Amtsbericht 1998 des Regierungsrates

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-040 vom 2. März 1999


Amtsbericht 1998 des Regierungsrates


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





8 Jugendsozialdienst

8.1 Allgemeines

Im Mittelpunkt der Arbeiten der Dienststelle standen die Arbeiten an den gesetzlichen und konzeptionellen Grundlagen der Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe. Ende des Jahres konnte das Sozialhilfegesetz im Entwurf fertiggestellt werden. Darin werden die Bewilligung und Aufsicht über die Heime für Kinder, Jugendliche und Erwachsene neu geregelt und die Grundlagen für die Beiträge an Aufenthalte in anerkannten Einrichtungen verankert.
Im neuen Bildungsgesetz wird die Sonderschulung klar definiert und geregelt.

8.2 Kommission Jugendhilfe

Die Kommission wurde im April vom Regierungsrat aufgelöst. Sie leistete in den 70er- und 80erjahren wertvolle Koordinations- und Aufbauarbeit im Bereich der Jugendhilfe. Wichtige Fragen der Jugendhilfe wurden in projektorientierten Arbeitsgruppen behandelt. Diese Form der direktionsübergreifenden und interdisziplinären Zusammenarbeit wird weiterhin gepflegt.

8.3 Kommission gemeinsame Planung Jugend- und Behindertenhilfe BS/BL

Diese Kommission ist ein wichtiges Gremium für die Koordination und das gemeinsame Vorgehen der Kanton Basel-Stadt und Basel-Landschaft im Bereich der Jugend- und Behindertenhilfe. In der letzten Zeit wurde die Zusammenarbeit auf das Gebiet der Sonderschulung ausgedehnt. Wichtige Geschäfte der 4 (5) Sitzungen waren unter anderen:
- Analyse der Nachfragesituation bei Schulheimen
- diverse Konzeptänderungen und Bauvorhaben bei Kinder- und Jugendheimen
- Planungskonzepte für die Schaffung von Wohneinrichtungen für Erwachsene mit einer leichten geistigen Behinderung und für Wohnheime für schwerst körperbehinderte Erwachsene
- Koordination für die ambulante Wohnbetreuung von behinderten Erwachsenen
- Weiteres Vorgehen gegenüber dem Bundesamt für Sozialversicherung in Fragen der Bedarfsplanung von Einrichtungen für behinderte Erwachsene

8.4 Ausbildungen im Sozialbereich

Im Sommer konnten die vorher getrennten Ausbildungsgänge der Höhere Fachschule für Soziale Arbeit beider Basel nach einem Umbau räumlich in einem Gebäude zusammengeführt werden.

Mit der Zustimmung des Landrates zur Vereinbarung mit dem Kannton Basel-Stadt über den beruflichen Unterricht im Ausbildungsgang Kleinkinderziehung an der Berufs- und Frauenfachschule Basel konnte diese Berufsausbildung im Sozialbereich im Sommer 1998 zum erstenmal in der Region Basel starten. Die Nachfrage war gross, so dass zwei Klassen gebildet wurden.

8.5 Sonderschulung

Das IV-Sonderschulkonzept wurde vom Vorsteher der Erziehungs- und Kulturdirektion verabschiedet und den interessierten Kreisen zur Diskussion zugestellt. Folgerungen aus dem Konzept werden sich in der Bildungsgesetzgebung niederschlagen.
Eine weitere Konsequenz ist der Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit den privaten Trägerschaften der Sonderschulung im Kanton. Ende 1998 konnten mit Inkrafttreten auf den 1.1.1999 die Leistungsaufträge für die Heilpädagogischen Tagesschulen Baselland und das Kinderheim Sonnenhof unterzeichnet werden.

8.5.1 Statistik der Platzierungen in IV-Sonderschulen

Die untenstehende Aufstellung enthält alle Platzierungen von Kindern und Jugendlichen mit Wohnsitz Basel-Landschaft in einer IV-Sonderschule oder einer vom Kanton anerkannten Sonderschule im Einzelfall. Erfasst wurden alle Kinder und Jugendlichen, die sich am 1.1.1998 in einer Massnahme befanden oder im Laufe des Jahres eingetreten sind.
Zur Vereinfachung der Übersicht werden in der nachstehenden Tabelle auch die Heimplatzierungen aufgeführt. Der Text zur Entwicklung der Heime findet sich im Abschnitt über die Jugendhilfe.

* Externat = Kindergärten, Tagesschulen, Privatschulen
** AK = andere Kantone
Austritte 1998: 240 (253), Neueintritte 1998: 302 (272)
Kinder und Jugendliche in einer Massnahme am Stichtag 1.11.1998: 697 (655)

Regionale Tagesschulen Münchenstein
Die regionalen Tagesschulen und der regionale Kindergarten für motorisch- und sehbehinderte Kinder in Münchenstein werden gemeinsam von den beiden Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt getragen. Die administrative Betriebsführung und Schulleitung liegt beim Kanton Basel-Stadt.
Vermehrt werden von den regionalen Kindergärten aus behinderte Kinder mit integrativen Stützmassnahmen im Regelkindergarten gefördert. Bereits seit vielen Jahren bewährt sich die integrative Schulungsform sehbehinderter Kinder. Heute werden die meisten dieser Kinder durch Fachpersonen der Regionalen Tagesschulen in den Regelschulen unterstützt.
Im Sinne einer konzeptionellen Klärung wurde die Zahl der schwer mehrfachbehinderten Kinder, die in den Regionalen Tagesschulen Münchenstein aufgenommen werden, beschränkt. Mit dem Ziel der Durchmischung sollen künftig schwer mehrfachbehinderte Kinder beider Kantone wohnortsnah auch in den Heilpädagogischen Tagesschulen aufgenommen werden.
Ende 1998 ging der langjährige Leiter der Regionalen Tagesschulen Münchenstein in Pension.

Pädagogisch-Therapeutischer Dienst Baselland
Der von der GGBL getragene Pädagogisch-therapeutische Dienst Baselland bietet im Kanton die heilpädagogische Früherziehung sowie die Psychomotoriktherapie an. Nach Vorliegen eines Entwurfes für eine Leistungsvereinbarung erwies es sich als notwendig, die Strukturen des Dienstes als Ganzes mit Hilfe eines Beraters zu untersuchen und neu festzulegen. Die Arbeiten sollen 1999 abgeschlossen werden.

8.6 Jugendhilfe

8.6.1 Sozialberatung/Abklärungen für Dritte

Im Hinblick auf die anstehende Pensionierung eines Mitarbeiters wurde die Gutachtentätigkeit zu strittigen Fragen der Sorgerechts- und der Besuchsrechtsregelung im Scheidungsverfahren für die kantonalen Gerichte überprüft und beschlossen, diese Dienstleistung der Erziehungs- und Kulturdirektion nicht mehr anzubieten. Die Gerichte entscheiden in eigener Kompetenz, ob der Auftrag der Vormundschaftsbehörde, dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst oder einer privaten Stelle erteilt wird.
Die Abklärungen im Zusammenhang mit Gesuchen um Adoptionen und Namensänderungen im Auftrag der Justizdirektion werden im bisherigen Umfang weitergeführt.
Für die Gerichte wurden 1998 23 (23) Aufträge bearbeitet, für die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion 12 (13).
8.6.2 Pflegekinderwesen

Erstmals wurden 1998 im Auftrag des Jugendsozialdienstes durch die Schweizerische Pflegekinder-Aktion Weiterbildungskurse für Pflegeeltern angeboten. Die verschiedenen Kurse wurden unterschiedlich stark besucht. Nach einer Auswertung des Kursbesuches wird das Angebot 1999 leicht reduziert wietergeführt. Das Angebot der Praxisberatung für Pflegeeltern löste noch kein grosses Echo aus. Es ist aber noch zu früh, Bilanz über diese Unterstützungsmassnahme für Pflegefamilien zu ziehen, da das Angebot erst im Herbst startete. Ende 1998 bestanden 110 (118) Pflegeverhältnisse. Stark zugenommen hat die Zahl der Tagespflegeplätze. Zur Zeit sind über 600 Plätze beim Jugendsozialdienst gemeldet.

8.6.3 Heimplatzierungen

Auch 1998 waren die Baselbieter Heime mit einer Ausnahme sehr gut belegt. Die starke Auslastung der Schulheime führte zu vereinzelten Engpässen und zu Platzierungen in ausserkantonalen Einrichtungen. Aufgefallen ist eine Zunahme kurzfristiger Platzierungen von Jugendlichen und der Platzierungen durch die Jugendanwaltschaft. Rückläufig sind auf der anderen Seite Platzierungen von Kleinkindern.
Im Berichtsjahr wurden erste Erfahrungen mit dem Instrument Leistungsauftrag bei zwei Heimen gesammelt. Die Controllinggespräche ergaben wichtige inhaltliche Hinweise. Auf den 1.1.1999 wurde neu mit dem Kinderheim Sonnenhof in Arlesheim ein Zusammenarbeitsvertrag unterzeichnet.
Stabilisiert haben sich die Aufenthaltskosten in den Heimen. Bei jenen Heimen, die vom Bundesamt für Justiz Bundesbeiträge erhalten, ist allerdings im nächsten Jahr mit Kostensteigerungen zu rechnen. Der "Runde Tisch" hat in diesem Bereich ein Sparopfer der Kantone beschlossen, das heisst, dass die Bundesbeiträge sinken werden und deren Ausfall von den Kantonen kompensiert wird.

Belegungsstatistik aller Baselbieter Heime:
Platzangebot: 263 Plätze in 10 Heimen (ohne Wohngruppe Münchenstein), davon 94 in IV-Sonderschulheimen
Belegung am 31.12.1998 (1997) und Aufenthaltstage*

*Die Vergleiche der Aufenthaltstage werden erschwert durch eine teilweise Umstellung der Definition des Tages. Die Anwendbarkeit des Tages als statistische Einheit wird zur Zeit überprüft.

Kinder-, Schul- und Jugendheime im Kanton
Über die einzelnen Heime wird in diesem Amtsbericht nur noch summarisch berichtet. Als private Institutionen sind sie in der operativen Betriebsführung selbständig. Mit der Einführung des Instrumentes des Leistungsauftrages entfällt die Einsitznahme einer Staatsvertretung in den Gremien der Trägerschaften. Einzelheiten über den Betriebsgang der Heime sind in den jeweiligen Jahresberichten zu finden.

Kinderheim "Auf Berg" und Wohnheim für Mutter und Kind, Seltisberg
Nach der Wahl eines neuen Leiters ist Ruhe in den Betrieb eingekehrt. In Zusammenarbeit mit der Fachstelle und einem aussenstehenden Experten ist die Institution daran, die Konzepte für das Kinderheim und für das Wohnheim für Mutter und Kind zu überarbeiten.

Kinderheim Laufen
Wie zahlreiche andere Kinderheime in der Region verzeichnet das Kinderheim Laufen im Bereich des Internates eine stark rückläufige Nachfrage. Ende Jahr war das Heim deutlich unterbelegt.

Schulheim Leiern, Gelterkinden
Das erste Jahr mit Leistungsauftrag verlief betrieblich erfolgreich. Ein grösseres Umbau- und Sanierungsprojekt zur Verbesserung des Raumangebotes und der Rollstuhlgängigkeit liegt zum Entscheid beim Bundesamt für Sozialversicherung.
Landschule Röserental, Liestal
Nach dem neuen Gruppenhaus konnte auch das erweitere Schulhaus neu bezogen werden. Neu wird eine Externatsgruppe im Heim gebildet, die Jugendlichen offensteht, die eine Kleinklasse mit Tagesschule auf Sekundarschulstufe benötigen.

Schulheim Schillingsrain, Liestal
Das Jahr zeichnete sich durch eine Vollbelegung aus. Erfolgreich konnten auch dieses Jahr zahlreiche Jugendliche eine Lehrstelle finden.

Schulheim Sommerau, Rümlingen
Es wurden diverse Sanierungen im und am Gebäude vorgenommen.

Kinderheim Sonnenhof, Arlesheim
Auf den 1.1.1999 tritt der Zusammenarbeitsvertrag mit dem Kanton in Kraft. Damit wird auch eine Aufteilung der Kosten auf Schule und Therapie, Dauerbetreuung (Internat) und Tagesbetreuung vorgenommen. Die Abrechnung erfolgt mit festgelegten Pauschalen.

Wolfbrunnen Lausen
Der Wolfbrunnen begleitet in verschiedenen Wohnformen Mädchen und junge Frauen in Entwicklungskrisen.

"Falkennest" Liestal
Das Betriebsjahr war durch eine stark schwankende Belegung geprägt. Auffällig ist die grosse Zahl kurzfristiger Platzierungen von Mädchen.

Wohngruppen Basel-Landschaft
Auf den 1.1.1999 anerkennt das Bundesamt für Justiz die Wohngruppen als beitragsberechtigte Einrichtung. Mit den Bundesbeiträgen sinken die Aufenthaltskosten für die Kantone.
Wohngruppen für behinderte Kinder, Münchenstein
Schwer behinderte Kinder und Jugendliche können von ihren Familien tage- oder ferienweise zur Entlastung in der Wohngruppe platziert werden. Das Bundesamt für Sozialversicherung hat die Berechnungsart des Betriebsbeitrages geändert, was zu einer Entlastung des Kantons geführt hat.

Tagesheime
Der Kanton übt die Oberaufsicht über die privaten Tagesheime aus. Ende 1998 bestanden im Kanton Basel-Landschaft 21 Tagesheime oder Krippen mit unterschiedlichen Trägerschaften.

8.7 Ressort "behinderte Erwachsene"

1998 wurden die folgenden Kreditvorlagen durch den Landrat genehmigt und rechtskräftig:
- Investitionsbeitrag an den Sonnenhof, Arlesheim für den Umbau des Haus Verzar in ein Wohnheim für behinderte Erwachsene.
- Investitionsbeitrag an die Stiftung Beschäftigungs- und Wohnheim Bottmingen für den Neubau des Beschäftigungs- und Wohnheimes Therwilerstrasse in Bottmingen.
- Investitionsbeitrag an den Elternverein Sonnenhof, Arlesheim für den Neubau des Wohn- und Werkheimes Sonnmatt, Langenbruck.
Im weiteren wurde die Kreditvorlage "Vereinbarung über die Beitragsleistung der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt an Fahrten von behinderten Erwachsenen" von Regierungsrat und Landrat beschlossen.

An die Betreuung und Unterbringung von behinderten Erwachsenen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft wurden auf Grundlage der Interkantonalen Heimvereinbarung IHV, einer Leistungsvereinbarung und auf der Grundlage von Landratsbeschlüssen Beiträge ausgerichtet. Durch eine auf den 1. Juni 1998 in Kraft getretene Aenderung der Verordnung zur Heimvereinbarung wurden neu Leistungen an psychisch behinderte Erwachsene auf der Basis der IHV ausgerichtet.
Im Kanton Basel-Landschaft wurden an insgesamt 335 Betreuungsaufenthalte Beiträge ausgerichtet. (Stichtag 31. Dezember 1998). Diese verteilen sich auf 105 Aufenthalte in Wohneinrichtungen und 230 Betreuungsaufenthalte in Werk- und Beschäftigungsstätten.
An 106 Betreuungsaufenthalte ausserhalb des Kantons wurden Beiträge (Stichtag 31.12.1998) ausgerichtet. Diese verteilen sich auf 93 Wohnaufenthalte und 13 Aufenthalte in Werk- und Beschäftigungsstätten.

Das Bundesamt für Sozialversicherung BSV verpflichtet die Kantone zur Erstellung einer kantonalen oder interkantonalen Bedarfsplanung für IV-beitragsberechtigte Wohnheime, Werkstätten und Tagesstätten. Die zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt erstellte Bedarfsplanung wurde durch das Bundesamt für Sozialversicherung geprüft und genehmigt. Für die ausgemachten Lücken im Bereich der Wohnmöglichkeiten für Schwerstkörperbehinderte und für leicht Geistigbehinderte wurden Rahmenkonzepte ausgearbeitet an Hand derer, in Zusammenarbeit mit privaten Trägerschaften, die konkrete Umsetzung in Angriff genommen werden soll.

Die Stiftung Mosaik als private Trägerin der Basellandschaftlichen Beratungsstelle für Behinderte, der Wohnschule Basel und des Ambulant begleiteten Wohnens für Geistigbehinderte hat sich neu strukturiert. Die Finanzierung in Beziehung mit der Pro Infirmis muss neu geregelt werden, weil die Art der Unterstützung durch Beiträge der Invalidenversicherung grundlegend geändert wurde. Als private Einrichtung legt die Stiftung Mosaik nicht mehr im Amtsbericht des Kantons Rechenschaft ab. Für detaillierte Angaben über die Tätigkeit der Stiftung wird auf deren Jahresbericht verwiesen.


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