Amtsbericht 1998 des Regierungsrates

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-040 vom 2. März 1999


Amtsbericht 1998 des Regierungsrates


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





11 Amt für Bevölkerungsschutz

11.1 Amtsleitung

11.1.1 Kantonaler Krisenstab

Im Berichtsjahr wurden mit den Dienstchefs und ihren Stellvertretern 4 Trainingsmodule „Stabsarbeit" durchgeführt. Dabei wurden die Szenarien Flugzeugabsturz über bewohntem Gebiet, grossflächiges Unwetter, Grossanfall Schutz suchender Personen und C-Terror bearbeitet.
In der Einsatzübung INSIEME konnte die Zusammenarbeit mit dem Ter Rgt 21, den GFS Muttenz und Liestal sowie mit der Zivilschutzorganisation Muttenz trainiert werden.
Teile des Kantonalen Krisenstabes wurden anlässlich des Betriebsunfalles bei der Firma van Baerle, Münchenstein, für den Einsatz aufgeboten.
Die Aufnahme und Betreuung Schutz suchender Ausländer wurde durch den Stab im letzten Quartal 1998 im Auftrage der Regierung gesteuert.


11.2 Logistik und Bauten

11.2.1 Finanzen

Im Rahmen der erweiterten Einführung des Neuen Rechnungswesens (NRW) bei den Dienststellen der kantonalen Verwaltung stellte sich das Amt für Bevölkerungsschutz erneut als Pilotbetrieb für die Implementierung der neuen Betriebsbuchhaltung (BeBu) zur Verfügung.

11.2.2 Schutzraumbauten

Im Berichtsjahr wurden insgesamt 1'024 (825) Baugesuche bezüglich der Schutzraumbaupflicht begutachtet. Dabei wurden für 823 (797) Bauten Schutzräume bewilligt oder die Bezahlung eines Ersatzbeitrages festgelegt. Im Weiteren konnten 723 (762) private Schutzräume mit 9'141 (7'557) Schutzplätzen abgenommen werden. Bei 8 (70) Schutzräumen war eine Nachkontrolle notwendig. Im Sinne der Kundenfreundlichkeit wurde neu bei fehlenden Liegestellen und Trockenaborten gegen Vorlage der Rechnung auf eine Nachkontrolle verzichtet. An 62 vor 1977 erstellten Zivilschutzanlagen (Sanitätshilfsstellen, Sanitätsposten, Bereitstellungsanlagen und Kommandoposten) wurde die „Qualitative Einstufung" (QE) durchgeführt. Dabei wurde der Ist-Zustand bezüglich Schutzhülle (Personenschutz), Funktion und Infrastruktur beurteilt. Den Gemeinden wurde das Resultat der Überprüfung zusammen mit den Empfehlungen für die Erneuerung mitgeteilt. Ebenfalls im Berichtsjahr konnten den Gemeinden die „Richtlinien für die Steuerung des Schutzraumbaus im Wohnbereich" abgegeben werden. Nach erfolgter Umsetzung dieser Richtlinien haben die Bauherrschaften in Gebieten mit einem gedeckten Schutzplatzbedarf die Wahlmöglichkeit zwischen dem Bau eines Schutzraumes oder der Entrichtung einer entsprechenden Ersatzabgabe. Von dieser Möglichkeit haben bisher die Gemeinden Therwil und Laufen Gebrauch gemacht. Im Zusammenhang mit der vom Bund institutionalisierten „Periodischen Schutzraumkontrolle" (PSK) wurden anlässlich von 3 eintägigen Ausbildungskursen insgesamt 82 Kontrollverantwortliche der Gemeinden ausgebildet.


11.3 Planung und Organisation

11.3.1 Kombinierte Trainings mit den Gemeindefüh rungsstäben und Ortsleitungen des Zivilschutzes

1998 wurden GFS-Trainings mit 17 Gemeinden durchgeführt. Dabei wurden, den Bedürfnissen der Gemeinden entsprechend, die Szenarien und das Trainingsvorgehen individuell gestaltet. Noch nicht überall wurde die Leitung der Zivilschutzorganisation in die Stabsarbeit integriert oder die Zusammenarbeit mit ihr gesucht; hier bedarf es noch vertrauensbildender Massnahmen.
Im Allgemeinen konnte wie im Jahr zuvor festgestellt werden, dass die Fachkompetenz der Mitglieder der Gemeindeführungsstäbe in der Regel auf einem hohen Stand ist. Aufbau- und Ablauforganisation der Führungsinfrastruktur und die eigentliche Stabsarbeit müssen aber noch verbessert werden.

11.3.2 Einführungskurse für neue GFS-Mitglieder

An sechs eintägigen Einführungskursen wurden 81 neue GFS-Mitglieder mit den Grundprinzipien der Sicherheitspolitik, des Katastrophenschutzes auf kantonaler und kommunaler Ebene sowie der Stabsarbeit vertraut gemacht.

11.3.3 Rettungsdienst-Konzept Basel-Landschaft 1999

Unter Einbezug der Chefs der Zivilschutzorganisationen sämtlicher Gemeinden und deren Stellvertreter wurde an fünf Workshops das Rettungsdienst-Konzept überarbeitet und optimiert. Ihm zu Grunde gelegt wurde eine Gefahren- und Risikoanalyse, die vorgängig in den Gemeinden erstellt wurde. Zusätzlich wurde in Absprache mit dem Feuerwehr-inspektorat darauf geachtet, dass sich zukünftig Feuerwehren und Rettungszüge in ausserordentlichen Lagen optimal unterstützen können. Nach zwei Vernehmlassungen wird das definitive Rettungsdienst-Konzept im Laufe des Jahres 1999 im Kanton umgesetzt. Statt der bisher 134 Rettungszüge mit 3350 Schutzdienstpflichtigen sollen künftig nur noch 79 mit 1375 Personen in Bereitschaft stehen.

11.3.4 Zivilschutzstellen

An einem zweitägigen Einführungskurs für Zivilschutzstellenleiterinnen und -leiter wurden sechs Personen ausgebildet. Die bisherigen Amtsinhaberinnen und -inhaber wurden regionenweise an fünf Informations-Rapporten auf den neusten Stand gebracht.

11.3.5 Befreiungen von der Zivilschutzdienstleistung

Im Berichtsjahr wurden 152 Befreiungen zugunsten anderer Institutionen (Feuerwehr, öffentliches Gesundheitswesen, wirtschaftliche Landesversorgung) ausgesprochen. Als Konsequenz entsteht teilweise ein Mangel an mittleren Kadern des Zivilschutzes.

11.3.6 Beurteilung der Diensttauglichkeit

Die „Sanitarische Untersuchungskommission für den Zivilschutz" hat im Berichtsjahr insgesamt 331 Fälle beurteilt. Während 280 Fälle „in absentia" abgeklärt werden konnten, mussten 51 Personen vor dem Plenum erscheinen.

11.3.7 Kulturgüterschutz (KGS)

Im Berichtsjahr wurde ein Computerprogramm zur Katalogisierung und Inventarisierung der Kulturgüter erstellt. Das Programm erlaubt eine lückenlose Erfassung der Objekte und deren Schutzmassnahmen. Es ist seit 1998 betriebsbereit und wird den interessierten Gemeinden zum Selbstkostenpreis abgegeben.

11.3.8 Alarmierung

Wie jedes Jahr wurde am ersten Mittwoch des Monats Februar ein Probealarm der Alarmsirenen durchgeführt. Bei dieser Gelegenheit wurden auch die mobilen Sirenen und die Notspeissysteme der stationären Sirenen getestet. 2 von total 149 stationären Sirenen funktionierten nicht (unbemerkter Schaden infolge Blitzschlags, Missverständnis bei der Alarmauslösung). 1 der total 61 mobilen Sirenen fiel wegen Stromausfall an Bord des Fahrzeuges teilweise aus.

11.3.9 Betreuung Schutz suchender Personen

Das bereits im Jahre 1997 ausgearbeitete Konzept zur Betreuung Schutz suchender Personen wurde nochmals überarbeitet und den neuen Gegebenheiten angepasst. Es ist zur Zeit in der Vernehmlassung bei den Gemeinden.

11.3.10 Regionalisierung im Zivilschutz

Infolge der Arbeiten am Rettungsdienst-Konzept 99 wurden Regionalisierungsprojekte gestoppt und andere neu lanciert. Es besteht das Bedürfnis, unsere Konzepte mit der Feuerwehr abzustimmen. Dies aus der Erkenntnis heraus, dass in Zukunft früher und enger zusammengearbeitet werden muss, will man Doppelspurigkeiten und sich divergierende Entwicklungen verhindern.


11.4 Ausbildung

11.4.1 Zivilschutzkurse

Die Ausbildung in den kantonalen Zivilschutzkursen erfolgte im kantonalen Zentrum in Langenbruck und in der Sanitätshilfsstelle „Margelacker" in Muttenz. Das Kursvolumen reduzierte sich leicht, weil vermehrt Gemeindekurse ausserhalb des kantonalen Zentrums stattfanden. Der Umfang der übrigen Kurse, vor allem Kaderkurse aller Stufen, wurden im bisherigen Rahmen durchgeführt. Der professionelle Ausbildungsstand konnte weiterhin beibehalten werden.

Neben dem Kursangebot des Amtes für Bevölkerungsschutz führen das regionale Zivilschutzzentrum in Laufen und mehrere grosse Gemeinden eigene Grundausbildungskurse durch, die hauptsächlich von nebenamtlichen, vom Kanton ausgebildeten Instruktoren geleitet werden.

11.4.2 Inspektionen

Im Berichtsjahr wurden in 7 Gemeinden Inspektionen der Zivilschutzorganisationen durchgeführt. Das Amt für Bevölkerungsschutz konnte sich bei dieser Gelegenheit von der guten bis sehr guten organisatorischen Vorbereitung in den einzelnen Gemeinden überzeugen.

11.4.3 WK-Begleitung durch Instruktoren in den Gemeinden

Nebst ihrer Tätigkeit als Kursleiter und Klassenlehrer in Zivilschutzkursen gehört die Beratung der Gemeinden und die Begleitung der kommunalen Wiederholungskurse zu den Hauptaufgaben der Zivilschutzinstruktoren. Diese wichtige Aufgabe wird von den Instruktoren seit 1998 wieder vermehrt wahrgenommen, um den guten Ausbildungsstand in den Gemeinden sicherzustellen.

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