Amtsbericht 1998 des Regierungsrates

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-040 vom 2. März 1999


Amtsbericht 1998 des Regierungsrates


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





4 Personalwesen

4.1. Allgemeines

Während des ersten Halbjahres bildete der Schwerpunkt der administrativen Arbeit die Umsetzung des Personalgesetzes: So war die Logistik für die Erstellung von rund 7'000 Arbeitsverträgen fristgerecht bereitzustellen; rund 2'500 dieser Arbeitsverträge wurden direkt von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Personalamtes ausgefertigt, der Rest verteilte sich auf die Personaldienste der Gerichte, der Erziehungs- und Kulturdirektion (Lehrerschaft kantonal/
Gemeinden) und die Polizei. Die vier Spitäler organisierten die Umstellung je in ihren Bereichen selbständig. Danben wurde das Projekt der Teilrevision unseres Lohnsystems bis zur Durchführung der internen Vernehmlassung weiterbearbeitet. Im Rahmen der Umsetzung des Personalrechtes sind konsequent den Anstellungsbehörden zugeordnete Personaldienste geschaffen worden. Diese haben dieselben Aufgaben, wie die bereits vorbestandenen entsprechenden Einrichtungen der Spitäler. Somit ist die Struktur geschaffen, die Ergebnisse der Teilrevision mitarbeiterinnen- und mitarbeiterorientiert zügig umzusetzen. Kernaufgabe des Personalamtes ist die Sicherstellung der rechtskonformen Anwendung der personalrechtlichen Bestimmungen; es nimmt diese Aufgabe hauptsächlich mittels der Personaldienste wahr. Ein Mittel hierzu ist eine einheitliche Lohn- und Administrationssystem. Die ersten Schritte zur Ablösung der verschiedenen Insellösungen sind eingeleitet.

4.2. Stellenbewirtschaftung Kantonale Verwaltung, Gerichte und Spitäler

4.2.1. Kündigungen/Rücktritte/Todesfälle

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl Kündigungen um 170 gestiegen. Die Anzahl Rücktritte hat sich um 46 erhöht. Im Jahr 1998 sind leider 6 Mitarbeiter/innen gestorben.


4.2.2 Stellenausschreibungen
Im Jahr 1998 ist die Anzahl der Stellenausschreibungen im Verwaltungsbereich um 20 auf 229 Stellen gestiegen; von diesen betrafen 167 Ausschreibungen die Verwaltung allgemein, 48 Ausschreibungen den Schulbereich und 14 Ausschreibungen die Gerichte und die Spitäler. Von den Spitälern wurden im weiteren 162 Stellen selbständig ausgeschrieben. Für alle 391 Ausschreibungen gingen 3'751 Bewerbungen von Frauen und 2'931 Bewerbungen von Männern ein. Die 6'682 Bewerbungen ergeben einen durchschnittlichen Bewerbungseingang von 17.1 Bewerbungen pro Stelle.

4.3 Sozialstellenplan
Ende 1998 waren über den ordentlichen Sozialstellenplan der Kantonalen Verwaltung 62 Personen beschäftigt (wie 1997).
Über den internen Sozialstellenplan beschäftigt das Personalamt 44 Personen. Es handelt sich dabei um Mitarbeiter/innen der Kantonalen Verwaltung, welche aufgrund von gesundheitlichen Problemen nicht mehr an ihrem angestammten Arbeitsplatz beschäftigt werden können oder gesundheitsbedingt ihr Arbeitspensum reduzieren mussten. Über den externen Sozialstellenplan beschäftigt das Personalamt 18 Personen. Hier handelt es sich um Menschen, die durch die Sozialwerke (IV, SUVA, ALV) an die Kantonale Verwaltung vermittelt wurden und die bei verschiedensten Dienststellen einer sinnvollen Tätigkeit nachgehen können.
Über den externen Sozialstellenplan werden auch die im Rahmen der Massnahmeplätze vom Kanton angebotenen vorübergehenden Beschäftigungen für Arbeitslose sowie die Praktika für stellenlose jugendliche Lehr- und Schulabgänger/innen abgewickelt. Ende 1998 waren 38 Arbeitslose angestellt. Im Jahr 1998 wurden insgesamt 163 arbeitslose Personen (153 Arbeitslose und 10 Praktikanten) bei verschiedensten Dienststellen beschäftigt. Die Einsatzzeit dauerte zwischen 1 Woche und 12 Monaten. Vielen Arbeitslosen ist es gelungen aus der vorübergehenden Beschäftigung oder aus dem Praktikum eine feste Stellen zu finden, einige Personen wurden vom Kanton auf offene, feste Stellen angestellt.

4.4. Fort- und Weiterbildung (Kurse des Personalamtes)
4.4.1. Allgemeines
Die Ausgestaltung des Seminar- und Kursprogramms als mehrjähriges Angebot begünstigte den Trend, die Fortbildung nicht auf Vorrat oder als Nachhilfe, sondern bei effektivem und damit planbarem Bedarf abzurufen. Diese Entwicklung wurde vor allem in Mitarbeiter/-innen-Gesprächen geschätzt, wenn die Fortbildungsbedürfnisse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Vorgesetzten diskutiert wurden.

4.4.2. Teilnahmespiegel (inkl. verwaltungsexterne Personen)
Insgesamt besuchten 938 (832) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Gemeindeangestellte und weitere externe Teilnehmer/-innen die vom Personalamt organisierten Kurse.

4.4.3 Kurstage


4.5 Betriebliches Vorschlagswesen
Mit der Inkraftsetzung des neuen Personalgesetzes wurde die Verordnung über das betriebliche Vorschlagswesen abgeschafft. Unter der Geltung des Beamtengesetzes (bis 31.03.1998) wurden keine Verbesserungsvorschläge eingereicht.

4.6 Personalspiegel (ohne Spitäler)
4.6.1. Entwicklung des Vollstellenbestandes (VST)
Basis: Kostenträger



4.6.2 Entwicklung des Personalbestandes (MAB)

*) Die Zunahme durch die Integration des Personals der HWV-Basel beträgt 67 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die FHBB wird infolge Verselbständigung ab Amtsbericht 1999 an dieser Stelle nicht mehr aufgeführt.

4.6.3 Personalaufwand in MIO-CHF


*) Unter Berücksichtigung des Mehraufwandes für das Personal der HWV-Basel (Integration in FHBB) reduziert sich der Betrag auf CHF 484.4 Mio. Die Differenz beträgt somit 1.8 %.

4.6.4 Änderung der Lohnklasse



4.6.5. Leistungsprämien



4.7. Personalspiegel (Spitäler; Berufsschule für Pflege und Zentralwäscherei)

4.7.1. Entwicklung des Vollstellenbestandes (VST)
Basis: Kostenträger; Abweichungen sind im Bereich der Rundungsdifferenz möglich.




4.7.2. Entwicklung des Personalbestandes (MAB)



4.7.3. Personalaufwand in MIO-CHF



4.8 Rechtsdienst

4.8.1. Beschwerdeverfahren

1998 war das Personalamt mit der Behandlung von 37 Beschwerdeverfahren betraut. 21 Verfahren konnten bis zum 31. Dezember 1998 abgeschlossen werden: Dabei war in 7 Fällen eine Vertretung vor Verwaltungsgericht notwendig. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 8 (7,6) Monate. Eine der noch hängigen 16 Beschwerden stammt aus dem Jahre 1996 und 6 aus dem Jahre 1997.

4.8.2. Genehmigung von kommunalen Besoldungsreglementen

Im Anschluss an die Schaffung des neuen kantonalen Personalrechtes zeigten sich auch bei den Gemeinden vermehrt Revisionsbestrebungen. 1998 konnten nach Abschluss des Vor- und Schlussprüfungsverfahrens 17 totalrevidierte und zwei teilrevidierte kommunale Lohnreglemente durch die Finanzdirektion genehmigt werden.

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