1999-103: Rechenschaftsbericht zum Regierungsprogramm 1995-1999
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-103 vom 4. Mai 1999
Rechenschaftsbericht zum Regierungsprogramm 1995-1999
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
5. Justiz-, Polizei- und Militärdirektion
Als übergeordnete Zielsetzung wurden die Schwerpunkte auf das New Public Management, auf eine Verbesserung des effizienten und bürgerfreundlichen Handelns, auf kundenorientierte Öffnungszeiten, auf kurze und kostengünstige Verfahren, auf die Transparenz der Tätigkeit und auf die systematische Mitarbeiterbeurteilung gelegt. Grundsätzlich konnte ein gutes Stück des Weges zu diesen Zielsetzungen zurückgelegt werden. Die Verantwortlichen der Direktion sind sich aber bewusst, dass einerseits hier der Weg das Ziel sein kann, sich also der Dienstleistungsgedanke prozesshaft realisieren lassen muss. Andererseits wissen wir, dass nach wie vor Verbesserungen möglich und notwendig sind. Als Jalons auf dem geschilderten Weg mögen folgende Beispiele dienen: Durchführung des Projekts "Kundenorientierung" in allen Dienststellen, verbesserte, kundenorientierte Öffnungszeiten der Polizeiposten und -stützpunkte, die schrittweise Umsetzung des community policings, die regelmässige, geplante und offene interne und externe Informationspolitik, das Transparentmachen des Lotteriefonds oder die systematische Mitarbeiterbeurteilung.
5.1. Gesetzgebung
Die Gesetzgebung bildet einen wichtigen Aufgabenbereich der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion. Das Gesetzgebungsprogramm - wie es im Regierungsprogramm 1995 - 1999 formuliert war - konnte grösstenteils eingehalten werden. In allen Fällen - bis auf die Revision des Gastwirtschaftsgesetzes - folgte der Souverän den Empfehlungen von Regierung und Parlament. Im einzelnen handelt es sich dabei um folgende Gesetze: Notariatsgesetz; Revision des Wirtschaftsgesetzes; Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht; Anpassungen des kantonalen Einführungsgesetzes betreffend Schuldbetreibung und Konkurs; Teilrevision des Gesetzes über den zivilen Schutz der Bevölkerung und Kulturgüter; Kantonsverfassung / Volksrechte (Abschaffung des obligatorischen Gesetzesreferendums); Gesetz über die Gewaltentrennung; Teilrevision der Strafprozessordnung (V-Personeneinsatz); Dekret über das Zivilstandswesen (Genehmigungsinstanz: Landrat). Im Hinblick auf die Einführung des Mündigkeitsalters 18 wurde die Verordnung über die Gebühren zum Zivilrecht im Bereich der Entschädigung der Vormünder, Beistände und Beiräte angepasst. Im Rahmen einer Verordnung über die Bezirksgefängnisse sind die von der Gerichtspraxis entwickelten Grundsätze über den Strafvollzug formell geregelt worden.
Neben den bereits im Regierungsprogramm 1995 - 1999 vorgesehenen, oben genannten Arbeiten wurden folgende Gesetzgebungsarbeiten erfolgreich abgeschlossen: Gesetz über die Aufhebung der Volkswahl der Bezirksschreiberinnen und Bezirksschreiber; Polizeigesetz; Einführung des Besonderen Untersuchungsrichteramtes für bestimmte Wirtschaftsdelikte und für Delikte im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität BUR; Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zum Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz; Aufhebung des Schiessgesetzes; Amtszeitbeschränkung für Gemeindebehörden; Ausstandspflicht der Landrätinnen und Landräte. Zusätzlich hat der Baselbieter Souverän am 7. Juni 1998 die sogenannte Sicherheitsinitiative der SVP abgelehnt. Damit schloss sich das Volk der Auffassung von Regierung und Parlament an, dass es diese Initiative - wegen der bereits genehmigten oder geplanten Rechtsgrundlagen - zur Gewährleistung des Schutzes der Bevölkerung vor Gewalt und Kriminalität nicht brauche.
Im Entwurf liegen vor: Wandergewerbegesetz (hier warten wir auf das entsprechende Bundesgesetz); Amtsvormundschaftsgesetz und Revision des EG ZGB (die Vernehmlassung wurde 1998 durchgeführt, die entsprechenden Landratsvorlagen erfolgen 1999); die revidierte Strafprozessordnung als erster Teil der Justizreform; Interner Entwurf zur Revision des Gerichtsverfassungsgesetzes als zweiter Teil der Justizreform.
Die aufgezählten Gesetzgebungsarbeiten zeigen, dass die Zielsetzungen "Der Kanton verfügt bis Ende 1998 über eine zeitgemässe Strafprozessordnung und über eine leistungsfähige Behördenorganisation für die Strafverfolgung" - wenn auch teilweise mit leichter zeitlicher Verzögerung - eingehalten werden konnten. Gleiches gilt für die zweite formulierte Zielsetzung "Das neue Amtsvormundschaftsgesetz und das neue Dekret über das Zivilstandswesen definieren klar die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche von Gemeinden und Kanton. Damit wird - bei verringertem Aufwand - das bisherige Leistungsangebot gewährleistet". Zudem wurden viele zusätzliche Gesetzgebungsarbeiten geleistet, die zum Zeitpunkt der Formulierung des Regierungsprogrammes noch nicht absehbar waren.
Entgegen der ursprünglichen Absichten konnten das Gesetz über die Jugendstrafrechtspflege und das Taxigesetz nicht an die Hand genommen werden, wobei sich aber deswegen keine Probleme ergaben, da es sich nicht um dringende Projekte handelt.
5.2. Massnahmen- und Strafvollzug
Massnahmenvollzug / Arxhof: Die AEA hat Strategien entwickelt, aufgrund derer die interkantonalen Kontakte wesentlich verbessert und die Anfragen massgeblich erhöht werden konnten. Zudem wurde die Oeffentlichkeitsarbeit in der breiteren Fachöffentlichkeit intensiviert. Die Drogenpolitik der letzten Jahre - Stichwort "Heroinabgabe-Versuche" - beeinflusste die Auftragslage und Position des Arxhofs massgeblich. Die Zusammensetzung der Klientel veränderte sich in den letzten drei Jahren zunehmend. Diese Veränderungen führten zu einer Destabilisierung der therapeutischen und pädagogischen Umsetzung, so dass Mitte 1998 grundsätzliche konzeptionelle Veränderungen nötig wurden, um der neuen Situation gerecht zu werden. Die eingeleiteten Massnahmen haben dazu geführt, dass bis Ende 1998 keine Abbrüche mehr zu verzeichnen waren und die Bewohnerzahl angestiegen ist. Die konzeptionellen "Umbauten" sind noch in einer Versuchsphase, die voraussichtlich Mitte 1999 abgeschlossen werden und die Konzeptänderungen der Aufsichtskommission vorgelegt werden können.
Strafvollzug / Untersuchungsgefängnisse: Mit dem Ausbau der Untersuchungsgefängnisse Sissach und Laufen sowie dem erweiterten Platzangebot im Neubau Gutsmatte konnten die Kapazitäten erhöht werden. Zusätzlich werden auch ausserkantonale Plätze bei Bedarf und Vorhandensein belegt. Zu bemerken bleibt, dass diese vorhandenen Kapazitäten bereits wieder die Limiten erreicht haben, einerseits wegen mehr und länger dauernder Haftfälle und andererseits weil fünf unterschiedliche Haftregimes zu führen sind (Untersuchungshaft für Männer, Untersuchungshaft für Frauen, Halbgefangenschaft, Jugendliche, Ausschaffungshaft).
5.3. Sicherheit
5.3.1. Polizei 2000
Das Konzept P 2000 ist prozesshaft angelegt. Die technischen und organisatorischen Zielsetzungen sind erreicht worden. Die Unternehmensphilosophie und Ethik konnten erfolgreich implementiert werden, allerdings brauchen solche grundsätzlichen Veränderungen beim Einzelnen je nach Alter oder Persönlichkeit mehr oder weniger Zeit. Die Zielsetzung, in diesen Bereichen einen schweizerischen Spitzenplatz einzunehmen, konnte erreicht werden. Die Polizeiarbeit in unserem Kanton hat heute ein neues - sprich höheres - Niveau an Professionalität erreicht.
Die Ausgangslage des Konzeptes P 2000 bildet die Voraussetzung, die Polizei als Ganzes organisatorisch, technisch und führungsmässig laufend im Sinne einer lernenden Organisation schrittweise weiterzuentwickeln. Zum Beispiel in den Bereichen Aufbauorganisation, Formulierung des Leistungsauftrages oder operationelle Anpassungen an polizeiliche Lagen.
Vermehrt hat die Polizei ihre Aufmerksamkeit und Aktivität auf die Gebiete Beobachtung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität ausgerichtet. Die Kriminalität hat in unserm Kanton - wie in der ganzen Schweiz - gesamthaft gesehen zugenommen. Den Hauptteil der Delikte bilden die unterschiedlichen Arten von Diebstahl. Der im Regierungsprogramm 1995 - 1999 vorhergesehenen Entwicklung in diesen Bereichen wurde mit diversen gesetzlichen Rahmenbedingungen (Polizeigesetz, div. Konkordate, BUR), aber auch mit sich aus der laufenden Lageanalyse ergebenden Aktivitäten (z.B. Aktionen Trapesi und Wellenbrecher) begegnet, die beispielsweise zu einer massiven Abnahme der Einbruchdiebstähle in den Vergleichsperioden führte. Zudem zeigte sich, dass die personellen Ressourcen der polizeilichen Lage angepasst werden müssen (vorerst im kriminalpolizeilichen Bereich mit der erweiterten Kriminalitätsbekämpfung).
5.3.2. Ereignisbewältigung und Bevölkerungsschutz
Der kantonale Krisenstab, der im Herbst 1998 auch als kantonaler Koordinationsstab tätig war (zusätzlicher Strom von Asylsuchenden), hat die Zielsetzung, in ausserordentlichen Lagen effizient und überlegt zu führen, erfüllt. Dem Anspruch der Öffentlichkeit auf schnelle und transparente Information wurde Rechnung getragen. Die Ausbildung und Trainings mit den Gemeindeführungsstäben wurden institutionalisiert. Sämtliche InstruktorInnen haben die Prüfung zum eidgenössisch diplomierten Zivilschutz-Instruktor erfolgreich bestanden. Damit ist die Ausbildungskompetenz sowohl in fachlicher als auch in methodisch-didaktischer Hinsicht sichergestellt. Mit mehreren jährlichen Trainings, die auf Ausbildungsmodulen basieren, wurde der Stand der Ereignistauglichkeit des Kantonalen Krisenstabes sichergestellt. Weiter fortgeschritten ist die Regionalisierung der Zivilschutzorganisationen. Die kantonalen Behörden hatten zu registrieren, dass dieser Prozess reifen muss, da die Gemeinden ihre Autonomie hochhalten. Als Beispiele für eine erfolgreiche Regionalisierung mögen die Verbünde "Rifenstein", "Homburg", "Wischberg" und "hinteres Leimental" genannt werden. Gemeinsame Einsatz- und Ausbildungsübungen mit kantonalen und zivilen Partnern konnten noch nicht stattfinden. Es wurden aber diverse Projekte gemeinsam mit der Feuerwehr und der BGV erarbeitet. Wie weiter oben erwähnt, informiert der kantonale Krisenstab kontinuierlich im Rahmen der Ereignisbewältigung. Gleiches gilt für die Information über den Bevölkerungsschutz ganz allgemein.
5.3.3. Militär
Der Landrat hat an seiner Sitzung vom 11. Februar 1999 zwei wichtige Vorlagen für die Kaserne Liestal beschlossen, nämlich die Vorprojektvorlage für die Sanierung und den Ausbau der Kaserne sowie die Baukreditvorlage für den Neubau einer Dreifachturnhalle. Mit diesen beiden Beschlüssen wurde vom Parlament grünes Licht gegeben für die Weiterexistenz des traditionsreichen kantonalen Waffenplatzes. Voran gingen umfangreiche Verhandlungen und Abklärungen mit dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, beziehungsweise direkt mit dem Heer und dem Generalstab.
Parallel zur Armeereform 95 wurde vom Heer auch eine umfassende Planung aufgestellt über die Belegung der Waffenplätze und über die anstehenden Bauprojekte. Während der Aktualisierung dieser Arbeiten hat sich herausgestellt, dass sich vor allem bei den Schulen des Bundesamtes für Kampftruppen (Infanterie und Mechanisierte und Leichte Truppen) eine Neubeurteilung der Zuweisung auf die einzelnen Waffenplätze aufdrängt. Der Waffenplatz Liestal ist seit dem 1.1.1998 Standort der Rekrutenschule für die Territorial-Infanterie (Ter Inf RS).
Seit dem 1. Januar 1999 werden in unserem Kanton noch 59 Schiessanlagen 300 Meter betrieben. Davon werden deren 16 als Gemeinschaftsschiessanlagen (GSA) von zwei oder mehreren Gemeinden benützt. Fünf Schiessanlagen entsprechen noch nicht der Lärmschutzverordnung LSV (Biel-Benken, Bretzwil, Grellingen, Titterten, Zwingen). Für die Anlagen Biel-Benken und Grellingen zeichnet sich eine Anschlussmöglichkeit bei einer anderen GSA ab, währenddem bei den übrigen drei Anlagen noch nach Lösungen gesucht wird.
5.4. Asyl- und Ausländerpolitik
Die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion setzt seit einiger Zeit ihre Doppelstrategie um: Einerseits sollen die bei uns wohnenden AusländerInnen, deren Verbleib auf Dauer angelegt ist, integriert werden. Zu diesem Zweck hat der Regierungsrat im Sommer 1997 unter Leitung der JPMD eine Kommission eingesetzt. Deren Aufgabe war es, zu Handen des Regierungsrates die bestehenden Angebote und Anbieter in diesem Bereich aufzulisten und dem Regierungsrat Vorschläge für das weitere Vorgehen zu unterbreiten. Der Regierungsrat hat das Integrationskonzept im Herbst 1998 genehmigt und die Erziehungs- und Kulturdirektion mit der Federführung betraut. Die Umsetzungsphase beginnt im Laufe des 2. Quartals 1999. Andererseits bekämpft der Regierungsrat mit den zur Verfügung stehenden Mitteln Auswüchse im Asylwesen sowie die Ausländerkriminalität. Diese Doppelstrategie wird auch immer wieder der Bevölkerung kommuniziert, um so für das gegenseitige Verständnis zwischen SchweizerInnen und AusländerInnen zu werben. Allerdings darf nicht verkannt werden, dass das Klima gegenüber AusländerInnen immer rauher wird und es teilweise nicht mehr akzeptiert wird, dass den kantonalen Behörden meistens die Hände gebunden sind, weil die Ausländer- und Asylpolitik vom Bund definiert wird. Nichtsdestotrotz wird der Regierungsrat seinen eingeschlagenen Weg weiterverfolgen.
Die Anzahl neuer Asylgesuche in den letzten beiden Jahren stieg hauptsächlich wegen des Konflikts im Kosovo stark an, was eine personelle Aufstockung der Asylabteilung der Fremdenpolizei erforderlich machte. Demgegenüber sank die Zahl der vorläufig aufgenommenen Personen auf 750, was einerseits auf die Rückreisen nach Bosnien-Herzegowina und andererseits auf die Erteilung von humanitären Aufenthaltsbewilligungen an langjährig anwesende Personen aus Sri Lanka zurückzuführen ist.
Wie prognostiziert, hatten sich die Behörden von Bund, Kanton und Gemeinden vermehrt mit der Ausländer- und insbesondere der Asylfrage auseinanderzusetzen. Dank einer offenen Informationspolitik seitens des Kantons konnten die anstehenden Probleme zusammen mit den Gemeinden gelöst werden.