Amtsbericht 1998 des Regierungsrates

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-040 vom 2. März 1999


Amtsbericht 1998 des Regierungsrates


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





5 Amt für Umweltschutz und Energie

5.1 Gewässerschutz

Der Generelle Entwässerungsplan (GEP) ist bei zwei Drittel der basellandschaftlichen Gemeinden in Bearbeitung. Sieben GEP konnten durch den Regierungsrat bereits genehmigt werden. In Form von Seminarien wurden die Gemeinden über Neuigkeiten im Abwasserbereich und über die Auswirkungen der Revision des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer informiert.

Am 24. Juni 1998 wurde durch eine Fehleinleitung bei der Firma van Baerle in Münchenstein ein vollständiges Fischsterben in der Birs verursacht. Durch die Verantwortlichen der van Baerle wurden die nötigen Massnahmen (Risikoanalyse/Sanierung) in Auftrag gegeben, die strafrechtliche Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Zusammen mit dem Sicherheitsinspektorat hat das AUE geprüft, mit welchen Massnahmen die Wahrnehmung der Eigenverantwortung in den Betrieben gefördert werden kann. Störfallrelevante Betriebe erhalten Anfang 1999 ein Modell zur Abschätzung von möglichen Auswirkungen auf die Gewässer.

Die Betriebs- und Abwasserkontrollen bei den Industriebetrieben erfolgten im gleichen Umfang wie 1997. Bei den 62 Betriebskontrollen mussten 9 Beanstandungen (14 %), bei den 560 Abwasserkontrollen 89 Beanstandungen (16 %) vorgenommen werden.
Das mit dem Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain und dem Bauernverband beider Basel vereinbarte Vorgehen in Bezug auf die Sanierung der Landwirtschaftsbetriebe kommt termingemäss voran. Als 1. Priorität wurden 25 Betriebe aufgefordert, ihre Hofdüngeranlagen an die geforderte Kapazität anzupassen. In der 2. Priorität werden ca. 30 Betriebe Anfang 1999 aufgefordert, die Hofdüngeranlagen zu erweitern.

Durch den Schadendienst wurden 1998 insgesamt 134 Ereignisse bearbeitet.

Eine im Dezember 1997 begonnene ökomorphologische Bestandesaufnahme (strukturelle Gegebenheiten) an der Ergolz wurde abgeschlossen. Die erhobenen Daten wurden in einem geographischen Informationssystem (GIS) erfasst und dargestellt.

1998 wurden Erhebungen über den Zustand der Fliessgewässer in den Gemeinden Blauen, Böckten, Bubendorf, Buckten, Buus, Häfelfingen, Känerkinden, Lauwil, Liestal, Röschenz und Rümlingen durchgeführt. Dabei suchte man die Verunreinigungsquellen und gewann einen generellen Überblick über den Zustand der Gewässer.

In der "Regenwetterstudie Aesch" konnten die Schmutzstoff-Konzentrationen und Mischwassermengen im Kanal im Verlauf eines Regenereignisses ermittelt werden. Die Ergebnisse stiessen bei Siedlungsentwässerungs-Ingenieuren auf grosse Beachtung und bilden eine wichtige Grundlage für die Erarbeitung der Richtlinie "Mischwassermanagement".
Folgende Leistungskontrollen wurden durchgeführt: Die Abwasserreinigungsanlagen von 4 Ausflugsrestaurants, welche nicht an das öffentliche Kanalisationsnetz angeschlossen sind; die beiden Gemeindekläranlagen Buus und Lampenberg; die beiden Kläranlagen Ergolz 1, Sissach und Ergolz 2, Füllinsdorf; die Mischwasser-Rückhaltebecken in Arisdorf und Giebenach sowie die ARA Laufental/Lüsseltal in Zwingen. Die gereinigten Abwässer der ARA Rhein wurden einer Toxizitätsprüfung unterzogen und die Sickerwasserqualität der Deponien Elbisgraben und Lindenstock kontrolliert.

Die 1979 begonnene Sanierungskampagne für ungeschützt im Erdreich verlegte Brennstofftanks konnte 1998 abgeschlossen werden. Von den ursprünglich rund 7'000 Behältern existieren heute nur noch 1'670.

In den Gemeinden des Laufentals befinden sich rund 450 Heizöltankanlagen in Grundwasserschutzzonen. Im Rahmen einer speziellen Aktion wurden 35 Objekte einer Detailinspektion unterzogen. 15 wiesen geringfügige Mängel auf und bei 5 Anlagen waren erhebliche Mängel, vor allem Dichtheitsprobleme bei den Auffangwannen, zu beheben.

Die für 1997 erstellte Wasserstatistik ergab für den Kanton Basel-Landschaft einen Gesamtjahreswasserverbrauch von 70,1 Mio m 3 (1996: 67,0 Mio m 3 ). Davon entfielen auf die öffentlichen Wasserversorgungen 32,7 Mio m 3 (32,5) und auf die privaten Versorgungen (Industrie) 37,4 Mio m 3 (34,5). Der Verbrauch pro Kopf und Tag betrug 339 Liter (341). Die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser war in allen Gemeinden jederzeit in ausreichender Menge sichergestellt.

Über die Verwendung der Grundwassernutzungsgebühren gibt die Wasserrechnung Auskunft.


5.2 Bodenschutz

Schiessanlagen: Im Oktober 1997 hat das damalige EMD Richtlinien für einen verbesserten Bodenschutz bei 300 Meter-Schiessanlagen veröffentlicht. Im Frühjahr 1998 wurden alle Gemeinden im Kanton darüber orientiert und über die konkret notwendigen Massnahmen dokumentiert. Rund 15 Gemeinden wurden direkt vor Ort zur Umsetzung der Wegleitung beraten.

Ackerböden: 1998 wurde - angelehnt an das Vorgehen beim Nationalen Bodenbeobachtungsnetz (NABO) - die Erstbeprobung von fünf intensiv genutzten Landwirtschaftsböden realisiert. Die Ergebnisse früherer Erhebungen wurden bestätigt: Die Spuren unserer Zivilisation zeigen sich speziell auch in Ackerböden. Besonders die Schwermetalle Cadmium, Blei und Zink sowie vereinzelt auch Kupfer sind angereichert, liegen jedoch alle deutlich unter den Vorsorgerichtwerten. Künftige regelmässige Untersuchungen (in zeitlichen Abständen von 5 bis 7 Jahren) sollen zeigen, ob in den Landwirtschaftsböden längerfristig eine Schadstoffanreicherung stattfindet.

Umgang mit Boden bei Bauvorhaben: Gesunder Boden ist von unzähligen Organismen belebt und besteht gleichzeitig zu mehr als der Hälfte aus Hohlräumen, in denen Luft und Wasser zirkulieren können. Damit sind Böden aber auch sehr empfindlich. Sie ertragen nicht jedes Maschinengewicht oder jede Bearbeitungsweise unbeschadet. Deshalb wurde bei verschiedenen grossen Bauvorhaben im Kanton (Projekt Transitgasleitung Rodersdorf-Lostorf, Projekt J2 Pratteln-Liestal, Umfahrung Sissach, Bahn 2000) rechtzeitig die Weichen für einen schonenden Umgang mit Boden gestellt.


5.3 Umweltgefährdende Stoffe/Gifte

Textilwaschmittel und Reinigungsmittel werden jährlich in grossen Mengen verbraucht und gelangen dabei ins Abwasser. In der Schweiz sind 1996 rund 145 000 Tonnen dieser Chemikalien verbraucht worden, entsprechend einem jährlichen Pro-Kopf-Verbrauch von etwa 20 kg. Wenn die Umweltbelastungen, welche durch unsere Sauberkeitsansprüche verursacht werden, in einem vertretbaren Ausmass bleiben sollen, müssen die Inhaltsstoffe von Wasch- und Reinigungsmitteln hohen Anforderungen genügen. Kritische Stoffe sind die als Enthärter eingesetzten Phosphate, Ethylendiamilendiaminotetraessigsäure (EDTA) und Nitrilotriessigsäure (NTA) und die als waschaktive Substanzen (Tenside) verwendeten Octyl- und Nonylphenolpolyethoxylate (OPEO bzw. NPEO).

Zur Kontrolle der Einhaltung der Stoffverordnung, wurde im Berichtsjahr eine umfangreiche Marktkontrolle von Textilwaschmitteln und Reinigungsmitteln durchgeführt. Bei sieben Herstellern oder Grossimporteuren sowie bei drei Detailhandelsfirmen und einigen gewerblichen Verwendern wurden ca. 160 Produkte erhoben und auf ihre Gehalte an Phosphor, NTA, EDTA, PDTA, OPEO und NPEO untersucht. Ausserdem wurde die Kennzeichnung der Produkte, die Information für die Verwender/innen (Gebrauchsanweisung und Sicherheitsdatenblatt) anhand der gesetzlichen Bestimmungen der Stoffverordnung und des Giftgesetzes überprüft.

Im Rahmen des Giftgesetz-Vollzugs wurden 1998 insgesamt 53 Produkte erhoben und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) zur Prüfung der Zusammensetzung und Kennzeichnung gemäss Giftgesetz zugestellt. Die Produktemuster stammten von 9 Firmen der Branche Wasch- und Reinigungsmittel.

Von diesen 53 Produkten konnten 24 per Ende 1998 analysiert werden. Zwei Reinigungsmittel sind vom BAG infolge von Abweichungen der stofflichen Zusammensetzung zwischen dem untersuchten Muster und der gemeldeten Rezeptur beanstandet worden.

Im Berichtsjahr wurden 36 Betriebsbesuche in 34 Firmen durchgeführt. Der Schwerpunkt der Betriebskontrollen im Berichtsjahr galt Drogerien, von denen 19 kontrolliert wurden. Anlässlich dieser Betriebskontrollen konnten keine nennenswerten Verstösse gegen die Bestimmungen des Giftgesetzes festgestellt werden.


5.4 Umweltberatung

Die häufigsten Anfragen galten der umweltschonenden Entsorgung von Abfällen. Relativ zahlreich waren Anfragen in den Bereichen Wohngifte, Stoffe/Gifte (vorwiegend zum Thema Schädlingsbekämpfung), Wasser sowie Waschen / Reinigen.


5.5 Abfälle/Altlasten

Die Schwerpunkte bei der Abfallwirtschaft lagen bei der:
- Verbesserung der Randbedingungen für die Auslastung der Regionalen Sonderabfallverbrennungsanlage (RSMVA) bei der Novartis in Basel und Vorbereitung eines Zusatzvertrages;
- Abwicklung verschiedener Projekte im Rahmen des Massnahmenplans Abfallvermeidung;
- Standortplanung für Inertstoffdeponien im Bezirk Liestal und Arlesheim;
- Begleitung von Bauvorhaben auf belasteten Standorten und vertiefte Abklärungen bei grösseren Schadenfällen und Altlasten.
Mit der erfolgreichen Zweitauflage des Wettbewerbes "Regio-Produkt des Jahres" und intensiver Arbeiten an weiteren Projekten wurde die Notwendigkeit der Abfallvermeidung und eines schonenden Umgangs mit Ressourcen auf breiterer Basis bekannt gemacht. Dabei wurde deutlich, dass diese Themen wichtige Elemente der vieldiskutierten "Nachhaltigkeit" umfassen und sich gut eignen, um diesen abstrakten Begriff mit konkretem Inhalt zu füllen.

Bei den Bauabfällen wurde die Bewilligungssituation für die verschiedenen Verarbeitungsbetriebe überprüft und die notwendigen Schritte eingeleitet, um deren Tätigkeit auf eine saubere rechtliche Basis zu stellen. Gleichzeitig sind Planungsarbeiten zur Sicherung geeigneter Standorte für Inertstoffdeponien durchgeführt worden. In Gesprächen mit den Gemeindebehörden wurde auch der Abschluss diverser alter Deponien vereinbart.

Für die Erfassung und Beurteilung belasteter Standorte bestehen seit dem Inkrafttreten der "Altlastenverordnung" des Bundes seit Oktober 1998 klare Vorgaben. Ein grosser Nachholbedarf besteht insbesondere bei der Erfassung und Bewertung von Betriebsarealen.


5.6 Energie

Auf Ende Jahr wurden der eidg. Energienutzungsbeschluss (ENB) vom 14. Dezember 1990 und die eidg. Energienutzungsverordnung (ENV) vom 22. Januar 1992 durch das eidg. Energiegesetz vom 26. Juni 1998 und die eidg. Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 ersetzt. Aus diesem Grunde wurde die Revision der kantonalen Verordnung vom 26. April 1994 über die rationelle Energienutzung vorgezogen.

Beim Vollzug der Energiesparvorschriften standen die Überprüfung des Wärme- und Kälteschutzes sowie der haustechnischen Anlagen von Baugesuchen für Neubauten, Umbauten und Umnutzungen im Vordergrund. Von den 1'105 überprüften Projekten musste jedes 6. Projekt beanstandet werden.

Bei 240 ausgeführten Projekten wurde zusammen mit der Öltankkontrolle die Wärmedämmung der Heizungs- und Warmwasserverteilleitungen kontrolliert. 60 Anlagen wiesen geringfügige Mängel auf und bei 30 Anlagen waren erhebliche Mängel zu beheben. Zudem wurden bei 26 grösseren Gebäuden umfassende Ausführungskontrollen vorgenommen. 5 Bauten wiesen geringfügige, 6 erhebliche Mängel auf.

5 grössere Lüftungs- und Klimaanlagen mit einer thermischen Leistung von insgesamt 797 kW erhielten die Bewilligung, ebenso 4 ortsfeste Elektroraumheizungen mit einer Gesamtleistung von 26 kW. Zusätzlich wurden 5 ortsfeste Elektroheizungen mit einer Leistung von insgesamt 42 kW für höchstens 3 Jahre bewilligt.
Eine Untersuchung in einer Gemeinde hat ergeben, dass der Vollzugsgrad der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung zu rund 90% erreicht ist.
Angesichts der sehr tiefen Energiepreise und der generell eher abnehmenden Innovationsfreudigkeit vieler Bauherrschaften kam der Ausrichtung von Kantonsbeiträgen an vorbildliche Energievorhaben grosse Bedeutung zu.

Die BUD hat im Berichtsjahr für 202 neue Energieprojekte Kantonsbeiträge von 2,01 Mio. Franken zugesichert und für 167 Anlagen Beiträge von 1,45 Mio. Franken ausbezahlt.

Beitragszusicherungen an Sonnenkollektorprojekte (133 Anlagen, Vorjahr: 157) und an Holzenergienutzungsprojekte (24 Anlagen, Vorjahr: 11) konnten ihre Vormachtsstellung bezüglich Anzahl geförderter Projekte behaupten. Diese Entwicklung ist auch aus energiepolitischer Sicht erfreulich, weil in diesen Bereichen mit einem "Förderfranken" am meisten nicht erneuerbare Energie durch erneuerbare ersetzt wird.

Mehr als die Hälfte der zugesicherten Beiträge ging an ausgesprochen innovative Projekte (z.B. Brennstoffzellen, Klein-BHKW's, Geothermie-Nutzung, Verbesserung der Abwärmenutzung).

Als Anreiz für unabhängige Solarstromproduzenten vergütet der Kanton neu für Strom aus neu erstellten Anlagen 50 Rappen pro Kilowattstunde.


Abbildung: Zusicherungen, aufgeteilt nach Beitragshöhen (in Fr.)


Die BUD und 60 Gemeinden haben die Weichen für eine Fortsetzung der öffentlichen Baselbieter Energieberatung durch die beiden regionalen Energiedienstleister Elektra Birseck (EBM) und Elektra Baselland (EBL) gestellt. Damit ist weiterhin eine fast flächendeckende öffentliche Beratung für Industrie, Gewerbe, Haushaltungen und Gemeinwesen sichergestellt.

Im Bereich der Wasserkraftnutzung waren im Berichtsjahr folgende wichtigsten Aktivitäten zu verzeichnen:
- Im Mai haben die Industriellen Werke Basel das Birskraftwerk Neuewelt eingeweiht und in Betrieb genommen. Die Anlage wird jährlich 4,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) Strom produzieren, was dem Bedarf von rund 1 100 Haushaltungen entspricht.
- Im gleichen Monat konnte die Ziegler Papier AG das umgebaute Birskraftwerk Nenzlingen einweihen. Nach der vollständigen Revision beträgt die jährliche Stromproduktion 1,7 Millionen kWh.
- Ende 1998 konnte auch die vom Kanton erstellte Fischtreppe beim Birskraftwerk Dornachbrugg geöffnet werden.

Im Berichtsjahr wurden 22 Bewilligungen für die Erdwärmenutzung (Erdsonden) mit einer Gesamtleistung von rund 270 Kilowatt erteilt.


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