Amtsbericht 1998 des Regierungsrates
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-040 vom 2. März 1999
Amtsbericht 1998 des Regierungsrates
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
2 Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion
Allgemeines
Beziehungen zu den Gemeinden
Der Regierungsrat hat im November eine neue Verordnung über den Finanzhaushalt und das Rechnungswesen der Gemeinden (Gemeindefinanzverordnung) beschlossen und auf den 1. Januar 1999 in Kraft gesetzt. Die neue Verordnung löst den entsprechenden Erlass aus dem Jahre 1977 ab und bringt im wesentlichen zwei Neuerungen. Der Kontenplan für die Gemeinden wurde modifiziert und modernisiert. Er ist nun vollständig dem sog. Buschor-Modell angepasst, welches das Rechnungswesen der öffentlichen Haushalte in der Schweiz regelt. Zweitens wurden Bestimmungen geschaffen, die es den Gemeinden ermöglichen, die Wirkungsorientierte Verwaltungsführung in Form von Globalbudgets und Leistungsaufträgen einzuführen. Die Verordnung wurde in gemeinsamen Arbeitsgruppen mit Gemeindevertreterinnen und -vertretern erarbeitet. Sie wird für die Pilot-Gemeinden bereits ab 1999 wirksam, für die übrigen erst ab 2000.
Änderung der Direktionszugehörigkeit im Bereich VSD/FKD
Die angestrebte, möglichst ausgewogene Aufgaben- und Arbeitsverteilung zwischen den einzelnen Direktionen der kantonalen Verwaltung ist im Laufe der Zeit aufgrund unterschiedlicher Entwicklungen des Umfeldes immer wieder Veränderungen ausgesetzt. So hat in den letzten Jahren vor allem die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion im Bereich der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik, aber auch des Gesundheitswesens (neues Krankenversicherungsgesetz, Prämienverbilligung usw.) zahlreiche zusätzliche Aufgaben übernehmen müssen. Als ehemalige Direktion des Innern hatte sie auch den Komplex der Aufgabenneuverteilung zwischen Kanton und Gemeinden zu koordinieren. Auf der anderen Seite haben sich bei der Finanz- und Kirchendirektion, die von ihrer Struktur her ohnehin relativ wenige direkt unterstellte Dienststellen aufweist, die im Bereich Kirche wahrzunehmenden Funktionen zurückgebildet. Aufgrund einer Überprüfung hat der Regierungsrat Ende Dezember beschlossen, das Kantonale Fürsorgeamt, das Statistische Amt und den Bereich «Gemeinderecht» der Rechtsabteilung des Direktionssekretariats VSD per 1. Juli 1999 neu der Finanz-und Kirchendirektion zu unterstellen.
Volkswirtschaft
Wirtschaftslage und Arbeitsmarkt
Günstige konjunkturelle Impulse liessen den kantonalen Arbeitsmarkt erwachen und die Arbeitslosigkeit auf den tiefsten Stand seit sechs Jahren fallen. Die Entspannung hat sich im Verlaufe des Jahres 1998 unerwartet stark und rasant entwickelt. Seit Januar 1998 reduzierte sich die Zahl der Arbeitslosen um 1'970 oder 41,6 Prozent auf 2'770 Ende Dezember 1998. Die Arbeitslosenquote sank in der gleichen Frist von 3,6 auf 2,1 Prozent. Insbesondere die erste Hälfte des Jahres war von einem starken Rückgang der Arbeitslosenzahlen geprägt.
Der Grund für die erfreuliche Entwicklung am Arbeitsmarkt dürfte in erster Linie auf die günstigen konjunkturellen Impulse, welche die Arbeitskräftenachfrage verstärkten, aber auch auf strukturelle Verbesserungen auf dem Arbeitsmarkt zurückzuführen sein. Die gute wirtschaftliche Leistung widerspiegelte sich 1998 auch in einer markanten Abnahme bei der Summe der Stellensuchenden (arbeitslose und nicht-arbeitslose). Mit 6'075 Personen erreichte die Zahl der Stellensuchenden im April 1997 ihren Höchstwert. Ende Dezember 1998 wies die Statistik dagegen noch deren 4'658 aus. Angesichts positiver Indikatoren, wie beispielsweise der deutlichen Zunahme der Zahl der offenen Stellen, darf auf einen weiter günstigen Verlauf am Arbeitsmarkt gehofft werden.
Wirtschaftsförderung
Die gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt und den regionalen Wirtschaftsverbänden finanzierte Wirtschaftsförderung Basel-Stadt und Basel-Landschaft (WIBB) wird weitergeführt und soll noch verstärkt werden. Der Regierungsrat hat für die Jahre 1999 bis 2002 einen jährlichen Finanzierungsbeitrag von 460'000 Franken beschlossen. Eine umfangreiche Evaluation der WIBB im Jahr 1998 hat ergeben, dass sich die gemeinsame, regionale und gemischtwirtschaftliche Trägerschaft bewährt hat. Die von der WIBB betreuten Unternehmen sind in der Regel mit der Qualität der Dienstleistungen zufrieden.
Aufgrund der bisher positiven Erfahrungen haben die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft auch beschlossen, den Innovationspreis beider Basel in den Jahren 1999 bis 2002 weiterzuführen.
Investitionsbeitrag an den Ausbau der Messe Basel
Am 27. April beschloss der Landrat einstimmig, sich an den Kosten des Ausbaus der Messe Basel mit einem Investitionsbeitrag von 20 Mio. Franken zu beteiligen. Er dokumentierte damit eindrücklich die Bereitschaft des Kantons Basel-Landschaft, die Lasten von Investitionen von überkantonaler Bedeutung mitzutragen. Im Rahmen seines verstärkten Engagements werden dem Kanton Basel-Landschaft auch grössere Mitwirkungsrechte eingeräumt.
Flughafen Basel-Mulhouse
Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie der Bundesrat haben im Januar eine Vereinbarung betreffend «Zusammenarbeit bei der Wahrung der schweizerischen Interessen auf dem binationalen Flughafen Basel-Mülhausen» unterzeichnet. Die Zusammenarbeits-Vereinbarung wurde von beiden Kantonsparlamenten genehmigt. Sie ersetzt die bestehende Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kanton Basel-Stadt vom 4. Mai 1950. Der formelle Einbezug des Kantons Basel-Landschaft in die Zusammenarbeit um den Flughafen und die im Nachtrag Nr. 4 zum französisch-schweizerischen Staatsvertrag neu ausgehandelte Verpflichtung Frankreichs zur hälftigen Übernahme allfälliger staatlicher Investitionsbeiträge machten eine Neuregelung des schweizinternen Verhältnisses notwendig. Mit dem Einbezug des Kantons Basel-Landschaft wird die regionale Verankerung des Flughafens erheblich gestärkt. Zugleich werden mit den neuen Finanzierungsregeln die finanziellen Lasten besser verteilt. Für den Kanton Basel-Stadt bedeutet die Neuregelung eine erhebliche finanzielle Entlastung.
Im August unterbreitete der Regierungsrat dem Landrat dann als nächsten Schritt die Vorlage über einen Investitionsbeitrag an den Flughafen Basel-Mulhouse im Umfange von maximal 33,35 Mio. Franken. Der Flughafen Basel-Mulhouse ist ein bedeutendes Element der regionalen Verkehrsinfrastruktur und erbringt einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Attraktivität der Region Basel. Seine heutige Infrastruktur genügt den heutigen Bedürfnissen nicht mehr und muss modernisiert und ausgebaut werden. Der Landrat hiess den Investitionskostenbeitrag am 14. Januar 1999 deutlich gut; das letzte Wort wird jedoch voraussichtlich im Rahmen eines Referendums der Baselbieter Souverän zu sprechen haben.
Rheinhäfen
Im neuen Rheinhafengesetz wird das gesamte Areal der beiden basellandschaftlichen einer Spezialzone „Hafengebiet" zugewiesen. In dieser Zone sind nach Gesetz Bauten, Anlagen und Installationen zulässig, die der industriellen und gewerblichen Nutzung, der gewerblichen Schiffahrt, dem Güterumschlag sowie Handels- und Dienstleistungsunternehmen dienen. Der erforderliche Kantonale Nutzungsplan Rheinhäfen wurde vom Landrat am 25. Juni 1998 mit grossem Mehr beschlossen. Mit der Zuordnung der Planungshoheit in den Kompetenzbereich des Kantonsparlamentes wird die grosse Bedeutung der Rheinhäfen für den schweizerischen Aussenhandel unterstrichen. Der Nutzungsplan soll es der Hafenwirtschaft ermöglichen, ihre wichtige Versorgungsaufgabe unter verlässlichen Rahmenbedingungen und möglichst unbeeinflusst durch kommunale Einzelinteressen zu erfüllen.
Nach der abwassertechnischen Sanierung des Rheinhafens Birsfelden (Projekt CISTERNA) soll in einem zweiten Schritt auch der Auhafen Muttenz mit einem neuen Entwässerungs- und Havariesystem ausgerüstet werden. Der Regierungsrat hat die entsprechende Vorlage mit einem Kreditbegehren über 9,2 Mio. Franken im Herbst zu Handen des Kantonsparlaments verabschiedet.
Im Rahmen der Weiterbearbeitung des Projektes eines Containerterminals im Birsfelder Hafen wurde dem Bundesamt für Verkehr ein Gesuch um einen Bundesbeitrag an die Investitionskosten eingereicht.
Forstwesen
Am 27. September 1998 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dem neuen kantonalen Waldgesetz deutlich zugestimmt. Das Waldgesetz sieht als wesentliche Neuerung die Bewilligungspflicht für grosse Veranstaltungen im Wald vor. Sodann sind das Radfahren und das Reiten grundsätzlich nur noch auf befestigten Waldwegen erlaubt. Zur Sicherung der Nachhaltigkeit des Waldes wird der Waldentwicklungsplan eingeführt. Der Kanton und die Einwohnergemeinden leisten neu Vergütungen an die Forstrevierverbände (je ca. 0,4 Mio. Fr.), zudem gelten die Einwohnergemeinden den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern deren besondere Leistungen ab, die diese zugunsten der Allgemeinheit erbringen. Insgesamt erwachsen dem Kanton aus dem neuen Gesetz zusätzliche Aufwendungen von schätzungsweise 0,65 Mio. Fr. Die notwendige Vollzugsverordnung wurde vom Regierungsrat ebenfalls auf den 1. Januar 1999 in Kraft gesetzt.
Landwirtschaft
Am 15. März 1998 wurde das neue Landwirtschaftsgesetz in der Volksabstimmung gutgeheissen. Es bildet die Grundlage, um die agrarpolitischen Massnahmen des Bundes umzusetzen und ermöglicht es dem Kanton, in einem beschränkten Rahmen auch eigene Massnahmen zu ergreifen. Das Gesetz sichert insbesondere die land- und hauswirtschaftliche Ausbildung und fördert den Absatz landwirtschaftlicher Produkte. In mehreren Verordnungen hat der Regierungsrat im Laufe des Jahres auch die Einzelheiten des Vollzuges geregelt.
Gesundheit und Soziales
Spitalplanung
Per 1. Januar 1998 haben die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft je eine eigene, aber auch eine gemeinsame Spitalliste nach den Vorschriften des KVG erlassen. Dagegen haben insbesondere der Verband Basellandschaftlicher Krankenversicherer sowie Vertreter von Institutionen, die nicht oder nicht mehr auf der Liste figurieren, Beschwerden beim Bundesrat eingereicht. Dieser hat ein Jahr später noch immer keinen Entscheid gefällt, was zu einer unhaltbaren Situation geführt hat. Auch ohne Vorliegen eines bundesrätlichen Entscheids wurden die Spitallisten per 1. Januar 1999 den veränderten Verhältnissen angepasst (Nachvollzug bei der Bettenreduktion im Kanton Basel-Stadt, öffentliche Spitäler).
Spitaltaxen
Der Verband Basellandschaftlicher Krankenversicherer hat gegen die vom Regierungsrat für 1998 festgelegten Spitaltaxen eine Beschwerde eingereicht, die anderthalb Jahre später noch nicht entschieden ist und damit auf dem Tarifsektor für Allgemeinversicherte alles blockiert. Ein kleiner Trost war das Zustandekommen des Vertrages für das Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB), der mit den Verwaltungen und den Verbänden der Krankenversicherer beider Kantone ausgehandelt wurde. Ein weiterer Trost war, dass sich die grossen Krankenkassen und die kantonalen Krankenanstalten nach langen, zähen Verhandlungen auf einen Vertrag für den Bereich der Halbprivatabteilung einigen konnten. Der Regierungsrat hat den Vertrag am 17. Februar 1998 genehmigt. Er trat rückwirkend auf den 1. Januar 1998 in Kraft und gilt für einen Zeitraum von anderthalb Jahren. Der Vertrag bringt für die Halbprivatabteilung klare und einheitliche Regelungen bezüglich Rechnungstellung, Zahlungsmodalitäten sowie Informationspflichten zwischen Leistungserbringer (Spital) und Krankenversicherer. In Analogie zu Basel-Stadt wurden für 18 häufige operative Eingriffe sogenannte Fallpreispauschalen vereinbart. In Berücksichtigung des unterschiedlichen Leistungsangebots der drei Baselbieter Akutspitäler kommt bei der Tagespauschale für Kantonseinwohnerinnen und Kantonseinwohner eine differenzierte Taxe zur Anwendung: 390 Franken in den Kantonsspitälern Bruderholz und Liestal, 350 Franken im Kantonsspital Laufen.
Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB)
Das ehrgeizige Projekt Universitäts-Kinderspital beider Basel mit Standorten auf dem Bruderholz und in Basel wurde im Berichtsjahr erfolgreich vollendet und fand in beiden Kantonsparlamenten eine erfreulich gute Aufnahme. Auch die Baselbieter Bevölkerung sprach sich Ende September mit aller Klarheit für das UKBB aus. Die Spitalversorgung für Kinder und Jugendliche wird damit von den beiden Kantonen künftig gemeinsam angeboten, und die Kantonsgrenzen werden für die jungen Patientinnen und Patienten keine Rolle mehr spielen. Auch was die politische Partnerschaft zwischen den beiden Kantonen betrifft, wurde mit dem Modell einer paritätischen Trägerschaft ein Meilenstein gesetzt. Kurz vor Jahresende bewilligten die beiden Kantonsparlamente auch die notwendigen Globalbeiträge für die neue, selbständige Institution und definierten den Leistungsauftrag. Das UKBB konnte damit termingemäss auf den 1. Januar 1999 seinen Betrieb aufnehmen.
Prämienverbilligung
Das Baselbieter Prämienverbilligungssystem hat 1998 praktisch reibungslos funktioniert und konnte die anvisierten sozialpolitschen Ziele - auch ohne vollständige Ausschöpfung der Bundessubventionen - weitgehend erreichen. Da 1999 im Kanton Basel-Landschaft die durchschnittlichen Prämien in der obligatorischen Krankenversicherung nicht oder nur unbedeutend ansteigen, bestand grundsätzlich kein Anlass, über eine Anpassung der Richtprämien oder den Prozentsatz des steuerbaren Einkommens einen generellen Ausgleich der Prämienbelastung vorzunehmen. Da die kantonale Gesetzgebung jedoch vorsieht, dass die Richtprämie für Kinder näher bei der effektiven kantonalen Durchschnittsprämie liegen soll als die Richtprämie für Erwachsene, hat der Regierungsrat beschlossen, die Richtprämie für Kinder im Jahr 1999 von 40 auf neu 45 Franken zu erhöhen. Die Erhöhung bringt damit den bereits bezugsberechtigten Familien mit Kindern (bis 18 Jahre) eine zusätzliche finanzielle Entlastung von 60 Franken je Kind. Die Anhebung der Kinder-Richtprämie löst 1999 zusätzliche Prämienverbilligungen von rund 1,82 Mio. Franken aus. Insgesamt sind im Budget 1999 für die Prämienverbilligung rund 68 Mio. Franken eingesetzt.
Ausserordentliche Lage im Asylwesen
Der starke Zustrom von Schutz suchenden Menschen - insbesondere aus dem Kosovo - hat Gemeinden und Kanton im vierten Quartal 1998 erheblich gefordert. Die vom Regierungsrat Ende Oktober in Zusammenarbeit mit den Gemeinden ergriffenen Massnahmen haben sich bewährt, so dass die dem Kanton Baselland im vierten Quartal neu zugewiesenen rund 580 Flüchtlinge (4. Quartal 1997: 260) anständig und geordnet aufgenommen werden konnten. Besondere Anerkennung gebührt in diesem Zusammenhang den Gemeinden Binningen, Münchenstein, Aesch, Niederdorf und Sissach, die sich zur Planung bzw. Eröffnung eines vorübergehenden Auffangzentrums bereit erklärt haben.
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