Amtsbericht 1998 des Regierungsrates
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-040 vom 2. März 1999
Amtsbericht 1998 des Regierungsrates
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
14 Statistisches Amt
14.1 Rechtsetzung
14.1.1 Volkszählung 2000/Strukturerhebung Schweiz
Das eidgenössische Parlament hat die Totalrevision des eidgenössischen Volkszählungsgesetzes von 1860 verabschiedet und den notwendigen Projektkredit bewilligt. Der Stichtag der nächsten Volkszählung ist der 5. Dezember 2000. Der Kanton wird die Koordinationsfunktion wahrnehmen, für die Durchführung sind die Gemeinden auf ihrem Gebiet zuständig. Die Volkszählung 2000 wird eine Übergangszählung sein. Es besteht die Möglichkeit, die Zählung mit Unterstützung der Register der Einwohnergemeinden durchzuführen. Es ist vorgesehen, dass die Gemeinden Teile der Durchführung der Erhebung an Dienstleistungszentren gegen eine entsprechende Entschädigung übertragen können. Die Gemeinden wurden über die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen anlässlich einer Tagung informiert.
14.1.2 Gemeinderechnungswesen
Im Rahmen der Arbeiten zur Revision des Gemeinderechnungswesens hat der Regierungsrat eine neue Verordnung über den finanzhaushalt und das Rechnungswesen der Gemeinden (Gemeindefinanzverordnung) beschlossen und auf den 1. Januar 1999 in kraft gesetzt. Die Verordnung wurde in gemeinsamen Arbeitsgruppen mit Gemeindevertreterinnen und -vertretern erarbeitet.
Die Verordnung bringt im wesentlichen zwei Neuerungen. Der Kontenplan für die Gemeinden wurde modifiziert und modernisiert (Anpassung an das Buschor-Modell). Bestimmungen wurden geschaffen, die es den Gemeinden ermöglichen, die Wirkungsorientierte Verwaltungsführung einzuführen.
14.2 Organisation
Das im Jahre 1997 als Pilotversuch eingeführte Arbeitszeimodell hatte sich bewährt und wurde weitergeführt. Erste Erfahrungen wurden auch mit einer Leistungserfassung gesammelt. Im Hinblick auf die Beurteilung des Leistungsauftrags erweist sich dies als sinnvoll bzw. notwendig. Nicht zu befriedigen vermag, dass zwei getrennte Programme für die gleitende Arbeitszeit und die Leistungserfassung zur Anwendung kommen.
14.3 Personelles
Im Rahmen der Einführung der Gesundheitsstatistik beider Basel wurden für die Testphase 1,3 Stellen eingesetzt. Ende Januar trat ein Mitarbeiter aus und Ende Jahr wurde eine langjährige Mitarbeiterin in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet.
14.4 Leistungsausweis
14.4.1 Publikationen
Im Berichtsjahr wurden wiederum die periodischen Veröffentlichungen realisiert. In Zusammenarbeit mit der Basellandschaftlichen Kantonalbank wurde die Taschenstatistik „Baselland in Zahlen" vor den Sommerferien herausgegeben. Ende August erschien das „Statistische Jahrbuch 1998". Die aktuellsten Ergebnisse in den Bereichen Bevölkerung, Bau- und Bodenmarkt sowie Gemeindefinanzen wurden in Form der „Statistischen Mitteilungen" publiziert.
14.4.2 Gesundheitsstatistik beider Basel
Auf der Basis der Vereinbarung über die Statistiken im Bereich des Gesundheitswesens vom 21. Oktober 1997 führen die beiden Basler Kantone die vom Bund vorgeschriebene Statistik der stationären Betriebe des Gesundheitswesens gemeinsam durch. Verantwortliche Stelle für den Projektaufbau und die Durchführung der neuen Erhebungen in den beiden Kantonen ist das Statistische Amt BL. Die Einführung der Statistik erfolgte im Berichtsjahr mit der Erhebung der Betriebsstatistik 1997 bei 25 öffentlichen und privaten Krankenhäusern sowie bei 167 sozialmedizinischen Institutionen. Für die Dateneingabe und -überprüfung wurden den beteiligten Institutionen elektronische Erfassungsprogramme zur Verfügung gestellt.
14.4.3 Gemeinderechnungswesen
Revision Gemeinderechnungswesen
Die umfangreichen Arbeiten zum Projekt Revision Gemeinderechnungswesen fanden ihren Niederschlag in der Verabschiedung der Gemeindefinanzverordnung. An zwei Informationsveranstaltungen wurden die Gemeinden über die bevorstehenden Neuerungen vorinformiert (jeweils rund 100 Teilnehmer/innen). 10 Gemeinden machten Gebrauch von der Möglichkeit der vorgezogenen Rechnungsmodellumstellung auf das Budget 1999. Diesen Gemeinden wurde ein provisorisches Handbuch zur Verfügung gestellt und an einem halbtägigen Umstellungskurs wurden die zentralen Aspekte der Rechnungsmodellumstellung erarbeitet.
Voranschlag 1998
Die Voranschläge der Gemeinden wurden gemäss den gesetzlichen Grundlagen geprüft. Jeweils bei einer Einwohner- und Bürgergemeinde wurden Mängel festgestellt. In beiden Fällen musste auf die Anwendung des Rechnungsmodells hingewiesen werden.
Jahresrechnung 1997
Die Jahresrechnungen der Einwohnergemeinden wurden gemäss den gesetzlichen Grundlagen geprüft. In einem Fall wurde der Gemeinde über die Kenntnisnahme der Rechnung Bericht erstattet. In 11 weiteren Fällen wurden Rechnungsmodellmängel telefonisch bereinigt. Bei den Abschlüssen der Bürgergemeinden wurde in einem Fall über die Kenntnisnahme Bericht erstattet (Rechnungsmodell).
Der Bruttoaufwand der einwohnerkassen hat sich 1997 auf dem Vorjahresniveau von rund 703 Mio. Fr. stabilisiert. 1997 resultierte ein Ertragsüberschuss von 11 Mio. Franken. Die Selbstfinanzierung 1997 der Einwohnerkassen von 87 Mio. Fr. übertrifft den Vorjahreswert von 60 Mio. Fr. deutlich. Im Durchschnitt der letzten fünf Jahre liegt die Selbstfinanzierung der einwohnerkassen bei 94%. Der 1997 erzielte Finanzierungsüberschuss von 27 Mio. Franken bewirkte einen Rückgang der Pro-Kopf-Verschuldung der Einwohnerkassen.
Die Rechnungsabschlüsse der Laufentaler Gemeinden schlossen 1997 mit einem Ertragsüberschuss von 0,5 Mio. Fr. ab. Der Selbstfinanzierungsgrad 1997 beträgt 143%, d.h. die nettoinvestitionen wurden vollumfänglich aus eigenen mitteln finanziert und zusätzlich konnten Schulden abgebaut werden. Der Abschreibungssatz 1997 (Abschreibungen bezogen auf den Anfangsbestand des Verwaltungsvermögens) beträgt im Bezirk Laufen 26%.
Finanzausgleich und Beiträge
Der 1998 zur Verteilung gelangende ungebundene Finanzausgleich belief sich auf 59,6 Mio. Franken. Insgesamt kamen 73 von 86 Baselbieter Gemeinden (Vorjahr 71) in den Genuss des ungebundenen Finanzausgleichs. Dieser garantierte jeder Gemeinde eine minimale Finanzausstattung aus Steuerkraft und Finanzausgleich von 2 101.- Franken pro Einwohner.
Die Beiträge der Gemeinden an den Kanton nahmen 1998 gegenüber dem Vorjahr um 2,5 Mio. Fr. auf 76 Mio. Fr. ab. Der prozentuale Rückgang beträgt 3,2%. Diese Abnahme hängt mit den Auswirkungen des in der Volksabstimmung vom 8. Juni 1997 angenommenen Gesetzes über die Änderung der Gemeindebeiträge zusammen.
Ausgleichsfonds
Die jährliche Einlage in den Ausgleichsfonds beträgt gemäss Steuer- und Finanzgesetz 0,5% des Staatssteuerertrags. 1998 wurden Zahlungen von 2,5 Mio. Fr. an sechs verschiedene Projekte geleistet. Für die kommenden Jahre bestehen bereits Zahlungszusagen in der Höhe von 2,3 Mio. Franken.
Auszahlungen aus dem Ausgleichsfonds im Jahre 1998
| Jahr der Zusage, Gemeinde* |
Geschäft | Franken |
| Zusagen 1997 | ||
| EG Giebenach | Ausbau Wasserversorgung II | 540 000 |
| Zusagen 1998 | ||
| EG Buus | Schulhausneubau | 450 000 |
| EG Ramlinsburg | Beitrag Fürsorgekasse | 150 000 |
| BG Gelterkinden | Beitrag Forstrevierwerkhof | 350 000 |
| BG Rothenfluh | Beitrag Erschl. Steilhänge | 16 571 |
| EG Liestal | Beitrag Fürsorgekasse | 1 000 000 |
| Total Auszahlungen 1998 | 2 506 571 | |
* EG = Einwohnergemeinde, BG = Bürgergemeinde
1998 bewilligte der Regierungsrat acht Gesuche um Beiträge aus dem Ausgleichsfonds mit einem Beitragsvolumen von insgesamt 4,1 Mio. Franken. In zwei weiteren Fällen kam es zu einer Aufhebung eines bewilligten Beitrages. Ein Antrag wurde abgelehnt. Bei Beiträgen aus dem Ausgleichsfonds steht eine ausreichende Selbstfinanzierung im Vordergrund. Gemeinden, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Finanzierungslücke nicht decken können, können ein Gesuch um einen Beitrag aus dem Ausgleichsfonds stellen.
Entscheide des Regierungsrates im Jahre 1998
| Gemeinde | Geschäft | Franken |
| EG Buus | Schulhausneubau | 500 000 |
| EG Rümlingen | Wasserversorgung | 600 000 |
| EG Lupsingen | Schulhausneubau | 550 000 |
| BG Rothenfluh | Erschliessung Steilhänge | 139 000 |
| EG Tecknau | Aufhebung RRB 1585 vom 4.6.96,Schulhaus | |
| EG Ramlinsburg | Beitrag Fürsorgekasse | 150 000 |
| EG Giebenach | Schulhausneubau | 800 000 |
| BG Gelterkinden | Forstrevierwerkhof | 350 000 |
| BG Gelterkinden | Aufhebung RRB 901 vom 20.3.90, Werkhof | |
| EG Brislach | Ablehnung Beitrag GSA | |
| EG Liestal | Beitrag Fürsorgekasse | 1 000 000 |
| Total Bewilligungen 1998 | 4 089 000 | |
* EG = Einwohnergemeinde, BG = Bürgergemeinde
14.4.4 Wirtschaftsförderungsfonds
Am 30. Juni 1998 verabschiedete der Regierungsrat den Schlussbericht über die Förderung von Holzschnitzel- und Stückholzfeuerungen aufgrund der Ergänzung des Wirtschaftsförderungsgesetzes und der Verordnung. Der Kanton hat von 1993 bis 1995 insgesamt 23 Gesuche bewilligt und 4,9 Mio. Fr. an Förderungsbeiträgen ausbezahlt. Für weitere Vorhaben gewährt das Bundesamt für Energie Finanzhilfen, sofern die Voraussetzungen gemäss Art. 23 der Energienutzungsverordnung (ENV) vom 22. Juni 1992 und die im Förderprogramm „Holz" festgelegten Kriterien erfüllt sind. Ergänzend unterstützt seit März 1996 die Bau- und Umweltschutzdirektion beitragsberechtigte Vorhaben zur Nutzung der Holzenergie mit kantonalen Förderungsbeiträgen gemäss Energiegesetz.