Amtsbericht 1998 des Regierungsrates
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-040 vom 2. März 1999
Amtsbericht 1998 des Regierungsrates
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
4 Justiz-, Polizei- und Militärdirektion
Asylbereich
Im Berichtsjahr stieg die Zahl der eingegangenen neuen Asylbegehren gesamtschweizerisch von 23'982 (1997) auf 41'302 (1998) an. Auch im Kanton Basel-Landschaft erhöhte sich dadurch die Zahl der zugewiesenen Personen von 856 (1997) auf 1'492 (1998). Beim Bundesamt für Flüchtlinge waren Ende 1998 noch 1'500 (980) und bei der Asyrekurskommission 250 (275) aus unserem Kanton pendent. Im Berichtsjahr erhielten 29 Asylsuchende (23) eine Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen. Ende 1998 hielten sich insgesamt 2 990 Asylsuchende (2 205) in unserem Kanton auf.
Revision der Strafprozessordnung
Im Rahmen der laufenden Justizreform hat der Regierungsrat im August des Berichtsjahres dem Landrat die Vorlage über die Revision des Gesetzes betreffend die Strafprozessordnung unterbreitet. Anlässlich einer Orientierungsveranstaltung auf dem Leuenberg haben sich die Mitglieder der vorberatenden Justiz- und Polizeikommission des Landrates von den Gerichten, den Strafverfolgungsbehörden und der Justizdirektion über die aktuelle Situation im Bereich des Strafverfahrens sowie über die Konzeption und die Neuerungen des Revisionsentwurfs informieren lassen. Anschliessend hat die Justiz- und Polizeikommission mit der Beratung des Revisionsentwurfs begonnen, die voraussichtlich im Februar 1999 abgeschlossen sein wird.
Revision des Gerichtsverfassungsgesetzes
Ende des Berichtsjahres ist als zweiter Teil der Gerichtsreform ein Revisionsentwurf zum Gerichtsverfassungsgesetz fertiggestellt worden. Darüber wird im ersten Quartal 1999 das Mitberichtsverfahren durchgeführt, zu dem insbesondere auch die Gerichte eingeladen werden. Anschliessend wird der Vernehmlassungsentwurf ausgearbeitet und darüber das Vernehmlassungsverfahren durchgeführt.
Amtszeitbeschränkung für Gemeindebehörden
In Erfüllung eines parlamentarischen Auftrags ist die Vernehmlassungsvorlage über die Amtszeitbeschränkung für Gemeindebehörden ausgearbeitet worden. Nach Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens hat der Regierungsrat im Mai des Berichtsjahres die entsprechende Vorlage an den Landrat verabschiedet. Darin ist dem Landrat eine Ergänzung der Kantonsverfassung vorgeschlagen worden, die es den Gemeinden ermöglicht, die Amtszeit für Mitglieder ihrer Behörden zu beschränken, sofern sie dies wünschen. Nachdem der Landrat dem Vorschlag mit überwiegender Mehrheit zugestimmt hat, wird am 7. Februar 1999 die Volksabstimmmung über die Verfassungsänderung durchgeführt.
Aufhebung des Schiessgesetzes
Anfangs Jahr hat der Regierungsrat dem Landrat die Vorlage zur Aufhebung des Schiessgesetzes von 1852 unterbreitet. Der Landrat und anschliessend das Volk sind dem Antrag gefolgt. Das Schiessgesetz wurde durch eine Verordnung des Regierungsrates über das Schiessen am Banntag ersetzt. Dieser Erlass ist am 1. Januar 1999 in Kraft getreten. Darin wird festgelegt, dass das Schiessen am Banntag ohne Kugeln ausserhalb von Schiessanlagen während einer bestimmten Zeit und innerhalb von festgelegten Schiesszonen gestattet ist. Die Veranstalter und der Gemeinderat sind verantwortlich, dass alle Massnahmen getroffen werden, die zum Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum der beteiligten Personen verantwortlich sind. Die Bevölkerung muss rechtzeitig über die Schiesszeiten und über den Standort der Schiesszonen informiert werden. Die Schützen sind verpflichtet, in der Nähe stehende Personen jeweils rechtzeitig zu warnen, bevor sie schiessen.
Reform Zivilstandswesen
Im März des Berichtsjahres hat der Landrat die Reorganisation der Zivilstandsämter beschlossen. Neu wird jeder Bezirksschreibereikreis jeweils über ein Zivilstandsamt verfügen. Damit bestehen statt der bislang 46 nebenamtlich geführten Zivilstandsämtern neu 6 hauptamtlich geführte Zivilstandsämter. Aufgrund einer Übergangsregelung wird den Laufentaler Gemeinden ermöglicht, bis Ende 2003 ihre Zivilstandsämter nach bisherigem System beibehalten. Die Vorkehrungen zur Umsetzung der Reorganisation sind im Gange (Evaluierung geeigneter Räumlichkeiten, EDV-Einführung etc.).
Amtsvormundschaftsgesetz / Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch
Nach Durchführung der Vernehmlassung im Berichtsjahr können dem Landrat im Jahr 1999 die Vorlagen über die Revision des Amtsvormundschaftsgesetzes sowie über die Revision des EG ZGB betreffend Vormundschaftswesen unterbreitet werden.
Entwicklungszusammenarbeit
Die ausländische Entwicklungszusammenarbeit gestaltete sich im Berichtsjahr ähnlich wie in den Vorjahren. Insgesamt wurden Fr. 626'000.-- an neun Projekte überwiesen. Allen diesen neun Projekten ist gemeinsam, dass mit einem erfahrenen Schweizer Partner zusammengearbeitet werden kann und Gewähr für die sorgfältige und sachgemässe Verwendung der Mittel gegeben ist. Bei fünf dieser neun Projekte erstreckte sich die finanzielle Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft über mehrere Jahre. Die Selbsthilfeprojekte in der Dominikanischen Republik und in Burkina Faso sind im Berichtsjahr erfolgreich abgeschlossen worden. Für drei Jahre wird ein Frauenförderprojekt in Kolumbien finanziell mitgetragen. Bereits im zweiten Jahr befinden sich auch die in Indien unterstützten Schulprojekte. Ein Projekt zur Verbesserung der Lebensgrundlagen für Kinder in Bangladesch, ein medizinisches Programm in einem Provinzspital in Kambodscha und die Errichtung einer Lederverarbeitungswerkstatt in Jordanien wurden mit einer einmaligen Beitragsleistung unterstützt.
Für humanitäre kurz- und längerfristige Soforthilfe sind 1998 insgesamt 15 Hilfegesuche bewilligt und total Fr. 457'1000.-- ausgeschüttet worden. Nebst einmaligen Beiträgen für die Anschaffung von Transportmitteln und Ambulanzen sowie Schuleinrichtungen machten Naturkatastrophen und Flüchtlingselend ein rasches Handeln und Zurverfügungstellen von Mitteln an unsere Hilfswerke erforderlich.
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