Partnerschaftliche Gesamtprojekt BASEL 2001 mit dem Kanton Basel-Stadt (Landratsbeschluss)

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-122 vom 28. Oktober 1999


Landratsbeschluss (Entwurf)


Über das partnerschaftliche Gesamtprojekt BASEL 2001 mit dem Kanton Basel-Stadt


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Vom

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


1. Das partnerschaftliche Gesamtprojekt BASEL 2001 mit dem Kanton Basel-Stadt wird zustimmend zur Kenntnis genommen.


2. Zur Finanzierung des Gesamtprojekts BASEL 2001 wird ein Teilkredit von Fr. 2'450'000.-- genehmigt; dies unter dem Vorbehalt, dass der Kanton Basel-Stadt einen gleichlautenden Beitrag an das Gesamtprojekt BASEL 2001 bewilligt.


3. Der unter 2. bewilligte Teilkredit wird in folgenden Budgettranchen zur Verfügung gestellt:


2000 Fr. 1'200'000.--
2001 Fr. 1'250'000.--


4. Ziffer 2 des Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.


5. Die Bewilligung eines Teilkredits zugunsten des Gesamtprojekts BASEL 2001 in der Höhe von Fr. 650'000.-- und einer Defizitgarantie in der Höhe von Fr. 750'000.-- aus dem Lotteriefonds durch Regierungsratsbeschluss vom 15. Juni 1999 wird zur Kenntnis genommen.



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