1999-103: Rechenschaftsbericht zum Regierungsprogramm 1995-1999
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-103 vom 4. Mai 1999
Rechenschaftsbericht zum Regierungsprogramm 1995-1999
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
4. Bau- und Umweltschutzdirektion
4.1. Umwelt
- Organisation
Der Landrat hat am 30. Oktober 1997 die Ausgliederung des AIB aus der kantonalen Verwaltung und die Überführung in eine Aktiengesellschaft Industrielle Betriebe Baselland AG beschlossen. Die Detailvorlage "Überführung des AIB in eine Aktiengesellschaft" wird im zweiten Halbjahr 1999 dem Parlament zum Beschluss vorgelegt werden können.
Unter der Federführung der BUD wurde der Entwurf des Gesetzes über öffentliche Beschaffungen bis zur Vorlagenreife als partnerschaftliches Geschäft mit dem Kanton Basel-Stadt entwickelt, verhandelt und dem Parlament vorgelegt.
- Luftreinhaltung
Kantone und Bund haben sich bemüht, zusammen mit Unternehmen der Privatwirtschaft eine nationale Informationskampagne zur Reinhaltung der Luft zu lancieren. Nach dem hoffnungsvollen Start meldete sich der Hauptsponsor ab. In der Folge wurde die nationale Luftkampagne definitiv sistiert.
Das Projekt der Klimaanalyse der Region konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Die Ergebnisse dieser Analyse, die zusammen mit der Universität Basel zustande kam, liegen in kartographischer Form vor.
Die lufthygienische Sanierung von Betrieben konnte weitergeführt werden. Die Sanierungen führten zu einer weiteren Entlastung unserer Luft.
In den Sommermonaten bleibt die Ozonbelastung übermässig. Das räumliche Ausmass der Überschreitung des Grenzwertes konnte beim Stickstoffdioxid weiterhin reduziert werden. Die hohe Dichte des motorisierten Verkehrs bleibt nach wie vor verantwortlich für die übermässigen Immissionen namentlich entlang der Verkehrskorridore. Die Nachführung des Luftreinhalteplanes, insbesondere dessen Ergänzung mit Massnahmen zur Minderung des Feinstaubes (PM 10), wurde in Angriff genommen.
Wir sind den vorgegebenen Zielen (etwa im Bereich der Luftreinhaltung) wieder etwas näher gekommen, konnten sie aber nicht wirklich umfassend erreichen - langsam müssen wir uns auch fragen, ob wir sie je alle erreichen können. Wir müssen heute festhalten, dass auch ökonomische Instrumente sowie der Einfluss auf Verhaltensänderungen nur begrenzte Möglichkeiten bieten. Gewisse Tendenzen (etwa zu grossen Einkaufs- und Freizeitzentren) lassen sich mit dem zur Verfügung stehenden Instrumentarium kaum aufhalten.
- Gewässerschutz / Abwasserreinigung
Untersuchungen der Belastung der Fliessgewässer bei Regenwetter haben ergeben, dass diese durch Entlastung von ungereinigtem Abwasser aus der Kanalisation stark belastet werden. Der Regierungsrat beauftragte 1997 eine Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung einer Richtlinie "Mischwassermanagement". Diese wird im zweiten Quartal 1999 veröffentlicht.
Durch die Revision des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer wurde eine Anpassung des Gesetzes über den Gewässerschutz nötig. Dabei sind das Verursacherprinzip bei der Kostentragung konkretisiert und die Zuständigkeiten beim Vollzug ergänzt worden. Es ist vorgesehen, diese Revision dem Landrat im 2. Quartal 1999 zu unterbreiten.
Mit der Inkraftsetzung des Gesetzes über den Gewässerschutz vom 18. April 1994 wurden die Kosten des Kantons zu 90 % den Gemeinden in Rechnung gestellt. Dies hatte von 1994 auf 1995 eine Verdoppelung der Kostenüberwälzung seitens des Kantons zur Folge. Obwohl seit 1995 die Kosten des Kantons nicht zunehmen, mussten die Gemeinden die Abwassergebühren von im Mittel Fr. 0.82/m 3 (1994) bis ins Jahr 1998 auf Fr. 2.14/m 3 erhöhen. Diese Erhöhung der Abwassergebühren in den Gemeinden hat zur Folge, dass weniger nicht verschmutztes Abwasser in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet wird.
Die Ausführungsbestimmungen in den Bereichen Gewässernutzung und Wasserversorgung mit vier Landratserlassen und fünf Regierungsratsverordnungen haben an Übersichtlichkeit verloren, was den Vollzug erschwert. Mit einer Zusammenfassung in nur noch zwei Erlassen (Landratsdekret über die Gebühren für Gewässernutzungen und Regierungsrats-Verordnung über die Wasserversorgung sowie die Nutzung und den Schutz des Grundwassers) wurde eine Entflechtung der Kompetenzen sowie eine Vereinfachung der Vorschriften erreicht.
Nach dreieinhalb Jahren Bauzeit konnte die komplett neu errichtete regionale Kläranlage Birsig in Therwil im Sommer 1997 in Betrieb genommen werden. Sie ist - neben der ARA Ergolz 1 in Sissach - die zweite Anlage mit einer Filtrationsstufe. Zwei Anlagen stehen im Bau (Hersberg und Maisprach) bzw. eine kurz davor (Burg). Drei lokale Anlagen wurden aufgehoben (Rothenfluh, Eptingen, Diegten). Die Abwässer dieser drei Gemeinden werden seither über Verbindungskanäle in die Kläranlage Ergolz 1 in Sissach abgeleitet.
- Abfallwirtschaft
Bei den Siedlungsabfällen hat sich sowohl mengenmässig als auch bezüglich der Kosten die erwünschte Konsolidierung ergeben. Für die verbleibenden Abfälle steht heute, nach dem Ausbau der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) Basel, eine leistungsfähige Entsorgungsmöglichkeit zur Verfügung. Diese wird durch die Deponien Elbisgraben und Liesberg ergänzt.
Nach wie vor unbefriedigend ist dagegen die Auslastung der Regionalen Sondermüllverbrennungsanlage. Seitens der Kantone BS und BL wurden und werden daher Anstrengungen unternommen, um eine sinnvollere Zuordnung von Sonderabfällen zu erreichen.
Gestützt auf den 1994 vom Landrat gesprochenen Kredit für abfallwirtschaftliche Abklärungen hat die Regierung dem Parlament eine Vorlage für ein integrales Entsorgungssystem Strasse/Schiene unterbreitet. Nach ersten Beratungen in der Umwelt- und Energiekommission hat die Regierung die Vorlage zur Überarbeitung zurückgenommen.
- Lärmschutz
Mit dem Einbau von Schallschutzfenstern in über 200 Liegenschaften in der Gemeinde Binningen sind die Sanierungsarbeiten in dieser Gemeinde abgeschlossen. An der Autobahn A2 konnte der bauliche Lärmschutz in den Gemeinden Tenniken, Zunzgen und Sissach-Nord abgeschlossen werden. In den vergangenen 4 Jahren konnten 12 Schiessanlagen geschlossen und die Schützen in LSV-konforme Gemeinschaftsschiessanlagen überführt werden. Mit dem Lärmschutz entlang der SBB-Linien ging es nur sehr schleppend voran.
- Bodenschutz
Sowohl in qualitativer Hinsicht (stoffliche und mechanische Belastung des Bodens [Schadstoffe, Erosion, Verdichtung]) als in quantitativer Hinsicht (Raumplanung) konnten vorwiegend prophylaktisch orientierte Arbeiten ausgeführt.
- Energiewirtschaft
Ausgesprochen tiefe Energiepreise für nicht erneuerbare Energien hemmen die Zielerreichung der eidgenössischen und kantonalen Energiegesetzgebung. Nicht ganz unerwartet zeigt die Energieverbrauchskurve der Schweiz leider wieder nach oben.
Die erneuerbaren Energien wurden entsprechend dem Energiegesetz nachhaltig gefördert. Seit 1995 hat der Kanton zum Beispiel an 684 neue Energieprojekte 5.73 Mio. Franken zugesichert und für 547 Anlagen Beiträge von 4.8 Mio. Franken ausbezahlt.
Der Kanton sorgte dafür, dass bei der Erstellung und beim Betrieb seiner eigenen Bauten und Anlagen die Nutzerbedingungen mit einem möglichst geringen Einsatz an nicht erneuerbarer Energie eingehalten werden konnten.
- Katastrophenschutz
Das Gefahrenpotential der technischen Risiken im Kanton wurde ständig erfasst und beurteilt. Rund 200 Kurzberichte und drei Risikoermittlungen sind durch das Sicherheitsinspektorat beurteilt worden.
4.2. Verkehr und Bau
- Öffentlicher Verkehr
Das kantonale Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs wurde per 1. Januar 1998 an die neuen Bestimmungen der Eisenbahngesetzgebung des Bundes angepasst; gleichzeitig wurde die Mitfinanzierung des öffentlichen Verkehrs durch die Gemeinden neu geregelt. Zur Leistungsoptimierung des öffentlichen Verkehrs wurde zusammen mit dem Bund ein indikatorgestütztes Steuerungsinstrument aufgebaut. Die knappen Schienenkapazitäten der SBB verlangen künftig eine verbesserte Abstimmung zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern. Die Planung der Regio-S-Bahn wurde bereits auf Basis der umfassenden Angebotskoordination Schienenverkehr NWCH aufgenommen. Zusammen mit dem Kanton Aargau werden die Angebote der Linien 83 und 84 überarbeitet.
Die Ausbauziele der BLT-Vorortsbahnen und der Waldenburgerbahn wurden weitgehend erreicht.
- Individualverkehr
Den Zielsetzungen des qualitativen Strassenbaus ist auch in der Berichtsperiode konsequent nachgelebt worden. Der grösste Teil der finanziellen Mittel ist in den Bau von Hochleistungsstrassen investiert worden.
Die Arbeiten für die Ortsumfahrung Grellingen der J18 (Eggfluhtunnel) werden mit der Eröffnung am 9. Juni 1999 abgeschlossen. Nach der Aufnahme der Umfahrung Sissach ins Schweizerische (subventionierte) Hauptstrassennetz und der Weiterbearbeitung des Projektes J2 Pratteln-Liestal wird dem Ausbau der Umfahrung Sissach Priorität eingeräumt mit dem Ziel, die Umfahrungsstrasse Ende 2003 in Betrieb zu nehmen.
Das kantonale Radroutennetz ist vom Landrat revidiert worden. Die Gesamtlänge inkl. Laufental beträgt nunmehr rund 300 km. Davon sind ca. 60 % ausgebaut.
4.3. Bau und Architektur
Die im Regierungsprogramm 1995 - 1999 formulierten Ziele sahen vor, den erforderlichen Raumbedarf verstärkt durch Umnutzungen, Verdichtungen und Erweiterungen anstelle von reinen Neubaulösungen abzudecken. Diese Absichten wurden umgesetzt im Berufsbildungszentrum Muttenz (BZM). Wichtige Schwerpunkte bildeten: Erstellung und Inbetriebnahme der Verwaltungsneubauten Gutsmatte Liestal und die Vollendung der ersten Bauetappe des Kantonsspital Liestal mit Erweiterung und Sanierung.
4.4. Raumplanung
- Kantonale und grenzüberschreitende Planung
Einer der Hauptmängel des vom Bundesrat 1989 genehmigten Koordinatonsplans war das Fehlen behördenverbindlicher Vorgaben für den Siedlungsbereich. Mit dem Regionalplan Siedlung konnte eine grosse Lücke geschlossen werden.
- Ortsplanung
Im Interesse einer inhaltlichen Vereinfachung der ortsplanerischen Vorschriften wurde ein Entwurf für ein Musterreglement Siedlung erarbeitet. Im Hinblick auf das neue Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) wurde die Fertigstellung verschoben.
- Natur- und Landschaftsschutz
Die Umsetzung des kantonalen Natur- und Landschaftsschutzkonzeptes wurde schrittweise vorangetrieben. Wichtigste der Massnahmen waren: Weiterführung und Ausbau des ökologischen Ausgleichs im Landwirtschaftsgebiet, Umsetzung von Naturschutzmassnahmen im Waldareal, Aufwertung der kantonalen Naturschutzgebiete sowie die Erarbeitung des Reptilien-Inventars und des Waldinventars (ohne Bezirk Laufen).
- Denkmal- und Ortsbildpflege
Im Bereich der Grundlagenforschung wurde im Jahre 1995 mit der Erarbeitung des 4. Bandes der Kunstdenkmäler der Schweiz (Bezirk Waldenburg) begonnen. Die Publikation ist für das Jahr 2001 vorgesehen. Mit Schloss Wildenstein und dem "Landhus" in Allschwil realisierte die Denkmalpflege in Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt und den zuständigen Fachleuten eine vorbildliche Restaurierung.