Verpflichtungskredit für Internet an den Schulen (1999-2002) (Landratsbeschluss)
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-038 vom 2. März 1999
Landratsbeschluss (Entwurf)
Verpflichtungskredit für Internet an den Schulen (1999-2002)
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 66 Buchstabe a der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984 (1) ), beschliesst:
1. Für das Pilotprojekt Kindergarten/Primarschule wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr. 500'000.-, verteilt auf die Jahre 1999 bis 2002, bewilligt (Rubrik-Nr. 2503).
2. Für die Finanzierung der Zusatzkosten für Internet an der Sekundarstufe I (inklusive je ein Pilotprojekt an der Realschule und der Sekundarschule), den Berufschulen und Gymnasien sowie für zusätzliche Fortbildungsmassnahmen und die Projektierung eines «Bildungsservers» wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 6 Millionen Franken, verteilt auf die Jahre 1999 bis 2002, bewilligt (Rubrik-Nr. 2503).
3. Allfällige Bundesbeiträge sind unter Rubrik-Nr. 2503 zu verbuchen.
4. Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses unterstehen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984 dem fakultativen Finanzreferendum.
5. Die als Postulat überwiesene Motion von Claude Janiak vom 12. Juni 1997 (97/116) betreffend «Internet-Initiative» an den Baselbieter Schulen wird als erfüllt abgeschrieben.
Fussnoten