Partnerschaftliche Gesamtprojekt BASEL 2001 mit dem Kanton Basel-Stadt (Landratsbeschluss)
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-122 vom 15. Juni 1999
Landratsbeschluss (Entwurf)
Über das partnerschaftliche Gesamtprojekt BASEL 2001 mit dem Kanton Basel-Stadt
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Vom
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Das partnerschaftliche Gesamtprojekt BASEL 2001 mit dem Kanton Basel-Stadt wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Zur Finanzierung des Gesamtprojekts BASEL 2001 wird ein Teilkredit von Fr. 2'450'000.-- genehmigt; dies unter dem Vorbehalt, dass der Kanton Basel-Stadt einen gleichlautenden Beitrag an das Gesamtprojekt BASEL 2001 bewilligt.
3. Der unter 2. bewilligte Teilkredit wird in folgenden Budgettranchen zur Verfügung gestellt:
2000 Fr. 1'200'000.--
2001 Fr. 1'250'000.--
4. Ziffer 2 des Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
5. Die Bewilligung eines Teilkredits zugunsten des Gesamtprojekts BASEL 2001 in der Höhe von Fr. 2'050'000.-- und einer Defizitgarantie in der Höhe von Fr. 750'000.-- aus dem Lotteriefonds durch Regierungsratsbeschluss vom 15. Juni 1999 wird zur Kenntnis genommen.