Amtsbericht 1998 des Regierungsrates
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-040 vom 2. März 1999
Amtsbericht 1998 des Regierungsrates
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
9 Staatsanwaltschaft
9.1 Allgemeines
Das Berichtsjahr 1998 zeichnete sich durch eine weitere markante Zunahme von Neueingängen im schweren Deliktsbereich der Verbrechen und Vergehen aus. Ebenfalls stieg die Zahl der anerkannten Uebertretungsbussen, welche von der Staatsanwaltschaft genehmigt werden, erstmals seit 1994 wieder an.
Die Bearbeitung von äusserst umfangreichen und komplexen Strafverfahren erfordert die Weiterführung der 1997 eingeleiteten ausserordentlichen Massnahmen organisatorischer sowie personeller Art. So mussten im 1. Vierteljahr 1998 eine Staatsanwältin sowie ein Staatsanwalt (200 Stellenprozente) für die vorrangige Bearbeitung eines grossen Wirtschaftsfalles weiterhin freigestellt werden.
Entsprechend den Neueingängen ist im Berichtsjahr auch bei den Ausgängen einerseits eine hohe prozentmässige Zunahme im Deliktsbereich Verbrechen und Vergehen (+209) zu verzeichnen sowie andererseits wieder eine Zunahme der der Staatsanwaltschaft von den Statthalterämtern überwiesenen Bagatellfälle (Bussenanerkennungsverfahren), was dazu führte, dass die Gesamtzahl der im Berichtsjahr behandelten Fälle gegenüber dem Vorjahr höher war.
Im Berichtsjahr wurden durch die Staatsanwaltschaft 8'644 (7'756) Fälle behandelt. Die Untersuchungsverfahren betrafen in 2'334 (2'125) Fällen Verbrechen und Vergehen, d.h. mit Zuchthaus oder Gefängnis bedrohte Straftaten, sowie in 6'310 (5'631) Fällen Übertretungen, d.h. mit Haft oder Busse bedrohte Delikte.
Die Gesamtzahl der Fälle verteilt sich auf die einzelnen Bezirke wie folgt:
| Verbrechen und Vergehen | Übertretungen | Total | |
| Arlesheim | 947 | 2'785 | 3'732 |
| Liestal | 780 | 1'591 | 2'371 |
| Laufen | 204 | 487 | 691 |
| Sissach | 218 | 873 | 1'091 |
| Waldenburg | 185 | 574 | 759 |
9.2 Verbrechen und Vergehen
An die Kammern des Strafgerichts (beantragte Freiheitsstrafen von über 1 Jahr) wurden 127 (104) Fälle und an die Straf-Dreiergerichte (beantragte Freiheitsstrafen von bis zu 1 Jahr) 176 (144) Fälle durch Anklage überwiesen, d.h. total 303 (248) Fälle.
In 1'215 (1'120) Fällen wurde der Überweisungsbehörde der Erlass eines bedingten Strafbefehls (für Freiheitsstrafen bis zu 1 Monat und/oder Busse) und in 802 (754) Fällen die Einstellung des Verfahrens beantragt.
In 14 (3) Fällen wurde das Verfahren an einen anderen Kanton abgetreten.
9.3 Übertretungen
5'736 (5'168) Fälle wurden im Bussenanerkennungsverfahren erledigt.
In 175 (140) Fällen wurde bei der Überweisungsbehörde auf Erlass eines bedingten Strafbefehls und in 398 (322) Fällen auf Einstellung des Verfahrens angetragen.
0 (0) Fall wurde dem Polizeigericht direkt zur Beurteilung überwiesen.
In 1 (1) Fall wurde das Verfahren an einen anderen Kanton abgetreten.
9.4 Statistische Übersicht über die Jahre 1988 bis 1998
Die 1. Grafik gibt einen Überblick über die Entwicklung der Anzahl Anklagen.
Die 2. Grafik gibt einen Überblick über die Entwicklung der Anzahl Vergehensstrafbefehle.
Die 3. Grafik gibt einen Überblick über die Entwicklung der Anzahl Uebertretungsstrafbefehle.
9.5 Vertretung der öffentlichen Anklage vor den Gerichten
Gemäss der ihr obliegenden gesetzlichen Verpflichtung vertrat die Staatsanwaltschaft in den von ihr überwiesenen Fällen die öffentliche Anklage vor Straf- und Obergericht.
In 0 (0) Fällen wurde Nichtigkeitsbeschwerde beim Kassationshof des Schweizerischen Bundesgerichts in Lausanne eingereicht.
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