Amtsbericht 1998 des Regierungsrates
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-040 vom 2. März 1999
Amtsbericht 1998 des Regierungsrates
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
6 Kantonales Laboratorium
6.1 Rechtsetzung
Der Bundesrat hat am 7. Dezember beschlossen, das neue Landwirtschaftsgesetz auf den 1. Januar 1999 in Kraft zu setzen. Gleichzeitig treten die 37 Ausführungsverordnungen (mit Ausnahme derjenigen, die Milch- und Milchprodukte betreffen) in Kraft. Die diesbezügliche Vernehmlassung hat auch die Lebensmittelkontrolle stark beschäftigt, galt es doch, Schnittstellen zur bestehenden Lebensmittelgesetzgebung zu identifizieren und Doppelspurigkeiten zu eliminieren.
6.2 Personelles
Der bisherige, langjährige Kantonschemiker wechselte in der zweiten Jahreshälfte in die Privatindustrie. Im kurzen Zeitraum von drei Monaten durfte der neue Amtsleiter ein äusserst motiviertes, engagiertes und mit vorzüglichen Fachkenntnissen ausgestattetes Team kennenlernen. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sei an dieser Stelle für die offene und herzliche Aufnahme gedankt. Last but not least gebührt auch Herrn Dr. W. Stutz ein grosses Kompliment dafür, dass er ein ausgezeichnet funktionierendes Kantonales Labor geformt und übergeben hat.
6.3 Leistungsausweis
Allgemeines
Wissenschaftlichen Aussagen zum Trotz, die eine nie dagewesene hohe Lebensmittelqualität und Lebensmittelsicherheit bescheinigen, verschlechterte sich das Image der Lebensmittel-Roherzeugnisse, ebenso wie dasjenige von Lebensmitteln aus industrieller oder gewerblicher Fertigung. Es bestehen Ängste und Befürchtungen vor Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Lebensmittel. So ist ein Widerspruch zu beklagen: Mit steigender Lebensmittelsicherheit und -qualität wächst die Lebensmittelangst an und führt zu Irritationen im Ernährungsverhalten. Dem Verfasser sind Personen persönlich bekannt, die aus Angst vor Cholesterin keine Butter mehr konsumieren. Gentechnisch veränderte Organismen oder daraus hergestellte Produkte werden auch in der Schweiz in immer grösseren Mengen vermarktet. Solange es sich dabei um Waschmittel oder Arzneimittel handelte, hat die Öffentlichkeit kaum davon Notiz genommen. Es ist bis zu einem gewissen Grad verständlich, dass gerade der sehr sensible Bereich der Lebensmittel bei den Konsumentinnen und Konsumenten sowie deren Vertretern zu grosser Skepsis Anlass gibt. Dem berechtigten Bedürfnis nach einer umfassenden Produkte-Information will jetzt der Gesetzgeber mit der Einführung von Deklarationslimiten für gentechnisch veränderte Lebensmittel entgegen kommen.. Die Kantonalen Laboratorien stellen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit unter grossem Aufwand die dazu notwendige Methodik, die notabene auch auf der Gentechnik beruhen muss, bereit.
Der immer stärker werdende Kostendruck geht auch am Kantonalen Laboratorium nicht vorüber. Bereits 1995 wurden die Weichen neu gestellt: Zur Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben im Rahmen des Vollzugs sollen die Inspektorate sowie eine Basis an lebensmittelchemischen und mikrobiologischen Untersuchungen dienen. Die personal- und kostenintensive Analytik wird mit dem Kantonalen Laboratorium Basel-Stadt und den Kantonalen Laboratorien der Nordwestschweiz koordiniert. Es werden Untersuchungsschwerpunkte gebildet und teure Geräte gemeinsam angeschafft. Auf diese Weise wird trotzdem sichergestellt, dass auch bei Notfällen kompetent und schnell reagiert werden kann. Die Postulate aus dem Landrat, welche eine bessere Zusammenarbeit, wenn nicht gar Fusion der Umwelt- und Kantonalen Laboratorien der beiden Halbkantone vorschlagen, haben etliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stark verunsichert. Die darin gestellten Forderungen sind aber zum jetzigen Zeitpunkt mehrheitlich bereits verwirklicht. Speziell die Zusammenarbeit mit Basel-Stadt hat sich zur Zufriedenheit und Freude aller Beteiligten entwickelt: Im Jahr 1999 arbeiten beide Labors erstmals mit einem gemeinsamen Jahresplan.
Instruktionskurse
Brunnenmeisterprüfung: Das Trinkwasserinspektorat stellte einen Prüfungsexperten für die Kandidaten zur Erlangung des Eidgenössischen Fähigkeitsausweises als Brunnenmeister.
Wirtefachkurse und Wirteprüfung: Werden durch das Lebensmittelinspektorat durchgeführt. Den angehenden Wirtinnen und Wirten werden die Grundbegriffe der Lebensmittelhygiene und die nach dem neuen Lebensmittelgesetz verlangte Pflicht zur Selbstkontrolle nähergebracht.
Untersuchungstätigkeiten im Laboratorium
Insgesamt wurden 6349 Proben untersucht (Vorjahr 6'264). 5025 waren im Sinne des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände kontrollpflichtig; 1324 stammten vorwiegend aus der Kontrolle von sogenannten Rohwässern, öffentlichen Badeanstalten, aus Oberflächenuntersuchungen an beliebten Badeplätzen sowie aus Betäubungsmittel- und kriminaltechnischen Prüfungen. 577 (11.5 %) Proben mussten aus verschiedenen Gründen beanstandet werden. Weil die Probenahmen gezielt erfolgen (verdächtige Proben werden häufiger erhoben), ist die Beanstandungsquote nicht repräsentativ für die Situation im Kanton Basel-Landschaft und lässt nur bedingt Rückschlüsse auf die Güte der Verkehr befindlichen Lebensmitteln und Gebrauchsgegenstände zu.
Nachfolgend werden die „Highlights" des Jahres kurz aufgelistet:
- Mycotoxine gehören zu den grössten potentiellen Gesundheitsgefährdungen. Es wurden deshalb die am meisten gefährdeten Lebensmittel untersucht. Dazu gehören Getreide, Müllereiprodukte, Teigwaren, Brot, Marzipan, Marzipanprodukte, Lebkuchen, Trockenfrüchte, Mandeln, Datteln, Feigen, Erdnüsse, Pistazien, Gewürze, Traubensäfte und Weine. Mycotoxine waren entweder nicht oder in Mengen unter dem Grenzwert vorhanden. Nur eine Mandelprobe enthielt Aflatoxine über dem Grenzwert und war damit potentiell gesundheitsgefährdend.
- Mit der Hilfe einer neuen Analysentechnik konnte nachgewiesen werden, dass diverse Weinproduzenten ihren Weinen verbotenerweise Glycerin zugeben, um die Qualität zu verbessern.
- In verschiedenen Lebensmitteln wurden die Schwermetalle bestimmt. Probleme ergaben sich im Wein, welcher teilweise immer noch zuviel Blei aufweist.
- Die Qualität von Spirituosen lies zu wünschen übrig. Beanstandungen konnten allerdings nur in wenigen Fällen ausgesprochen werden (zuviel höhere Alkohole, zu hoher Extrakt, zu hohe Gesamtsäure), weil die Qualität lebensmittelrechtlich gerade noch genügte, von der Konsumentenschaft aber kaum akzeptiert werden wird.
- Gentechnisch veränderte Lebensmittel (GVO) waren noch keine anzutreffen. Allerdings waren verschiedene Lebensmittel mit GVO verunreinigt.
- Honige enthielten zwar das Antibiotikum Streptomycin, allerdings in Mengen unter dem Toleranzwert.
- Einige wenige Hanfprodukte enthielten zuviel Delta-9-Tetrahydrocannabinol, den für die halluzinogene Wirkung hauptsächlich verantwortlichen Stoff.
- Die Deklaration von einigen wenigen Wildfleischprodukten stimmte nicht mit der analytisch bestimmten Zusammensetzung überein, während Produkte mit Seeteufeln wirklich Seeteufel enthielten.
- Säuglings- und Kleinkindernahrungen waren alle in Ordnung.
- Ebenso stimmte die Qualität von frischen Fischen.
- Rückstände von Begasungsmitteln wurden keine gefunden.
- Unerlaubte Bestrahlungen konnten keine nachgewiesen werden.
- In den meisten Obst- und Gemüseproben lagen die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln unter den Toleranzwerten. Nur 5 Proben mussten beanstandet werden.
- Die Überprüfung der Zusammensetzung von Kosmetika ergab, dass diverse Hersteller ihre Produkte vorbildlich deklarieren, während bei anderen praktisch die ganze Produktelinie zu beanstanden war, weil die Verpackungsangaben falsch waren. In einem Fall wurde der verbotene Stoff Moschus Ambrette gefunden.
- Sehr viele leichte Stoffe aus Baumwolle brannten so rasch, dass sie gesundheitsgefährdend sind.
- Durch Piercing kann man sich eine lebenslange Nickelallergie erwerben, da die dazu benutzten sogenannten Epithelisationsstäbe und -ringe zuviel Nickel enthielten.
- Insgesamt mussten 32,5 % der untersuchten vorverpackten Fleisch- und Wurstwaren beanstandet werden. Bei 9 Proben war der Grenzwert für aerobe mesophile Keime zum Teil massiv überschritten. Diese Proben waren verdorben und nicht mehr genussfähig.
- Jede vierte erhobene geräucherte Fischprobe musste beanstandet werden. Bei vier Proben konnten Listerien nachgewiesen werden.
- In zwei von 47 untersuchten gefrorenen Hamburgerproben konnten verotoxinbildende Escherichia coli (VTEC) nachgewiesen werden. Bei unzureichend durchgegarten Hamburgern können VTEC schon in geringer Anzahl lebensbedrohliche Erkrankungen hervorrufen.
- Die Kontrolle von Bäckereien ergab teilweise schlechte Resultate. So wiesen 13 % der untersuchten Pâtisserieproben eine den Toleranzwert überschreitende Anzahl Escherichia coli auf.
- In drei der insgesamt 14 untersuchten Trinkwasserproben konnten Cryptosporidium-Oocysten nachgewiesen werden.
- In enger Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Laboratorium Solothurn, der Uni Bern und dem Schweizerischen Tropeninstitut wurde eine RT-PCR-Nachweismethode für SRSV („small round structured viruses") etabliert und validiert. Diese Erreger waren höchstwahrscheinlich auch für den Ausbruch verantwortlich, bei welchem 40 Personen einer Hochzeitsgesellschaft erkrankten.
Aussendienste
Lebensmittelkontrolle
Es wurden total 420 Betriebsinspektionen und 140 Betriebshygienekontrollen mit Probenahme durchgeführt. Dabei mussten 227 Beanstandungen ausgesprochen werden, die eine Kostenverfügung für den zusätzlich erforderlichen Aufwand nach sich ziehen. Die meisten Beanstandungen waren auf ein fehlendes oder mangelhaftes Qualitätssicherungskonzept zurückzuführen. Dieses wird nach dem neuen Lebensmittelgesetz zwingend verlangt.
Der Verkauf von Produkten inkl. Lebensmittel über das Internet ist in anderen Nationen, insbesondere in den Vereinigten Staaten, bereits stark verbreitet. Werden in den USA beispielsweise Pizzas vom Pizzataxi über das Internet bestellt, steckt bei uns diese Verkaufsart erst am Anfang. Trotzdem lohnt es sich, gelegentlich im Netz zu surfen. Und man stösst auf Überraschungen! Auf den Webseiten einiger CH-Anbieter werden Ergänzungsnahrungen, Sportlernahrung, Melatonin und andere Produkte angeboten, oder zumindest über solche Produkte geworben. Eine on-line Bestellung ist ebenfalls möglich, wobei es schon fast logisch ist, dass die Anpreisung für die Produkte nicht der schweizerischen Gesetzgebung entspricht. Ein strafrechtliches Vorgehen gegen die Anbieter ist schwierig, weil oft pro forma der Hinweis angebracht ist, dass eine Auslieferung in der Schweiz aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei, doch wer glaubt das schon? Die Anpreisung erfolgt schliesslich in der Schweiz über eine Firma mit einer Schweizer Adresse, damit ist klar, dass unsere Gesetze eingehalten werden müssen. Weil eine strafrechtliche Abklärung dieser Internet-Übertretungen mühevoll und die Aussicht auf Erfolg eher gering ist, lohnen sich Firmenbesuche zwecks Überprüfung des Sortimentes durch den Lebensmittelinspektor.
Trinkwasserkontrolle
Im zweiten Quartal wurden mit den ersten umfassenden Inspektionen der Wasserversorgungen begonnen. Ein Schwerpunkt dabei ist die Beurteilung des Qualitätssicherungs-Systems. In Absprache mit den Kantonen der Nordwestschweiz wurden beim Fehlen der Qualitätssicherung jedoch noch keine Beanstandungen ausgesprochen, sondern lediglich Hinweise zur Ergänzung der noch ausstehenden Punkte der QS gegeben.
Einige Wasserversorgungen müssen noch grössere Arbeiten leisten, um ein genügendes QS-System aufzubauen. Vielerorts sind zwar bereit einige Dokumente vorhanden, diese sind aber bei verschiedenen Personen der Wasserversorgung verstreut. Die Verantwortlichkeiten sind oft nicht genau festgelegt, da die Beteiligten sich seit Jahren kennen und das Gefühl haben, für sie seien die Hierarchien klar und die Kompetenzen dadurch geregelt. Ebenso fehlen Arbeitsanweisungen für die täglichen Arbeiten. Die kritischen Kontrollpunkte sind meist nicht festgelegt und die Kontrollblätter fehlen. Der Brunnenmeister besitzt in der Regel noch keinen Weiterbildungsplan. In verschiedenen Gemeinden sind noch etliche Punkte der QS ausstehend. Einzig die Notwasserversorgung ist im Rahmen des Gemeindeorganisationsstabes geregelt.
Bei den baulichen Einrichtungen mussten nur sehr wenig Beanstandungen ausgesprochen werden. Die Verantwortlichen scheinen die baulichen Mängel für Verunreinigungen des Trinkwassers in den Vordergrund zu stellen und vergessen dabei teilweise, dass durch falsches Handling und fehlende QS ebenfalls gravierende Fehler gemacht werden können.
Bei Mängeln bei den baulichen Einrichtungen wird den Wasserversorgungen eine Frist zur Erstellung eines Sanierungsplanes gesetzt. Die bisherigen Erfahrungen zeigen eine gute Akzeptanz der Inspektionen.
6.4 Besonderes
Am 24. Juni 98 ist durch einen Chemieunfall der Firma van Baerle in Münchenstein ELRESIN 40 (Methacrylsäure-(trimethylammoniumchloridethylester), eine Substanz, die zur Herstellung von Papierleim benötigt wird, in die Birs geflossen und hat zu einer Gewässerverunreinigung mit einem Fischsterben geführt. Da das Birswasser im Zuströmbereich mehrerer untenliegenden Pumpwerke infiltriert, mussten als vorsorgliche Massnahme 9 Pumpwerke ausser Betrieb genommen werden.
Das ELRESIN 40 ist 100% wasserlöslich und analytisch im Wasser nur in relativ hohen Konzentrationen nachweisbar. Über ELRESIN 40 sind keine Toxizitätsdaten vorhanden, die Substanz ist als giftklassefrei eingestuft. Selbstversuche mit einer Konzentration von 50 mg/L Substanz bewirkte ein leichtes Brennen und ein „filziges Gefühl" auf der Zunge. Im Grundwasser war im schlimmsten Fall mit 5 mg/L zu rechnen, einer Konzentration also, die bei sensiblen Personen möglicherweise eine Reaktion hätte auslösen können. Rund eine Woche nach dem Unfall wurden die ersten Proben in den Pumpwerken erhoben. Die Dauer der Untersuchung betrug anderthalb Wochen. Zu keiner Zeit konnte im Grundwasser ein DOC-Gehalt von über 0,8 mg/L festgestellt werden. Das ELRESIN 40 wurde demnach entweder im Aquifer absorbiert, abgebaut, infiltrierte nur zu einem geringen Anteil, oder wurde im Grundwasser unter die Nachweisgrenze verdünnt.
Presseberichte über verschmutztes Trinkwasser: Die Wasserversorgungen von drei Gemeinden sind von zwei Quellen abhängig. Das durch Landwirtschaft und eine lecke Kanalisation beeinflusste Quellwasser wird mit Ozon und einem Sandfilter aufbereitet. Anfangs September traten bei einer Routinekontrolle an einem Brunnen Verunreinigungen mit E. coli auf. Als Massnahmen wurde verordnet, das Netzwasser zu chlorieren und die Reservoirs abzusenken und mit frischem Wasser wieder aufzufüllen. Mitte September wurde bei einer Nachkontrolle in allen drei Gemeinden erneut der Fäkalindikator E. coli festgestellt. Daraufhin wurde die Empfehlung zum Abkochen des Trinkwassers herausgegeben. Die Gemeinden gelangten mit Laufzetteln und über die Lokalradios an die Bevölkerung. Bald wusste auch das Schweizer Fernsehen von der Verunreinigung. Die Pressearbeit benötigte die meiste Zeit zur Bearbeitung des Falles. Die notwendigen Massnahmen waren bald einmal klar: möglichst vollständiger Verzicht auf das verunreinigte Quellwasser, chlorieren des Netzwassers und spülen der Trinkwasserleitungen. Nach vier Tagen konnte wieder entwarnt werden.
7 Rheinhäfen
7.1 Rechtsetzung
Am 25. Juni genehmigte der Landrat den Kantonalen Nutzungsplan Rheinhäfen.
7.2 Personelles
Die Nachfolge des in den Ruhestand getretenen Buchhalters wurde so geregelt, dass der neue Funktionsinhaber, Konrad
Dürrenberger, teilzeitlich auch für das Controlling der Direktion arbeitet.
7.3. Leistungsausweis
7.3.1 Umschlag in den Rheinhäfen beider Basel
| 1998 | 1997 | |||
| Tonnen | Tonnen | |||
| Baselland | 4'718'846 | 58.2% | 4'455'218 | 56.83% |
| Basel-Stadt | 3'389'901 | 41.8% | 3'384'711 | 43.17% |
| Total | 8'108'747 | 7'839'929 | ||
Verkehrsentwicklung gegenüber dem Vorjahr:
| Basel-Landschaft | + 5,9 % |
| Basel-Stadt | + 0,2 % |
| Rheinhäfen beider Basel | + 3,4 % |
Das Jahrestotal liegt 240'582 t über dem 5-Jahres-durchschnitt und stellt 15.03% des gesamtschweizerischen Aussenhandels dar.
7.3.2 Umschlag in den Rheinhäfen des Kantons Basel-Landschaft
| Güter | 1998 | 1997 | ||
| Tonnen | Tonnen | |||
| Land- + forstwirtschaftliche Erzeugnisse | 23'410 | 31'957 | ||
| Nahrungs-, Futtermittel | 96'729 | 85'394 | ||
| Feste min. Brennstoffe | 35'254 | 14'749 | ||
| Erdöl, Mineralöle | 3'286'338 | 3'060'122 | ||
| Erze + Metallabfälle | 1'093 | 5'632 | ||
| Eisen, Stahl, NE-Metalle | 167'900 | 156'409 | ||
| Steine, Erde, Baustoffe | 520'170 | 486'734 | ||
| Düngemittel | 117'641 | 118'398 | ||
| Chem. Erzeugnisse | 204'844 | 179'007 | ||
| Fahrzeuge, Maschinen | 18'437 | 11'223 | ||
| Uebrige Güter | 17'488 | 8'368 | ||
| Total Bergverkehr | 4'489'304 | 95.14% | 4'157'993 | 93.33% |
| Total Talverkehr | 229'542 | 4.86% | 297'225 | 6.67% |
| Gesamtverkehr | 4'718'846 | 4'455'218 |
7.3.3 Verkehrsträger / Modalsplit
| 1998 | 1997 | |||
| Schiene | 2'358'415 | 48.7% | 2'267'493 | 47.7% |
| Strasse | 2'484'093 | 51.3% | 2'477'619 | 52.2% |
| Total | 4'842'508 | 4'745'112 |
7.3.4 Eichaufnahmen
Zur amtlichen Ermittlung des Ladegewichtes wurden 77 (1997: 85 ) Eichaufnahmen getätigt.
7.3.5 Lager- und Umschlagskapazitäten
| Tankraum | ||
| Inhalt m3 | Anzahl Tanks | |
| flüssige Treib- und Brennstoffe | 1'011'525 | 247 |
| pflanzliche Öle | 11'720 | 7 |
| Löschwasser | 15'560 | 4 |
| Total | 1'038'805 | 258 |
| Lager für Trockengüter | ||
| Gedeckte Lager für Schüttgüter aller Art | Lagerhäuser und Lagerhallen | Offene Lagerareale |
| 101'555 m3 | 200'278 m3 | 115'262 m2 |
7.3.6 Feuerlöschboot „Fürio"
Mit dem FLB "Fürio" wurden keine Einsätze, aber 28 Uebungs- und Demonstrationsfahrten durchgeführt.
7.3.7 Bilgenentöler-/Ölwehrboot „BIBO REGIO"
Die Bibo Regio entsorgte 1998 in den Rheinhäfen beider Basel Schiffe 741 (1997: 798).
Bilgenwasser 2643 t
Altöl 93 t
Diverses (Altfett, Lappen, Batterien, Filter usw.) 26 t
Oelwehr (ölhaltiges Wasser) 3 t
7.3.8 In den Rheinhäfen festgestellte Gewässerverschmutzungen
| Verursacher | 1998 | 1997 |
| Schiffe | 11 | 8 |
| Umschlagsteiger | 1 | 6 |
| Kanalisationen | 2 | 6 |
| ausserhalb der Häfen (oberhalb) | 1 | 2 |
| unbekannt | 1 | 0 |
| Total | 16 | 22 |
7.3.9 Bauverwaltung / Private Bautätigkeit
Unter der Leitung der Bauverwaltung wurden folgende Arbeiten ausgeführt:
- Reparaturen im Unterwasserbereich des Rheinufers
- Belagssanierungen in beiden Häfen
- Mitarbeit am generellen Entwässerungsplan und am Entwässerungskonzept des Auhafens
Private Bautätigkeit
Es sind 19 (1997: 9) Baubewilligungen erteilt worden. Der Sicherheitsdienst hat 109 (1997: 131) Arbeits-/Entgasungs-bewilligungen in Ex-Zonen-Bereichen ausgestellt.
Markant war der Rückbau des BP (vormals Geldner) Tanklagers im Birsfelderhafen. Die Massnahme erfolgte wegen des
Überhanges an Tanklagerkapazitäten. Umschlag und Lagerung werden nunmehr im Auhafen abgewickelt.
7.3.10 Havariekonzept Birsfelderhafen
Die baulichen Massnahmen des Loses 1, die zur Hauptsache vom Kanton finanziert wurden sind abgeschlossen. Die restlichen Arbeiten der 1. Etappe mit denen die mit Gefahrgut befahrenen Strassen gesichert werden, sollen spätestens im Jahr 2000 ausgeführt sein.
7.3.11 Havariekonzept Auhafen
Im Oktober überwies der Regierungsrat dem Landrat die Vorlage über die Abwassersanierung im Auhafen, Muttenz
7.3.12 Hafenbesuche
Schulklassen, Lehrern in der Fortbildung, angehenden Regimentskommandanten und Stabsoffizieren des Territorialdienstes der Armee, Feuerwehren und anderen Interessierten konnten die Bedeutung der Binnenschiffahrt und der Hafenwirtschaft näher gebracht werden.
7.3.13 Gesamtjahresbericht der Rheinhäfen beider Basel
Der Jahresbericht der Rheinschiffahrtsdirektion Basel mit Beiträgen über die wirtschaftliche Bedeutung der Rheinhäfen und der Schiffahrt sowie mit Informationen über die Personenschiffahrt kann direkt bei dieser Amtsstelle (Telefon 061/631 45 45) oder über die Rheinhäfen des Kantons Basel-Landschaft (Tel. 061/378 99 99) bezogen werden. Der Bericht ist ab April 1999 erhältlich.
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