Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für die Korrektion der Hauptstrasse im Oberdorf in der Gemeinde Lausen (Landratsbeschluss)
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-044 vom 9. März 1999
Landratsbeschluss (Entwurf)
Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für die Korrektion der Hauptstrasse im Oberdorf in der Gemeinde Lausen
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Vom
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der für das Bauprojekt betreffend die Korrektion der Hauptstrasse im Oberdorf in der Gemeinde Lausen erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 2'900'000.-- zu Lasten Konto Nr. 2312.701.20-133 wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis Oktober 1998 werden bewilligt.
2. Soweit für die Ausführung des Bauvorhabens Areal erworben, zugeteilt oder in Rechte an Grund und Boden sowie in Miet- und Pachtverhältnisse eingegriffen werden muss, wird dem Regierungsrat gemäss § 37 des Gesetzes über die Enteignung vom 19. Juni 1950 das Enteignungsrecht bewilligt und die Bau- und Umweltschutzdirektion ermächtigt, das Enteignungsverfahren durchzuführen.
3. Ziffer 1 des Beschlusses untersteht gemäss § 31, Absatz 1 Buchstabe b, in Verbindung mit § 36, Absatz 2, der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.