Gesamtprojekt - Basel 2001
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-122 vom 15. Juni 1999
Gesamtprojekt - Basel 2001
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
2.3. Die Expo.01
Im gleichen Jahr der 500-Jahrfeier findet im Raum zwischen Biel, Neuchâtel, Yverdon und Murten die Landesausstellung Expo.01 statt.
2.3.1. Merkmale der Expo.01: Die Expo.01 eröffnet ihre Tore am 3. Mai und dauert bis zum 29. Oktober 2001 an vier Standorten in der Region um den Neuenburger-, Bieler- und Murtensee statt. Erwartet werden über 10 Mio. Besucher/innen. Als Ausstellungsorte werden in Yverdon, Neuchâtel, Biel und Murten vier sogenannte Arteplages eingerichtet, die durch eine fünfte, auf dem Wasser mobile Arteplage, ergänzt werden. Die fünf Arteplages haben thematische Schwerpunkte: Macht und Freiheit; Augenblick und Ewigkeit; Natur und Künstlichkeit; Ich und das Universum; Sinn und Veränderung . Organisation und Durchführung sind in der Verantwortung der Generaldirektion, unter der Leitung der Baslerin Jacqueline Fendt . sie evaluiert und realisiert Projektideen mit geeigneten Partnern aus dem In- und Ausland. Von Anfang an stand die Projektleitung BASEL 2001 in engem Kontakt mit der Direction artistique und der Generaldirektion der Expo.01. Nach einer Krise im letzten Herbst, wurden sowohl die künstlerische (Martin Heller, Arlesheim) als auch die technische (Nelly Wenger) Direktion neu besetzt. Seither haben die Planung und Kommunikation der Expo.01 an Qualität stark zugenommen. Die Konturen und Qualitäten wachsen. Heute gilt die Expo.01 als gesichert. Im Sommer beginnen die ersten Bauarbeiten, im Herbst gehen die kommerzielle und die touristische Vermarktung in Produktion.
2.3.2. Das Ausstellungsprojekt "Viv(r)e les frontieres": Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben gemeinsam mit den Kantonen Genf, Zürich, Jura, Neuenburg, Wallis und Tessin das Ausstellungsprojekt "Viv(r)e les frontieres" eingereicht. Es wurde von der Jury einstimmig angenommen. Die Jury war der Meinung, dass die Thematik der Grenzen und der individuellen Grenzerfahrung ein bedeutendes Thema unseres Staates, aber auch jedes einzelnen Menschen in der modernen Gesellschaft sei, und deshalb an der Expo.01 einen wichtigen Platz hätte.
Das interkantonale Projekt ist eines von vier Projekten aus den Schweizer Kantonen. Die konkrete Planung und Realisierung liegt in der Hand eines Komitee, in welchem alle beteiligten Kantone vertreten sind. Die Zusammenarbeit mit der Expo.01 ist eng. Das Projekt ist auf gutem Wege. Die Kosten für das aufwendige Ausstellungsprojekt und dessen Betrieb sind mit CHF 7,5 Mio. veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt zu 100% durch die Expo.01.
2.3.3. Budget & Solidaritätsbeitrag: Die Expo.01 rechnet für die Arteplages, den Gesamtbetrieb und die Infrastrukturen, die Programme sowie die Transporte auf dem Bieler- und Neuenburgersee mit einem Generalbudget von CHF 516,2 Mio.
Diese Kosten sollen durch Eintrittspreise, Sponsoren, Lizenzen, der Eidgenossenschaft, der organisierenden 5 Kantone (NE, BE, VD, FR und JU) und 4 Städte (Biel, Neuchâtel, Yverdon und Murten) refinanziert werden. Von den anderen Kantonen wird ein einmaliger sogenannter Solidaritätsbeitrag von insgesamt CHF 22,2 Mio. erwartet. Dieser Betrag ist nach Massgabe der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner und des kantonalen Einkommens definiert.
Von Basel-Stadt und Basel-Landschaft bedeutet dies einen einmaligen Beitrag in Höhe von CHF 2'100'000.-- (Finanzierung siehe Abschnitt 2.5. ).
Neben dem Ausstellungsprojekt "Viv(r)e les frontieres" ist die Präsenz der beiden Basler Kantone auch an den sogenannten "Kantonaltagen" gefragt, die alle Kantone durchführen wollen. Für den Erfolg der Expo.01 sind diese sehr wichtig. Dementsprechend sind auch Vorkehrungen getrofffen worden, diese Präsenz beider Basel mit der nötigen Qualität und Repräsentativität zu realisieren (siehe Abschnitt 2.2.2. "Basel zieht um")
2.4. Organisation und Zeitplan
Aufgrund der inhaltlichen, organisatorischen und zeitlichen Voraussetzungen ist folgende Organisationsstruktur für die Planung und Realisation des Gesamtprojekts BASEL 2001 sinnvoll. Sie erlaubt einfache Abläufe und trägt dem dezentralen Konzept der Teilprojekt-Verantwortungen Rechnung.
Organigramm und Aufgaben
| Regierungsrat Basel-Stadt | Regierungsrat Basel-Landschaft |
| Lenkungsausschuss -- Politische Begleitung -- Berichterstattung gegenüber Regierung BS/BL und Grossrat/Landrat -- Beauftragung der Projektleitung |
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| Projektleitung -- Organisation und Planung -- Controlling gegenüber den einzelnen Projektmanagements -- Finanzen und Rechnungswesen -- PR/Werbung -- Geschäftsstelle |
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Lenkungsausschuss
Die Aufsicht und strategische Kontrolle über das Gesamtprojekt liegt bei einem Lenkungsausschuss. Dieser setzt sich zusammen aus
- dem Vorsteher des Erziehungsdepartements Basel-Stadt
- dem Vorsteher des Justizdepartements Basel-Stadt
- dem Vorsteher der Erziehungs- und Kulturdirektion Basel-Landschaft
- dem Vorsteher der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion Basel-Landschaft (zugleich Delegierter der nordwestschweizer Regierungskonferenz im Comité Stratégique der Expo.01).
Der Lenkungsausschuss entscheidet in eigener Kompetenz über den Vorsitz.
Im Sinne einer verbreiterten Trägerplattform kann der Lenkungsausschuss bei Bedarf assoziierte Mitglieder berufen. Hierbei ist zu denken an Repräsentanten der benachbarten Gebietskörperschaften in Deutschland und Frankreich sowie an ein bis zwei Gemeindevertreter aus Basel-Stadt sowie drei bis vier Gemeindevertreter aus Basel-Landschaft.
Projektleitung
Die Verantwortung für die Durchführung des Gesamtprojektes BASEL 2001 inklusive Programmgestaltung, Finanzen und Rechnungswesen, PR und Marketing liegt bei der Projektleitung. Diese setzt sich zusammen aus je zwei Vertreter/innen des Erziehungsdepartements Basel-Stadt und der Erziehungs- und Kulturdirektion Basel-Landschaft.
- Der Lenkungsausschuss bestimmt den Vorsitz der Projektleitung.
- Die Projektleitung arbeitet auf der Basis eines vom Lenkungsausschuss genehmigten Pflichtenhefts
- Es steht der Projektleitung offen, im Rahmen des beantragten Budgets eine Geschäftsstelle einzurichten oder die Aufgaben in den bestehenden Strukturen zu bearbeiten.
Die Projektleitung ist befugt, assoziierte Mitglieder zu berufen, die als Projektbeauftragte wesentliche Kernprojekte in der Projektleitung vertreten oder als Repräsentanten der Kulturbehörden der benachbarten Gebietskörperschaften in Deutschland und Frankreich die grenzüberschreitenden Kontakte und Koordinationsaufgaben wahrnehmen.
Sofern im weiteren Verlauf des Projektes der Einbezug weiterer Personen sinnvoll wird, seien es Vertreter/innen von Sponsoren oder Persönlichkeiten, die dem Programm durch ihre ideelle Unterstützung behilflich sein wollen, kann die Gründung eines Patronatskomitees ins Auge gefasst werden.
Angesichts der Grössenordnung und der Komplexität des Gesamtprojektes BASEL 2001 wird die Projektleitung durch eine externe Controllingstelle begleitet.
Projektierungsplan
Der Projektierungsplan lässt sich grob in 3 Phasen aufteilen:
1999 Inhaltliche und logistische Planung der Einzelprojekte
Finanzierungsprozess bei Behörden und Dritten (Institutionen und Sponsoren)
2000 Gewinnung von Mitwirkenden/partner/innen
Public relation für das Gesamtprojekt BASEL 2001
2001 Realisation der Projekte und Programme
PR und Werbung
Angesichts des dezentralen Managements der sowohl von den Inhalten als auch von der Grössenordnung her sehr unterschiedlichen Projekte sowie der Tatsache, dass die einzelnen Akzente Monate auseinanderliegen, macht eine zentrale Werbekonzeption und -praxis wenig Sinn. Publikumsgewinnung und Erscheinungsbild der einzelnen Projekte und Programme sind daher explizit Angelegenheit der Projektmanagements, ebenso die Finanzierung sowie die organisatorische Abwicklung. Die Projektmanagements sind in der Wahl ihrer Kommunikationspartner frei.
Immerhin wird es als gemeinsames Erkennungszeichen aller unter dem Dach von BASEL 2001 realisierten Projekt und Programme ein gemeinsames Logo geben Zusätzlich erscheint im Herbst 2000 eine handliche, attraktiv aufgemachte Publikation in einer Art Vorinformation zuhanden der interessierten Bevölkerung. In ihr werden alle Projekte und Programme zusammengefasst dargesteltt; es gibt einen Veranstaltungskalender 2001, ebenso Informationen über Partner/innen, Sponsoren, Mitwirkende, Vorverkaufsstellen etc. Die Auflage ist mit 150'000 Exemplaren veranschlagt. Für die Realisierung dieser Publikation wird ein geeigneter Medienpartner gesucht.
2.5. Rahmenbudget und Finanzierungsplan
Vorliegendes Rahmenbudget enthält zweckbestimmte plafonierte Projektkosten. Die veranschlagten Gesamtkosten von CHF 12,6 Mio. erscheinen angesichts der Aufgabenstellung als angemessen; dies auch im Vergleich zu bisher erstellten Budgets im Zusammenhang mit Kantonsjubiläen, der Expo.01 oder für die Veranstaltung eines Europäischen Musikmonats.
Folgender Finanzierungsplan sollte dabei zur Anwendung kommen:
| BS/BL: | CHF 9,0 Mio. | (70%) |
| EU/Bund: | CHF 1,8 Mio. | (15%) |
| Beiträge von Dritten: | CHF 1,8 Mio. | (15%) |
| CHF 12,6 Mio. | (100%) |
Die Finanzierung der Kantonsanteile sollen zwischen BS und BL je zur Hälfte erfolgen aber in maximaler Höhe von CHF 9,0 Mio. Die Aufteilung zwischen Mitteln aus dem Staatsbudget und dem Lotteriefonds folgt den normalen Prinzipien: Anlässe, Feste und Repräsentationsveranstaltungen werden aus dem Lotteriefonds bestritten, Kunst, Inhalte und Themen aus dem Budget.
Aus den Staatsbudgets BS/BL sollen per 2000 und 2001 insgesamt CHF 4,9 Mio. finanziert werden. Die von BL erwarteten Beiträge sind ins Budget 2000 und im Finanzplan 2001-2003 eingestellt.
Aus den Lotteriefonds BS/BL sollen per 1999-2001 insgesamt CHF 4,1 Mio . finanziert werden; zuzüglich eine allfällige Defizitgarantie zur Absicherung der Einnahmen in der Höhe von CHF 1,5 Mio .
Die Restfinanzierung erfolgt im Rahmen der einzelnen Projekte und Programme durch projektspezifische Sponsorenbeiträge und Erlöse aus Veranstaltungen (Eintritte, Gastronomie etc.), die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht quantifizierbar sind. Das vorliegende Budget ist also ein Nettobudget .
Drittmittel/Sponsorengelder werden je nach Vereinbarung entweder für das Gesamtprojekt oder einzelne Kernprojekte eingesetzt. Für Projekte, die durch unabhängige Projektteams realisiert und durch die Projektleitung bezuschusst werden, liegt die gegebenenfalls erforderliche Drittmittelbeschaffung in der Verantwortung des jeweiligen Projektteams.