Amtsbericht 1998 des Regierungsrates

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-040 vom 2. März 1999


Amtsbericht 1998 des Regierungsrates


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Justiz-, Polizei- und Militärdirektion

Direktor: Regierungsrat Andreas Koellreuter
Stellvertreter: Regierungsrat Peter Schmid


1 Direktionssekretariat

1.1. Verwaltungsabteilung

Ein lange geplantes und erwünschtes Projekt konnte per 1. April 1998 umgesetzt und zum Abschluss gebracht werden: die Dezentralisierung des Personalwesens. Mit dem Inkrafttreten des neuen Personalgesetzes, des -dekrets und der -verordnung, wird die operative Personalarbeit nun auf der Direktion wahrgenommen. Die Übernahme hat gut funktioniert. Das Personalamt hat sehr gute Vorarbeit geleistet. Am 1. April 1998 hatten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz-, Polizei und Militärdirektion ihren neuen Arbeitsvertrag.

1.1.1 Rechnungswesen / Controlling

Das Controlling in der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion (JPMD) war 1998 durch folgende Schwerpunkte geprägt:
· Umsetzen des neuen Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) und der neuen Instrumente
· Mitarbeit bei der Erarbeitung der Leistungsaufträge
· Weitere Einführung des Neuen Rechnungswesens (NRW)

Umsetzen des neuen Finanzhaushaltgesetzes (FHG) und der neuen Instrumente:
Erstmals konnte per 1998 - mit Inkrafttreten des neuen FHG - die Möglichkeit der Kreditübertragung angewandt werden. Dieses Instrument soll verhindern, dass nicht ausgeschöpfte Kredite, welche infolge einer Verzögerung, z.B. bei Projekten, Reorganisationen usw., per Ende Jahr verfallen bzw. eine überstürzte Ausgabenpolitik (sog. „Weihnachtseinkäufe") auslösen würden, nun auf das kommende Jahr übertragen werden können. Dies selbstverständlich mit entsprechender Begründung und Zurückhaltung.
Mitarbeit bei der Erarbeitung der Leistungsaufträge:
Da die Weiterverbreitung der Betriebsbuchhaltung (NRW/BEBU) durch die Projektleitung der FKD bis auf weiteres gestoppt wurde, beschränkte sich die Controllertätigkeit der JPMD auf die Mitarbeit bei der Erarbeitung von Leistungsaufträgen, die Ermittlung der Produktepreise und die Überführung der Budgetzahlen der laufenden Rechnung in die jeweiligen Produktegruppen und Produkte.

Weitere Einführung Neues Rechnungswesen (NRW):
Wie erwähnt, stoppte die Projektleitung NRW die Weiterverbreitung der Betriebsbuchhaltung (BEBU). Dies hatte zur Folge, dass das Reporting nicht wie vorgesehen in der BEBU erarbeitet werden konnte, sondern dass zusätzlich in der Finanzbuchhaltung (FIBU) entsprechende Berichte eingerichtet werden mussten.

1.2.2 Lotteriefonds

Am 2. Februar 1998 informierte der Lotteriefonds anlässlich eines Jupéro spezial im Römermuseum Augst über die im Jahre 1997 bewilligten Beiträge und gab gleichzeitig eine vollumfängliche Liste an die Medien ab. Im Verlaufe des Berichtsjahres wurde regelmässig in Medienbulletins über die Ausschüttungen aus dem Lotteriefonds informiert. Die Anstrengungen, den Lotteriefonds in der Öffentlichkeit besser bekannt zu machen und dem Bedürfnis nach Information und Transparenz zu entsprechen, wurden weiter vorangetrieben. Der Gewerbeverein Gelterkinden hat sich bereit erklärt, den Lotteriefonds als Gast an der Gewerbeausstellung im Jahre 1999 zu begrüssen. Mit einem Informationsstand wird der Lotteriefonds im April 1999 an dieser Gewerbeausstellung auftreten. Die Vorarbeiten für diese Ausstellung wurden im Berichtsjahr aufgenommen. Mit fachlicher Unterstützung der Interkantonalen Landeslotterie ILL wird sich der Lotteriefonds an der Gewerbeausstellung präsentieren. Es ist vorgesehen, inskünftig regelmässig an ein bis zwei Ausstellungen pro Jahr mit einem Informationsstand aufzutreten.

Die Einführung des Mittwoch-Lottos durch die ILL hatte zur Folge, dass im ersten Betriebsjahr ein ansehnlicher Umsatzanstieg erzielt werden konnte. Die Starteuphorie hat sich mittlerweile gelegt, so dass für das Betriebsjahr 1998 mit einem tieferen Gewinn gerechnet werden muss. Der Gewinnanteil ILL/Gesellschaft Schweizer Zahlenlotto per 1997 betrug Fr. 6'705'143.--. Für das Berichtsjahr wurden Ausgaben von 6,32 Mio. Franken budgetiert. Davon sind rund 5,9 Mio. Franken auf insgesamt 181 Projekte verteilt worden. Es gingen 244 Beitragsgesuche ein gegenüber 277 im Vorjahr.

1.1.3 Lotteriebewilligungen

Das unserem Kanton zur Verfügung stehende Lossummenkontingent von Fr. 1.50 pro Kopf der Bevölkerung wurde auf 11 bewilligte Kleinlotterien aufgeteilt.

1.1.4 Informatik

Die Schwerpunkte 1998 lagen bei der Vorbereitung und Einführung von MS Windows NT 4.0 und der Mail- / Messaging- Infrastruktur für die Dienststellen der JPMD. Der RRB vom März 1998, der alle Direktionen verpflichtet hat, die einheitliche Einführung dieses Betriebssystems zu planen, die finanziellen Mittel zu budgetieren und die Einführung bis Ende 2000 durchzuführen, hat ganz wesentlich personelle und finanzielle Ressourcen auf dieses Vorhaben fokussiert.

Dank des Entgegenkommens der Direktionsleitung JPMD konnten wir bereits im September 1997 den Auftrag für die Entwicklung einer einheitlichen Infrastruktur geben. Diese stand ab Mai 1998 zur Verfügung und wurde als Pilotbetrieb beim Statthalteramt Liestal eingeführt.

Ab Mitte 1998 wurden in der folgenden Reihenfolge die Einführung vorgenommen :
Militärverwaltung/Zeughausverwaltung, Amtsvormundschaften, Rechtsdienst des Regierungsrates, Teile des Direktionssekretariates, Amt für Bevölkerungsschutz, Fremdenpolizei und die Bezirksschreiberei Waldenburg.

Zu diesen Aktivitäten, von denen vor allem die Benutzer betroffen waren, wurde der Aufbau der Messaging Infrastruktur mit MS Exchange vorangetrieben.
Im Rahmen des Projektes GENV (Grundbuchamt, Erbschaftsamt und Notariat) erfolgte die Installation der Grundbuchsoftware bei den Bezirksschreibereien in Arlesheim und Binningen, da die Erfassungsteams (zusätzlich je 400 Stellenprozente pro Bezirksschreiberei) im September die Arbeit aufnahmen.

Bei den Statthalterämtern in Waldenburg, Sissach und Liestal erfolgte die produktive Betriebsaufnahme der Geschäftskontrolle Tribuna.

1.2 Zivilrechtsabteilung 1

1.2.1 Bürgerrechtswesen

Der Verband der Basellandschaftlichen Bürgergemeinden initiierte wegen des Jubiläumsjahrs 1998 - 200 Jahre Helvetik / 150 Jahre Bundesverfassung - eine Einbürgerungsaktion für Schweizer Bürger/innen. Aufgrund dieser Aktion gingen über 1'000 Gesuche ein, die im folgenden Jahr abschliessend bearbeitet sein werden.

Einbürgerungen von ausländischen Staatsangehörigen
Durch Landratsbeschluss wurden 471 (401) ausländische Staatsangehörige eingebürgert.

67 (85) Einbürgerungsgesuche von ausländischen Staatsangehörigen wurden abgeschrieben, weil die Einbürgerungsvoraussetzungen nicht vorlagen oder das Gesuch zurückgezogen wurde.

Per 31. Dezember waren 761 (832) Gesuche hängig.

2 (31) Gesuche um Erteilung des Gemeindebürgerrechts wurden von Bürgergemeinden abgewiesen.

1(0) Beschwerde eines Bürgers betr. Erteilung des Gemeindebürgerrechts an einen ausländischen Staatsangehörigen wurde abgewiesen.

6 (3) Beschwerden gegen Entscheide (aus dem Jahre 1997) betr. Nichterteilung des Gemeindebürgerrechts wurden abgewiesen.

Für die erleichterte Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen sowie die Wiedereinbürgerung von ehemaligen Schweizern/innen, für die der Bund zuständig ist, wobei dem Kanton die Erstellung der Erhebungsberichte bei Wohnsitz in unserem Kanton bzw. die Prüfung der Zivilstandsdokumente bei Wohnsitz im Ausland obliegt, sind der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion 211 (195) Gesuche übermittelt worden. Durch Entscheid des Bundes wurde keine (2) ehemalige Schweizerin wiedereingebürgert. Keine (0) Person wurde wegen Verwirkung des Schweizer Bürgerrechts wiedereingebürgert. 105 (140) Personen wurden erleichtert eingebürgert. 94 (112) Entscheide über erleichterte Einbürgerungen von Personen mit Wohnsitz in unserem Kanton und Einbürgerung in einem anderen Kanton wurden an die zuständigen Stellen weitergeleitet.


Einbürgerungen von Schweizer Bürgern/innen anderer Kantone
Durch Regierungsratsbeschluss wurden 189 (198) Bürger/innen anderer Kantone eingebürgert. Kein (0) Gesuch wurde abgeschrieben. 973 (95) Gesuche waren per 31. Dezember hängig.

Einbürgerungen von Kantonsbürgern/innen
Mit Genehmigung des Regierungsrates erwarben 76 (97) Kantonsbürger/innen das Bürgerrecht einer anderen basellandschaftlichen Gemeinde. 314 (34) Gesuche waren per 31. Dezember hängig.

Beibehaltung/Verlust des Bürgerrechts

Schweizer Bürger/innen
Durch Abgabe der Beibehaltungserklärung haben 29 (25) Personen, die in einem anderen Kanton eingebürgert wurden, das bisherige basellandschaftliche Bürgerrecht beibehalten. 64 (38) Personen haben das bisherige basellandschaftliche Bürgerrecht verloren, davon 27 (21), weil sie keine Beibehaltungserklärung abgaben, und 37 (17) als Folge der Regelung im Bürgerrechtsgesetz, wonach der Verlust des basellandschaftlichen Kantonsbürgerrechts eintritt, wenn Kantonsbürger/innen, die in einem anderen Kanton eingebürgert werden, mit dem neu erworbenen Bürgerrecht mehr als 2 Gemeindebürgerrechte besitzen.

Kantonsbürger/innen
Durch Abgabe der Beibehaltungserklärung haben 57 (71) Personen, die in einer anderen basellandschaftlichen Gemeinde eingebürgert wurden, das bisherige basellandschaftliche Gemeindebürgerrecht beibehalten. 19 (26) Personen haben die Erklärung nicht abgegeben und deshalb das bisherige basellandschaftliche Gemeindebürgerrecht verwirkt.

Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht/Kantonsbürger-recht
Keine (2) Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht.
2 (12) Entlassungen aus dem Kantonsbürgerrecht.
1 (0) Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht.

Einbürgerungsreglemente

Es wurden 2 (2) neue kommunale Einbürgerungsreglemente genehmigt.


1.2.2 Adoptionen

Insgesamt wurden 34 (28) Adoptionsgesuche abschliessend bearbeitet. Adoptionen unmündiger Kinder durch Ehegatten wurden 12 (6), durch einen Stiefelternteil 14 (21) ausgesprochen. Es wurden 4 (0) Adoptionen von Erwachsenen und keine (0) Einzeladoption verfügt. 4 (1) Gesuche um Adoption wurden abgeschrieben. 20 (34) Gesuche waren per 31. Dezember hängig.
2 (1) adoptierten Person wurde Hilfe geleistet bei der "Suche nach ihren Wurzeln".
1.2.3 Namensänderungen

Insgesamt wurden 150 (148) Gesuche abschliessend bearbeitet. Familiennamensänderungen wurden 87 (83) und Vornamensänderungen wurden 20 (30) bewilligt. Es wurden 2 (0) Gesuche abgewiesen. 19 (14) Gesuche wurden infolge Rückzugs abgeschrieben. Von der Möglichkeit, von der Trauung an den Namen der Braut als Familiennamen zu führen, machten 22 (21) Brautpaare Gebrauch. 24 (41) Gesuche waren per 31. Dezember hängig.

1.2.4 Vormundschaftswesen

Für die Vormundschaftsbehörden und die Sozialdienste wurde wie im Vorjahr zum Thema "Fremdplazierung von Kindern" ein Kurs durchgeführt.

Vormundschaftliche Massnahmen



Insgesamt wurden 3 (6) Beschwerden betr. Kosten im Verfahren der fürsorgerischen Freiheitsentziehung (FFE) bearbeitet: 2 (5) wurden abgewiesen und 1 (0) gutgeheissen. 2 (8) Gesuche um Erlass von Kosten in FFE-Verfahren wurden eingereicht, die beide per 31. Dezember hängig waren.

1 (1) Beschwerde betr. Nichterteilung der Pflegekinderbewilligung wurde abgewiesen.

37 (44) Gesuche von Vormundschaftsbehörden um Zustimmung zur Einsetzung der Amtsvormünder für vormundschaftliche Massnahmen über Mündige sowie als Beistand Unmündiger gemäss Art. 308 ZGB wurden gutgeheissen.

1.2.5 Amtsvormundschaften

Insgesamt führten die sechs Amtsvormundschaften am 31. Dezember 193 (192) Vormundschaften, 301 (286) Beistandschaften und 33 (31) Beiratschaften. Die Amtsvormundschaften hatten insgesamt 342 (312) Vaterschaftsfälle hängig, wovon 215 (222) geregelt wurden; 127 (90) sind noch pendent. Sie verwalteten ein Reinvermögen ihrer Mündel von Fr. 15'176'243.-- (15'685'259.--).


1.2.6 Zivilstandswesen

Allgemeines
Im März hat der Landrat die Neuorganisation des Zivilstandswesens beschlossen. Danach werden ab 1. Januar 2000 sechs Profizivilstandsämter in Funktion treten. Im Hinblick auf die Umsetzung dieser Neuorganisation wurden diverse Vorkehrungen getroffen wie Umfragen zu den Themen Trauungen in den Gemeinden, Zuständigkeit für das Heimatscheinwesen, Archivbedarf usw., Abklärungen betr. Räumlichkeiten, Berechnung der Stellenprozent für die neuen Mitarbeiter/innen usw.

Es wurden 9 (4) Zivilstandsbeamte/innen und 9 (2) Stellvertreter/innen neu gewählt.

Insgesamt 3 (3) Zivilstandsbeamte/innen haben die Einführungskurse mit einer Schlussprüfung erfolgreich abgeschlossen. 12 (4) haben den 3-tägigen neuen Spezialkurs für die Vertiefung der Kenntnisse in der Führung des Familienregisters besucht.

Es wurden 2 (3) Kreisschreiben über folgende Themen erlassen:
- Entgegennahme von Todesanzeigen durch die Einwohnerkontrollen
- Inkraftsetzung des Dekrets über das Zivilstands-
wesen vom 12. März 1998/Neue Gebührenansätze
- Neue Zivilstandsformulare
- Auskunftserteilung an das Kantonale Fürsorgeamt
- Geographische Bezeichnungen im Zusammenhang
mit der Verurkundung in den Zivilstandsregistern

Aufsichtsbehörde
Verfügungen

- Prüfung von Dokumenten sowie Bewilligungen im Zusammenhang mit der Trauung ausländischer Verlobter: 597 (532)
- Prüfung von Dokumenten zur Beurkundung von Kindesanerkennungen mit Ausländerbeteiligung: 78 (64)
- Bewilligung zur Eintragung ausländischer Urkunden betreffend Kantonsbürger/innen ins heimatliche Familienregister: 601 (594)
- Gesuche von Privaten zur Einsichtnahme in Register zwecks Familienforschung: 10 (12)
- Berichtigungen: 123 (172)
- Blattlöschungen: 36 (78)
- Adoptionsmitteilungen an Zivilstandsämter: 39 (25)
- Prüfung der Namensführung nach ausländischem Recht 62 (10)
- Prüfung der Unterstellung des Namens unter das ausländische Heimatrecht, sog. Optionserklärungen: 11 (3)
- Bewilligung zur Ausstellung von schweizerischen Familienbüchlein für ausländische Staatsangehörige: 1 (2)
- Bewilligung zur Entgegennahme von Namenserklärungen gemäss Art. 149 ZGB aufgrund ausländischer Urkunden 2 (1)
- Keine (1) Bewilligung zur Einführung der elektronischen Verarbeitung von Personendaten für ein Zivilstandsamt

Inspektionen
Bei 13 (26) Zivilstandsämtern wurden Inspektionen durchgeführt.

Amtsübergaben
Es erfolgten 8 (1) Amtsübergaben.

Weiterleitung von Urkunden
- an das Eidg. Amt für das Zivilstandswesen: 54 (50) Ehefähigkeitszeugnisse für Auslandschweizer/innen
- an die Zivilstandsämter: 47 (39) Gesuche um Bürgerrechtsbestätigung von Schweizer Vertretungen im Ausland

Zivilstandsämter

1.3 Zivilrechtsabteilung 2

1.3.1 Inspektorat der Bezirksschreibereien

Personelles
Bei der Bezirksschreiberei Waldenburg trat lic.iur. Meinrad Zumwald nach 26 Dienstjahren, davon 19 Jahre als Bezirksschreiber, auf den 31. Juli 1998 vorzeitig in den Ruhestand. Der seit der Revision des Verwaltungsorganisationsgesetzes zuständige Regierungsrat stellte per 1. August 1998 lic.iur. Rudolf Bohny als Bezirksschreiber in Waldenburg an.

Bei den anderen Bezirksschreibereien waren auf Kaderstufe keine Wechsel zu verzeichnen.

Instruktionen, Inspektionen
Zur Instruktion und Weiterbildung des Personals führte das Inspektorat die Betreibungs- und Konkursbeamtentagung durch, an welcher u.a. über die richterliche Tätigkeit im SchKG, über Pfändung und Verwertung von Anteilen an Gemeinschaftsvermögen, über die Zustellung der Betreibungsurkunden und über die Änderungen der Mehrwertsteuerverordnung informiert wurde.

Zudem ergingen an die Bezirksschreibereien folgende Rundschreiben und Weisungen:
· Weisung vom 12.2.1998 über Mahnung und Inkasso der Spezialsteuern und der Bezirksschreiberei-Gebühren
· Rundschreiben vom 31.3.1998 betreffend neue Stampa- und Lex-Friedrich-Erklärung
· Rundschreiben vom 25.4.1998 betreffend Änderungen des EG ZGB und des Beurkundungsdekrets im Zusammenhang mit dem Erlass des Notariatsgesetzes
· Weisung vom 5.6.1998 betreffend Benützung des Intranet-Anschlusses für Handelsregisterdaten BL
· Weisung vom 8.6.1998 betreffend Zugriff der Nachführungsgeometer auf das EDV-Eigentümerverzeichnis
· Weisung vom 8.7.1998 betreffend Verfahren bei Rechtsvorschlag mit der Einrede des mangelnden neuen Vermögens
· Weisung vom 9.7.1998 betreffend Zuständigkeiten und Vorgehen beim gesetzlichen Pfandrecht für die Handänderungs-, Grundstückgewinn-, Erbschafts- und Schenkungssteuer
· Weisung vom 30.10.1998 betreffend Verselbständigung von Miteigentumsparzellen beim EDV-Grundbuch
· Rundschreiben vom 21.12.1998 betreffend neues Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) mit dazugehöriger Verordnung (RBV).

Die Inspektionen gaben zu keinen besonderen Bemerkungen Anlass.

EDV-Grundbuch
Bei der Bezirksschreiberei Sissach wird seit 1997 das EDV-Grundbuch angelegt. Da der Aufwand, der durch das EDV-System für die Bereinigung der Grundbuchdaten bedingt ist, unerwartet gross war, kamen die Erfassungsarbeiten wesentlich langsamer voran als erwartet. Um das Projekt im Jahre 2001 abschliessen zu können, wurden zusätzlich 8 Personen angestellt, die per 1.9.1998 bei der Bezirksschreiberei Arlesheim und Binningen die Arbeiten aufgenommen haben und deren Einsatz bis ins Jahr 2001 befristet ist.. Die landrätliche Justiz-, Polizeikommission wurde mit Zwischenbericht vom 27. März 1998 informiert und nahm davon zustimmend Kenntnis.

Beschwerden
Im Berichtsjahr behandelte das Inspektorat insgesamt 63 (37) Beschwerden gegen die Bezirksschreibereien, die wie folgt erledigt wurden:


Weitere Tätigkeiten
In Bezug auf den Erwerb von Grundeigentum durch Personen im Ausland überprüfte das Inspektorat 0 (29) Bewilligungen der Bau- und Umweltschutzdirektion hinsichtlich einer allfälligen Beschwerdeerhebung. Dieser Rückgang der Erwerbsbewiligungen ist durch die Teilrevision des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland bedingt. Danach wird nämlich der Erwerber in der Regel nicht mehr an die Bau- und Umweltschutzdirektion als Bewilligungsbehörde verwiesen, sondern die Grundbuchämter überprüfen, ob die Bewilligungsvoraussetzungen für den Grundstückserwerb erfüllt sind.
Hinsichtlich des Gesetzes über das bäuerliche Bodenrecht behandelte das Inspektorat 99 (91) Bewilligungen der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion betreffend Erwerb und Teilung landwirtschaftlicher Grundstücke und Gewerbe und konnte in allen Fällen auf eine Beschwerde verzichten.

Als administrative Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs behandelte der Regierungsrat 17 (18) Geschäfte:

Geschäftsgang bei den Bezirksschreibereien
Im freizügigen Notariat nahmen die Geschäfte leicht (um 6%) ab. Dazu ist zu bedenken, dass im Vorjahr die durch das neue Aktienrecht bedingten Anpassungen zu einer einmaligen Erhöhung der Amtsgeschäfte beigetragen haben. Im Bereich des Grundbuchnotariates blieb der Geschäftsgang bei den massgebenden Eigentumsübertragungsverträgen und den Grundpfandverträgen im Rahmen des Vorjahres. Auch bei der Grundbuchführung und im Erbschaftswesen blieben die Geschäfte auf dem Vorjahresniveau. Im Betreibungswesen gingen die Zahlungsbefehle um 11% zurück, hingegen nahmen die Pfändungen aufgrund der hohen Vorjahreszahlen bei den Betreibungen um 6% zu. Im Konkurswesen nahmen die Konkurseröffnungen - vor allem im Geschäftsbereich - markant um 29% (total 50, davon Arlesheim: + 34, Sissach: + 13) zu.

Im einzelnen sieht die Statistik der Bezirksschreibereien wie folgt aus:

Private Notarinnen und Notare
Mit dem Notariatsgesetz vom 28. September 1997, das in der Volksabstimmung vom 23. November 1997 angenommen wurde, wurde das kleine Notariat eingeführt. Somit dürfen auch private Notare und Notarinnen Ehe- und Erbverträge, Testamente und gesellschaftsrechtliche Beschlüsse beurkunden. Gegen die Übergangsbestimmung des Notariatsgesetzes wurde eine staatsrechtliche Beschwerde erhoben, die vom Bundesgericht noch nicht entschieden wurde. Dennoch wurden im ersten Halbjahr die erforderlichen einführenden Massnahmen (Verordnung vom 7.4.1998 über die Notariatsprüfung sowie die Erteilung des Fähigkeitsausweises und der Notariatsbewilligung, Weisung vom 1.7.1998 über die Tätigkeit der privaten Notare und Notarinnen, Ausarbeitung von Informationsschreiben und Formularen etc.) getroffen, so dass das Notariatsgesetz per 1. Juli 1998 in Kraft gesetzt werden konnte. In der Folge wurden die Notariatsprüfungskommission und die Notariatsdisziplinarkommission gewählt. Aufgrund der Übergangsbestimmung erteilte die Notariatsprüfungskommission 33 Personen den Fähigkeitsausweis, gegenüber 2 Personen verweigerte sie den Fähigkeitsausweis. Gestützt auf diesen Fähigkeitsausweis erteilte der Regierungsrat in der Folge 21 Personen die Notariatsbewilligung.

Die Beurkundungsstatik der privaten Notariate sieht wie folgt aus:
Stiftungen 2
Ehe- und Erbverträge 8
öffentliche Testamente 2
Beurkundung von Bürgschaften 0
Beurkundungen im Gesellschaftsrecht 25
Wechselproteste 0
sonstige öffentliche Beurkundungen 7
Total 44


Fortsetzung


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