Amtsbericht 1998 des Regierungsrates

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-040 vom 2. März 1999


Amtsbericht 1998 des Regierungsrates


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





2 Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit

2.1 Rechtsetzung
Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung
Im Berichtsjahr stellte das Amt die Landratsvorlage zum "Gesetz über die Arbeitsvermittlung und die Arbeitslosenversicherung (AVLG)" nach Durchführung der Vernehmlassung fertig. Das AVLG ist das kantonale Einführungsgesetz für zwei Bundesgesetzgebungen, nämlich für das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) sowie für das Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG). Die Vorlage wurde Ende August vom Regierungsrat zu Handen des Landrates verabschiedet; die Beratung in der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission wurde Ende des Berichtsjahres aufgenommen.

Volksinitiative "Hilfe für Arbeitslose"
Nachdem sich die Erwartung der Regierung, diese Volksinitiative würde aufgrund der obgenannten Vorlage "AVLG" zurückgezogen werden, nicht erfüllte, wurde dem Landrat im Herbst eine Vorlage mit einem Gegenvorschlag unterbreitet. Dieser sieht vor, die noch nicht erfüllten Anliegen der Vorlage im kommenden Sozialhilfegesetz abzudecken. Die Beratung der Vorlage wurde in der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission direkt im Anschluss an die Vorlage "AVLG" aufgenommen.

Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal (NAV)
Am 1. Januar 1999 trat der vom KIGA erarbeitete neue Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal (NAV) in Kraft. Er führt die zwei alten kantonalen Normalarbeitsverträge für Hausangestellte (NAV für weibliche Hausangestellte und NAV für Teilzeitarbeitnehmerinnen im Hausdienst) aus dem Jahr 1975 in einen einzigen Vertrag zusammen. Dadurch wird den heutigen Bedürfnissen wieder Rechnung getragen. Wer also eine Person voll- oder teilzeitig gegen Lohn im Hausdienst beschäftigt, hat diesem Arbeitsverhältnis die Bestimmungen des Normalarbeitsvertrages zugrunde zu legen. Sie regeln namentlich die Arbeits- und Ruhezeiten sowie die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden - speziell der weiblichen und jugendlichen. Dies ist v.a. wichtig, weil die vorgenannten Arbeitsverhältnisse nicht vom Arbeitsgesetz und dessen Schutzbestimmungen erfasst sind.

Wohnbauförderung
Überproportionale Zusatzverbilligungen in Einzelfällen haben die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion veranlasst, das KIGA mit der Ausarbeitung einer Landratsvorlage zu beauftragen, die dieses Problem löst. Der Regierungsrat hat die entsprechende Dekretsänderung im Herbst zu Handen des Landrats verabschiedet. Zur Zeit befindet sich die Vorlage bei der landrätlichen Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission. Diese hat zur Behandlung des Geschäfts von der Verwaltung einen Ergänzungsbericht verlangt, der per Ende Jahr ebenfalls vorgelegt wurde.
Per 1. Juli 1998 ist ausserdem im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Landwirtschaftsgesetzes (SGS 510) das Gesetz vom 21. Mai 1953 über die Beitragsleistung an Umbauten und Sanierungen zur Beschaffung zusätzlichen billigen Wohnraumes (Umbau- und Sanierungsaktion) aufgehoben worden.

2.2 Organisation
Aufbauorganisation
Infolge ständig wachsender Anforderungen an und Komplexität der Informatikmittel musste per 1.4.1998 die zentrale Informatik des Amtes verstärkt werden. Sie wurde in die Stabsstelle Recht, Organisation und Planung integriert.

Leistungsauftrag
Der für das Jahr 1999 neu zu erstellende Leistungsauftrag wurde fristgerecht eingereicht und durch die Direktion genehmigt. In insgesamt 11 Produktgruppen mit 48 Produkten wurden die Leistungen, die das KIGA seinen Kundinnen und Kunden gegenüber erbringt, abgebildet. Die einzelnen Produkte wurden mit entsprechenden Kosten-, Leistungs- und Wirkungszielen sowie Preisen versehen.

2.3 Personelles
Im Laufe des Jahres 1998 wurden im KIGA 15 Personen zusätzlich angestellt. Am 31.12.1998 betrug der Bestand damit 154 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 88 Frauen und 66 Männer. 109 Personen waren in einer Vollzeitbeschäftigung, 45 Personen (davon 3 Männer) arbeiteten in einem Teilzeitverhältnis.
Als neuer Leiter des RAV Pratteln wurde per 1.10.1998 Herr Walter Schumacher gewählt. Das RAV Liestal wird seit anfangs 1998 durch eine Co-Leitung (Frau Claudia Barblan und Herr Andreas Blochwitz) geführt. Neuer Leiter der zentralen Informatik wurde per 1.4.1998 Herr Olivier Humair.


2.4 Leistungsausweis
2.4.1 Allgemeines
Die Arbeitsmarktsituation präsentierte sich 1998 wie folgt: Die Entspannung auf dem Arbeitsmarkt hat sich im Verlaufe des Jahres 1998 unerwartet stark entwickelt. Seit Januar reduzierte sich die Zahl der registrierten Arbeitslosen um 1'970 oder 41,6 % auf 2'770 Ende Dezember. Die Arbeitslosenquote sank in der gleichen Frist von 3,6 % auf 2,1 %. Insbesondere die erste Hälfte des Jahres war von einem starken Rückgang der Arbeitslosenzahlen geprägt. In leicht abgeschwächter Form hielt die Verbesserung auf dem Arbeitsmarkt auch in der zweiten Jahreshälfte an. Einzig im Dezember musste ein Anstieg der Arbeitslosigkeit vermeldet werden. Als arbeitslos registriert waren im Januar 4'740 (5'214) Personen, im Februar 4'593 (5'241), im März 4'477 (5'166), im April 4'409 (5'173), im Mai 3'900 (5'021), im Juni 3'214 (4'979), im Juli 3'130 (4'982), im August 2'910 (4'925), im September 2'734 (4'773), im Oktober 2'731 (4'685), im November 2'647 (4'637), im Dezember 2'770 (4'703).
Die günstigen konjunkturellen Impulse zeigten sich neben der Reduktion der Arbeitslosenzahlen auch in einem Rückgang des Totals der Stellensuchenden. Das Total der Stellensuchenden entspricht der Summe der arbeitslosen und nicht-arbeitslosen Stellensuchenden. Bei letzteren handelt es sich bekanntlich um Personen, die zum Zeitpunkt der Erhebung an einer arbeitsmarktlichen Massnahme (Beschäftigungs-programm, Umschulung/Weiterbildung, Zwischenverdienst) teilnehmen, aus Gründen wie Krankheit oder Unfall nicht sofort vermittelt werden können oder aber (noch in einem Arbeitsverhältnis stehend) von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Das Total der Stellensuchenden verminderte sich von rund 5'900 Personen zu Beginn des Jahres auf 4'658 Stellensuchende Ende Dezember - der tiefste Wert seit Ende 1995. Der Rückgang vollzog sich dabei stetig, d.h. in jedem der zwölf Monate konnte eine Abnahme beim Total der Stellensuchenden registriert werden. Im Jahresdurchschnitt zählte die Statistik 5'246 Stellensuchende, 652 weniger als im Vorjahr.
Als Ergebnis des starken Rückgangs der Arbeitslosigkeit ergibt sich im Jahresmittel der tiefste Stand der Arbeitslosigkeit seit Ende 1992. Im Durchschnitt waren im vergangenen Jahr 3'521 Personen als arbeitslos registriert. Verglichen mit dem Vorjahr entspricht dies einer Abnahme von 1'437 Personen oder 29,0 %. Die Arbeitslosenquote betrug 1998 im Mittel 2,6 Prozent, 1,3 Prozentpunkte weniger als das gesamtschweizerische Mittel von 3,9 % und 1,1 Prozentpunkte unter dem kantonalen Jahresmittelwert von 1997 (3,7 %).

2.4.2 Betriebsschliessungen und Entlassungen
Der strukturelle Wandel führte auch 1998 in zahlreichen Fällen zu Betriebsschliessungen und grösseren Entlassungen. Das KIGA bietet im Rahmen seiner dafür erstellten Konzeption den Betroffenen vor Ort ein auf die jeweilige Situation ausgerichtetes Massnahmenpaket an, das sich aus folgenden Bestandteilen zusammensetzen kann: Informationen über die Leistungen der Arbeitslosenversicherung, Hinweise und Erläuterungen über die RAV, Möglichkeit der Einrichtung einer RAV-Aussenstelle (Stellenbörse), Informationen und Hilfestellung im Bereich der Entschädigung bei Insolvenz der Arbeitgeberschaft und Möglichkeit der Aus- und Weiterbildung während der Kündigungsfrist. Die im Rahmen unserer Konzeption gemachten Erfahrungen zeigen, dass unsere Dienstleistungen ein kostengünstiges und präventiv wirkendes Instrument zur Eindämmung der negativen Folgen von Betriebsschliessungen und grösseren Entlassungen sind.

2.4.3 Regionale Arbeitsvermittlungszentren - RAV
Die Ablösung der Stempelkontrolle von arbeitslosen Personen bei den Gemeindearbeitsämtern durch Kontrollgespräche der RAV per 1.1.1998 erfolgte vom organisatorischen Ablauf her ohne grössere Probleme und bewährte sich im Laufe des Jahres. Einzelne verfahrenstechnische Problemstellungen konnten erfolgreich behoben werden. Um der veränderten Ausgangslage Rechnung zu tragen und weiterhin die gute Zusammenarbeit mit den Gemeinden fortzusetzen, wurde nach den Sommerferien für jedes RAV eine Veranstaltung mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindearbeitsämter, Fürsorgebehörden und Sozialberatungen organisiert. Anstehende Fragen, Unklarheiten konnten besprochen und weitestgehend bereinigt werden.
Im Berichtsjahr wurde die Bekanntheit der RAV durch die Teilnahme an Gewerbeausstellungen mit einem eigenen Stand sowie Einladungen zu Informations-Apéros in allen 6 RAV gesteigert. Auch wurde die Stellenakquisition intensiviert und der Kontakt mit den lokalen Firmen vertieft.
1998 standen den RAV durchschnittlich 201 Vakanzen oder 40.8% mehr zur Vermittlung zur Verfügung als im Vorjahr. Auf der anderen Seite gelang es unseren RAV-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern, insgesamt 1876 Vermittlungen in Fest- und Zwischenverdienste zu realisieren, 571 oder 43,8% mehr als 1997.
Im Verlauf des Jahres 1998 durchliefen alle RAV-PersonalberaterInnen die vom BWA geforderte Erstausbildung. 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schlossen auch bereits erfolgreich die Ausbildung "Personalberaterin bzw. -berater mit eidg. Fachausweis" ab. Vorgesehen ist, dass alle Personalberaterinnen und -berater diese Ausbildung absolvieren werden.

2.4.4 Aktive arbeitsmarktliche Massnahmen
Das gestützt auf das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) geforderte Mindestangebot an arbeitsmarktlichen Massnahmen wurde wie im Vorjahr auch im Jahre 1998 erreicht. Die zu realisierenden 758 Jahresmassnahmenplätze (JMP) wurden hochgerechnet, basierend auf die ersten 3 Quartale der BWA-Statistik, mit ca. 890 JMP gut erfüllt. Im Detail aufgegliedert, entfielen auf die Bildungsmassnahmen (Weiterbildungen und Umschulungen) rund 270 JMP und auf die Beschäftigungsmassnahmen (vorübergehende Beschäftigung und Berufspraktika) 545 JMP. Desweiteren konnten mit den 55 realisierten JMP die Einarbeitungszuschüsse als unmittelbares arbeitsmarktliches Eingliederungsinstrument ausgebaut und mit 20 JMP die Absichten zur Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit gefördert werden.
Die Ausdehnung der Einarbeitungszuschüsse ist vorallem auf die bessere Information der Stellensuchenden wie auch der Arbeitgeberschaft zurückzuführen, die in erster Linie hierzu eine unmittelbare Unterstützung der RAV-Personalberatungen in Anspruch nehmen können. Die anspruchsvolle Abklärung bei der Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit bestätigt unsere Praxis. Immerhin konnten sich nach der gewährten Planungsphase gut 80% der innovativen "Jungunternehmerschaft" von der Arbeitslosenversicherung abmelden. Ob diesen erfreulichen Fakten bleibt dennoch zu erwähnen, dass im Bereich der Arbeitsmarktmassnahmen die Häufung der Sanktionen, d.h. der Einstellung im Taggeldanspruch wesentlich zugenommen hat.

2.4.5 Verordnung über Unterstützungsleistungen zugunsten ausgesteuerter Personen (ULAP)
Im Berichtsjahr gingen beim KIGA insgesamt 43 (12 in 7 Monaten des Vorjahres) Gesuche von Gemeinden und gemeinnützigen Institutionen um kantonale Beiträge an die Lohnkosten ausgesteuerter Personen ein. 38 (4) Gesuche konnten bewilligt werden, 5 (8) wurden wegen fehlender Voraussetzungen abgelehnt. Insgesamt wurden Unterstützungsleistungen in der Höhe von Fr. 157'875.85 (Fr. 6'808.40) ausbezahlt.

2.4.6 Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädgung
Im Berichtsjahr waren die Anträge rückläufig. Dies konnte vorallem einerseits auf die leichte Erholung der Wirtschaftslage und andererseits auf die Aufhebung des dringlichen Bundesbeschlusses, der seit dem 1. August 1997 in Kraft war und die Höchstdauer der Abrechnungsperioden regelte, zurückgeführt werden. Ab 1. Juli 1998 gilt wiederum die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigungen von 12 Monaten. Doch bereits auf das Jahresende hin war wiederum ein leichter Anstieg der Begehren festzustellen. Nach wie vor galt es umfangreiche und präzise Abklärungen bei den Gesuchstellenden vorzunehmen, um die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen gestützt auf das Arbeitslosenversicherungsgesetz präzise ausmachen zu können. 86 (220) Firmen erstatteten 142 (302) Meldungen über bervorstehende Kurzarbeit. Gutgeheissen werden konnten 103 (188) Voranmeldungen und in 25 (75) Fällen wurde eine teilweise Zustimmung gewährt. In 14 (39) Fällen musste Einspruch erhoben werden.
Das Gesuchsvolumen für Schlechtwetterentschädigungen blieb im Berichtsjahr, nach dem markanten Rückgang des Vorjahres, stabil. Rund 90% der Anmeldungen erfolgten in den Monaten Oktober, November und Dezember, wo ein starker Wintereinbruch zu verzeichnen war.
Zu bearbeiten waren insgesamt 270 (517) Meldungen über Arbeitsausfälle infolge Schlechtwetters, welche von 67 (219) Unternehmungen stammten. In 262 (508) Fällen wurde der Ausrichtung von Schlechtwetterentschädigung entsprochen. 5 (9) Anträge wurden teilweise gutgeheissen. Bei 3 (0) Meldungen musste die Ausrichtung von Schlechtwetterentschädigung verweigert werden.

2.4.7 Öffentliche Arbeitslosenkasse Baselland
Die Öffentliche Arbeitslosenkasse (OeKa) hat im Berichtsjahr Arbeitslosenentschädigungen von Fr. 86'817'275.50 ausbezahlt. Die Summe der ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigungen beträgt Fr. 1'128'373.45, der Schlechtwetterentschädigungen Fr. 215'382.70 und der Insolvenzentschädigungen Fr. 1'915'019.70. Diverse Teile der von der Arbeitslosenversicherung finanzierten Kosten wurden 1998 neuen Konten zugeordnet oder kamen erstmals hinzu (siehe unten), sodass ein direkter Vergleich mit den Zahlen des Vorjahres erschwert wird. Die Gesamtkosten der mit Geldern der Arbeitslosenversicherung finanzierten arbeitsmarktlichen Massnahmen betrugen Fr. 13'812'441.65. Finanziert wurden damit die Kosten der Förderung des Vorruhestandes, Einarbeitungszuschüsse, Pendlerkosten- und Wochenaufenhalterbeiträge sowie der projektbezogenen Kosten. Erstmals mussten die Löhne an Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Programmen zur vorübergehenden Beschäftigung durch die Arbeitslosenkasse (gestützt auf die Lohnabrechnung des Veranstalters) in der Höhe von Fr. 9'767'808.15 ausgerichtet werden. Die Gesamtsumme aller Auszahlungen der OeKa beläuft sich im Berichtsjahr auf Fr. 115'650'211.75. Dank der Abnahme der Anzahl arbeitsloser Personen konnte die Zunahme der Komplexität (arbeitsmarktliche Massnahmen, Personen mit Zwischenverdienst etc.) und der Koordination mit anderen Sozialversicherern aufgefangen werden.
Monatlich waren wiederum im Durchschnitt rund 600 Anträge auf Arbeitslosenentschädigung abzuklären, zu berechnen und evtl. zu verfügen. Leider erfolgte eine weitere Zunahme von Fällen mit Verletzung der arbeitsrechtlichen Kündigungsfristen. In mehr als 2'000 Fällen musste eine Verfügung über die Ablehnung (v.a. bei "ausgesteuerten" Personen) oder Einstellung in der Anspruchsberechtigung erlassen werden. Nachträglich eingereichte Unterlagen verursachten weiterhin vermehrte Korrekturen und Rückforderungen von Taggeldern.

2.4.8 Ausländerbeschäftigung
Entsprechend der Konjunktur- und Arbeitsmarktlage ist die Zahl der Jahresaufenthalter-, Kurzaufenthalter- und Grenzgängerbewilligungen immer noch gering, allerdings mit steigender Tendenz. Gesuche für aus dem Ausland zuziehende Hilfskräfte wurden keine bewilligt, weil das Angebot im Inland die Nachfrage längstens übersteigt, wobei auch eine beachtliche Zahl Asylbewerber zur Verfügung steht.

Jahresaufenthalter- und Kurzaufenthaltergesuche
Es sind 260 (205) schriftliche Gesuche für 269 (237) Jahresaufenthalter/innen zu Lasten des kantonalen Kontingentes gestellt werden. Aufgrund der bundesrätlichen Verordnungen vom 6. Oktober 1986/22. Oktober 1997 sind 205 (177) Gesuche für 228 (208) Ausländer/innen bewilligt worden. 32 (15) schriftliche Gesuche für 32 (15) Ausländer/innen mussten formell abgewiesen werden. 0 (2) Gesuche für 0 (2) Ausländer/innen sind gegenstandslos geworden, nachdem sie grundsätzlich bewilligt worden waren.
Aus dem Kurzaufenthalterkontingent sind 32 (41) Au-pair-Mädchen und 117 (129) Praktikanten/Praktikantinnen bzw. Kurzaufenthalter/innen für 6 - 18 Monate bewilligt worden, die jedoch zum Teil nicht eingereist und darum ersetzt worden sind.
Das Bundesamt für Azsländerfragen (BfA) hat dem Kanton Baselland aus seinem Kontingent aufgrund konkreter Gesuche 5 (5) zusätzliche Jahresaufenthalter zugeteilt. Dazu kommen aus dem Bundeskontingent für Kurzaufenthalter/innen weitere 40 (16) Bewilligungen für Ausländer/innen, die während 12 - 18 Monaten in der Schweiz tätig sein wollen.

Saisonarbeitskräfte
Mit Bundesratsverordnung vom 6. Oktober 1986/22. Oktober 1997 hat unser Kanton ein Kontingent von 1369 (1582) Saisonarbeitskräften zugeteilt erhalten. Gemäss zentralem Ausländerregister haben Ende August im Kanton 257 (472) Saisonarbeitskräfte in Arbeit gestanden. Es gilt allerdings zu berücksichtigen, dass für gewisse Saisonbetriebe die Saison so gelegt ist, dass die Saisonarbeitskräfte am 31. August eines Jahres nicht in der Schweiz sind.
Zu Lasten des kantonalen Jahresaufenthalterkontingentes sind Bewilligungen von 2 (42) Saisonniers in Jahresaufenthaltsbewilligungen umgewandelt worden.

Grenzgänger/innen
Der Bestand der im Kanton beschäftigten Grenzgänger/innen hat von 13'431 (Ende 1997) um 139 oder 1 % auf 13'570 (Ende 1998) zugenommen. 35 offizielle Anträge sind abgelehnt worden. Von 26 (20) Umwandlungsgesuchen sind 14 (20) aus dringenden wirtschaftlichen Gründen zu Lasten des kantonalen Ausnahmekontingentes bewilligt worden.

Tänzerinnen in Nachtclubs
Am 1. März 1998 traten die kantonalen Weisungen der Fremdenpolizei sowie des KIGA Baselland im Bereich der Beschäftigung von Tänzerinnen und Tänzern in Cabarets/Nachtlokalen - zusammen mit dem neuen ASCO-Vertrag - in Kraft.
Das KIGA musste im Berichtsjahr gegen einzelne Nachtclub-Betreiber Sanktionen verfügen infolge Verletzung der ausländerrechtlichen Bestimmungen. In diesem Bereich ist eine gewisse Kontrolle unerlässlich, und sie wurde im Berichtsjahr intensiviert. Die Zusammenarbeit aller involvierter Behörden innerhalb des Kantons funktioniert gut. Trotzdem ist es in Einzelfällen schwierig, Missbräuche beweiskräftig festhalten zu können.

Rekurse und Gebühreneinnahmen
Es war im Berichtsjahr 1 (3) Rekurs zu behandeln. Er wurde abgewiesen.
Die im Jahr 1998 erfolgte Nachfrage nach Arbeitskräften, die sich nicht durch Arbeitslose decken liess, ergab folgende Gebühreneinnahmen: für Grenzgängerbewilligungen Fr. 1'199'100.-- (Zunahme von Fr. 23'878.-- oder 2 % zu Fr. 1'175'222.-- aus dem Jahre 1997). Davon mußte der mitfakturierte Anteil des Bundes an den Grenzgängergebühren mit Fr. 129'200.-- (138'490.--) abgeliefert werden. Der Nettoerlös der Grenzgängergebühren beträgt somit Fr. 1'069'900.-- (1'027'718.--). Die Gebühren für die arbeitsmarktliche Begutachtung von Gesuchen für die übrigen Ausländerkategorien sind von Fr. 184'944.-- (1997) um Fr. 9'390.-- oder 8,1 % auf Fr. 170'100.-- gesunken. Der Nettoerlös der Gebühreneinnahmen erhöhte sich um 2,3 % (2,5 %) und beträgt Fr. 1'240'000.-- (1'212'662.--).

2.4.9 Freiwilliger Landdienst
1998 war ein relativ gutes Obstjahr, weshalb die Nachfrage nach jugendlichen Helferinnen und Helfern gegenüber dem Vorjahr wieder anstieg. 173 (138) Landwirte bewarben sich um Landdiensthelferinnen und -helfer, wobei im Herbst 7 Landwirte leer ausgingen, weil in der gesamten Schweiz viel zuwenig Jugendliche zur Verfügung standen. Gesamthaft wurden in unserem Kanton 12'361 (11'360) Landdiensttage geleistet. 92 (113) Baselbieter Jugendliche haben während 1'465 (1'702) Tagen ausserkantonalen Landdienst geleistet, 24 (13) BL-Jugendliche halfen während 396 (221) Tagen bei Baselbieter Bauern. Die Gesamtzahl der Vermittlungen zeigt somit folgendes Bild: 374 (334) Freiwillige leisteten im Berichtsjahr 13'826 (13'062) Landdiensttage, im Durchschnitt 41 (39) Tage.

2.4.10 Arbeits- und Unfallversicherungsgesetz
Geltungsbereich
Die Zahl der industriellen Betriebe, die den Sondervorschriften nach Artikel 5 des Arbeitsgesetzes unterstellt sind, ist leicht gesunken und beträgt 311 (316) Einheiten. 8 Abnahmen (3 Einstellungen als industrieller Betrieb) standen 3 Zunahmen gegenüber.

Plangenehmigungen und Betriebsbewilligungen
Im Berichtsjahr sind die erteilten Plangenehmigungen leicht auf 418 (387) gestiegen. Bei den industriellen Betrieben betrug die Zahl der Plangenehmigungen 50 (72) zuzüglich 10 (2) Planprüfungen ohne Entscheid. Nichtindustrielle Planbegutachtungen wurden 231 (241) erstellt sowie 131 (86) ohne Entscheid behandelt. Abgenommen haben die industriellen Einrichtungsbewilligungen mit 16 (31) sowie die Betriebsbewilligungen mit 81 (84). Hinzu kamen 23 (24) Bewilligungen für die Aufstellung von Druckbehältern mit 50 (53) Einzelobjekten. Der Gebührenertrag belief sich auf Fr. 42'890.-- (Fr. 47'770.--).
Die gute Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Arbeitsinspektorat des II. Kreises, der SUVA, dem Schweizerischen Verein für Druckbehälterüberwachung, dem Brandschutzinspektorat der basellandschaftlichen Gebäudeversicherung und anderer Instanzen trug mit dazu bei, den Erfordernissen der Gesundheitsvorsorge und der Unfallverhütung in den Betrieben gerecht zu werden.

Betriebsinspektionen
Es wurden 823 (697) Betriebsinspektionen durchgeführt, wovon 142 (132) industrielle und 681 (565) nichtindustrielle. Die mit dieser Aufgabe betrauten Inspektoren mussten wie üblich zahlreiche, meist jedoch kleinere Mängel beanstanden. Für die Behebung wurden Kontrollfristen angesetzt. Den Betriebsinhabern darf, trotz der momentanen wirtschaftlichen Situation, ein erfreulich gutes Verständnis für die Belange des Arbeitnehmerschutzes attestiert werden.
Für die Arbeit der Arbeitsinspektoren in den Betrieben zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz wurde dem Arbeitsinspektorat durch die EKAS der Betrag von Fr. 197'453.- (197'146.--) vergütet.

Unfallverhütung
Im Berichtsjahr haben sich zum Glück keine schweren Arbeitsunfälle ereignet. Der Leiter des Arbeitsinspektorates ist neu Präsident der technischen Kommission und Mitglied im Vorstand des interkantonalen Verbandes für Arbeitnehmerschutz (IVA) sowie Vorstandsmitglied der Studiengruppe für Gesundheitsschutz in Industrie und Gewerbe

Arbeitszeitvorschriften
Die Anzahl der eingereichten Gesuche um ausserordentliche Arbeitszeiten und die vorgängigen Erkundigungen zu einzelnen Vorschriften des Arbeitsgesetzes belegen die Bestrebungen der Firmenverantwortlichen, die vorhandenen Personal-Ressourcen (bestehendes Personal und möglichen Arbeitszeitrahmen) optimal auszuschöpfen. Insgesamt wurden vom KIGA 359 (394) Arbeitszeitbewilligungen erteilt - davon waren 21 (20) Bewilligungen für die Beschäftigung von Jugendlichen unter 15 Jahren. Der Gebührenertrag belief sich auf Fr. 22'480.-- (29 896.--).
Die Einhaltung der gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeitvorschriften - insbesondere auch der Sonderschutzbestimmungen für jugendliche und weibliche Arbeitnehmende - wird jeweils anlässlich der ordentlichen Betriebsinspektionen, bei Vorliegen spezieller Anhaltspunkte, sowie auf allfällige Anzeige hin überprüft. Die bei der Rechtsauskunftsstelle stark angestiegene Anzahl von Hinweisen auf übermässige Arbeitszeiten aus der Arbeitnehmerschaft führten im Berichtsjahr zu vermehrten direkten Arbeitszeitkontrollen in den Betrieben und in der Folge zu einigen Verwarnungen oder sogar Verzeigungen.

2.4.11 Preisvorschriften
Aufgrund des Bundesgesetzes über geschützte Warenpreise und im Auftrag der eidgenössischen Preiskontrollstelle mussten die Preise für Milch und Milchprodukte, im speziellen Butteraktionen, erhoben werden. Die Eidgenössische Preiskontrollstelle wechselte innerhalb des Volkswirtschaftsdepartementes vom Generalsekretariat zum Bundesamt für Landwirtschaft.
Ferner wurden den kommunalen Preiskontrolleuren regel-mässig die vom Bundesamt erlassenen Weisungen und Mitteilungen zugestellt. Keine Bearbeitungsaufgaben fielen seitens des Preisüberwachers an. Die Kontrollen über die Einhaltung der Preisbekanntgabeverordnung erfolgten in Verbindung mit anderen Vollzugsaufgaben. Nebst zahlreichen mündlichen Ermahnungen und Erläuterungen mussten 0 (3) schriftliche Verwarnungen und 0 (1) Verzeigung an das Statthalteramt ausgesprochen werden.

2.4.12 Sprengstoffgesetz
Die auf drei Jahre befristeten Bewilligungen für den Verkauf von Feuerwerk zu Vergnügungszwecken wurden für die Periode 1997 - 1999 erneuert. Die 22 (72) ausgestellten Bewilligungen ergaben einen Gebührenertrag von Fr. 2'770.-- (15'880.--). Kontrolliert wurden 89 ( 62) Verkaufsstellen, wobei verschiedene kleinere Unzulänglichkeiten beanstandet wurden. Eine zusätzliche Verkaufsbewilligung für Schiesspulver wurde ausgestellt. Insgesamt sind im Kanton 7 Verkaufsstellen von Schiesspulver bewilligt.

2.4.13 Messwesen
Per Jahresende wurden durch die Fachstelle für das Messwesen im Kanton 8'783 (8'905) eichpflichtige Messmittel registriert. Davon 373 Abgasmessgeräte, 5'318 Waagen, 1'402 Durchlaufzähler, 972 Gewichtstücke und 697 andere (Zusatzgeräte). Total wurden 3'740 (3'397) Messgeräte geprüft, davon mussten 142 (128) Geräte beanstandet werden. 8 (5) Wäger mit bahn- und zollamtlicher Gültigkeit wurden in Pflicht genommen. Im Bereich der Deklarationsverordnung wurden 55 (14) Füllmengenkontrollen durchgeführt. Dabei mussten 17 (11) Packungen beanstandet werden. Verzeigungen mussten keine beantragt werden, jedoch wurden keine (6) Verwarnungen ausgesprochen.
Der Gebührenertrag belief sich auf Fr. 290'000.-- (260'450.--). Für die Einführung der Qualitätssicherung wurden weitere Vorbereitungen getroffen.

2.4.14 Arbeitsvertragliche Rechtsauskunft
Die aktuelle Wirtschaftslage lässt die starke Verunsicherung der Arbeitnehmerschaft nicht abklingen. Deshalb wurde die unentgeltliche arbeitsvertragliche Rechtsauskunft auch im Jahre 1998 wiederum äusserst stark in Anspruch genommen. Es werden pro Tag etwas über 30 mündliche Auskünfte erteilt (ca. 7'000 im Jahr). Durch diese Beratungen und die Bemühungen um Schlichtung von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden können oft Konflikte gelöst werden, ohne dass die Bezirksgerichte angegangen werden müssen.

2.4.15 Chauffeur- und Taxiverordnung
Die ARV-Vollzugsstelle befasste sich mit Inspektionen in ARV-unterstellten Betrieben und kontrollierte die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften der berufsmässigen Motorfahrzeugführer (Führer von schweren Motorfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 t sowie Führer von leichteren Fahrzeugen für gewerbsmässigen Personentransport, u.a. Taxifahrer), erteilte Sonderbewilligungen zur Befreiung vom Führen des Arbeitsbuches sowie Befreiung von der Aufstellung über die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit und gab die erforderlichen Arbeitsbücher an die Fahrzeughalter ab.
Im Berichtsjahr wurden 136 (151) Betriebsbesuche durchgeführt. Leider mussten trotz vorgehend erfolgter Verwarnung 16 (22) Chauffeure bzw. Arbeitgebende wegen Uebertretungen der ARV-Vorschriften verzeigt werden. Abklärungen und Ermittlungen bei Fahrzeughaltern für Rechtshilfegesuche ausserkantonaler Polizeistellen konnten in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei erledigt werden. Die Einnahmen aus Bewilligungs-Gebühren sowie der Abgabe von ARV-Kontrollmitteln ergaben den Betrag von Fr. 22'712.-- (Fr. 32'130.--).
Die Taxikommission der Polizeidirektion, in welcher das Amt mitwirkt, hatte sich mit verschiedenen Problemen und Gesuchen für neue Taxihalter zu befassen.

2.4.16 Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih
Per Ende des Berichtsjahres verfügen 63 (65) Unternehmen über eine Betriebsbewilligung, darunter fallen 25 (28) Bewilligungen für gewerbsmässigen Personalverleih, 24 (23) Bewilligungen für gewerbsmässige private Arbeitsvermittlung sowie 14 (14) Bewilligungen für Firmen, die sowohl Personal vermitteln als auch verleihen. Die Einnahmen aus Bewilligungsgebühren betrugen Fr. 5'370.-- Im Berichtsjahr wurden die Kontrollen insbesondere bei den Verleihfirmen verstärkt. Erstmals wurde auf Veranlassung des KIGA eine gemeinsame Kontrolle mit der Paritätischen Kommission für das Bauhauptgewerbe in einer diesem allgemein-verbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag unterstellten Firma durchgeführt.

2.4.17 Zentrale Aufsichtskommission für Kinderzulagen (ZAK)
Die ZAK musste dieses Jahr zu einer Sitzung (1) einberufen werden. Das Sekretariat erledigte diverse Geschäfte zu Fragen der Gesetzgebung, überprüfte im Auftrag der Kommission die Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen der anerkannten privaten Familienausgleichskassen, bearbeitete die anfallende Korrespondenz und erteilte diverse Auskünfte. Die Prüfung der Jahresberichte und der Jahresrechnungen der im Kanton anerkannten Familienausgleichskassen erfolgte durch die Kommission im üblichen Rahmen.
Per Ende Jahr ergab sich im "Anerkennungswesen" der folgende Stand:
- Anerkannte gesamtarbeitsvertragliche Regelungen: 36 (36)
- Anerkannte Familienausgleichskassen: 37 (44)
Anlässlich von Betriebskontrollen, die im Rahmen der ordentlichen Tätigkeit der Abt. Arbeitsinspektorat durchgeführt werden, wird auch die gesetzeskonforme Ausrichtung der Kinderzulagen überprüft.

2.4.18 Kantonales Einigungsamt
Das kantonale Einigungsamt hatte im Berichtsjahr 1 Schlichtungsfall (1) zu verhandeln. Er konnte mittels Vergleich in der Einleitungsverhandlung (Präsident/Aktuariat und beide Parteien anwesend) erledigt werden.
Wie üblich musste das Aktuariat verschiedene Auskünfte zum Gesamtarbeitsvertragsrecht erteilen.

2.4.19 Wohnbaubeiträge
Die aufgrund der Bundesvorschriften über Massnahmen zur Milderung der Wohnungsnot in den Jahren 1942 bis 1945 an Wohnbauten ausgerichteten Beiträge wurden an 9 (6) Geschäfte zurückerstattet. Erhalten haben der Bund Fr. 20'770.- (Fr. 11'732.--), der Kanton Fr. 32'020.50 (Fr. 17'492.--) und die Gemeinden Fr. 17'339.-- (Fr. 11'424.--). Subventionsnehmer, die nach den Vorschriften über Massnahmen zur Bekämpfung der Wohnungsnot in den Jahren 1948 und 1949 unterstützt worden waren, haben insgesamt Fr. 368'377.-- (Fr. 126'326.--) zurückerstattet. Erhalten haben: Bund Fr. 118'312.--, Kanton Fr. 225'706.-- und Gemeinden 24'359.--.
Zu Lasten des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes des Bundes vom 4. Oktober 1974 sind 2 (10) Zusicherungen abgegeben worden, und zwar für den Erwerb 1 Einfamilienhauses und die Sanierung von 26 Alterswohnungen. Zuhanden des Bundesamtes für Wohnungswesen sind 20 (57) Bauabrechnungen mit 75 (124) Wohneinheiten bereinigt und zur Genehmigung weitergeleitet worden.
Gestützt auf das Gesetz über die Wohnbau- und Eigentumsförderung vom 29. Januar 1990 ist an 112 (95) Gesuchsteller und Gesuchstellerinnen eine Zusatzverbilligung ausgerichtet worden, und zwar für 1 (1) Eigenheim und 111 (94) Mietwohnungen. Ausbezahlt worden sind Fr. 327'876.45 (Fr. 294'345.85). Abgewiesen worden sind 31 (27) Gesuche. An 68 (44) Eigenheime ist eine Bausparprämie von Fr. 627'578.20 (Fr. 424'436.70) ausgerichtet worden. Abgewiesen worden sind 11 (15) Gesuche. Rückerstattung früherer Aktionen: In 26 (14) Fällen sind die Beiträge zurückerstattet worden. Zurückgekommen sind insgesamt Fr. 383'997.10 (Fr. 1'024'052.10). Erhalten haben der Kanton Fr. 302'805.75 (Fr. 979'484.85) und die Gemeinden Fr. 81'191.35 (Fr. 44'567.25). In 19 (19) Fällen wurden die Beiträge verzinst, weil vorübergehend eine subjektive Zweckentfremdung vorlag. Erhalten haben der Kanton Fr. 99'571.70 (Fr. 94'208.35) und die Gemeinden Fr. 39'023.20 (Fr. 35'692.65).
Gestützt auf das Gesetz vom 21. Mai 1953/7. Juli 1960 über die Beitragsleistung an Umbauten und Sanierungen und die Vollzugserlasse sind an 1 (2) Geschäft mit 1 (2) Wohnung ein kantonaler und kommunaler Beitrag zugesichert worden. Zu Lasten des Kantons sind Fr. 19'200.-- (Fr. 24'000.--) und der Gemeinde Fr. 16 000.-- (Fr. 20'000.--) ausbezahlt worden. In 17 (15) Fällen sind rückgeforderte Beiträge zurückerstattet worden. Zurückgekommen sind insgesamt Fr. 218'548.30 (Fr. 145'772.--). Daran partizipieren der Kanton mit Fr. 144'850.20 (Fr. 107'750.--) und die Gemeinden mit Fr. 73'698.10 (Fr. 38'022.--).

2.5 Besonderes
KIGA-Bulletin
Per 1.1.1998 wurde das KIGA-Bulletin neu gestaltet. Es ist jetzt wesentlich informativer und leserfreundlicher und hat allseits ein positives Echo gefunden.

Öffentliche Arbeitslosenkasse Baselland
Die Verordnung über die Förderung des Vorruhestandes lief per 31.12.1998 aus und wurde nicht erneuert. Der finanzielle Umfang betrug 1998 Fr. 39'140.--.

Beschwerdefälle in der Arbeitslosenversicherung
Die jüngste Revision des Bundesgesetzes über die Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung wirkte sich auch auf das Beschwerdewesen aus: Die Anzahl der von den einzelnen Abteilungen des Amtes im Rahmen des Vollzuges der Arbeitslosenversicherung zu erlassenden Verfügungen nahm beträchtlich zu, damit verknüpft natürlich auch die dagegen erhobenen Beschwerden. Einige Fälle mussten vom Amt bis zum Bundesgericht weitergezogen werden.

Neues Sozialhilfegesetz
Eine Vertreterin des Amtes war Mitglied der Expertengruppe, welche das neue Sozialhilfegesetz in zahlreichen Sitzungen beriet und überarbeitete. Für das Amt ist vor allem das neue Kapitel "Eingliederung unterstützungsberechtigter Personen" von Bedeutung.

Landdienst
Mit dem Ablauf des Jahres 1998 ging auch die Ära der Landdienstvermittlung durch das KIGA zu Ende. Diese Aufgabe wird ab 1999 vom Bauernverband beider Basel übernommen.

Back to Top