Amtsbericht 1998 des Regierungsrates

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-040 vom 2. März 1999


Amtsbericht 1998 des Regierungsrates


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





4 Forstamt beider Basel

4.1 Rechtsetzung

Der Landrat hat am 11. Juni 1998 den Entwurf des neuen kantonalen Waldgesetzes einstimmig verabschiedet. Die Stimmbürger nahmen am 27. September 1998 mit einem Anteil von 81 % bei einer Stimmbeteiligung von 49 % die Vorlage an.
Der Regierungsrat beschloss am 22. Dezember 1998 das Waldgesetz und die Waldverordnung auf den 1. Januar 1999 in Kraft zu setzen.


4.2 Organisation

Die ehemals bernischen Staatsförster sind im Laufe des Jahres 1998 aus dem Staatsdienst ausgeschieden. Sie wechselten teils in den Ruhestand, teils traten sie eine neue Stelle bei den Forstrevieren an. Der Kreisforstingenieur in Laufen besitzt damit das gleiche Pflichtenheft wie seine Kollegen im alten Kantonsteil.
Der bestehende Leistungsauftrag muss dem neuen Waldgesetz und dem Wechsel im Personal angepasst werden.


4.3 Personelles

Beim Rücktritt eines technischen Assistenten infolge Erreichung der Altersgrenze wurde sein Tätigkeitsbereich nach Rationalisierungsmöglichkeiten überprüft und versucht, den Arbeitsüberhang anderer Dienstzweige abzubauen. Mit vermehrtem EDV-Einsatz konnte eine gewisse Verbesserung erreicht werden, die im Hinblick auf neue Aufgaben aus dem kantonalen Waldgesetz gleich wieder kompensiert werden dürfte.


4.4 Leistungsausweis

4.4.1 Beratung, Forstliche Planung und Betriebsabrechnung

Die gesetzlich vorgeschriebene waldbauliche und betriebliche Beratung von Waldeigentümern und Betriebsleitern sowie die Planungsmithilfe und Überwachung von Pflege und Nutzung des Waldes sind wesentliche Teile der Dienststellentätigkeit. Ein besonderes Schwergewicht lag in der Begleitung der Revierbildungen, welche in Hinblick auf die Regelung in der kantonalen Waldverordnung wesentlich an Dynamik gewonnen hat. Im Zusammenhang mit der neuen Waldgesetzgebung waren Auskünfte zu hoheitlichen und betrieblichen Fragen von grosser Bedeutung, um Missverständnisse zu klären.

Das Jahresprogramm der forstlichen Planung konnte ganz ausgeführt werden. Die Waldinventur (Kontrollstichproben) in den Gemeinden Liestal, Wintersingen, Buus, Maisprach, Rickenbach und Hemmiken konnte abgeschlossen werden. Die Ausarbeitung der Wirtschaftspläne in den Gemeinden Arisdorf, Augst, Füllinsdorf, Giebenach und Hersberg sowie Pratteln und Frenkendorf schreitet termingerecht voran. Die Revision der Wirtschaftspläne konnte in folgenden Gemeinden abgeschlossen werden: Homburgertal, Revier Sissach sowie Aesch, Pfeffingen und Ettingen. Die Vorarbeiten für die Planungsgrundlagen in den Gemeinden Bubendorf, Ziefen, Lupsingen und Seltisberg sind im Gange. In diesem Gebiet ist ein Waldentwicklungsplan als Pilotprojekt vorgesehen. Als Grundlage für die Waldentwicklungsplanung dient auch das sogenannte Leitbild Wald, welches forstpolitische Ziele und Vorgaben für den ganzen Kanton enthält. Das Leitbild Wald wurde im Entwurf erarbeitet. Die Direktion wird über den definitiven Inhalt entscheiden.

Die Ergebnisse aus der forstlichen Betriebsabrechnung (BAR) in den neu 43 Forstbetrieben zeigten ein wirtschaftlich nach wie vor wenig erfreuliches Bild. Zwar reduzierte sich der Gesamtverlust um rund 35% und wurde damit die markante Verschlechterung des Vorjahres wettgemacht, liegt aber immer noch bei Fr. 112.80 je ha Waldfläche. Das Ergebnis im Holzproduktionsbetrieb, dem Kerngeschäft der Waldeigentümer, verschlechterte sich in der langfristigen Tendenz weiter, konnte aber durch die Erträge in den übrigen Betriebsbereichen wettgemacht werden. Bei vergleichbarer Nutzungsmenge und tieferen Holzerlösen schlossen 7 BAR-Betriebe das Berichtsjahr mit einem positiven Gesamtergebnis ab.

Mit durchschnittlichen Holzerlösen von 92.- Fr/m 3 für das Nadel- und 100 Fr/m 3 für das Laubstammholz wurden die in der 10-jährigen BAR-Auswertung des Kantons tiefsten Holzerlöse erzielt. Weitere Vergleiche mit den Zahlen von 1988 zeigen deutlich auf, wo die wirtschaftlichen Probleme der Forstbetriebe zu suchen sind: Die Holzerntekosten lagen bei 69.20 Fr/m 3 (1988: - 10 %, 62.20 Fr/ m3) . Diesen standen durchschnittliche Holzerlöse von 78.60 Fr/m 3 (+ 13%, 88.70 Fr/m 3 ) gegenüber. Der betriebliche Arbeitskräfteeinsatz je ha betrug 15,4 h/ha (-38%; 24.1 h/ha). Der Anstieg der Lohnkosten wog den Rückgang der aufgewendeten Arbeitsstunden auf. Zwischen 1988 und 1997 stiegen die Förster-Lohnkosten im Kanton Basel-Landschaft um ca. 50 %, jene der ständigen Mitarbeiter um rund 60 %.


4.4.2 Forstliche Projekte

Waldzusammenlegung
Im Rahmen der Feldregulierung Rickenbach wurde der Neuzuteilungsentwurf Wald im April öffentlich aufgelegt. Die eingegangenen Einsprachen konnten auf gütlichem Weg geregelt werden. Auf dieselbe Weise wurde die einzige Einsprache gegen die im November aufgelegten „Bestandeswerte Wald" erledigt.

Waldwegbau
Wegprojekte, die Kantons- und Bundesbeträge beanspruchen, wurden keine eingereicht oder gebaut.

Schutzwaldprojekte
Das auf 10 Jahre befristete Schutzwaldprojekt Schlossberg/Richtiflue in Waldenburg wurde abgeschlossen. Im Rahmen einer Weiterführung dieses Projekts wurden zudem ein Vorprojekt ausgearbeitet und dem Kanton zur Beitragszusicherung eingereicht.

Seilkraneinsatz
In Rothenfluh wurden im Rahmen des genehmigten Erschliessungs- und Holzerntekonzeptes erste Seilkraneinsätze in Verbindung mit Wegnetzergänzungen durchgeführt.
Die Kürzung der Waldbaukredite erlaubte 1998 leider keine weitergehende Förderung des Seilkraneinsatzes im Kanton Basel-Landschaft.

4.4.3 Forstschutz

In den 120 (1996: 155; 1997: 152) aufgestellten Fallen wurden im Berichtsjahr rund 625'000 (1996: 900'000; 1997: 590'000) Borkenkäfer gefangen. Diese Präventionsmassnahme scheint Wirkung zu zeigen, entstanden 1998 doch keine (1996: 15; 1997: 5)neuen Käfernester mehr und die Zwangsnutzungen sind auf unter 100 m3 (1996: 1026;1997: 373)gesunken.
Im unteren Kantonsteil mussten auch 1998 noch einmal Frassschäden durch die Schmetterlingsraupen des grossen und kleinen Frostspanners und als Folge der Schwächung das Absterben von einzelnen Bäumen festgestellt werden. Feuerbrandbefall musste im Waldareal bisher nicht vermerkt werden.

Jungwaldpflege
Ziel aller Massnahmen in den Jungwaldbeständen ist die Heranbildung standortsgemässer, vitaler Bäume und naturnah zusammengesetzter Waldbestände, die möglichst allen negativen Umwelteinflüssen gewachsen sind.

Übersicht

Seit 1996 übersteigen die Flächen der eingereichten Gesuche die Werte der Vorjahre kontinuierlich um bis zu 40%. 1998 musste deshalb erstmals eine Kontingentierung eingeführt werden. Zusätzlich wurden die geplanten Budgetposten gekürzt.


4.4.4 Weiterbildung, Informationstätigkeit, Koordinationsaufgaben

Im Bereich der Ausbildung fanden für Forstwartlehrlinge, Waldarbeiter und für Landwirte Kurse in Waldpflege, Holzhauerei, Holzrücken, Arbeitssicherheit und forstlichem Bauwesen statt. Ein Mitarbeiter des Forstamtes ist an der Berufsschule als Lehrer für die Forstwartausbildung tätig.
Die Fortbildungskurse für Forstwarte und Waldarbeiter zu den Themen „Erste Hilfe" sowie „Waldrand- und Heckenpflege" sind rege besucht worden. Die Förster hatten Gelegenheit, den Kurs „Führung von Mitarbeitern" zu besuchen. Sie profitierten von wichtigen Grundlagen und Instrumenten für ihre anspruchsvollen Aufgaben als Betriebsleiter. Der Kurs „Haftpflichtfragen im und um den Wald" ist ebenfalls auf ein grosses Echo gestossen. Die Vertreter der Waldeigentümer sowie die Förster konnten offene Fragen klären, wie Haftungsfälle vermieden oder behandelt werden. Die Förster und die Mitarbeiter des Forstamtes wurden im weiteren im Umgang mit neuen elektronischen Datenerfassungsgeräten bei der Holznutzung geschult. Bei den Fortbildungskursen wurde die Zusammenarbeit mit dem Försterverband beider Basel sowie mit dem Waldwirtschaftsverband beider Basel verstärkt.

In der interkantonalen berufsbegleitenden Weiterbildung zum Forstwart-Vorarbeiter hat ein baselbieter Forstwart mit Erfolg abgeschlossen. Dies gilt auch für den erstmals durchgeführten Weiterbildungslehrgang zum Forstmaschinenführer. An der interkantonalen Försterschule Lyss absolviert ein Kandidat die eineinhalbjährige Weiterbildung zum Förster HFF (Höhere Forstliche Fachschule). Es waren keine Abschlüsse zu verzeichnen.

Anlässlich des Internationalen Tages des Waldes führte das Forstamt eine Pressefahrt im Hardwald zum Thema „Freizeit im Wald" durch. Es konnten die vielfältigen Aspekte der Erholung, aber auch das dadurch bestehende Gefahrenpotential für den Lebensraum Wald vermittelt werden. Einer Delegation von Behörden und Forstleuten aus Iphofen, Deutschland, wurden Probleme mit dem Erholungswald in der Agglomeration Basel aufgezeigt. Die zweitägige Exkursion, welche auf grosses Interesse stiess, führte in den Allschwiler- und in den Hardwald. Eine Sonderausgabe der Baselbieter Heimatblätter hatte das Jubiläum „100 Jahre im Dienste des Waldes" zum Thema.

4.4.5 Waldgrenzenkarten

Die Umsetzung der Vorgabe des Bundesgesetzes über den Wald, beim Erlass oder bei der Revision von Nutzungsplänen die Abgrenzung von Wald und Bauzone definitiv vorzunehmen, ist in vollem Gange. Insgesamt sind im Berichtsjahr in 9 Gemeinden Waldgrenzenkarten erlassen worden. Damit verfügen heute 34 Gemeinden über eine Waldgrenzenkarte, die in den meisten Fällen die ganze Bauzonengrenze erfasst. In anderen Gemeinden laufen die Vorbereitungen zur Unterbreitung der Waldgrenzenkarte an den Regierungsrat. Das Verwaltungsgericht hat in zwei Fällen eine Beschwerde gutgeheissen.

4.4.6 Rodungen

Eine Rodungsbewilligung darf gemäss Bundeswaldgesetz nur ausnahmsweise erteilt werden, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Bewilligung ist immer an einen Rodungsersatz gebunden. Bis zu einer Rodungsfläche von 5'000 m2 liegt die Erteilung einer Ausnahmebewilligung in kantonaler Kompetenz. Der Regierungsrat hat 1998 auf Antrag des Forstamtes 12 Rodungen im Umfang von insgesamt 0.7 Hektaren für Versorgungs- und Erschliessungsanlagen sowie für Abbaustellen und Fliessgewässerkorrekturen bewilligt. Entsprechende Ersatzmassnahmen sind in allen Fällen vorgenommen worden.

Rodungsbewilligungen über 5'000 m2 liegen in der Kompetenz des BUWAL (Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft). Das ganze administrative Verfahren und die Überwachung werden jedoch vom Forstamt beider Basel durchgeführt. In diesem Bereich wurden folgende Rodungsgesuche vom Bund bewilligt: ein Steinbruch in der Gemeinde Liesberg, Naturschutzmassnahmen in der Reinacherheide sowie eine Deponieerweiterung in der Gemeinde Seltisberg. Das im Zusammenhang mit der Erweiterung eines Steinbruchs (Gemeinden Laufen und Liesberg) gestellte Rodungsgesuch wurde im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung behandelt. Das BUWAL hat einen positiven Vorentscheid gefällt.

Zur Bewilligung ist auch die Sanierung einer Griengrube in der Gemeinde Ormalingen beantragt. Vorabklärungen wurden in Zusammenhang mit dem Konzessionsgesuch für den Ausbau der Transitgasleitung getroffen. An einigen Orten konnte im Sinne der Walderhaltung und der Schonung bedeutender Biotope eine alternative Linienführung gefunden werden.


4.4.7 Naturschutz im Waldareal

In bewährter Zusammenarbeit mit dem Amt für Orts- und Regionalplanung, Abteilung Natur- und Landschaftsschutz konnten 1998 sieben wertvolle Waldnaturschutzgebiete in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen werden. Ein weiteres Objekt konnte unter vertraglichen Schutz gestellt werden.
Im Rahmen des Waldrandpflegekonzeptes Anwil/Rothenfluh wurden die ersten Pflegeeingriffe realisiert.

Dank dem vom Landrat im Sommer 98 verabschiedeten Verpflichtungskredit zur Abgeltung besonderer Naturschutzleistungen im Wald für die Jahre 1998-2002 können die Bemühungen zur nachhaltigen Förderung der Arten- und Biotopvielfalt im Waldareal intensiviert werden. Neben den erforderlichen Unterschutzstellungen wurden in zahlreichen Gebieten erste Pflegearbeiten ausgeführt.
Parallel zu den notwendigen Naturschutzpflegemassnahmen im Waldareal wird die Einführung einer effizienten und kostengünstigen Erfolgskontrolle geprüft.

Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Vergütung von Naturschutzmassnahmen im Wald erlassen und die darin vorgegebene Kommission für Naturschutz im Wald gewählt. Unter dem Vorsitz des Vertreter des Forstamtes beider Basel treten der Vertreter der Abteilung Natur- und Landschaftsschutz des Amtes für Orts- und Regionalplanung, derjenige des Waldwirtschaftsverbandes beider Basel sowie die Vertreterin des privaten Naturschutzes zusammen und regeln die Vergütung von Naturschutzmassnahmen im Wald.


4.5 Besonderes

Waldschadenuntersuchungen 1996 - 1999

Im Rahmen des Projektes gemäss Verpflichtungskredit wurden die begonnenen Arbeiten über den Einfluss der hohen Stickstoffeinträge in den Wald und die Auswirkungen des Ozons weitergeführt. Die Erkenntnisse werden 1999 in geeigneter Form publiziert. Neben dem genehmigten Arbeitsprogramm wurden auch Beratungen in akuten Schädenfällen durchgeführt.

Vegetationskarte des Waldes im Laufental

Die Arbeiten zur Ergänzung der Vegetationskarte des alten Kantonsteiles wurden im Gelände abgeschlossen und die Karten erstellt. Nebst dem Laufental konnte unter entsprechender Kostenübernahme durch den Kanton Basel-Stadt dessen Waldungen mitkartiert werden, so dass innerhalb der vorgesehenen Frist ein einheitliches Kartenwerk über beide Kantone entsteht.


5 Fürsorgeamt
5.1 Rechtsetzung

Per 1. Januar 1998 traten die revidierten §§ 17b, 18a und b und 25a Fürsorgegesetz in Kraft. Gleichzeitig wurde die neue Verordnung über die Massnahmekosten und die Unterstützung von Drogentherapien in Kraft gesetzt. Dadurch wurden die Lasten zwischen Kanton und Gemeinden neu aufgeteilt.

5.2 Organisation

Das Projekt "sanfte Renovation" EDV konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Im Hinblick auf das Jahr 2000 sind sämtliche Anpassungen erfolgt, ebenso die Formulierung des Leistungsauftrags ab 1. Januar 1999.

5.3 Personelles

Die Zunahme bei Fallzahlen und Kosten in allen Bereichen wurde ohne personelle Erweiterungen bewältigt; dennoch sind Engpässe rechtzeitig zu erkennen und den sich verändernden Anforderungen an das Amt anzupassen.

5.4 Leistungsausweis

5.4.1 Fürsorgefälle

Im Jahre 1998 wurden im Fürsorgeamt 1024 neue Unterstützungsfälle (im Vorjahr 951) erfasst.

In den basellandschaftlichen Gemeinden werden 2634 Fälle (Vorjahr 2330) aktiv bearbeitet. Sie verteilen sich wie folgt auf die Bezirke:


Hinzu kommen 362 Fälle aus anderen Kantonen, Deutschland und Frankreich, sowie von Flottanten in BL.
Die Zahl von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen stieg auf die Rekordhöhe von 3745 Personen. Im Jahre 1998 wurden dem Kanton 1492 Personen neu zugewiesen. Dies waren 74 % mehr als 1997.

5.4.2 Fürsorgekosten
Bund für Asylbewerber:
Die Kosten betragen Fr. 26.444.273.85. Dies entspricht einer Steigerung um rund 26 % (ca. 5,5 Mio). Der grösste Teil der neu zugewiesenen Personen hat keine Verdienstmöglichkeiten, was allein zu einer Kostenzunahme um rund 4,1 Mio Franken beiträgt.

Bund für Schweizer-Rückwanderer:
Der Aufwand beläuft sich auf Fr. 20.026.00.

Gemeinden:
Die Unterstützungskosten können nicht präzise ausgewiesen werden. Die Neuaufteilung der Lasten zwischen Kanton und

Gemeinden einerseits, aber auch die zum Teil unterschiedliche Kontierung der Leistungen in den Gemeinden anderseits, bedürfen nach Vorlage aller Gemeinderechnungen einer eingehenden Analyse, die im Verlaufe des Jahres 1999 erfolgen wird.

Kantone:
An andere Kantone konnten Fürsorgeleistungen im Betrag von Fr. 2.289.924.95 verrechnet werden, davon Fr. 16'556.70 im Zusammenhang mit der Alkoholfürsorge.
Freiwillige Drogentherapien:
Für freiwillige stationäre Drogentherapien wurde ein Bruttobetrag von Fr. 3.558.169.40 aufgewendet. Die Gemeinden beteiligen sich mit einem Viertel Anteil (§ 18b FüG).

Kanton für Massnahmekosten:
Für Nebenkosten sowie Elternbeiträge bei strafrechtlichen Massnahmen für Kinder und Jugendliche, bzw. junge Erwachsene und Erwachsene wurden gemäss §§ 18a und 25a FüG Fr. 58.540.10 aufgewendet. Der Kanton übernimmt diese Kosten vollumfänglich, soweit die Eltern nicht zu Beiträgen verpflichtet werden können.

Kanton für diverse Kostenarten:
Die vom Kanton erbrachten Unterstützungen für Kantonsbürger ausserhalb des Kantons, für Schweizerbürger und Ausländer ohne Wohnsitz in Baselland (Flottante) sowie Alkoholkranke und deren Familien in Baselland, gliedern sich wie folgt:


Ausland:
Aufgrund der Fürsorgevereinbarungen mit Deutschland und Frankreich konnten an diese Länder Fürsorgeleistungen im Betrag von Fr. 526.828.95 verrechnet werden. Davon hat die Alkoholfürsorge einen Anteil von Fr. 13'597.60.
5.4.3 Rückerstattungen / Verwandtenunterstützungen

5.4.4 Alimenteninkasso und -Bevorschussung;
Internationale Rechtshilfe

Einbringungsquote kumuliert seit 1.7.1984: 50,4%

5.4.5 Betreibungswesen

Im Berichtsjahr sind folgende Verfahren gegen Alimentenschuldner veranlasst worden:

Am 31.12.1998 wurden insgesamt 3.406 Konkurs- und Pfändungsverlustscheine im Betrag von 26.929.000.- verwaltet.

5.4.6 Rechtspflege

a. Strafanträge gemäss Art. 217 und 148 StGB Anzahl


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