Amtsbericht 1998 des Regierungsrates
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-040 vom 2. März 1999
Amtsbericht 1998 des Regierungsrates
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion
Direktor: Regierungsrat Eduard Belser
Stellvertreterin: Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel
1 Direktionssekretariat
1.1 Rechtsetzung
Im Direktionssekretariat der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion sind im Berichtsjahr folgende Erlasse er- und bearbeitet worden:
1. Landwirtschaftsgesetz Basel-Landschaft (LG BL). Vom 8. Januar 1998.
2. Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau in Rheinschiffahrts- und Hafenangelegenheiten. Vom 10. Juni 1997.
3. Dienstordnung des Amtes für Schulzahnpflege. Aufhebung vom 5. Mai 1998.
4. Regierungsratsbeschluss über die Rechte und Pflichten des Personals des kantonalen Amtes für Schulzahnpflege. Aufhebung vom 5. Mai 1998.
5. Regierungsratsverordnung zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Aufhebung vom 5. Mai 1998.
6. Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Abgeltung von Spitalleistungen an Einwohner des Nachbarkantons. Aufhebung vom 5. Mai 1998.
7. Vereinbarung über die Kostenaufteilung für kassenversicherte basellandschaftliche KUVG-Patienten des Kantonsspitals Basel und des Kinderspitals Basel. Aufhebung vom 5. Mai 1998.
8. Reglement zur Schwangerschaftsunterbrechung. Vom 6. Mai 1998.
9. Vereinbarung über die Realisierung des Projektes Behindertentransport in der Region (Vereinbarung Behindertentransport). Aufhebung vom 12. Mai 1998.
10. Verordnung über die Naturärzteprüfung. Vom 26. Mai 1998.
11. Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Chiropraktoren-Gesellschaft (SCG) und dem Konkordat der Schweizerischen Krankenkassen (KSK). Aufhebung vom 2. Juni 1998.
12. Vertrag über die Chiropraktik. Aufhebung vom 2. Juni 1998.
13. Verordnung über die land- und hauswirtschaftliche Berufsbildung. Vom 9. Juni 1998.
14. Verordnung über die Investitionshilfen in der Landwirtschaft. Vom 9. Juni 1998.
15. Verordnung über den Pflanzenbau. Vom 9. Juni 1998.
16. Verordnung über die landwirtschaftliche Pacht. Vom 9. Juni 1998.
17. Verordnung über die Direktzahlungen und die Betriebsanerkennungen. Vom 9. Juni 1998.
18. Verordnung über die Tierseuchenbekämpfung. Änderung vom 16. Juni 1998.
19. Verordnung über die Spitalaufsichtskommission. Vom 23. Juni 1998.
20. Vertrag zwischen den Alters- und Pflegeheimen (Heime) im Kanton Basel-Landschaft und dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen (Krankenversicherer) - Heimvertrag. Vom 12. März 1996.
21. Verordnung über die Übertragung von Aufgaben an den Spitex-Verband Baselland (Spitexaufgabenverordnung). Vom 28. Juli 1998.
22. Regierungsratsbeschluss betreffend Obligatorium der Krankenversicherung für ausländische Arbeitskräfte. Aufhebung vom 28. Juli 1998.
23. Verordnung über den Abschuss von Gemsen. Aufhebung vom 4. August 1998.
24. Verordnung über Mietzinsbeiträge. Aufhebung vom 11. August 1998.
25. Verordnung über die Fürsorgeleistungen zugunsten der kantonalen Krankenanstalten. Änderung vom 18. August 1998.
26. Vereinbarung betreffend Zusammenarbeit bei der Wahrung der schweizerischen Interessen auf dem binationalen Flughafen Basel-Mülhausen (Zusammenarbeits-Vereinbarung). Vom 25. November 1997.
27. Verordnung über die Rechte und Pflichten der Patienten in den kantonalen Krankenanstalten (Patientenverordnung). Änderung vom 25. August 1998.
28. Spitalgesetz. Änderung vom 11. Juni 1998.
29. Spitaldekret. Änderung vom 11. Juni 1998.
30. Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über das Universitäts-Kinderspital beider Basel (Kinderspitalvertrag). Vom 16. Februar 1998.
31. Verordnung über die stellvertretenden und assistierenden Medizinalpersonen. Vom 13. Oktober 1998.
32. Verordnung über die Richtprämie 1999 für die Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung. Vom 27. Oktober 1998.
33. Reglement über die Ethikkommissionen für klinische Versuche. Vom 12. November 1998.
34. Verordnung über den Finanzhaushalt und das Rechnungswesen der Gemeinden (Gemeindefinanzverordnung). Vom 24. November 1998.
35. Interims-Vertrag mit dem Merian-Iselin-Spital Basel über die Hospitalisation von Patientinnen und Patienten in der Allgemeinen Abteilung (Interims-Vertrag 1998). Änderung vom 24. November 1998.
36. Interims-Vertrag mit dem Bethesda-Spital Basel über die Hospitalisation von Patientinnen und Patienten in der allgemeinen Abteilung (Interims-Vertrag 1998). Änderung vom 24. November 1998.
37. Interims-Vertrag mit der Psychiatrischen Klinik Sonnenhalde Riehen über die Hospitalisation von Patientinnen und Patienten in der Allgemeinen Abteilung (Interims-Vertrag 1998). Änderung vom 1. Dezember 1998.
38. Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal. Vom 15. Dezember 1998.
39. Kantonales Waldgesetz (kWaG). Vom 11. Juni 1998.
40. Dekret über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald. Vom 11. Juni 1998.
41. Verfassung des Kantons Basel-Landschaft. Änderung vom 11. Juni 1998.
42. Reglement für die Verleihung des lnnovationspreises beider Basel. Vom 15. Dezember 1998.
43. Kantonale Waldverordnung (kWaV). Vom 22. Dezember 1998.
44. Vereinbarung über die Organisation und den Unterhalt eines regionalen milchwirtschaftlichen Kontroll- und Beratungsdienstes. Aufhebung vom 22. Dezember 1998.
1.2 Leistungsausweis
1.2.1 Rechtswesen
In der Rechtsetzung hat die Rechtsabteilung über 40 Rechtserlasse aller Stufen bearbeitet oder begleitet (siehe Ziff. 1.1). Als weiterer Leistungsausweis gilt die Beschwerdestatistik, die den Stand der Dinge am 31. Dezember 1998 (in Klammern Vorjahr) wiedergibt:
| Bereich | Übertrag von 1997 |
Neu 1998 |
Total | 1998 erledigt |
Pendent Übertrag auf 1999 |
|||||
| Fürsorge | 9 | (4) | 34 | (35) | 43 | (39) | 28 | (30) | 15 | (9) |
| Sanität | 8 | (1) | 6 | (12) | 14 | (13) | 13 | (5) | 1 | (8) |
| Justiz | 11 | (5) | 16 | (20) | 27 | (25) | 18 | (14) | 9 | (11) |
| KIGA/Mieten | 1 | (3) | 26 | (16) | 27 | (19) | 24 | (18) | 3 | (1) |
| Gemeinden | 9 | (22) | 25 | (10) | 34 | (32) | 16 | (23) | 18 | (9) |
| Vermessung | 21 | (10) | 17 | (22) | 38 | (32) | 18 | (11) | 20 | (21) |
| Total | 59 | (45) | 124 | (115) | 183 | (160) | 117 | (101) | 66 | (59) |
| Total ohne Vermessung |
38 | (35) | 107 | (93) | 145 | (128) | 99 | (100) | 46 | (28) |
Im Gemeindebereich sind klar mehr Beschwerden eingegangen. Es werden Gemindeversammlungsbeschlüsse bechwer-deweise angefochten - meist ohne Erfolg - aber auch die Geschäftsführung des Gemeinderates ist Inhalt diverser Aufsichtsbeschwerden. Dass die Zusprechung von Mietzinsbeiträgen ab 1998 vom KIGA an die Gemeinden überging und dann anderen Regeln folgte, erklärt die wohl vorübergehende Zunahme der Beschwerden in diesem Bereich. Im Sanitätsbereich hat sich die Zahl der Beschwerdefälle (zumeist Beanstandungen von Spitalrechnungen) halbiert. Dennoch war es der Sanitätsbereich, den die Rechtsabteilung am meisten beschäftigte: dies mit Vernehmlassungen und Schlussbemerkungen zu Beschwerden an den Bundesrat im Bereich der Spitaltaxen 1998 und der Spitallisten per 1. Januar 1998. Die entsprechenden Bundesratsentscheide sind über ein Jahr nach Erlass der Spitallisten und der Spitaltaxen 1998 noch ausstehend!
Die Rechtsabteilung bearbeitete des weiteren im Rahmen der Genehmigung von Gemeindeerlassen (in Klammern Vorjahr):
| Vorprüfungen | Genehmigungen | Mitberichte | |
| Gemeindeordnungen | 13 (20) | 8 (26) | - |
| Gemeindereglemente | 59 (70) | 92 (63) | - |
Die Rechtsabteilung hat auch die Kontrolle aller Verträge der Direktion mit Dritten weitergeführt. Es handelt sich im Berichtsjahr 1998 um 83 Verträge (37 im Vorjahr), was einer Zunahme dieser verantwortungsvollen, zeitintensiven und interessanten Tätigkeit um über 100% entspricht!
Es wurden ferner 97 Bewilligungen an 122 Personen (Familien, Firmen und Einzelpersonen) für eine Ausnahme vom Krankenversicherungsobligatorium erteilt (Vorjahr 124 Bewilligungen). Es betrifft dies Bewilligungen an Zuziehende (zum teil nur vorübergehend in der Schweiz), die nun laufend von den Gemeinden kontrolliert werden, nachdem in den Vorjahren das Obligatorium bezüglich der bereits niedergelassenen Einwohnerschaft durch die Gemeinden kontrolliert wurde.
Das KVG beauftragt den Regierungsrat mit der Genehmigung von Tarifverträgen zwischen den Leistungserbringern und den Krankenversicherern - oder gar zum Erlass der Tarife im vertragslosen Zustand. Die Rechtsabteilung ist im Berichtsjahr 1998 quasi zu einer Tarifzentrale geworden, hatte der Regierungsrat doch nicht weniger als 9 Tarife zu genehmigen (Logopäden/innen, Krankenschwestern/-pfleger, Chiropraktoren/innen, Alters- und Pflegeheime, Spitex, Praxisklinik Birshof, Privatpraxis XY, UKBB und Kindertagesklinik Liestal) und 3 Tarife im vertragslosen Zusatand (Praxisklinik Birshof, Ergolzklinik stationär und ambulant) zu erlassen. Im übrigen wurde gegen 2 solche Regierungsratsbeschlüsse Beschwerde beim Bundesrat erhoben, was wiederum einen aus-serordentlichen Arbeitsaufwand auslöste. Während den ersten sechs Monaten des Jahres war daher die Rechtsabteilung der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion durch einen zusätzlichen Juristen verstärkt gewesen.
1.2.2 Gesundheitswesen
Berufsbewilligungen
In der nachstehenden Tabelle sind als Total die Ende Jahr gültigen Bewilligungen zur selbständigen Berufsausübung wiedergegeben.
| Beruf | Zugang | Abgang | Total |
| Apotheker | 0 | 0 | 36 |
| Ärzte (ohne Chef- und Leitende Ärzte der kantonalen Spitäler) | 23 | 9 | 474 |
| Chiropraktoren | 0 | 0 | 4 |
| Drogisten | 0 | 0 | 39 |
| Ergotherapeuten | 4 | 0 | 7 |
| Ernährungsberater | 4 | 0 | 7 |
| Fusspfleger | 3 | 16 | 60 |
| Hebammen | 6 | 0 | 41 |
| Naturärzte | 6 | 1 | 34 |
| Nichtärztl. Psychotherapeuten | 3 | 0 | 41 |
| Optiker | 0 | 0 | 34 |
| Physiotherapeuten | 17 | 0 | 266 |
| Tierärzte | 4 | 0 | 43 |
| Zahnärzte | 5 | 3 | 130 |
| Zahntechniker | 0 | 0 | 50 |
Schulgesundheitsdienst
Die Schulgesundheitsschwester führte 200 Mantoux-Tests bei Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Tuberkulose-Risiko und 103 Tests bei Erwachsenen durch, wie auch Impfungen bei Staatspersonal mit besonderer beruflicher Gefährdung. Die Gehörmessungen in Schulen wurden weitergeführt. Auf Jahresende hin wurde mit den Reihenimpfungen gegen Hepatitis B in den Schulen begonnen.
Kinder- und Jugendzahnpflege
Die Auswertung der Schüleruntersuchungen von 1997 ergab, dass 56% der 12-jährigen und 33% der 15-jährigen Kinder kariesfrei sind. Die durchschnittliche Kariesprävalenz ist bei den 12-jährigen von 8 (1964) defekten oder geflickten Zähnen auf 1 (eins!) zurückgegangen. Massgeblichen Anteil an diesem Erfolg hat der Prophylaxedienst, welcher 1354 Lektionen über Zahnpflege in den Kindergärten und in den Primarschulen Unterstufe leistete. Nachholbedarf besteht vor allem bei den Zugezogenen, welche vermehrt und gezielt Zusatzstunden erhalten sollen.
Die Einführung der Jährlichkeit im Abrechnungswesen der Subventionsbeiträge ergab einen Mehraufwand von über einem Jahresbedarf. An einem Info-Abend im Oktober wurden die Verantwortlichen für die Kinder- und Jugendzahnpflege der Gemeinden mit den Neuerungen vertraut gemacht.
Die Routinegeschäfte umfassten 1161 Verfügungen für die Subventionierung von kieferorthopädischen Behandlungen und 427 Bewilligungen von Behandlungen bei ausserkantonalen Zahnärzten, meist Spezialisten für Kieferorthopädie.
Heilmittel- und Betäubungsmittelkontrolle
a) Heilmittelkontrolle
Herstellung und Grosshandel
Im Kanton Basel-Landschaft sind gemäss Artikel 49 des Gesundheitsgesetzes vom 10. Dezember 1973, folgende Betriebe bewilligungspflichtig:
| Arzneimittel- & Wirkstoffhersteller | 48 | (Vorjahr 46) |
| Gross- & Wirkstoffhandelsbetriebe | 94 | (88) |
| Laboratorien | 4 | (4) |
| Spitalapotheken mit Herstellung | 1 | (1) |
| Medizinalfutterhersteller | 1 | (1) |
| Betriebe mit Medizinalgasen | 1 | (1) |
Insgesamt erfolgten folgende Betriebsbewegungen:
| Firmen-Zugänge: | 12 | (Vorjahr: 12) |
| Firmen-Abgänge: | 4 | (6) |
Die Regionalen Fachstelle für Heilmittelkontrolle führte im Auftrag der Direktion 41 Inspektionen durch (Vorjahr: 36).
Im Berichtsjahr wurden von der Direktion 177 (133) Bewilligungen für Betriebe oder Personen erteilt bzw. erneuert. Ausserdem wurden für den Bezug, die Lagerung und die Verwendung von nicht registrierten Heilmitteln 53 (15) Sonderbewilligungen und an Export-Firmen 74 (78) Zertifikate / Beglaubigungen ausgestellt.
Öffentliche Apotheken, Privatapotheken der Ärzte und Naturärzte, Apotheken der privaten Kliniken und Heime
Die 1997 in Kraft getretene revidierte Verordnung über die Abgabe von Heilmitteln (Apotheken-verordnung regelt den Arzneimittelverkehr folgender Betriebe:
| Öffentliche Apotheken | 36 | (Vorjahr 36) |
| Drogerien | 39 | (39) |
| Privatapotheken der Ärzte (ohne die in Kliniken tätigen Ärzte) |
ca. 430 | (ca. 420) |
| Privatapotheken der Naturärzte | 36 | (29) |
| Apotheken privater Kliniken | 10 | (10) |
| Apotheken der privaten Heime | 33 | (33) |
Im Berichtsjahr wurden 9 Inspektionen (Vorjahr 10) durchgeführt.
Für 30 Apothekerinnen / Apotheker wurden Stellvertreterbewilligungen ausgestellt.
69 Hausspezialitäten der Apotheken und Drogerien wurden bewilligt.
Diverses
Weitere Tätigkeiten betrafen die Ueberwachung des Verkehrs mit Heilmitteln, Mustererhebung pharmazeutischer Spezialitäten, die Beratung der Sanitätsdirektion in Heilmittelfragen und Stellungnahmen zu diversen Vernehmlassung der IKS, des BAG und anderer eidg. Instanzen.
Die Ueberwachung des Heilmittelverkehrs kann auf Grund der sehr beschränkten personellen Kapazität nur stichprobenmässig erfolgen. Neu anstehende Aufgaben, z.B. im Bereich des Vollzuges der Medizinproduktegesetzgebung, können nicht übernommen werden.
b) Betäubungsmittelkontrolle
Neben den öffentlichen Apotheken besitzen weitere Betriebe für folgende Tätigkeiten im Bereich der Betäubungsmittel, der psychotropen Stoffe und der Vorläufersubstanzen entsprechende Bewilligungen:
| Herstellung / Verarbeitung | 12 | (Vorjahr 12) |
| Grosshandel | 27 | (21) |
| Krankenanstalten | 10 | (10) |
| Wissenschaftliche Institute | 7 | (7) |
| Handel mit Vorläuferchemikalien | 14 | (8) |
Der Verkehr mit den Betäubungsmitteln wird einerseits stichprobenmässig durch den Kanton (öffentliche Apotheken/ Aerzte & Krankenanstalten) und andererseits durch das Bundesamt für Gesundheitswesen (Fabrikations-, Handels- und verarbeitende Firmen und die wissenschaftlichen Institute) kontrolliert.
Abgelaufene oder nicht mehr verwendete Betäubungsmittel aus öffentlichen Apotheken, Spitälern und teilweise Firmen werden periodisch vernichtet. Im Berichtsjahr wurden 54 Sendungen mit Betäubungsmitteln (Vorjahr 37) von insgesamt 29 (23) Betrieben / Apotheken / Krankenanstalten vernichtet.
Drogenhilfe
Die Verordnung über die Massnahmekosten und die Unterstützung von Drogentherapien trat am 1.1.1998 in Kraft. Der Kantonsarzt entscheidet seither über die Gesuche um Unterstützung für freiwillige Drogentherapien in Form einer Verfügung. Der Drogenbeauftragte überprüft die damit zusammenhängenden Kosten und veranlasst beim Fürsorgeamt deren Bezahlung. Der Regierungsrat hat eine Kommission für stationäre Drogentherapien gewählt. Diese unterstützt den Kantonsarzt bei schwierigen Gesuchen und beurteilt die Therapieinstitutionen im Kanton hinsichtlich der kantonalen Voraussetzungen zur Unterstützung von Drogentherapien.
1998 befanden sich 102 Personen 29 Frauen und 73 Männer in einer stationären Drogentherapie. Bei 67 Eintritten und 71 Austritten, wovon 25 Abbrüche, waren Ende Jahr noch 46 stationär betreut. Die Bruttotherapiekosten beliefen sich auf 3,6 Millionen Franken (Vorjahr 3 Millionen). Durch Entlastungen (ausserkantonale Verrechnungen, Renten und Rückerstattungen) fielen bei den Gemeinden rund 0,8 Millionen und beim Kanton 2,3 Millionen Franken Kosten an. Das durchschnittliche Eintrittsalter betrug bei den Frauen 251/2 Jahre und bei den Männern 28 Jahre. Der Kantonsarzt erliess insgesamt 90 Verfügungen, davon waren 55 Neuplazierungen. Gegen eine Verfügung wurde Beschwerde erhoben deren Entscheid noch beim Verwaltungsgericht hängig ist.
Unsere drei Drogenberatungsstellen betreuten Ende des Jahres 427 (Vorjahr 423) Menschen in einem Methadonprogramm. Die Gesamtzahl aller von regionalen Indikationsstellen betreuten Kantonseinwohner betrug 486 (488). Die Anzahl tägliche Besucher im Gassenzimmer Baselland in Basel ist im vergangenen Jahr leicht angestiegen 123 (120). Erneut verzeichnete die Cikadeklinik 1998 ein Rekordjahr mit 1314 Belegtagen (869) für Baselbieter Patienten. Die Rückführungen aus Zürich (drei Personen, vier Rückführungen) (Vorjahr 3/8) und Olten (vier Personen mit insgesamt 5 Rückführungen) (11/23) waren wiederum stark rückläufig. Im Rahmen der Aktion „Kiebitz" wurden 54 Drogenkonsumenten (Vorjahr 30) dem kantonsärztlichen Dienst gemeldet.
Aidshilfe
Die Aidshilfe beider Basel (AHbB) wurde im Berichtsjahr mit Fr. 130 000.-- subventioniert. Das Projekt „Frauen-Oase" (für Drogenkonsumentinnen, die sich prostituieren) wurde 1998 wiederum mit Fr. 50 000.-- unterstützt.
Dem Lighthouse Basel, als regionale Pflegeinstitution für aidskranke Personen, wurde für das Jahr 1998 ein Beitrag von 14 000 Franken ausgerichtet. Für das Rechnungsjahr 1997 (nachschüssige Zahlung) wies diese Institution 112 (319) Pflegetage für 2 (5) Baselbieter Pensionäre aus.
Alters- und Pflegeheime
Im Jahre 1998 standen in den Alters- und Pflegeheimen insgesamt 2 227 Betten zur Verfügung. Davon entfallen durchschnittlich 25 % auf Altersheimbewohnerinnen und -bewohner, 22 % auf Personen mit Teilpflege, 53 % auf Personen mit Vollpflege, davon 5 % auf den Bereich Psychogeriatrie. Die Auslastung betrug in den meisten Institutionen über 95 %.
Aufgrund der Aufgabenteilung Kanton/Gemeinden richtet der Kanton ab 1998 keine Beiträge mehr an die Bewohnerinnen und -bewohner der Alters- und Pflegeheime aus. Die Beiträge werden voll von den Gemeinden getragen, jedoch weiterhin von der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion verfügt.
Am 19. Juni 1998 wurde zwischen den Vertretungen der Alters- und Pflegeheime und dem Basellandschaftlichen Krankenkassenverband ein Nachtrag zum Heimvertrag unterzeichnet, der am 23. Juni 1998 vom Regierungsrat genehmigt wurde. Mit dem Nachtrag wird der Pflegebeitrag bei Heimaufenthalt ab 1999 in 4 Stufen unterteilt anstelle der bisherigen 2 Stufen.
An die Um- und Ausbauten der Alters- und Pflegeheime entrichtete der Kanton 1998 insgesamt Fr. 8 920 000.-- Baukostenbeiträge an bewilligte Projekte.
Mit Regierungsratsbeschluss Nr. 2146 vom 27. Oktober 1998 wurde der Bericht zur Altersversorgung im Kanton Basel-Landschaft an den Landrat überwiesen.
Gesundheitsförderung
Die Gesundheitsförderung Baselland legte 1998 den Schwerpunkt auf die Oeffentlichkeitsarbeit. Nebst einem neuen Logo wurden Broschüren über unseren Auftrag und die entsprechenden Angebote erarbeitet, damit unsere Arbeit dem Publikum noch besser bekannt gemacht werden kann. Die Broschüre wurde im Rahmen der Jubiläumsausstellung ‚Gsundstück' zum 10-jährigen Bestehen des Forums Gesundheitsförderung lanciert. Letzteres setzte mit den bestehenden Arbeitsgruppen ‚Senioren und Betagte', ‚Familie und Kind' sowie ‚Unternehmen' einen Schwerpunkt bei der Mitgestaltung der Broschüren und der Aktionswoche.
Die Zusammenarbeit mit dem Delegierten für Jugend- und Gesellschaftsfragen der Erziehungsdirektion sowie der Fachstelle Tabakprävention wurde intensiviert. Schulen und weitere Institutionen im Jugendbereich nutzten in zunehmendem Masse die Beratung des Beauftragten für Suchtprävention, Udo Kinzel. Eine Expertengruppe machte sich Gedanken über den Umgang des Staates mit der Jugend.
Im Rahmen des Projektes ‚Talk about', Jugend und Alkohol, lancierte die Suchtpräventionsstelle des Blauen Kreuzes als Beauftragte einen Jugendwettbewerb und erarbeitete ein Konzept für themenspezifische Elternabende. Gemeinsam mit Vertretern der Jupomi wurde eine Arbeitsgruppe zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen installiert.
Die Gesundheitsförderung leistete zudem einen finanziellen Beitrag an die Produktion des Forum-Theaterstückes ‚Hau den Lukas', ein Projekt zur Gewaltprävention.
Zwei von der Gesundheitsförderung mitinitiierte und mitfinanzierte Projekte richten sich an die Migrationsbevölkerung: Sowohl für entsprechende Beratungsstellen als auch im Elternbildungsbereich sollen MediatorInnen verschiedener Muttersprachen ausgebildet werden, um ihre Landsleute beraten und begleiten zu können.
Schliesslich beauftragte die Gesundheitsförderung zwei Expertinnen mit der Erarbeitung eines Folgekonzeptes zur Prävention im Frühbereich mit dem Ziel, die Angebote zu koordinieren und aufeinander abzustimmen, die entsprechende Aus- und Weiterbildung zu verbessern und v.a. die Angebote näher an die Zielgruppe der Familien mit Kindern im Vorschulalter heranzutragen. Die entsprechende Vorlage wurde vom Regierungsrat zuhanden des Landrates verabschiedet.
Die Projekte Testmobil und Fit-Check wurden weitergeführt, der Ernährungsberatungsstand mit erlebnisorientierten Plakatwänden ergänzt. Das Bulletin Mehr vom Leben erschien viermal und wurde erstmals nach thematischen Schwerpunkten gegliedert.
Veterinärwesen
Tierseuchenbekämpfung
Die Stichprobenuntersuchungen auf verschiedene Tierseuchen bei Rindern, Schafen und Ziegen zeigten alle, dass diese untersuchten Krankheiten im Baselbiet nicht vorkommen.
Die Tollwut kam nach langen Jahren der Bekämpfung zum erliegen, nicht nur das Baselbiet, sondern die ganze Schweiz und das benachbarte Ausland sind frei von Tollwut. Die Bekämpfung der CAE (ansteckende Hirnhaut- und Gelenksentzündung) der Ziegen wurde weiter vorangetrieben. Die Entsorgung der tierischen Abfälle verlauft weitgehend in geordneten Bahnen, jedoch muss für Kadaver im Gewichtsbereich von 50 -200 kg eine Lösung derart gefunden werden, dass diese Kadaver nicht zerschnitten werden müssen.
Tierschutz
Die Umsetzung der Tierschutzbestimmungen in den Nutztierbeständen wurde weiterverfolgt. Ziel bleibt es, die wenigen nicht tierschutzkonformen Betriebe bis Ende 99 einer Lösung zugeführt zu haben.
Im Bereich der Tierversuche wurde die Inspektionstätigkeit intensiviert. Sieben Gesuche zur Durchführung von Tierversuchen wurden nicht bewilligt. Die gemeinsame Tierversuchskommission der Nordwestschweiz hat sich bewährt.
Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Im Kanton wurden 1997 insgesamt 66 Notschlachtungen und 19646 Normalschlachtungen durchgeführt. Die Zahlen für das jahr 1998 liegen noch nicht vor, bewegen sich aber im gleichen Rahmen. Wiederum wurde ein Stichprobenprogramm auf Arzneimittelrückstände in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Laboratorium durchgeführt. Bei einer Probe wurden Spuren eines Arzneimittels festgestellt.
1.2.3 Volkswirtschaft
Innovationsförderung
Im November wurde zum fünfzehnten Mal der „Innovationspreis beider Basel" verliehen. Aus 38 Eingaben (Vorjahr 48) wurde die Firma Nanosurf AG, Liestal, ausgewählt und für die Entwicklung und die erfolgreiche Markteinführung ihres Raster-Tunnelmikroskops „easyScan" ausgezeichnet.
Die beiden Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben per Ende 1998 beschlossen, den Innovationspreis in den nächsten vier Jahren weiterzuführen. Für die Amtsdauer von 1999 bis 2002 wurden von den beiden Regierungen vier neue Jury-Mitglieder (von insgesamt 7) gewählt; die bisherigen wurden bestätigt.
Bericht zur Wirtschaftlage im Kanton Basel-Landschaft
Dem Bericht zur Wirtschaftslage im Kanton Basel-Landschaft mit den beiden Impulsprogrammen "Chance" und „Qualifikation" wurde mit Landratsbeschluss vom 19.2.1998 zugestimmt. Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung und die Fachhochschule beider Basel (FHBB) der Erziehungs- und Kulturdirektion wurden mit der Realisation der beiden Impulsprogramme beauftragt. Es wurde eine kleine Begleitgruppe mit Vertretern aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung für die Beratung und Begleitung der Projektleiter eingesetzt.
1.2.4 Schlichtungsstellen
Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben
Als Ergänzung zum Bundesgesetz über die Gleichstellung wurde das Einführungsgesetz zum Gleichstellungsgesetz und die dazugehörende Verordnung erlassen. Die dort vogegebene Schlichtungsstelle gehört organisatorisch dem Sekretariat der Volkswirtschaft- und Sanitätsdirektion an. Die Schlichtungskommission, die bisher als Provisorium bestand, ist soweit erforderlich und personell neu zu bestellen. Ein Teil der Schlichtungskommission wird auch die Aufgaben der für die kantonale Verwaltung neu geschaffene Kommission für die sexuelle Integrität übernehmen.
Da die bisherige Bezeichnung mit „Schlichtungsstelle für Gleichstellung" zu Verwechslungen geführt hatte, heisst die Schlichtungsstelle nunmehr „... für Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben".
Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten
Die Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten vollzieht Bundesrecht. Für das Verfahren ist neben dem Bundesrecht auch kantonales Recht massgelbich. In diesen Bereichen wurde kein neues Recht gesetzt. Davon zu unterscheiden ist die Rechtssprechung, die laufend Anpassungen erfährt.
Die Schlichtungsbehörde besteht aus dem Sekretariat und der Kommission. Im Sekretariat arbeiten ein Leiter und fünf Mitarbeiterinnen in Teilzeit. Die Aufgabe des Sekretariats ist es zu beraten. Dazu ist das Sekretariat zuständig für die Instruktion sowie die Administration der Schlichtungsverhandlungen.
Die Schlichtungskommission besteht aus einem vollamtlichen Vorsitzenden, der auch das Sekretariat leitet, sowie zwei stellvertretenden Vorsitzenden und je 11 nebenamtlichen Kommissionsmitgliedern der Mieter/innen- und Vermieter/innenseite. Die Schlichtungskommission tagt jeweils in Dreierbesetzung mit zusätzlich einer Protokollführerin.
Im Personal des Sekretariats hat eine Mutation stattgefunden, in dem eine Mitarbeiterin, um sich weiterzubilden, kündigte und ersetzt wurde. Bei der Kommission schied eine Vorsitzende im Zusammenhang mit beruflicher Veränderung aus und wurde ebenfalls ersetzt. Bei den Schlichterinnen und Schlichter haben ebenfalls diverse personelle Änderungen stattgefunden.
Wie bereits früher festgestellt, erfolgt die Beanspruchung der Schlichtungsstelle „wellenweise". Die Öffentlichkeit reagiert auch auf Medienberichte, insbesondere den Kassensturz und den Beobachter, was sich auf die Inanspruchnahme der Amtsstelle niederschlägt. Gegenüber dem Vorjahr haben im 1998 die Schlichtungsbegehren um ca 10% zugenommen. In der überwiegenden Mehrheit der beantragten Schlichtungsbegehren gelang es, die Parteien zu einigen.
Die der Amtsstelle obliegende Beratung dient immer wieder dazu, Ratsuchende aufzumuntern, ihre Recht wahrzunehmen, oder abzuraten, rechtlich zweifelhafte Ansprüche weiter zu verfolgen. Die Beratung erfordert insbesondere Einfühlungsvermögen, Geduld und Nerven. Hin und wieder entseht der Eindruck, die vorgetragenen mietrechtlichen Sorgen seien lediglich die vordergründigen, die eingentlichen Probleme lägen tiefer.
1.2.5 Rechnungswesen und Controlling
Im Berichtsjahr konnten alle der VSD zugehörigen Fonds sowie alle Abteilungen des Direktionssekretariates und auch alle Dienststellen der VSD, mit Ausnahme der Rheinhäfen des Kantons Basel-Landschaft (diese per 1.1.1999, denn die bauliche Vernetzung musste zuerst stehen) sowie der Spitäler und Nebenbetriebe (für welche dieses Produkt eh nicht in Frage kommt) unter Einsatz des NRW-Programmes (CS/2) ihre Bücher führen und in der Folge erstmals eigenverantwortlich die Abschlussarbeiten angehen. Hierbei konnte die Abteilung „Rechnungswesen und Controlling" beratende Unterstützung leisten. Um auch für die Rheinhäfen des Kantons Basel-Landschaft per 1.1.1999 einen problemlosen Start zu ermöglichen, konnte im Berichtsjahr bereits vorbereitende Aufbauarbeit geleistet werden. Ausserdem konnten weitere Standardberichte (monatliche Soll-Ist-Reports sowie Jahresendberichte) für Dienststellen der VSD und Abteilungen des DSK an die Hand genommen und laufend unterhalten werden. Leider stand die Schnittstelle für die Erfassung der monatlichen Personalkosten/Spesen erst gegen Ende Jahr produktiv zur Verfügung. Dies beeinträchtigte ein ganzheitliches Controlling unterm Jahr. Im weiteren konnten einzelne Beiträge an die durch die Finanz- und Kirchendirektion erarbeiteten Fachweisungen geleistet werden und die restlichen VSD-Dienststellen bei der Erarbeitung der Leistungsaufträge unterstützt werden.
1.2.6 Informatik
Zur Bewältigung der Jahrtausendwechselproblematik wurden erste Massnahmen eingeleitet und umgesetzt. Diese umfassen Umstellungsarbeiten auf Y2K-taugliche Hard- und Software. Dabei zeigte sich einmal mehr, dass speziell Softwareablösungen in der Regel mehr Zeit beanspruchen als allgemein angenommen wird. Parallel dazu ist der Upgrade auf das neue Standardbetriebssystem (NT4.0) und den Bürokommunikationsstandard (Office 97) für PCs angelaufen. Als positiver Nebeneffekt, speziell der NT4-Umstellung, konnten die Systemstabilitäten weiter erhöht und die Voraussetzungen für die Überwindung der eingangs erwähnten Problematik verbessert werden.
Bereits in der ersten Jahreshälfte wurde das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain, im Rahmen einer generellen Arbeitsplatz-Systemerneuerung, auf das neue Betriebssystem und den neuen Officestandard, umgestellt. In der zweiten Jahreshälfte erfolgten, weniger umfangreiche Upgrades, beim Forstamt und im Kantonalen Labor.
Im Zuge der Integration der Rheinhäfen in das kantonale Rechnungswesen bzw. NRW wurde die dortige Verwaltung informatikmässig neu ausgerüstet und via Kantonsnetz sowohl an die Informatiksysteme von BL und BS (bzw. der Rheinschiffartsdirektion) angeschlossen.