Verpflichtungskredit für Internet an den Schulen (1999 bis 2002)
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-038 vom 2. März 1999
Verpflichtungskredit für Internet an den Schulen (1999 bis 2002)
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
5. Zusammenstellung der Zusatzkosten
5.1 Verpflichtungskredit
Die Einrichtung von Informatikmitteln und deren interne und externe Vernetzung umfasst Massnahmen im Bereich der Raumnutzung, des Baus und der Verkabelung, des Mobiliars, der Geräte und der Software, der Lehrmittel und des Lehrplans.
Der Kanton finanziert mit dem Verpflichtungskredit den erweiterten Bedarf der Sekundarschulen, der Gymnasien und der gewerblich-industriellen Berufsschulen Muttenz und Liestal. Die Zusatzkosten für Internet des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein und der Berufsschulen in privater Trägerschaft sind nicht Teil des Verpflichtungskredites, sondern werden über die vereinbarten Beitragsleistungen finanziert. Bei den Berufsschulen können Bundessubventionen in Abzug gebracht werden. Abgesehen von einem kantonal mitfinanzierten Pilotprojekt für Kindergarten/Primarschule und einem Pilotprojekt an einer Realschule sowie Leihgeräten für die Realschulen sind keine Beiträge des Kantons für die Ausstattung der Schulen in kommunaler Trägerschaft vorgesehen.
Es werden Verpflichtungskredite für 1999 bis 2002 beantragt, so dass zwischen der Ausbau- und der anschliessenden Konsolidierungsphase ab 2003 getrennt wird. Die Pilotprojekte sind Ende 2002 abgeschlossen. Der technische Support wird dagegen weiterhin benötigt. Eine Regelung wird entsprechend dem Bedarf vorbereitet und auf Budget 2003 wirksam. Ab 2003 soll aufgrund der Ergebnisse der Evaluation und unter Berücksichtigung der Restriktionen des Budgets eine definitive Regelung greifen.
Während die Zusatzkosten für Personal, Fortbildung und auch für die apparative Ausstattung gut zu veranschlagen sind, sind insbesondere bei den Telefongebühren und Providerkosten aufgrund der Entwicklungen tiefere Kosten möglich. Budgetiert sind die heutigen Kosten für ISDN-Verbindungen und die aktuellen Telefongebühren.
Als Teil des Verpflichtungskredites für die Sekundarstufen I und II werden ca. 5 % Reserven beantragt, die bei ausgewiesenem Bedarf für die Umsetzung der Ziele der Vorlage beansprucht werden.
Darstellung 7: Verpflichtungskredite
5.2 Wiederkehrende Kosten ab 2003
Nach 2002 werden die Kosten für Pilotprojekte und Auswertungen, für die zusätzliche Fortbildung und die einmaligen Investitionen wie für die Gebäudeverkabelung und Vernetzung wegfallen. Nicht wegfallen werden nach 2003 die Kosten für die technische Betreuung, die Erneuerung der zusätzlichen Hard- und Software und die Telefon- und Providergebühren. Diese zusätzlichen Kosten belaufen sich auf ca. 750'000.- Franken pro Jahr, die ab Budget 2003 für die einzelnen Schulstufen zu beantragen sind. Für die Sekundarschulen wird bereits ab Budget 2000 der Kredit für die Erneuerung der Ausstattung von derzeit Fr. 180'000.- auf Fr. 250'000.- erhöht.
Aufgrund der Erfahrungen und der Ergebnisse der Evaluation wird über einen weiteren Ausbau für die didaktische Nutzung der Informatikmittel - insbesondere für die Sekundarstufe I - und weitere Fortbildungs- und Unterstützungsmassnahmen beschlossen werden können.
6. Ergebnis der Vernehmlassung
Zur externen Vernehmlassung wurde die amtliche Kantonalkonferenz der Lehrkräfte eingeladen, welche sich erfreut zeigt, dass der Kanton die Notwendigkeit der Einführung der neuen Technologien an deb Schulen erkannt habe und bereit ist, dafür die notwendigen Kredite bereitzustellen. Auch sei erkannt worden, dass der Einsatz der neuen Technologien eine technische Unterstützung und eine permanente Fortbildung bedingten. Die Neuen Technologien würden zu einer Schlüsselqualifikation in unserer mordernen Gesellschaft. Es bedürfe deshalb der sorgfältigen Planung, damit die Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler auf diese Anforderungen vorbereiten könnten.
In Ihrer Stellungnahme hat der Konferenzvorstand der Lehrplanänderung «bedingt» zugestimmt. Der Titel des Lehrplans müsse in «Interaktive Medien» geändert und «Telekommunikation/ Internet» nicht als Teilbereich der Informatik aufgelistet werden. Der Erziehungsrat ist beim ursprünglichen Vorschlag geblieben. Damit soll auch signalisiert werden, dass der Lehrplan Informatik für die Realschule und die Allgemeine und Progymnasiale Abteilung der Sekundarschule (Sekundarstufe I) vom 17. April 1996 nur ergänzt und nicht komplett geändert werden soll. Das Anliegen, dass der Lehrplan periodisch, spätestens nach vier Jahren überprüft wird, wird durch die stufenübergreifende Evaluation im Jahre 2001 und die damit verbundene Überprüfung auch der Lehrpläne sowie durch die Auswertung der Erfahrung mit Pilotprojekten vollständig entsprochen.
Der Konferenzvorstand möchte zudem, dass die pädagogische und die technische Betreuung aufeinander abgestimmt werden und dass die Arbeitsrichtung immer von der pädagogischen Fraugestellung zur technischen Umsetzung erfolgt.
7. Postulat «Internet-Initiative» an Baselbieter Schulen
Mit der vorliegenden Vorlage kann die als Postulat überwiesene Motion von Claude Janiak vom 12. Juni 1998 (97/116) als erfüllt abgeschrieben werden.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.
Liestal, 2. März 1999
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin