Amtsbericht 1998 des Regierungsrates

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-040 vom 2. März 1999


Amtsbericht 1998 des Regierungsrates


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





8 Rechtsdienst des Regierungsrates

8.1 Allgemeines

Im Jahre 1998 brachten die Ausarbeitung eines Leistungsauftrags sowie die Evaluation und die Vorbereitungsarbeiten für die Einführung einer elektronischen Geschäftskontrolle eine erhebliche zusätzliche Beanspruchung mit sich. Beide Vorhaben konnten jedoch fristgemäss abgeschlossen werden. Der Leistungsauftrag gilt vorerst für das Jahr 1999. Die elektronische Geschäftskontrolle wird im Verlaufe des gleichen Jahres eingeführt werden.

8.2 Rechtsmittelverfahren

Aus dem Jahre 1997 wurden 203 (245) hängige Verwaltungsbeschwerden übernommen. 418 (406) Beschwerden gingen im Berichtsjahr neu ein, so dass in diesem Jahr insgesamt 621 (651) Beschwerden zu bearbeiten waren. 460 (448) Beschwerden konnten erledigt werden, 161 (203) haben auf das neue Jahr übertragen werden müssen.

Über die Art der übrigen, im Berichtsjahr erledigten Beschwerden und die Art der Erledigung gibt die nachfolgende Tabelle Auskunft:

Im Zusammenhang mit dem Thema "Kundenorientierte Verwaltung" und mit der Erarbeitung des Leistungsauftrags wurde im Berichtsjahr der Beschleunigung der Beschwerdeverfahren besondere Beachtung geschenkt. Von den erledigten Beschwerdeverfahren konnten 54,1 % innerhalb von vier Monaten und 76,3 % innerhalb von sechs Monaten seit Eingang der Beschwerde abgeschlossen werden. Die durchschnittliche Behandlungsdauer betrug 5,1 Monate. Um diese Werte zu verbessern, wurde Mitte 1998 dazu übergegangen, für die Einreichung der Beschwerdebegründungen in der Regel nur noch höchstens zwei (bisher drei) Fristerstreckungen von je einem Monat zu gewähren. Zudem werden neu auch den verwaltungsinternen Vorinstanzen für die Vernehmlassungen Fristen gesetzt (in der Regel ein Monat). Diese Massnahmen haben sich allerdings im Berichtsjahr noch nicht voll auswirken können, sollten aber im Jahre 1999 zu einer Verkürzung der Behandlungsdauer führen.

In staats- und verwaltungsrechtlichen Beschwerdeverfahren arbeitete der Rechtsdienst des Regierungsrates im Berichtsjahr 53 (55) Vernehmlassungen an das kantonale Verwaltungsgericht, 0 (1) Vernehmlassung an den Bundesrat und 2 (6) Vernehmlassungen an das Bundesgericht aus. Die eine dieser beiden zuletzt genannten Vernehmlassungen betraf eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde in einer fremdenpolizeilichen Angelegenheit, die zweite Vernehmlassung bezog sich auf die staatsrechtliche Beschwerde gegen die Änderung des Landratsgesetzes betreffend die Ausstandspflicht der Landrätinnen und Landräte.

Schliesslich vertraten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechtsdienstes des Regierungsrates diesen in 16 Fällen in Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht. Es handelte sich dabei vorwiegend um Verfahren betreffend ausländerrechtliche Bewilligungen und betreffend Administrativmassnahmen im Strassenverkehr.

8.3 Rechtsberatungen

Im Jahre 1998 erstattete der Rechtsdienst des Regierungsrates 74 (70) juristische Gutachten und Mitberichte. Die Mitberichte betrafen insbesondere die folgenden Entwürfe: Revision des Einführungsgesetzes zum ZGB und des Amtsvormundschaftsgesetzes, Gesetz über die Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Änderung der Kantonsverfassung betreffend Amtszeitbeschränkung für Gemeindebehörden, Landratsvorlage betreffend Neukonzeption von Brückenangeboten, Änderung des kantonalen Ergänzungsleistungsgesetzes zur AHV und IV, Revision der Normalarbeitsverträge für Hausangestellte, Landratsvorlage betreffend Internet an den Schulen, Teilrevision des Kantonalbankgesetzes, Änderung des Kirchendekrets betreffend Verwaltungskommission der Stiftung Kirchen- und Schulgut, Sozialhilfegesetz, Landratsvorlage betreffend Ausrichtung staatlicher Beiträge an nichtstaatliche Schulen sowie Revision der Strafprozessordnung. Von den Rechtsgutachten sei hier dasjenige an die Geschäftsprüfungskommission betreffend Rechtswirkungen der Baubewilligung erwähnt. In manchen Fällen wurden zudem an andere Direktionen und Dienststellen, vereinzelt auch an Gemeinden und Private mündliche Rechtsauskünfte erteilt.
Die Mitarbeit in Arbeitsgruppen gehörte auch im Berichtsjahr zu den Aufgaben des Rechtsdienstes des Regierungsrates. Erwähnt sei hier insbesondere die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe "Neues Raumplanungs- und Baugesetz" sowie die Mitwirkung bei der Überarbeitung des Entwurfs einer neuen Strafprozessordnung.


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