Verpflichtungskredit für Internet an den Schulen (1999-2002) (Landratsbeschluss)
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-038 vom 29. April 1999
Landratsbeschluss (Entwurf)
Verpflichtungskredit für Internet an den Schulen (1999-2002)
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 66 Buchstabe a der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984 (1) , beschliesst:
1. Die Regierung wird beauftragt, eine neue Vorlage zur flächendeckenden Einführung des Computers an Primarschulen auszuarbeiten.
2. Für die Finanzierung der Zusatzkosten für Internet an der Sekundarstufe I (inklusive je ein Pilotprojekt an der Realschule und der Sekundarschule), den Berufsschulen und Gymnasien sowie für zusätzliche Fortbildungsmassnahmen und die Projektierung eines «Bildungsservers» wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 6 Millionen Franken, verteilt auf die Jahre 1999 bis 2002, bewilligt (Rubrik-Nr. 2503).
3. Allfällige Bundesbeiträge sind unter Rubrik-Nr. 2503 zu verbuchen.
4. Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984 dem fakultativen Referendum.
5. Die als Postulat überwiesene Motion von Claude Janiak vom 12. Juni 1997 (97/116) betreffend «Internet-Initiative» an den Baselbieter Schulen wird als erfüllt abgeschrieben.
Back to Top
Fussnoten: