Amtsbericht 1998 des Regierungsrates

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-040 vom 2. März 1999


Amtsbericht 1998 des Regierungsrates


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Erster Teil Regierungstätigkeit

1 Finanz- und Kirchendirektion

Steuern
Im Hinblick auf eine Umstellung auf eine einjährige Steuerveranlagungsperiode ist 1998 eine Vernehmlassung durchgeführt und eine Vorlage an den Landrat erarbeitet worden. Dabei ist das Jahressteuerverfahren als die grundsätzlich anwendbare Methode während der Umstellung vorgeschlagen worden. Bezüglich des Steuerbezugs ist dem Parlament das System des Gegenwartsbezuges (d. h. die Steuer für das Jahr 2001 wird auch im Jahr 2001 bezahlt) beantragt worden. Dieses System findet auch in allen andern Kantonen Anwendung mit Ausnahme von Basel-Stadt. Die Vorlage wird zur Zeit im Landrat behandelt.
Im Bereich der Steuerharmonisierung sind durch die Finanz- und Kirchendirektion im Berichtsjahr die nötigen Vorbereitungen für die Anpassung des basellandschaftlichen Steuergesetzes an das ab 1.1.2001 geltende eidgenössische Steuerharmonisierungsgesetz getroffen und eine entsprechende Vernehmlassung durchgeführt worden. Die Vorlage wird Anfang 1999 dem Landrat unterbreitet werden.

Personalwesen
Im Zusammenhang mit dem vom Volk im November 1997 gutgeheissenen und am 1. April 1998 in Kraft getretenen neuen Personalgesetz hat der Regierungsrat in einer Verordnung die notwendigen Ausführungsbestimmungen geregelt. Der Übergang in den neuen Status des Personals der öffentlichen Verwaltung hat sich sowohl arbeitgeber- wie -nehmerseitig positiv und ohne Schwierigkeiten vollzogen.
Im Rahmen der von der Regierung in Auftrag gegebenen Teilrevision des Besoldungswesens ist im Berichtsjahr die Liste der Modellumschreibungen auf ihre Vollständigkeit geprüft worden, und es sind zusätzliche Modellumschreibungen definiert und bestehende kontrolliert und gegebenenfalls angepasst worden. Gleichzeitig sind die einzelnen Bewertungen überprüft worden.
Unter den Leitzielen der Qualitätssicherung in der Lehrlingsausbildung und der Schaffung neuer Lehrstellen hat der Regierungsrat eine Neuordnung des Lehrlingswesens vorgenommen, indem er zur Koordination der entsprechenden Ausbildung Lehrlingsverantwortliche aus den verschiedensten Bereichen der kantonalen Verwaltung in einer Kommission für das Lehrlingswesen organisiert und einen kantonalen Lehrlingsbeauftragten bezeichnet hat.

NPM / WoV
Auch im Berichtsjahr hat die Regierung eine Reihe neuer Leistungsaufträge an Dienststellen ab 1999 genehmigt. Neun waren Überarbeitungen, 30 wurden erstmals erstellt. Zusammen mit ebenfalls neun unveränderten Leistungsaufträgen ist
nunmehr der grosse Teil der Verwaltung mit diesem neuen Managementinstrument ausgerüstet.
Der Regierungsrat hat ein Gesamtkonzept für die bisher von den verschiedensten Verwaltungseinheiten betreuten Sach- und Haftpflichtversicherungen verlangt; dieses Konzept wurde vorgelegt und beinhaltet bei unveränderten Kosten eine beträchtliche Verbesserung der Versicherungsleistungen. Ausserdem kann ohne Mehrkosten eine Drittfirma mit der Abwicklung beauftragt werden.
Der Regierungsrat hat eine vereinfachte und verbesserte Darstellung von Budget und Staatsrechnung genehmigt. Damit wird angestrebt, dass die Adressaten (Landrat, weiteres interessiertes Publikum) die notwendige Informationen leichter und fasslicher dargestellt erhalten. Informationen werden trotz geraffter Darstellung keine vorenthalten.

Personal- und Lohnverwaltung
Der Regierungsrat hat dem Landrat beantragt, für eine moderne Personal- und Lohnadministration ein neues EDV-Programm anzuschaffen. Der Landrat hat dies genehmigt; die entsprechenden Vorstudien sind im wesentlichen abgeschlossen worden, und die vorbereitenden Arbeiten zur Einführung sind an die Hand genommen.

EDV
Der Regierungsrat hat beschlossen, die Standardplattform im PC-Bereich dem aktuellen Stand der Technik anzupassen, und sich für eine Migration zum Microsoft-NT 4.0-System entschieden.
Im Bereich Personal- und Lohnadministration hat die Regierung die Einführung eines neuen Systems beschlossen, so dass im Lauf des Berichtsjahrs die notwendige Evaluation der auf dem Markt verfügbaren Standardsysteme hat durchgeführt werden können.
Im Hinblick auf die Jahrtausendwende hat die Regierung die Direktionen aufgefordert, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um einen reibungslosen Übergang im Bereich der EDV und der übrigen, chip-gesteuerten Technik zu gewährleisten.

Sozialversicherung
Der Regierungsrat hat dem Landrat eine Änderung des kantonalen Ergänzungsleistungsgesetzes zur AHV und IV und die Aufhebung der dazugehörenden Landratsverordnung beantragt und gleichzeitig eine regierungsrätliche Verordnung zum Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV verabschiedet. Die Änderungen sind im Zusammenhang mit der 3. Ergänzungsleistungs-Revision auf Bundesebene notwendig geworden, an welche das kantonale Gesetz hat angepasst werden müssen. Gleichzeitig sind entstandene Lücken geschlossen und die Terminologie bereinigt worden.

Bankwesen
Nachdem die Basellandschaftliche Kantonalbank entsprechend ihrem Antrag und - wie dies mehr und mehr der Usanz auch bei den Kantonalbanken - entspricht von der Eidgenössischen Bankenkommission unter ihre Aufsicht gestellt worden ist, hat der Regierungsrat eine Vorlage an den Landrat hinsichtlich der dadurch notwendig gewordenen Anpassungen des Kantonalbankgesetzes ausgearbeitet und in Vernehmlassung geschickt. Die Vorlage ist dem Parlament unterbreitet worden und wird derzeit dort behandelt.

Salzwesen
Der Konzessionsvertrag zwischen dem Kanton und den Vereinigten Schweizerischen Rheinsalinen wurde per 1.1.99 geändert, indem die Weiterführung der Konzessionsgebühr auf stark reduziertem Niveau und der Auskauf der Reduktion mit einer einmaligen Zahlung von 4,6 Mio. Franken durch die Salinen vereinbart worden ist. Das Verfahren ist parallel und in Absprache mit dem Standortkanton der zweiten Saline, dem Kanton Aargau, durchgeführt worden.

Gleichstellung von Frau und Mann
Seit 1996 verbietet das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann jede Form von direkter und indirekter Diskriminierung; als solche gilt auch der fehlende Schutz vor sexueller Belästigung. Der Regierungsrat hat nun eine Veordnung über den Schutz der sexuellen Integrität am Arbeitsplatz erlassen und ist damit seiner gesetzlichen Pflicht als Arbeitgeber nachgekommen, präventive Massnahmen zu ergreifen.
Um die bisher erarbeiteten Massnahmen zur Bekämpfung der Gewalt im Familienbereich und sonstigen sozialen Nahraum wirkungsvoll umzusetzen, hat der Regierungsrat das Mandat der Arbeitsgruppe um zwei Jahre verlängert und sie mit einer Teilzeit-Projektleitung verstärkt.

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