Amtsbericht 1998 des Regierungsrates
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-040 vom 2. März 1999
Amtsbericht 1998 des Regierungsrates
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
3 Bau- und Umweltschutzdirektion
Gesetzgebung
Nachdem am 15. März 1998 die Baselbieter Stimmberechtigten das Raumplanungs- und Baugesetz mit 78% Ja-Stimmen angenommen hatten, konnte der Verordnungsentwurf zum Raumplanungs- und Baugesetz in die Vernehmlassung gegeben werden. Am 27. Oktober 1998 genehmigte der Regierungsrat die Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz und setzte zugleich das Raumplanungs- und Baugesetz sowie die dazugehörende Verordnung auf den 1. Januar 1999 in Kraft.
Die Gesetzesvorlage über öffentliche Beschaffungen und den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen ist von den Regierungen Baselland und Baselstadt verabschiedet worden und wurde zur Behandlung den jeweiligen Kantonsparlamente übergeben.
Abwasserreinigung, Abfallentsorgung
Bekanntlich hat am 30. Oktober 1997 der Landrat die Ausgliederung des Amtes für Industrielle Betriebe (AIB) aus der Kantonalen Verwaltung und die Überführung in eine Aktiengesellschaft Industrielle Betriebe Baselland AG beschlossen. An dieser Aktiengesellschaft sollen Kanton und Gemeinden je zur Hälfte beteiligt sein. Mit dem Beschluss des Landrates zur Bildung der IBBL AG hat die Regierung gleichzeitig den Auftrag erhalten, die Detailvorlage "Überführung AIB in IBBL AG" auszuarbeiten. Mit viel Schwung gingen die aus Gemeinde- und Kantonsvertretern sowie externen Beratern zusammengesetzten Arbeitsgruppen und der Steuerungsausschuss daran, alle Fragen zur Verselbständigung in den Bereichen Organisation, Finanzen und Recht zu klären. Bis auf die Frage der Finanzierung konnten im Berichtsjahr alle offenen Punkte geklärt werden. Um die Höhe des Aktienkapitals wurde heftig und zeitintensiv gerungen. Die Detailvorlage wird deshalb erst 1999 dem Parlament vorgelegt.
Gewässerschutz
Die Revision des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer machte eine Aktualisierung des Gesetzes über den Gewässerschutz nötig. Anpassungen und Ergänzungen erfolgten im Bereich des Verursacherprinzips bei der Kostentragung und bei den Zuständigkeiten im Vollzug. Die Überarbeitung konnte im Dezember 1998 abgeschlossen und den Gemeinden, Verbänden sowie Parteien zur Vernehmlassung zugestellt werden.
Gewässernutzung
Am 13. Januar 1998 hat der Regierungsrat die Verordnung über die Wasserversorgung sowie die Nutzung und den Schutz des Grundwassers beschlossen. Darin wird die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden im Bereich Wasserversorgung und das Bewilligungswesen für Eingriffe in den Untergrund sowie die Grundwassernutzungen festgelegt. Zugleich werden Grund- und Quellwasserschutz geregelt und die Gebühren für Bewilligungen bestimmt. Mit der neuen Verordnung und dem am 1. Januar 1998 in Kraft getretenen Dekret über die Gebühren für Gewässernutzungen konnten neun bestehende Erlasse aufgehoben werden.
Energieversorgung
Die Bau- und Umweltschutzdirektion und 60 Gemeinden haben die Weichen für eine Fortsetzung der Baselbieter Energieberatung durch die beiden regionalen Energiedienstleister Elektra Birseck (EBM) und Elektra Baselland (EBL) gestellt.
Im Berichtsjahr wurden für 202 Energieprojekte rund 2,01 Mio. Franken Beiträge nach dem Energiegesetz zugesichert.
An 167 ausgeführte Projekte wurden Beiträge in der Höhe von 1,45 Mio. Franken ausgerichtet.
Hochbau
Für die Bauvorhaben bei der Kaserne Liestal die Dreifach-Sporthalle und für den Ausbau der Kaserne, wurde ein Projektwettbewerb durchgeführt. Für die beiden Projekte sind die Landratsvorlagen erstellt worden.
Am Kantonsspital Liestal wurde als umfangreichstes Teilobjekt das neue Bettenhaus 2 dem Betrieb übergeben. Nach intensiven Kostenabklärungen wurde dem Landrat eine Zusatzkreditvorlage unterbreitet.
Parlament und Volk befürworteten das Vorhaben des Universitäts-Kinderspitals beider Basel am Kantonsspital Bruderholz, so dass die Voraussetzungen für die Verwirklichung 1999 gegeben sind.
Regionalplan Siedlung
Nachdem 1997 der Regionalplan Siedlung aufgrund der im Rahmen der Vernehmlassung eingegangenen Stellungnahmen nochmals überarbeitet und die Differenzen mit den Gemeinden sowohl materiell als auch zahlenmässig weitgehend bereinigt worden sind, wurde die Vorlage im Mai 1998 vom Regierungsrat beschlossen und zur Genehmigung an den Landrat weitergeleitet. Der Regionalplan Siedlung ist ein Spezialrichtplan gemäss § 10 RBG und wird zur gegebenen Zeit in den kantonalen Richtplan übernommen.
Öffentlicher Verkehr
Auf dem Ast im Birseck der BLT-Linie 10 ist in Arlesheim ein weiterer Abschnitt Doppelspur neu erstellt worden. Auf den Linien 11 in Reinach und 14 in Muttenz und Pratteln sind mehrere Niveauübergänge neu abgesichert worden.
Privater Verkehr
Für die Ortsumfahrung Grellingen der J18 (Eggfluetunnel) sind die Ausrüstungsarbeiten und die Strassenbauten für die Anschlussbauwerke an den beiden Portalen im Hinblick auf die Eröffnung am 9.6.99 vorangetrieben worden.
Für die Ortsumfahrung Sissach der J2 sind umfangreiche Arbeiten an Kunstbauten (Tagbautunnel, Ergolzbrücke, Bohrpfahlwände) ausgeführt worden.
Der Entwurf zum Bauprojekt und Umweltverträglichkeitsbericht für die J2, Pratteln-Liestal, ist Ende Oktober 98 abgeschlossen worden. Beides wurde verwaltungsintern und extern in Vernehmlassung gegeben.
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