsförderung Basel-Stadt und Basel-Landschaft, getragen von den Wirtschaftsverbänden der beiden Kantone und den Kantonen, nahm planmässig per Anfang 1996 für eine Pilotphase von vorerst 3 Jahren ihre Tätigkeit auf. Sie arbeitete mit einem Leistungsauftrag, der in vier Bereiche aufgeteilt war:
- Unterstützung bereits ansässiger und ansiedlungswilliger Firmen bei Standortproblemen und Problemen mit Verwaltungsstellen ("Bestandespflege")
- Ausnützen der in der Region vorhandenen Potentiale für Neugründungen
- Ausnützen der in der Region vorhandenen Potentiale für Wissens- und Technologietransfer
- Akquisition auswärtiger Firmen, welche zu den spezifischen Stärken der Region passen
Im Zeitraum April 1996 bis April 1998 wurden insgesamt nahezu 800 Fälle bearbeitet und mehr als 1500 Kurzkontakte (einmalige, telefonische Auskünfte, Zustellung von Informationsmaterial) gepflegt. Die Tätigkeit der Wirtschaftsförderung Basel-Stadt und Basel-Landschaft wurde im Sommer 1998 evauliert. Aufgrund der positiven Ergebnisse, welche sich nicht zuletzt in Form einer stetig steigenden Nachfrage nach den Dienstleistungen der Wirtschaftsförderung manifestieren, beschlossen die Partner Ende 1998 die Fortsetzung der Zusammenarbeit für eine weitere, vierjährige Subventionsperiode. Die Mittel der Wirtschaftsförderung wurden von jährlich 675'000 Franken auf jährlich 1'050'000 Franken aufgestockt. Der neue Leistungsauftrag setzt die in der Evaluation gewonnenen Erkenntnisse um und enthält nur noch die drei Teilaufgaben "Bestandespflege", "Förderung von Neugründungen" und "Förderung von Ansiedlungen". Im Bereich "Technologietransfer" ist mit der definitiven Besetzung der Wissens- und Technologietransferstelle von Universität und Fachhochschule, mit der Realisierung der KMU-Stammtische und den vielfältigen Bemühungen des CIM-Centers in Muttenz der Bedarf weitgehend gedeckt. Die Trägerschaft der Wirtschaftsförderung wurde um die Arbeitnehmerverbände erweitert und ist damit neu tripartit.

3.2.3. Landwirtschaft
Die Landwirtschaftspolitik ist in erster Linie Sache des Bundes. Die Kantone führen jedoch wichtige Teile der Bundesmassnahmen durch. Sie können in beschränkten Rahmen eine eigenständige Agrarpolitik betreiben. Die kantonalen Rechtsgrundlagen im Bereich Landwirtschaft wurden in der Legislaturperiode 1995 bis 1999 erneuert. Das Landwirtschaftsrecht war bisher in 7 verschiedenen Gesetzen untergebracht. Neu ist ein eigenständiges Landwirtschaftsgesetz entstanden Mit dem neuen Gesetz will der Kanton die land- und hauswirtschaftliche Ausbildung sicherstellen, die landwirtschaftliche Produktion und den Absatz der Produkte gezielt fördern, die tierschutzkonforme Haltung der Nutztiere gewährleisten, die landwirtschaftlichen Bodenverbesserungen den neuen Bedingungen in den Bereichen Landwirtschaft, Oekologie, Raumplanung und Vermessung anpassen und schliesslich den Vollzug der Bundesmassnahmen im Kanton sicherstellen. Zudem wurden Informatikmittel für Schulungszwecke eingerichtet, damit eine zeitgemässe Ausbildung auch in diesem Bereich angeboten werden kann.

3.3. Sozialpolitk
Der Bericht über die Sucht- und Drogenarbeit im Kanton Basel-Landschaft wurde vom Regierungsrat im September 1995 zuhanden des Landrates verabschiedet. Das Parlament gab dazu zwei Empfehlungen ab:
- In der Regel alle 3 Jahre soll der Landrat einen Bericht über die Aktivitäten und Entwicklungen in der Drogenpolitik im Sinne einer rollenden Information zum Bericht erhalten, wobei dabei auch Trends in der Kostenentwicklung aufzuzeigen sind;
- Im Rahmen der neuesten Erkenntnisse und der finanziellen Mittel soll die Prävention im Frühbereich gefördert bzw. verstärkt werden.
In der laufenden Legislaturperiode hat der Regierungsrat eine Verordnung über die Massnahmekosten und die Unterstützung von Drogentherapien erlassen und eine Kommission für stationäre Drogentherapien gewählt. Gesuche um Unterstützung für freiwillige Drogentherapien werden neu vom Kantonsarzt bewilligt. Die Kommission beurteilt die Therapieinsitutionen im Kanton hinsichtlich der kantonalen Voraussetzungen zur Unterstützung von Drogentherapien und steht dem Kantonsarzt für die Beurteilung besonders gelagerter Einzelgesuche beratend zur Verfügung. Im Einklang mit seiner Empfehlung zum Bericht über die Sucht- und Drogenarbeit unterbreitete der Regierungsrat dem Landrat Ende 1998 eine Vorlage zur Genehmigung eines Verpflichtungskredites zugunsten der "Gesundheitsförderung im Frühbereich II" für die Jahre 1999 bis 2003.

3.3.1. Altershilfe
Entsprechend dem Regierungsprogramm wurden in den vergangenen vier Jahren keine Neubauten von Altersheimen in Angriff genommen. Demgegenüber unterstützte der Kanton bauliche Anpassungen in den bestehenden Alters- und Pflegeheimen mit rund 8 Millionen Franken jährlich. Das neue Gesetz über die spitalexterne Haus- und Krankenpflege (Spitexgesetz) vom 19. September 1996, welches dem Volk als Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative "für den gleichmässigen Ausbau der spitalexternen Kranken- und Hauspflege - das Alter pflegen" vom 27. März 1991 unterbreitet worden war, fand in der Abstimmung vom März 1997 bei gleichzeitiger Ablehnung der Initiative gute Aufnahme. Im Zusammenhang mit der Aufgabenteilung Kanton/Gemeinden wurde die Finanzierung der Beiträge an Pensionäre und Pensionärinnen in Alters- und Pflegeheimen, die den Aufenthalt im Heim nicht vollständig selbst bezahlen können, umgestellt. Teilten sich früher der Kanton und die Gemeinden die Beiträge, so ist diese Aufgabe heute den Gemeinden, jeweils zusammengefasst in "Altersheimregionen", übertragen (Aenderung des Gesetzes über die Gemeindebeiträge vom 10. April 1997, angenommen in der Volksabstimmung vom Juni 1997.) Zum Thema Altershilfe legte der Regierungsrat schliesslich im Oktober 1998 den Bericht zur Altersversorgung im Kanton Basel-Landschaft mit Altersprojektionen 1996 bis 2020 sowie Kennzahlen und Finanzierungselementen vor.

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