Verpflichtungskredit für Internet an den Schulen (1999-2002) (Landratsbeschluss)

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-038 vom 29. April 1999


Landratsbeschluss (Entwurf)


Verpflichtungskredit für Internet an den Schulen (1999-2002)


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 66 Buchstabe a der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984 (1) , beschliesst:


1. Die Regierung wird beauftragt, eine neue Vorlage zur flächendeckenden Einführung des Computers an Primarschulen auszuarbeiten.

2. Für die Finanzierung der Zusatzkosten für Internet an der Sekundarstufe I (inklusive je ein Pilotprojekt an der Realschule und der Sekundarschule), den Berufsschulen und Gymnasien sowie für zusätzliche Fortbildungsmassnahmen und die Projektierung eines «Bildungsservers» wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 6 Millionen Franken, verteilt auf die Jahre 1999 bis 2002, bewilligt (Rubrik-Nr. 2503).

3. Allfällige Bundesbeiträge sind unter Rubrik-Nr. 2503 zu verbuchen.

4. Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984 dem fakultativen Referendum.

5. Die als Postulat überwiesene Motion von Claude Janiak vom 12. Juni 1997 (97/116) betreffend «Internet-Initiative» an den Baselbieter Schulen wird als erfüllt abgeschrieben.



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Fussnoten:


1 GS 29.276