1999-103: Rechenschaftsbericht zum Regierungsprogramm 1995-1999

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-103 vom 4. Mai 1999


Rechenschaftsbericht zum Regierungsprogramm 1995-1999


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





6. Erziehungs- und Kulturdirektion

6.1. Bildung

6.1.1. Revision der Bildungsgesetzgebung

Die Arbeit an der neuen Bildungsgesetzgebung kam in den verschiedenen Teilbereichen plan-, aber zum Teil nicht ganz zeitgemäss voran. Man muss sich dazu vor Augen führen, dass der Weg zu einem Rahmengesetz für praktisch den ganzen Bildungsbereich komplex und lang ist. So wurde im August 1996 die "Vorlage betreffend Trägerschaft der Volksschulen und der Jugendmusikschulen innerhalb einer neuen Bildungsgesetzgebung" an den Landrat übermittelt. Dann wurde nur wenig später nochmals eine Initiative, die Volksinitiative "Bildungsgesetzgebung für eine kindergerechte und leistungsfördernde Schule mit gleichwertigem Angebot für alle", eingereicht, worauf bereits im Dezember 1996 eine ergänzende Vorlage unter Aufnahme der letztgenannten Initiative vom Regierungsrat dem Landrat unterbreitet wurde. Die Volksabstimmung vom 28. September 1997 ebnete dann den Weg für die Weiterarbeit am Bildungsgesetz. Gegenwärtig liegt der Gesetzestext abgeschlossen vor. Als Schwierigkeit muss hingegen das Fehlen einer Lösung zum Finanzausgleich zwischen Kanton und Gemeinden sowie eines Modus zur Übernahme der Sekundarschulbauten durch den Kanton bezeichnet werden.

6.1.2. Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden
Ein wichtiger Teil der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden betrifft die Schulen dieser Stufe. In einer Grundsatzabstimmung stimmte der Souverän zu, die Trägerschaft der Realschule an den Kanton zu übertragen. Ebenso klärte er die Frage grundsätzlich, dass zur Schulträgerschaft das Eigentum, die Planung und der Unterhalt der Schulbauten gehört.

6.1.3. Organisatorisches
Durch die in einem längeren Prozess der Organsationsentwicklung erarbeitete neue Struktur der Erziehungs- und Kulturdirektion wurde vor allem das Verhältnis zwischen den Dienststellen der Direktion und dem Direktionssekretariat geklärt. Der Reorgansationsprozess beförderte nicht zuletzt auch die Ausarbeitung und Herausgabe von "Leitsätzen der Erziehungs- und Kulturdrektion".

6.1.4 Fachstelle für Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe
Verschiedene neue Aufgaben kamen auf die Erziehungs- und Kulturdirektion zu, so unter anderem auch die "behinderten Erwachsenen", die neu der Obliegenheit der Fachstelle unterstellt wurden. Aus dem altehrwürdigen Jugendsozialdienst wurde nicht zuletzt deswegen die neue "Fachstelle für Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe". Ausdruck der Notwendigkeit, von der alten Bezeichnung JSD abzurücken, ist ferner auch das ganz andere Verhältnis, welches der Kanton zu den Heimen und Institutionen aufgebaut hat. Die abgeschlossenen Leistungsaufträge bilden eine ausgezeichnete Grundlage für die Zusammenarbeit; die Positionen sind geklärt, die Strukturen klarer geworden.

6.1.5. Sekundarstufe I / Volksschulen
- Blockzeiten
Die Reform der Sekundarstufe I (6. bis 9. Schuljahr) konnte noch nicht abgeschlossen werden. Basierend auf den Erfahrungen im Schulversuch mit umfassenden Blockzeiten an den Primarschulen Binningen, Arisdorf/Hersberg und Bottmingen konnte der Erziehungsrat neue Rahmenrichtlinien für Blockzeiten erlassen. Am 12. Dezember 1996 hiess der Landrat die ihm unterbreitete Vorlage gut, was nun allen Gemeinden die Einrichtung umfassender Blockzeiten mittels Unterricht eröffnet.

- Neuer Amtsauftrag für Lehrkräfte
Die Neuformulierung des Amtsauftrages für Lehrpersonen fand in der neuen Bildungsgesetzgebung ihren Niederschlag.

- Ausbildung Real- und Sekundarlehrkräfte
Über die Ausbildung von Real- und Sekundarlehrkräften wurde mit dem Kanton Aargau eine Vereinbarung über die gegenseitige Aufnahme von Studierenden getroffen. Dadurch verpflichtet sich Baselland, Studierende mit Wohnsitz in den aargauischen Bezirken Laufenburg oder Rheinfelden am Lehrerinnen- und Lehrerseminar in Liestal aufzunehmen, während Aargau die Verpflichtung einging, Studierende aus Baselland zum Ausbildungskurs für Real- und Sekundarlehrkräfte des Didaktikums für Oberstufenlehrkräfte in Aarau zuzulassen.

- Teilautonome, geleitete Schule
Für Schulleitungen wurde mittels Fortbildungskursen ein weiterer Baustein zur Vorbereitung auf die teilautonome, geleitete Schule geschaffen. In Reinach lief der Pilotversuch, aus welchem die notwendigen Erfahrungen für die Volksschulstufe im Hinblick auf die neue Bildungsgesetzgebung gesammelt werden, erfolgreich an. Die regelmässigen Schulbesuchszeiten, welche sich auf die kantonale Reglementierung abstützen, bewährten sich bestens. Die freiwillige Einführung der Blockzeiten ist auf Beschluss der Ortsschulbehörde nach wie vor möglich.

- 5-Tage-Woche an der Volksschule
Weil die neuen Lehrpläne und die neuen Stundentafeln für die Sekundarstufe I noch nicht eingeführt werden konnten, wurde die Versuchsphase der Fünftagewoche an der Schule verlängert. Dies macht es möglich, dass die Schulen freiwillig diese neue Wochenrhythmisierung einführen können. Die notwendigen Rahmenrichtlinien wurden vom Kanton überarbeitet und den einzelnen Schulen für eine allfällige Umsetzung zugestellt.

- Jugendmusikschulen (JMS)
Der Erziehungsrat hat nach eingehenden Verhandlungen den Lehrplan und die Stundentafel für die Primarschulstufe überarbeitet. Davon ist auch der Grundkurs der Jugendmusikschulen betroffen. Der bislang zur JMS gehörende Musikalische Grundkurs wurde wie in der nicht-formulierten JMS-Initiative gefordert, definitiv in die Primarschule integriert. Er wird dadurch vom Schuljahr 1999 / 2000 an obligatorisch und für die Eltern unentgeltlich.

- Weitere Vorhaben
Der erste kantonale Rahmenlehrplan Kindergarten wurde vom Erziehungsrat beschlossen und im ganzen Kanton eingeführt. Damit wurde auch für die Kindergartenstufe ein Instrument zur Qualitätssicherung dieses wichtigen Schulabschnittes geschaffen. Im Laufental erfolgte die Umstellung vom Berner ins Baselbieter Schulmodell auf der Primarschulstufe ruhig. Die Lehrpersonen und die Schulpflegen garantieren die Umsetzung des Baselbieter Primarschullehrplanes mit den dazugehörenden Lehrmitteln. Der heilpädagogische Stützunterricht und die integrative Schulungsform, anstelle der Führung einer Kleinklasse, bewährten sich im sonderpädagogischen Bereich.

6.1.6. Sekundarstufe II / Mittelschulen
- Umsetzung des Maturitätsanerkennungsreglementes (MAR) inkl. Verkürzung der Ausbildungszeit bis zur Matur
Die Umsetzung des Maturitätsanerkennungsreglementes (MAR) konnte in der Berichtsperiode deshalb nicht abgeschlossen werden, weil die Auseinandersetzung über die Dauer des Gymnasiums durch zwei konträre Vorstösse, eine vom Regierungsrat aufgenommene Motion zur Verkürzung auf drei Jahre, und eine Volksinitiative mit dem Ziel einer Verlängerung auf vier Jahre lange Zeit in Anspruch nahm. Erst mit dem Landratsentscheid vom 19. März 1998, die Dauer von dreieinhalb Jahren beizubehalten, konnte die Umsetzung durch eine Vorlage eingeleitet werden. Dabei zeigt sich, dass die Gymnasien in vielen Bereichen von der Reform von 1992 profitieren können (Maturaarbeit, Ergänzungsfach- und Wahlkursbereich), so dass die auf das Schuljahr 2000/2001 einzuleitenden Umstellungen keine grossen Änderungen nach sich ziehen.

6.1.7. Berufsbildung / Berufsschulen
Die organisatorische Zusammenführung der beiden Ämter für Berufsbildung und für Berufsberatung zu einer einzigen Dienststelle wurde vollzogen. Ferner wurden zwei Berufsinformationszentren (BIZ), eines in Liestal und eines in Binningen, eröffnet, welche ein umfassendes Angebot für die Information von Berufssuchenden anbieten. Mit dem KV Baselland wurde ein neuer Vertrag abgeschlossen, der ein Globalbudget, Leistungsvorgaben und Schülerpauschalen vorsieht. Das Projekt "Brückenangebote / 10. Schuljahr" wurde gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt entwickelt und so die Zusammenarbeit intensiviert. Das Lehrstellenangebot ist auch im Kanton Basel-Landschaft zurückgegangen. Mit Mitteln aus dem Lehrstellenbeschluss des Bundes wie auch des Impulsprogrammes "Chance", das der Landrat im April 1998 beschloss, wurde und wird versucht, allen Jugendlichen eine Ausbildung auf der Sekundarstufe II zu ermöglichen. 1997 und 1998 konnten insgesamt - verglichen zu 1996 - rund 2000 zusätzliche Lehrverträge abgeschlossen werden. Mit dem Impulsprogramm "Qualifikation" werden vor allem Kader- und Führungspersonen der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) - darunter auch besonders die Frauen - angesprochen und zur Weiterbildung aufgefordert, angeregt und darin massgeblich unterstützt.

6.1.8. Tertiärbereich / Hochschulen
Sowohl hinsichtlich der Universität als auch in bezug auf die Ingenieurschule beider Basel in Muttenz konnten mit dem Kanton Basel-Stadt Staatsverträge abgeschlossen werden. Durch den Universitätsvertrag und durch den Vertrag über die Fachhochschule beider Basel (FHBB) erhielten die beiden Institutionen eine eigene Rechtspersönlichkeit und mehr Autonomie.
Im Direktionssekretariat der Erziehungs- und Kulturdirektion wurde eigens für den Bereich der (Fach)Hochschulen eine Stabsstelle geschaffen.
Die Mitwirkung der basellandschaftlichen Dreierdelegation im Universitätsrat war ausgesprochen anforderungsreich. In einer ersten Phase mussten alle Regelungen für die Ausgestaltung der universitären Autonomie veranlasst und beschlossen werden. Hauptsächlicher Gegenstand der zweiten Phase ist nun die strategische Ausrichtung der Universität Basel auf die Gebiete der "Life Sciences" und der Kulturwissenschaften. Gleichzeitig befasst sich der Universitätsrat mit der praktischen Umsetzung der Autonomie: Nach dem Aufbau eines neuen Rechnungswesens, sind Studienreformen (medizinische und juristische Fakultät) Gegenstand seiner Beratungen. Ferner ist der Universitätsrat zuständig für die Wahl der Professorinnen und Professoren.
Der Regierungsrat hat wiederholt seine Meinung zum Ausdruck gebracht, dass eine qualitativ hochstehende FHBB ein wichtiger Standortfaktor der Region ist und dass er die Zusammenarbeit mit den anderen Fachhochschulen der Nordwestschweiz weiter vertiefen möchte. Bis ins Jahr 2003 sind alle beantragten Studiengänge der FHBB vom Bund bewilligt worden. Noch 1999 wird der Landrat über die Integration der Schule für Gestaltung in die FHBB zu befinden haben.
Die Weiterentwicklung der Stiftung Mensch-Gesellschaft-Umwelt (MGU) verlief sehr erfreulich.
Grosses Gewicht wurde seitens der EKD auch auf die Koordination der Erwachsenenbildung gelegt.

6.2. Kultur
Die Sanierung des Römischen Theaters der Römerstadt Augusta Raurica ging planmässig voran. Nicht plangemäss, aber deswegen nicht weniger erfreulich war der Fund einer über etwa 1700 Jahre hinweg vollständig erhaltenen Zisternenanlage. Dank dem Landabtausch mit dem Besitzer konnte eine Restaurierung dieses einzigartigen Fundes gesichert werden. Im weiteren wurde mit aller Energie versucht, die Überbauung der letzten grossen zusammenhängenden Parzelle auf dem Kerngebiet der Römerstadt zu verhindern. Durch den geplanten Kauf des Gebiets möchte der Kanton zudem teure Notgrabungen vermeiden. Im Hinblick auf eine künftige Nutzung für kulturelle Veranstaltungen schien es angezeigt, ein Gesamtkonzept in Auftrag zu geben.
Das Konzept "Perspektiven zur zeitgenössischen Kunst- und Kulturförderung 1995-2000 " wird zielgerichtet umgesetzt. Mit den Leitbildern für Museen und Bibliotheken wurden vergleichbare Konzepte vorgelegt. Mit dem Kulturvertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt konnte ein wichtiger Eckpfeiler realisiert werden. Mit diesem Vertrag leistet der Kanton Basel-Landschaft einen reellen Beitrag an die Erhaltung eines hochstehenden Kulturangebots in Basel-Stadt und sichert dem Baselbieter Publikum zugleich den Zugang zu vielfältigen Programmen.
Für das kulturpolitische Selbstverständnis der Region Basel nicht unbedeutend war die Bewerbungskampagne der beiden Basler Kantone (unter Beizug der Stadt Lörrach) zur Kulturstadt Europas im Jahre 2001. Die Region Basel kann aufgrund des Ergebnisses ihrer Bewerbung - zusammen mit Riga (Lettland) - einen sogenannten Europäischen Kulturmonat ausrichten und damit als erste Schweizer Region an einem offiziellen EU-Kulturprogramm teilnehmen.
Die Forschungsarbeiten der neuen Baselbieter Kantonsgeschichte wurden programmgemäss beendet; die Redaktion sowie Publikation des sechsbändigen Werkes kommt gut voran.
Im Verlag des Kantons Basel-Landschaft wurden 40 Neuerscheinungen publiziert.

6.3. Sport
Neben der Partnerschaft mit den Sportverbänden, Schulen und Vereinen konnte insbesondere die Zusammenarbeit des Sportamtes mit der Interessengemeinschaft der Baselbieter Sportverbände sowie der Parlamentarischen Gruppe Sport des Landrates verstärkt werden. Daraus sind auch Projekte entstanden, die zur Zeit entwickelt werden (Begabtenförderung und Kantonales Sportanlagen - Konzept) oder bereits realisiert worden sind (Baselbieter Sportabzeichen, Aktion "BLyb zwäg").

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